Düngebedarfsermittlung
Aktuelle Nmin-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)

Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts
Düngeverordnung (Stand: 01.05.2020) § 4 (4): "Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betriebsinhaber zu ermitteln."
Der Ausdruck dieser Artikel erfüllt für die jeweiligen Fruchtarten bezogen auf Stickstoff die Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung § 3 Abs. 4 (Nmin-Wert im Frühjahr zur Düngebedarfsermittlung). Aufbauend auf diesen Nmin-Wert muss eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.
Nmin-Artikel 2025
Wieviel Stickstoff ist im Frühjahr 2025 im Boden?
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