Funktionen des Programms
In Bezug auf die Düngeverordnung (DüV) berechnet das Excelprogramm die Nährstoffflüsse in einem landwirtschaftlichen Betrieb ohne Biogasanlage. Neben den Tierbeständen und der Weide sind auch weitere Einleitungen in die Güllegrube (z. B. Hausabwässer, Niederschlagswasser) zu berücksichtigen. Die Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) hinsichtlich der Anfallsmengen sind im Programm berücksichtigt.
Das Berechnungsergebnis beantwortet folgende Fragen:
- Reicht der vorhandene Lagerraum für flüssige und feste Wirtschaftsdünger aus?
- Wie viel Lagerkapazität ist für den anfallenden Wirtschaftsdünger nötig?
- Welche Lagerkapazität ist bei einer Gülle-Separation vorzuhalten?
- Welchen Nährstoffgehalt hat der anfallende Wirtschaftsdünger?
- Welcher Düngerart wird eine Mischgülle zugeordnet?
- Wie hoch ist der Nährstoffanfall über Weide?
- Wird die Grenze 170 kg N/ha eingehalten?
- Wie hoch ist die durchschnittliche organische Düngung?
Nährstoffgehalt im anfallenden Wirtschaftsdünger
Die Nährstoffgehalte des anfallenden Wirtschaftsdüngers werden im Programm berechnet und sind zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben einer Nährstoffanalyse im Labor gleichgesetzt. Rechtlich ist es somit nicht mehr zwingend erforderlich, Wirtschaftsdünger für die Deklaration bei einer Abgabe bzw. für die Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnung der Düngung (auf auch roten Flächen) zu untersuchen.
Für welche Betriebe ist das Programm geeignet?
Das Programm eignet sich für tierhaltende bzw. Wirtschaftsdünger aufnehmende Betriebe mit Fläche und ohne Biogasanlage. Biogasbetriebe und Tierhalter ohne Flächen können mit diesem Programm nicht abgebildet werden.
Die Berechnung bezieht sich immer auf einen Betrieb.
- Ob es sich um einen oder mehrere unabhängig voneinander zu betrachtende Betriebe handelt, ist von der Verfügungsberechtigung abhängig.
- Ist der Verfügungsberechtigte über die einzelnen Einheiten (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb und Schweinemastanlage) zu 100 % identisch, handelt es sich um einen Betrieb, dessen Nährstoffflüsse in einer Berechnung betrachtet werden können.
- Sind die Verfügungsberechtigten nicht zu 100 % identisch, sind die einzelnen Einheiten getrennt voneinander zu betrachten und zu berechnen. Die Nährstoffflüsse, die zwischen den Einheiten fließen, müssen nachvollziehbar und plausibel sein.
Allgemeine Hinweise zur Programmanwendung
Die Dateneingabe ist nur in den gelben Feldern und Dropdown-Listen möglich. Sind gelbe Felder schraffiert, werden aufgrund der bisherigen Dateneingabe in diesen Feldern keine Daten benötigt.
In den Kontrollkästchen ist Zutreffendes zu markieren.
Hilfetexte zur Dateneingabe, Interpretation von Ergebnissen und allgemeine Programmhinweise verbergen sich hinter den roten Dreiecken und sind stets zu beachten.
Welche Daten benötigt das Programm?
Die Eingaben erfolgen im Wesentlichen im Tabellenblatt "Nährstoffe und Lagerraum".
Erweiterte Eingabemöglichkeiten gibt es im Tabellenblatt "Abweichende Werte" und "Abgabeliste", wo auch eigene Daten hinterlegt werden können.
Zuerst sind Betriebsdaten und Flächen anzugeben sowie ggf. Milchleistung und Niederschlag.
Die im Programm benötigten Flächenangaben können zum Großteil aus dem Betriebsdatenblatt des Mehrfachantrags entnommen werden. Zudem sind Angaben zu zusätzlichen Ausbringflächen zu machen, aufgrund deren sich in einigen Betriebe die notwendige Lagerkapazität reduziert. Die Hilfetexte im Programm enthalten hierzu nähere Erläuterungen.
Aus der angegebenen Betriebsnummer zieht das Programm die Niederschläge des Landkreises heran, in dem der Betriebssitz liegt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die langjährigen 10-Jahres-Niederschläge der Gemarkung einzugeben, in der die Anlage betrieben wird. Diese können aus dem Tabellenblatt "Gemarkungsniederschläge" im Programm entnommen werden.
Milchviehbetriebe haben zusätzlich die Milchleistung anzugeben. Dazu kann die Milchgeldabrechnung geteilt durch die Anzahl der Milchkühe für das Kalenderjahr herangezogen werden.
