Agrararten - Ackerwildkräuter
Acker-Rittersporn

Foto: F. Mayer
Consolida regalis, Familie: Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae)
Der Acker-Rittersporn wächst auf kalkhaltigen Böden. Er blüht von Mai bis September. Seine Blüte ist dunkel(violett)blau und hat einen Durchmesser von 1 bis 1,5 cm, der namensgebende Sporn misst 1,5 bis 3 cm. An einem Stängel befinden sich 3 bis 8 Blüten. Die Blätter sind wechselständig und mehrfach zerteilt in 1 bis 2 mm breite Zipfel. Der Acker-Rittersporn wächst aufrecht und wird 15 bis 50 cm hoch.
Er hat ein geringes Konkurrenzpotential.
Ähnliche Arten
Morgenländischer Rittersporn (C. orientalis): dieser blüht rötlich violett und zählt meist mehr als 8 Blüten.
Verbreitung
Der Acker-Rittersporn kommt in den Naturräumen Mainfränkische Platten, Keuper-Lias-Land und Fränkisch-Schwäbische Alb sowie entlang der Isar in München vor. Gefährdungsstatus laut Roter Liste: RL3, Gefährdet.
Wissenwertes
Hummeln, wie die Acker- oder die Erdhummel sind mit ihren langen Rüsseln speziell an die langen Kronröhren des Acker-Rittersporn angepasst und nutzen ihn als Nektar- und Pollenquelle. Wächst er im Erdbeerfeld, lockt er die Bestäuber dort hin und auch andere Nützlinge zieht er an.
Lebensraum – Anforderungen an Bewirtschaftung / Pflege (Maßnahmen)
- Der Acker-Rittersporn ist ein Kalkzeiger.
- Er kommt in Wintergetreide vor.
- Mehrjährige Brachen z.B. Blühflächen wirken sich negativ auf den Bestand blühender Ackerwildkräuter aus. Sie sind auf eine regelmäßige Bewirtschaftung angewiesen und werden bei mehrjähriger Brache durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt.
- Kurzfristige Acker-Brachen können den Bestand fördern, müssen aber spätestens nach einem Jahr wieder umgebrochen werden.
Literatur
- Ackerwildpflanzen – erkennen und beurteilen
- Hofmeister, H., Garve, E. (2006): Lebensraum Acker. Verlag Kessel, Remagen, 2. Aufl.
- Holzner, W., Glauninger, J. (2005): Ackerunkräuter - Bestimmung, Biologie, Landwirtschaftliche Bedeutung. Leopold Stocker Verlag, Graz.
Maßnahmen, von denen der Acker-Rittersporn profitiert
KULAP
- Herbizidverzicht bei Wintergetreide / Winterraps (K40)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide / Winterraps (K42)
- Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft, Feldvogelinseln (KULAP K60)
Ökoregelung
- Ackerbrache (ÖR1a) als einjährige, selbstbegrünte Brache
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (ÖR6)
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Ackerrandstreifen
- Lerchenfenster
- Brachen, Schwarzbrache, Selbstbegrünung
- Wiederansiedelung
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