Agrararten - Ackerwildkräuter
Kornblume

Foto: F. Mayer
Centaurea cyanus, Familie: Korbblütengewächse (Asteraceae)
Auf leicht sauren Lehm- oder Sandböden wächst die Kornblume. Sie blüht blau von Juni bis Oktober. Ihr Köpfchen mit einem Durchmesser von 2,5-3,5 cm besitzt rötlich-violette, kleine Röhrenblüten innen und außen einen Kranz blauer, glockenförmiger Blüten. Die Grundblätter sind fiederteilig. Die Stängelblätter sind wechselständig, länglich und graugrün, unterseits graufilzig. Die Kornblume wächst aufrecht und wird 20 bis 90 cm hoch.
Sie hat mittleres Konkurrenzpotential.
Verbreitung
Die Kornblume kommt in ganz Bayern vor, aber weniger im Südwesten.
Wissenswertes
Auf die Kornblume fliegen außer der Honigbiene und Wildbienen, wie Erd- und Steinhummel, auch Schlupfwespen, die den Nektar als Nahrung nutzen. Die Schlupfwespen parasitieren die Larven des Kohlweißlings. So kann man mit einem Kornblumenstreifen am Rande eines Kohlfeldes Nützlingsförderung betreiben.
Lebensraum – Anforderungen an Bewirtschaftung / Pflege (Maßnahmen)
- Die Kornblume kommt gut mit lehmigen und auch mit sandigen Böden zurecht.
- Sie kommt in Wintergetreide und -raps vor.
- Mehrjährige Brachen z.B. Blühflächen wirken sich negativ auf den Bestand blühender Ackerwildkräuter aus. Sie sind auf eine regelmäßige Bewirtschaftung angewiesen und werden bei mehrjähriger Brache durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt.
- Kurzfristige Acker-Brachen können den Bestand fördern, müssen aber spätestens nach einem Jahr wieder umgebrochen werden.
Literatur
- Ackerwildpflanzen – erkennen und beurteilen
- Hofmeister, H., Garve, E. (2006): Lebensraum Acker. Verlag Kessel, Remagen, 2. Aufl.
- Holzner, W., Glauninger, J. (2005): Ackerunkräuter - Bestimmung, Biologie, Landwirtschaftliche Bedeutung. Leopold Stocker Verlag, Graz.
Maßnahmen, von denen die Kornblume profitiert
KULAP
- Herbizidverzicht bei Wintergetreide / Winterraps (K40)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide / Winterraps (K42)
- Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft, Feldvogelinseln (KULAP K60)
Ökoregelung
- Ackerbrache (ÖR1a) als einjährige, selbstbegrünte Brache
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (ÖR6)
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Ackerrandstreifen
- Lerchenfenster
- Brachen, Schwarzbrache, Selbstbegrünung
- Wiederansiedelung
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