Neben der Eingabe der im Betrieb gehaltenen Tiere ist auch die (Niederschlags-)Wassermenge, die in die Güllegrube eingeleitet wird, im Programm einzugeben.
Der Tierbestand ist vollständig zu erfassen, wobei differenziert werden muss, ob die Tiere Gülle oder Mist produzieren.
Die Angaben zur Tierhaltung müssen dem tatsächlichen (bei einer Planung dem abgeschätzten) mittleren Jahresbestand (1.1. bis 31.12.) entsprechen. Die Rinder müssen dabei mit der HIT-Datenbank und die anderen Tierarten mit dem Mehrfachantrag übereinstimmen. Um die Auswahl der richtigen Tierarten im Programm zu erleichtern, ist im Arbeitsblatt „Erläuterungen“ dargestellt, wie die Tierarten des Mehrfachantrags im Programm zugeordnet werden.
Eine stark bzw. sehr stark N-/P-reduzierte Fütterung von Schweinen muss über eine Stallbilanz nachgewiesen werden.
Betriebe mit Weidehaltung müssen zusätzlich Informationen über die Länge der Weidezeit eingeben.
Werden Flächen von z. B. Siloflächen oder nicht abgedeckten Behältern eingetragen, werden diese mit der Niederschlagsmenge verrechnet. Auch eingeleitete Hausabwässer oder weitere Wasserzugaben können eingetragen werden.
Im Tabellenblatt "Abweichende Werte" können abweichende Einstreumaterialien und/oder Einstreumengen eingegeben werden.
Weicht die nach Düngeverordnung berechnete Strohmenge ab, kann eine abweichende Strohmenge im Tabellenblatt "Abweichende Werte" eingegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die berechneten Einstreumengen nach DüV immer eine Mindestmenge darstellen, demnach auch nicht unterschritten werden dürfen. Die Eingabe einer veränderten Einstreumenge hat keine Auswirkungen auf die anfallende Jauchemenge. Diese ist weiterhin abhängig von der Auswahl der Einstreumenge gering, mittel oder hoch im Tabellenblatt "Nährstoffe und Lagerraum".
Weiterhin kann die Einstreumenge auch einem alternativem Einstreumaterial zugeordnet werden.
Für eine stufenlose Berechnung der Ausscheidungen und Anfallsmengen von Schweinen können die Kennzahlen im Tabellenblatt "Abweichende Werte" eingegeben werden.
Die Basisdaten geben in Abhängigkeit der Haltung und Fütterung Standardwerte für die Nährstoff- und Mengenausscheidungen der Tiere vor. Eine Zuordnung der Tiere zu den Standardwerten ist, wie bisher, für alle Tierarten möglich.
Zusätzlich gibt es für schweinehaltende Betriebe die Möglichkeit, die Nährstoffausscheidung und den Wirtschaftsdüngeranfall stufenlos zu berechnen, wenn die Standardwerte nicht zu den betrieblichen Leistungsdaten der Schweine passen. Für die Ferkelerzeugung ist dies in den Grenzen von acht bis 35 Kilogramm Lebendgewicht möglich und für die Schweinemast in den Grenzen von 20 bis 150 Kilogramm Lebendgewicht. Die für die Berechnung nötige Dateneingabe erfolgt im Tabellenblatt "Abweichende Werte".
Wird die stufenlose Berechnung verwendet, ist diese durchgängig in allen weiteren relevanten Berechnungen zu verwenden (z. B. Stallbilanz).
Für die Weidehaltung und Separation von Gülle sind einige Kenngrößen einzugeben.
Um die auf der Weide anfallenden Nährstoffmengen auf die Weidefläche zu verteilen, muss die Weidefläche eingegeben werden. Um unterschiedliche Intensitäten der Weide abbilden zu können, ist eine Aufteilung von Weidesystemen möglich, indem den Flächen eine Nutzungsintensität zugeordnet wird.
Zu den Kenngrößen der Separation gehört der Anteil an Gülle, der jährlich der Separation zugeführt wird. Dieser ist plausibel abzuschätzen. Zudem ist der Trockensubstanzgehalt der flüssigen sowie der festen Phase des separierten Materials anzugeben.
Die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten sind anzugeben.
Dazu können für runde und rechteckige Behälter die Maße eingegeben werden. Die Größen können aus genehmigten Bauplänen entnommen werden. Für sonstige Lagerbehälter ist das Volumen direkt einzugeben. Zugepachtete bzw. verpachtete Lagerkapazität ist ebenfalls als Volumen einzugeben. Für die Anrechnung des zugepachteten Volumens ist immer ein schriftlicher Pachtvertrag notwendig.
Die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern erfassen.
