Forschungs- und Innovationsprojekt
Optimierung der Gülleausbringung III – OptiTEC

Gülletrac bringt auf Feld Gülle aus.

Optimierung der Gülleausbringung unter Berücksichtigung der Novellierung der Düngeverordnung und der NEC-Richtlinie – Verfahren zur Einarbeitung und Nährstoffeffizienz (OptiTEC)

Zentrale Frage des Projekts ist: Wie können die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) in der landwirtschaftlichen Praxis zielführend umgesetzt werden und damit ein erheblicher Beitrag zu den Emissionsreduktionsverpflichtungen der Bundesregierung bei Ammoniak (NEC-Richtlinie) geleistet werden?

Die neuen Vorgaben der DüV von 2020 sowie die Zielsetzung durch die NEC-Richtlinie erfordern bei den meisten landwirtschaftlichen Betrieben eine Optimierung der Ausbringverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger. Diese zielen auf die Reduktion der gasförmigen Stickstoff-(N-)Verluste und Steigerung der N-Effizienz ab, um weiterhin eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Kulturen zu gewährleisten. Die Einflussfaktoren auf die Höhe der N-Verluste bei der Ausbringung und N-Verfügbarkeit sind vielfältig und komplex. Durch die Optimierung der Ausbringverfahren (Technik, Zeitpunkt) lassen sich die Vorgaben der DüV bzw. die Forderungen der NEC-Richtlinie zum Großteil erfüllen. Jedoch besteht zu den DüV-Vorgaben zur Einarbeitung flüssiger Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland sowie zum optimalen Einsatz von flüssigen Wirtschaftsdüngern zu Wintergerste und Winterraps Forschungsbedarf hinsichtlich der praxisnahen, optimalen Umsetzung.
Streifenförmige Gülleausbringung mit Gülletrac.
In diesem Forschungsvorhaben sollen zu den Kulturen Sommergerste, Winterraps und Wintergerste ortswechselnde Exaktversuche angelegt werden. Beim Vergleich von unterschiedlichen praxisgängigen Verfahren zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger fließen sowohl der Einsatz verschiedener Applikations- und Einarbeitungstechniken als auch verschiedener Einarbeitungs- und Applikationszeiten sowie unterschiedliche Kombinationen aus mineralischen und organischen Düngern unter Berücksichtigung der Obergrenzen für die Stickstoffdüngung nach Düngeverordnung ein.

Zielsetzung – offene Fragen

Dieses praxisorientierte Forschungsprojekt hat die Beantwortung folgender Teilfragestellungen zum Ziel:

  1. Welches praxisgängige Verfahren (zum Beispiel Technik, Verteilung der organischen Düngergaben mit mineralischer Ergänzung) zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland (DüV § 6 Satz 1) hat die höchste N-Effizienz und Düngewirkung?
  2. Welche Ertrags- und Qualitätswirkung haben unterschiedliche Verfahren (Technik, Zeitpunkt) zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger in Wintergerste und Raps im Frühjahr?
  3. Welches Verfahren ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch zu bevorzugen?

