DüV-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)

Über das Jahr hinweg werden jahreszeitlich aktuelle Themen im Bereich Düngung und betrieblicher Nährstoffhaushalt im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt erläutert.

Abbildung einer Ausgabe des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts.
Neuerungen und beschlossene Länderregelungen zur Düngeverordnung (DüV), Stoffstrombilanz (StoffBilV), Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) u. ä. werden zeitnah bekannt gegeben.
Alljährlich werden in einer Artikelserie auch die Nmin-Werte veröffentlicht.

Aktuelle Nmin-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)

Vorbereitung auf die Düngesaison 2025

Bodennahe Gülleausbringung auf Getreidestoppel
Nach der letzten Düngung 2024 ist vor der Düngung 2025 – zuvor muss aber der neue Düngebedarf ermittelt werden. Hierbei, sowie bei der Jahreszusammenfassung und Aufzeichnung der Düngung gemäß den bundeseinheitlichen Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) helfen die LfL-Programme.

Vorbereitung auf die Düngesaison 2024 mit vorläufigen Nmin-Werten (BLW (2024), Heft 51, Seite 43-44) pdf 170 KB

Nutzung der LfL-Fachanwendungen im Jahresverlauf

Dokumentation am Computer
Die EDV-Fachanwendungen geben einen Überblick zu den betrieblichen Nährstoffflüssen und geben Hilfestellung bei der Umsetzung der bundesweiten Vorgaben des Düngerechts in Bayern. Damit alle Berechnungsergebnisse zueinander stimmig sind und der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen möglichst geringgehalten wird, sollten die unterschiedlichen LfL-Düngeprogramme in einer bestimmten Reihenfolge zum Einsatz kommen. Die zeitliche Empfehlung für die Berechnungen und Aufzeichnungen im Jahresverlauf sowie deren Erläuterung sind Inhalt dieses Artikels.

Nutzung der LfL-Fachanwendungen im Jahresverlauf (BLW (2024), Heft 49, Seiten 29-30) pdf 250 KB

Sperrfristverschiebung für Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau

Bodennahe Gülleausbringung im GrünlandZoombild vorhanden

Gülleausbringung im Grünland

Die Wochenblatt-Ausgaben 38 bzw. 42 enthielten Beiträge zu den sogenannten Sperrfristen und deren Verschiebung innerhalb bzw. außerhalb Roter Gebiete. In welchen Landkreisen die Kernsperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau um zwei oder vier Wochen nach hinten verschoben wurde, beschreiben diese Beiträge.

GülleAppBayern – Digital Planungssicherheit schaffen

Ein Smartphone, auf dem die GülleAppBayern aufgerufen wurde.
Mithilfe der GülleAppBayern werden Landwirtinnen und Landwirten einfach, präzise und digital Informationen zur Gülleausbringung auf ihren Betriebsflächen dargestellt. Die Anwendung ist für den Nutzer rechtssicher und verschafft somit Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Betrieb.

GülleAppBayern (BLW (2024), Heft 39, Seiten 40) pdf 736 KB

Herbstdüngung - Was ist zu beachten?

Güllegrube
Das Sperrfristenprogramm beantwortet Fragen zur Düngung im Herbst. Zusätzlich sind ab sofort die Excel-Anwendungen 170 kg N/ha Grenze, Lagerraum, Berechnung der Nährstoffgehalte organischer Dünger und die Stallbilanz nach Düngeverordnung für das Jahr 2024 verfügbar.

Herbstdüngung - Was ist zu beachten? (BLW (2024), Heft 30, S. 35) pdf 222 KB

Düngebedarf von Zweitfrüchten

Weidelgras-Bestand mit Kräutern

Weidelgras als Zweitfrucht

Mit der anstehenden Hauptfruchternte endet das Düngejahr 2023/2024. Bei früh geernteten Hauptfrüchten folgen meist noch Zweitfrüchte, für die gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung der Düngebedarf festzustellen ist. Dazu ist aber keine eigene Berechnung nötig, denn die LfL weist zentral für ganz Bayern den Düngebedarf für Zweitfrüchte aus.

