Düngung

Bedarfsgerechte Düngung ist die Grundvoraussetzung für hohe Erträge bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung.

Im Fokus

§§ DüV
Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger

Streifenförmige Gülleausbringung im bestelltem Acker

Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen nach Düngeverordnung § 6 (3) auf bestelltem Ackerland seit 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland oder mehrschnittigen Feldfutterbau gelten die Vorgaben ab 2025.  Mehr

AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Auszug aus der Gebietskulisse nach AV DüV 2021

AVDüV Gebietskulisse

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen. Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  Mehr

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