Ökoregelung Ackerbrache
Ackerbrache (ÖR1a)

Ackerbrache

ÖR1a - Ackerbrache

Für die Ökoregelung 1a werden nichtproduktive Flächen auf förderfähigem Ackerland bereitgestellt. Voraussetzung zum Erhalt der Zahlung für ÖR1a ist die Einhaltung der Vorgaben der Konditionalität zu GLÖZ8. Förderfähig bei der ÖR1a sind für die in Bayern gelegenen Flächen die Nutzungscodes (NC) 590, 591 oder 918. Eine ÖR1a-Fläche ist vom Antragsteller im Flächennutzungsnachweis (FNN) als Nutzungsschlag zu digitalisieren und entsprechend zu kennzeichnen. Begünstigungsfähig sind höchstens 6 % des förderfähigen Ackerlandes des Betriebs. Bei Betrieben über 10 ha Ackerland sind bis zu 1 ha nichtproduktives Ackerland begünstigungsfähig, selbst wenn dies mehr als 6 % des förderfähigen Ackerlandes ausmacht. Jede nichtproduktive Fläche muss mindestens 0,1 ha groß sein.

Jede nichtproduktive Fläche muss während des ganzen Antragsjahres brachliegen und der Selbstbegrünung überlassen oder durch Aussaat (vor dem 1. April) begrünt werden. Zur aktiven Begrünung darf keine landwirtschaftliche Kultur in Reinsaat ausgesät werden. Zulässig ist die Aussaat einer Mischung aus mindestens zwei Arten in jeweils nennenswertem Umfang. Dabei müssen über die ganze Fläche weitgehend mindestens zwei Kulturen erkennbar sein. Es gilt darüber hinaus, dass keine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen darf. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses durch eine Vorschrift der Konditionalität (GLÖZ6) auf brachliegendem Ackerland verboten. Ein Umbruch mit unverzüglich folgender Aussaat zu Pflegezwecken außerhalb des genannten Zeitraums ist zulässig.
Die Mindesttätigkeit auf ÖR1a-Brachen ist nur in jedem zweiten Jahr notwendig. Dazu ist vor dem 16. November eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchzuführen oder der Aufwuchs entweder zu mähen und das Mähgut abzufahren (Entsorgung, keine landwirtschaftliche Verwertung (z. B. Futter, Biogas)) oder zu zerkleinern und ganzflächig zu verteilen. Die Anwendung von Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) ist verboten. Ab dem 1. September des Antragsjahres kann eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt (Winterungen), vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe oder Ziegen beweidet werden. Ausnahme: Eine Aussaat von Winterraps oder Wintergerste darf bereits ab dem 15. August vorbereitet und durchgeführt werden. Im Rahmen der Aussaat/Pflanzung ab dem 1. September, im Fall von Winterraps und -gerste ab dem 15. August, dürfen Düngemittel und PSM ausgebracht werden.

Lebensraum

Einjährige Ackerbrachen bieten auf Ackerstandorten während der Sommersaison einen ungestörten Lebensraum ohne Pflanzenschutz und Düngung. Die Struktur dient als Deckung. Wenn die Mindesttätigkeit nur in jedem zweiten Jahr durchgeführt wird, bietet der Winter dazwischen Möglichkeiten für Überwinterung von Insekten und Rückzug Die angesähten Arten bzw. die Selbstbegrünung sorgen für ein Angebot an Blüten und Samen als Nahrung für Insekten und Vögel.Kategorie: Saisonale Lebensräume.

Zielgerichtete Planung mit Mehrwert

Kombinationen mit weiteren Maßnahmen
Die Wirkung von einjährigen Brachen für die Artenvielfalt lässt sich durch die Kombination mit anderen Strukturen in der Kulturlandschaft verstärken, zum Beispiel durch die Anlage entlang von Hecken, Waldrändern, Wegrändern und Gewässern. Im offenen Gelände beispielsweise auf einer Kuppe schaffte eine Kombination von mehrjähriger Blühfäche mit direkt angrenzender einjähriger Blühfläche und/oder Schwarzbrache günstige Bedingungen für die Brut und Jungenaufzucht für Feldvögel wie das Rebhuhn. Speziell für das Rebhuhn sollte die Kombination aus einjähriger Brache und mehrjähriger Blühfläche mindestens 300 m Abstand zum Wald haben, am besten auf einer Kuppe liegen und die Fläche mindestens 20 m breit sein.

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Potentielle Konflikte – Ackerwildkräuter erhalten
Auf Äckern mit geringer Bodenzahl können blühende Ackerwildkräuter bei Selbstbegrünung die bessere Option statt der Ansaat sein. Auf mageren Standorten sollte zunächst überprüft werden (z.B. im ersten Brachejahr), ob im Boden noch Samen von blühenden Ackerwildkräutern vorhanden sind. Hier können seltene Pflanzenarten und viele angepasste Insekten unterstützt werden. Es gibt auch Möglichkeiten, Ackerwildkräuter wieder anzusiedeln. Hier kann eine Beratung vor Ort helfen. Damit die Ackerwildkräuter sich langfristig vermehren können, muss der Boden regelmäßig umgebrochen werden. Eine zu lange Brachephase ohne Bodenbearbeitung fördert die Vergrasung.

Acker-Vegetation

Arten, die von Ackerbrachen profitieren können

Rebhuhn

Rebhuhn. Foto: M. Schäf

Perlmutterfalter

Perlmutterfalter. Foto: S. Heinz

Ackerrittersporn

Ackerrittersporn. Foto: F. Mayer

Rosa Blüten der Knollen-Platterbse

Knollen-Platterbse. Foto: F. Mayer

Säugetiere

  • Mauswiesel

Vögel

  • Stieglitz (Distelfink)
  • Wachtel

Heuschrecken

  • Gemeine Sichelschrecke

Tagfalter

Laufkäfer

  • Buntfarbener Putzläufer
  • Körnerwanze
  • Goldschmied
  • Metallfarbener Schnellläufer
  • Sechspunktiger Putzläufer

Hautflügler

  • Gelbbindige Furchenbiene
  • Steinhummel
  • Bunthummel
  • Blauschwarze Holzbiene

Ackerwildkräuter

  • Acker-Gauchheil
  • Blauer Gauchheil
  • Kornblume
  • Kleines Leinkraut
  • Acker-Rittersporn
  • Gewöhnlicher Reiherschnabel
  • Erdrauch (Gattung)
  • Knollen-Platterbse
  • Echter Frauenspiegel
  • Echte Kamille
  • Mohn (Artengruppe)
  • Acker-Hahnenfuß
  • Kleiner Ampfer
  • Ackerröte
  • Acker-Lichtnelke
  • Acker-Spörgel
  • Acker-Ochsenzunge
  • Acker-Wachtelweizen
  • Sommer-Adonisröschen
  • Rote Schuppenmire
  • Stängelumfassende Taubnessel