Werden Wirtschaftsdünger abgegeben bzw. Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufgenommen, ist dies zu dokumentieren. Die Menge von flüssigen Wirtschaftsdüngern (≤ 15 % TS) wird in Kubikmeter angegeben, feste Wirtschaftsdünger (> 15 % TS) werden in Tonnen eingegeben. Die Nährstoffgehalte können den berechneten Werten oder der Laboranalyse entnommen werden. Die Angaben sind entsprechend der Belege nach WDüngV einzugeben.
Im Tabellenblatt "Abgabe-, Aufnahmeliste" befinden sich weitere Zeilen, in denen die Abgabe bzw. Aufnahme dokumentiert werden kann.
Hier können die Informationen aus der Deklaration der Wirtschaftsdünger eingetragen werden. Aus den gebildeten Summen sind die benötigten Informationen in das Tabellenblatt "Nährstoffe und Lagerraum" zu übertragen.
Erläuterung der Ergebnisse
Berechnung des Wirtschaftsdüngeranfalls und der Nährstoffgehalte
Nach dem Eingabeblock zur Tierhaltung wird Mengenanfall von Wirtschaftsdüngern aus eigener Tierhaltung berechnet. Des Weiteren wird der Nährstoffgehalt ausgegeben, bei dem die in der DüV gewährten Stall- und Lagerverluste bereits abgezogen sind. Für flüssige Wirtschaftsdünger wird zusätzlich die Düngerart ausgegeben. Diese ergibt sich bei Mischgülle aus der Tierart, die den größten Stickstoffanteil beisteuert. Die Düngerart wird für die Düngebedarfsermittlung benötigt, wenn die Daten einer Art zugeordnet werden müssen.
Für die Düngebedarfsermittlung werden wichtige Daten ausgegeben.
Dazu gehört der Nährstoffanfall auf der Weide, der auf die Weideflächen übertragen werden muss. Des Weiteren können die berechneten Nährstoffgehalte für ein Kalenderjahr für die Deklaration und die Düngebedarfsermittlung des gesamten folgenden Kalenderjahres verwendet werden. Voraussetzung ist, dass sich der Tierbestand nicht mehr als 15 % ändert; anderenfalls ist eine Abschätzung über eine Neuberechnung nötig. Werden die Werte verwendet, ist die Berechnung aufzubewahren.
Im Tabellenblatt "Abgabebeleg" können für die Deklaration des Wirtschaftsdüngers die berechneten Nährstoffgehalte in Form eines Belegzettels zusammengestellt werden.
Für die Abgabe von Wirtschaftsdünger, aber auch für die eigenen Berechnungen und Aufzeichnungen sind Belege nötig, welche eine eindeutige Deklaration des organischen Düngers mit den entsprechenden Nährstoffgehalten enthalten. Dieser Beleg kann im Tabellenblatt "Abgabebeleg" erstellt werden. Werden für einen Betrieb mehrere Wirtschaftsdünger mit Nährstoffgehalten berechnet, kann über die Auswahl in den Kontrollkästchen der Wirtschaftsdünger ausgewählt werden, der im Abgabebeleg enthalten sein soll.
Die Bewertung der Mindestlagerkapazität nach Düngeverordnung wird für feste und flüssige Wirtschaftsdünger getrennt bewertet.
Dazu werden zunächst die Monate ausgegeben, die bei dem berechneten Wirtschaftsdüngeranfall, den betriebseigenen Flächen sowie den zusätzlichen Ausbringflächen notwendig sind. Anhand dessen wird der in diesem Zeitraum anfallende Wirtschafsdünger mit der vorhanden Lagerkapazität verglichen. Die Bewertung wird mit "ja" (die Mindestlagerkapazität wird eingehalten) oder "nein" (es steht zu wenig Lagerraum zur Verfügung) ausgegeben.
Die Einhaltung der Grenze 170 kg N/ha wird geprüft.
Die im Betrieb vorhandenen Nährstoffmengen, die über die eigene Tierhaltung und/oder den Zukauf von organischen Düngern vorhanden sind, werden nach Abzug verkaufter Mengen auf die Flächen verteilt. Dazu werden Flächen ohne Nutzung und ohne Düngung (Stilllegungen) und Flächen mit Verbot der organischen Düngung von der Gesamtfläche abgezogen. Wird die Grenze von 170 kg N/ha nicht überschritten, erscheint die Bewertung in Form eines grünen "ja". Kann die Grenze nicht eingehalten werden, wird ein rotes "nein" angezeigt.
Die durchschnittliche organische Düngung eignet sich besonders für den Vergleich zur Düngebedarfsermittlung. Ergeben sich im Vergleich zur Stickstoffaufbringung bei der Bewertung der 170-kg-N/ha-Grenze Unterschiede, liegt das daran, dass bei eigenerzeugtem Mist auch die Nährstoffe aus dem Einstreumaterial enthalten sind.