NEC-Richtlinie und Düngeverordnung

Herausforderung Ammoniakemissionen
In Deutschland stammen ca. 95 % der Ammoniak-(NH3-)Emissionen aus der Landwirtschaft. Dabei stellen die Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist, Jauche, aber auch Gärreste aus Biogasanlagen) die bedeutendste Emissionsquelle dar. Diese Emissionen müssen stark reduziert werden, denn NH3 kann sich durch seine Eigenschaften negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken. In der Atmosphäre ist NH3 unerwünscht, da es unter anderem zur Eutrophierung und Versauerung von Ökosystemen beiträgt und indirekt klimarelevant wirkt.
Regelung der Höchstmengen für Luftschadstoffe
Im Rahmen des 2005 beschlossenen Göteborg-Protokolls, welches der Verringerung der negativen Effekte von Luftschadstoffemissionen (unter anderem Ammoniak, Feinstaub, Sickoxide) auf die menschliche Gesundheit und auf die Ökosysteme dient, wurde von der Europäischen Union die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen (NEC: National Emission Ceilings) erlassen. Darin werden Höchstmengen für Luftschadstoffe festgelegt. Deutschland überschreitet diese Höchstmengen in jedem Jahr deutlich. Die neue NEC-Richtlinie von 2016 fordert, dass die NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2020 um 52 % und ab dem 2030 um 29 % gegenüber dem Referenzjahr 2005 gesenkt werden müssen.
Wegen der Höhe ihres Emissionsbeitrags steht die Landwirtschaft hierbei in besonderer Verantwortung und unter besonderem Anpassungsdruck. Für die Zielerreichung ist die Implementierung umfangreicher Maßnahmen innerhalb der Landwirtschaft notwendig.
NH3-Emissionen bei der Wirtschaftsdüngerausbringung
Besonders während der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern entstehen hohe NH3-Emissionen. Aufgrund der Emissionshöhe stellt die Minderung der NH3-Emissionen bei der Wirtschafts­dünger­ausbringung eine der effektivsten Maßnahmen dar. Die Einflussfaktoren, welche die Höhe der NH3-Emissionen bei der Ausbringung bestimmen, sind vielfältig und komplex. Sie hängen jedoch maßgeblich von der Ausbringungstechnik, dem Ausbringzeitpunkt und der Dauer bis zur Einarbeitung des Düngers ab. Die rasche und vollständige Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern ist auf unbestelltem Ackerland nachweislich eine der besten Methoden der NH3-Emissionsminderung. Auf bestelltem Ackerland scheint hingegen im Vergleich zu einer Düngung im Herbst des Vorjahres die Frühjahrsdüngung mit bodennahen Verfahren oder Injektionstechniken eine bessere N-Effizienz zu erzielen.
Maßnahmen der Düngeverordung
Die rechtlichen Vorgaben der DüV machen hierfür geeignete Maßnahmen verpflichtend. Mit der effektiven Umsetzung der Vorgaben zur Ausbringtechnik in der DüV ist etwa die Hälfte der notwendigen Emissionsminderung bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung der organischen Düngung möglich. Dies ist auch zum Vorteil der Landwirte, die dadurch kostspieligen Mineraldünger einsparen können.
Laut Düngeverordnung (DüV) § 6 Satz 1 wird Landwirten und Landwirtinnen bei der Düngung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (> 2 % TS, zum Beispiel Gülle, Gärrest) auf unbestelltem Ackerland eine sofortige Einarbeitung (spätestens innerhalb von vier Stunden, ab dem 1. Februar 2025 innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens) des Düngers vorgeschrieben. Zudem schreibt die DüV in § 6 Satz 3 auf bestelltem Ackerland eine streifenförmige Ausbringung von flüssigen organischen Düngern vor. Der Einsatzzeitraum von flüssigen Wirtschaftsdüngern wurde durch die Verlängerung der Sperrfristen in der Düngeverordnung zusätzlich begrenzt, wodurch sich die Düngung noch stärker aufs Frühjahr konzentriert. Eine Herbstdüngung ist außerhalb der roten Gebiete lediglich noch zu Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht und Winterraps (§ 6 Satz 9 DüV) in Höhe von maximal 30 Kilogramm Ammonium-N oder 60 Kilogramm Gesamt-N je Hektar zulässig. Diese Herbstdüngung muss jedoch bei der Düngebedarfsermittlung seit der DüV 2020 im Frühjahr berücksichtigt werden und reduziert damit die zulässige Stickstoffdüngermenge im Frühjahr. Im Falle einer Herbstdüngung kann dadurch die fachlich empfohlene N-Menge nicht mehr gedüngt werden.
Optimierung der Ausbringverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger
Die DüV sowie die Zielsetzung durch die NEC-Richtlinie erfordern bei den meisten landwirtschaftlichen Betrieben eine Optimierung der Ausbringverfahren flüssiger Wirtschaftsdünger zur Reduktion der gasförmigen Stickstoffverluste und Erhöhung der N-Effizienz, um weiterhin eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Kulturen zu gewährleisten.
Der Gesetzestext gewährt in der DüV einen gewissen Handlungsspielraum bei der Einarbeitung, wodurch aber auch Unklarheiten für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Diese beziehen sich unter anderem auf die optimale Einarbeitungstechnik sowie den optimalen Einarbeitungszeitpunkt nach der oberflächlichen Ausbringung der flüssigen Wirtschaftsdünger. Außerdem haben bisherige Untersuchungen gezeigt, dass die nach DüV vorgegebenen Mindestwirksamkeiten für flüssige Wirtschaftsdünger mit den am häufigsten eingesetzten streifenförmigen Applikationsverfahren Schleppschlauch und Schleppschuh kaum zu erreichen sind. Gerade zu Winterraps und Wintergerste muss gezielt untersucht werden, welche Effizienz mit organischen Düngern bei unterschiedlichen Applikationstechniken und -zeitpunkten im Herbst und Frühjahr erreicht werden kann.
Anpassungsbedarf
In einer modernen und zukunftsfähigen Landwirtschaft sind technische und organisatorische Fortschritte darauf ausgerichtet, unerwünschte Nebeneffekte, wie die Degradation der Bodenqualität (zum Beispiel Bodenverdichtung, Bodenerosion) oder Nährstoffverluste (Emissionen, Stoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer) nach Möglichkeit zu vermeiden. Für die Mehrzahl der bayerischen Betriebe ergibt sich aus den Vorgaben der Düngeverordnung Anpassungsbedarf in der technischen sowie logistischen Umsetzung des Managements von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Durch fachrechtliche Vorgaben müssen sich die meisten Betriebe jetzt aktiv damit auseinandersetzen, welche Technik für ihren Betrieb mittelfristig am geeignetsten ist.