Düngebedarf von Zweitfrüchten (BLW (2024), Heft 23, Seiten 36-37) pdf 178 KB

Düngebedarf von Zweitfrüchten

Weidelgras-Bestand mit Kräuter

Weidelgras als Zweitfrucht

Mit der anstehenden Hauptfruchternte endet das Düngejahr 2022/2023. Bei früh geernteten Hauptfrüchten folgen meist noch Zweitfrüchte, für die gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung der Düngebedarf festzustellen ist. Dazu ist aber keine eigene Berechnung nötig, denn die LfL weist zentral für ganz Bayern den Düngebedarf für Zweitfrüchte aus.

Düngebedarf von Zweitfrüchten (BLW, 213. Jg. (2023), Heft 24, Seite 43) pdf 171 KB

Stickstoff-Spätdüngung zu Winterweizen

Scheibeninjektion von Gülle bei Weizen, 170 kg N/ha, 10 cm tief
In Bayern werden ca. 80 Prozent E- und A-Weizensorten angebaut, jedoch findet sich ein hoher Anteil des Weizens in den Trögen heimischer Nutztiere wieder. In der Nutztierfütterung stehen andere Ansprüche an die Weizensorte im Mittelpunkt als bei der Verwendung als Mahl- oder Backweizen. Die Bestandsführung von Winterweizen ist daher auf dessen Verwendung auszurichten.
Den Rahmen für die Düngung von Winterweizen gibt die Düngeverordnung (DüV) vor.Zur Aufteilung der N-Gaben gibt es aber keine rechtlichen Vorgaben. Die Anwendung der zulässigen N-Düngermenge sollte daher unter Berücksichtigung der Bestandsentwicklung des Weizens und seiner Verwendung erfolgen.

N-Spätdüngung zu Winterweizen (BLW, 213. Jg. (2023), Heft 17, Seite 41-42) pdf 188 KB

Sauberes Futter bei der Gülleausbringung im Grünland

Bodennahe Gülleausbringung im Grünland
Viele Betriebe nutzen die streifenförmige Ausbringung im Grünland schon länger erfolgreich. Die LfL und die DLG haben Erfahrungen aus Beratung und Praxis zusammengestellt, wie mit dem richtigen Management die streifenförmige Ausbringung gelingt.

Sauberes Futter bei der Gülleausbringung im Grünland (BLW, 213. Jg. (2023), Heft 17, Seite 42-44) pdf 354 KB

Was ist beim Güllen zu beachten

Schlepper mit Güllefass fährt über den Acker
Die Düngeverordnung schreibt seit dem Jahr 2020 vor, flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel auf bestellten Ackerflächen streifenförmig und bodennah auszubringen, z. B. mit Schlepp-schlauch-, Schleppschuh- oder Injektionstechnik. Auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau gilt diese Verpflichtung erst ab dem Jahr 2025. Mit den neuen Allgemeinverfügungen wird sichergestellt, dass Betriebe mit wesentlichen Anteilen an extensiv genutzten Flächen oder bestimmten Flächennutzungen durch die düngerechtlichen Vorgaben nicht über Gebühr belastet werden.

Bodennahe Ausbringtechnik bei flüssigen organischen Düngern (BLW, 213. Jg. (2023), Heft 9, Seite 14-15) pdf 146 KB

Nicht nur Stickstoff bringts

Stickstoff hat von allen Pflanzennährstoffen den größten Ertrags- und Qualitätseinfluss. Bei der Düngung von Acker- und Grünland spielen jedoch weitere Stellschrauben der Düngung und Bewirtschaftung eine große Rolle. Gerade unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist es wichtig, im eigenen Betrieb Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.

Nicht nur Stickstoff bringts (BLW, 213. Jg. (2023), Heft 6, Seite 37-39) pdf 583 KB

Vorbereitung auf die Düngesaison 2023

Nach der letzten Düngung 2022 ist vor der Düngung 2023 – zuvor muss aber der neue Düngebedarf er-mittelt werden. Hierbei, sowie bei der Jahreszusammenfassung und Aufzeichnung der Düngung gemäß den bundeseinheitlichen Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) helfen die LfL-Programme.

Vorbereitung auf die Düngesaison 2023 (BLW, 212. Jg. (2022), Heft 49, Seite 27-29) pdf 270 KB

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