Methoden

Zur Untersuchung der offenen Forschungsfragen werden ortswechselnde Exaktversuche mit Kleinparzellen (30 m2) zu den Kulturen Sommergerste, Wintergerste und Winterraps angelegt.

Dünger

Als organischer Dünger dient Biogassubstrat. Die mineralische Düngung erfolgt mit Kalkammonsalpeter.
Die Versuchsflächen werden ausreichend mit Phosphor-, Kali- und Kieseritdünger gedüngt. Dies soll jeglichen Nährstoffmangel (außer Stickstoff) ausschließen.

Versuchsstandort

Die gesamte technische Ausstattung zur Durchführung dieser Versuche ist an der Versuchsstation Puch der Bayerischen Staatsgüter vorhanden, welche deshalb mit der Ausführung der Versuche betraut ist. Auch die benötigten Versuchsflächen sind bei den Bayerischen Staatsgütern vorhanden.

Düngung und Düngetechnik

Gülletrac.
Die organische Düngung der Versuche wird mit einem Spezialfahrzeug zur Gülleausbringung (Gülletrac) durchgeführt.
Bei der Düngung zu Sommergerste wird der Dünger vor der Saat absätzig mittels Schleppschlauch appliziert und anschließend mit verschiedenen Bodenbearbeitungsverfahren (Kreiselegge, Scheibenegge, Grubber) zu unterschiedlichen Zeiten und bei verschiedenen Bodenfeuchtegehalten eingearbeitet oder nicht absätzig direkt in den Boden eingebracht (zum Beispiel Güllescheibenegge, Güllegrubber).
Für den Vergleich der Ertrags- und Qualitätswirkung bei Wintergerste und Raps ist die Düngung mit verschiedenen bodennahen Ausbringtechniken vorgesehen. Diese reichen von Schleppschuh über verschiedene Injektionstechniken bis zum Güllegrubber. Als Ausbringzeitpunkte sind Herbst vor der Saat sowie das zeitige Frühjahr vorgesehen. Die organische Düngung wird als Einmalgabe durchgeführt.
Bei einzelnen Versuchsgliedern erfolgt eine bedarfsgerechte mineralische Ergänzung.

Ergebnisse

Ergebnisse werden erst mit dem Abschlussbericht verfügbar sein.

Projektinformation
Projektleitung: Dr. M. Diepolder
Projektbearbeitung: D. Schubert, H. Steber, J. Mießl
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2025
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Projektpartner: IAB, BaySG Puch, AL
Förderkennzeichen: A/22/12