§§ AVDüV
Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete

Luftbild einer Agrarlandschaft. Einzelne Felder sind rot oder gelb eingefärbt.Zoombild vorhanden

AVDüV-Gebietskulisse

Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen in § 13 a DüV, Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächen­gewässern mit Phosphor (sogenannte "gelbe Gebiete") per Landes­verordnung auszuweisen und für diese Gebiete zusätzliche Auflagen bei der Landbewirtschaftung und Düngung zu erlassen. Bestimmte Betriebe in wenig belasteten Gebieten können im Gegenzug Erleichterungen erhalten.

Rechtliche Vorgaben

Mit der "Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)" kommt die bayerische Landesregierung ihrer Pflicht nach, eine Gebietskulisse auszuweisen und Maßnahmen festzulegen. Die AVDüV wurde am 22.12.2020 vom Ministerrat beschlossen und zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt.
Mit der Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022 (BAnz AT 16.08.2022) wurde durch den Bund die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Nach AVV GeA hat die Überprüfung der Ausweisung nach den geänderten Vorgaben durch die Länder zum 30. November 2022 zu erfolgen, womit eine Änderung der AVDüV einhergeht.
Die Gebietskulisse der eutrophierten (gelben) Gebiete wurden zum 23. Mai 2023 aktualisiert (Aufhebung des gelben Gebiets zwischen Speichersee Finsing und Flughafen München).
Titelbild der Videos zur Ausweisung der Gebietskulisse.
Filmreihe: Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten
Drei kurze Videos erklären die Ermittlung der Gebietskulisse, die einzuhaltenden Auflagen sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen an die neuen Vorgaben.

Videos zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete (AVDüV)

Ausweisung der Gebietskulissen

Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Bayern (rote Gebiete)

Landkarte von Bayern mit grau und rot markierten GebietenZoombild vorhanden

Karte der mit Nitrat belasteten Gebiete 2022 in Bayern

Grundwasser ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Zum Schutz des Grundwassers werden Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung im Grundwasser als sogenannte "mit Nitrat belastete Gebiete" (rote Gebiete) ausgewiesen.
Die Gebietsausweisung erfolgt auf den Vorgaben der DüV und der AVDüV in mehreren Schritten.

Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete

Ausweisung der eutrophierten Gebiete (gelbe Gebiete)

Landkarte von Bayern mit gelb markierten GebietenZoombild vorhanden

Karte der eutrophierten Gebiete 2023 in Bayern (AVDüV)

Eutrophierung bezeichnet die Anreicherung von Nährstoffen (v.a. Phosphor) in Oberflächengewässern. Als Folge dieser Nährstoffanreicherung ergeben sich nachteilige Folgen für das ökologische System dieser Gewässer (z.B. durch übermäßiges Algenwachstum). Zum Schutz von Oberflächengewässern werden Gebiete mit einer Eutrophierung in Flüssen und Seen als sogenannte "eutrophierte Gebiete" (gelbe Gebiete) ausgewiesen. Die Gebietsausweisung erfolgt nach den Vorgaben der DüV und der AVDüV.

Ausweisung der eutrophierten Gebiete (LfU) Externer Link

Anforderungen bei der Flächenbewirtschaftung

In Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (rote Gebiete) oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern mit Phosphat (gelbe Gebiete) müssen zusätzliche Auflagen bei der Düngung eingehalten werden. Bestimmte Betriebe ohne Fläche in den belasteten Gebieten können im Gegenzug Erleichterungen erhalten. Die Maßnahmen und Erleichterungen sind in der bayerischen "Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)" festgeschrieben.
Ein Traktor mit Mineraldüngerstreuer fährt über ein Feld.

Düngereduzierung

Gülleausbringung auf einer Ackerfläche

Grenze 170 kg N/ha

Ein Luzernefeld.

Zwischenfrucht­anbau

Bodennahe Gülleausbringung im Getreide-Stoppelacker.

Herbstdüngung

Verblühte Fläche im Schnee mit Tierspuren.

Sperrfrist

Ein Mann zieht eine Nmin-Bodenprobe auf dem Acker.

Stickstoff­bodenprobe

Untersuchung einer Gülle-Probe: Ein Laborbehältnis wird umgefüllt.

Wirtschaftsdünger-Untersuchung

Gewässerrandstreifen am Bach.

Gewässerabstand

Anforderungen im mit Nitrat belasteten Gebiet (rotes Gebiet)

Warnschild: Achtung! Rotes Gebiet nach AV DüV.
Bei der Düngung im mit Nitrat belasteten Gebiet müssen die Landwirte auf allen landwirtschaftlich genutzten roten Flächen ihres Betriebs neun zusätzliche Auflagen einhalten. Sieben Maßnahmen sind bundeseinheitlich (I–VII), und mindestens zwei Maßnahmen (VIII–IX) muss jedes Bundesland mittels der AVDüV selbst festlegen.
Auf den bayerischen roten Flächen sind folgende neun Maßnahmen einzuhalten:
Reduzierung der Gesamtsumme des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs im Betriebsdurchschnitt der roten Flächen um 20 % (I)
Grenze 170 kg N/ha schlagbezogen (II)
Verlängerung der Sperrfristen (III, IV)
Einschränkung der Stickstoffdüngung im Sommer/Herbst (V, VI)
Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen (VII)
Zusätzlich sind auf den roten Feldstücken in Bayern folgende zwei Maßnahmen einzuhalten:
Bodenstickstoffuntersuchung (VIII)
Wirtschaftsdüngeruntersuchung (IX)

Anforderungen im eutrophierten Gebiet (gelbes Gebiet)

Fotomontage: Warnschild an einem Bach: gelbes Gebiet nach AV DüV
Betriebe müssen für alle eutrophierten Feldstücke folgende zwei zusätzliche landesspezifische Maßnahmen durchführen:
Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen (I)
Erweiterte Abstände zu Oberflächengewässern (II)

Erleichterungen im wenig belasteten Gebieten

Schild "Wasserschutzgebiet" steht neben einem Bach.
Betriebe ohne rote oder gelbe Feldstücke können von Erleichterungen Gebrauch machen, sofern weniger als 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) des Betriebes in Wasserschutzgebieten liegt.
  • Anhebung der Grenzen für Aufzeichnungspflichten (Düngebedarfsermittlung, Dokumentation) von 15 auf 30 ha LF (ohne Flächen nach § 10 Abs. 3, Nr. 1 und 2 DüV), sofern max. 110 kg Gesamt-N/ha LF aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft jährlich anfallen, max. 3 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren angebaut und keine Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände aufgenommen werden.
  • Rinderhaltende Betriebe > 3 GV/ha mit ausreichend Grünland brauchen mindestens sechs Monate Gülle-Mindestlagerkapazität. Die genaue Berechnung der erforderlichen Lagerkapazität erfolgt auf Basis der Anteile der Rinderhaltung sowie des Grünlandes der Betriebe im Rahmen des Lagerraumprogrammes der LfL.

Umsetzung in der Praxis/im eigenen Betrieb

Betriebsbezogene Informationen für Landwirte durch iBALIS

Landschaft mit landwirtschaftlichen Betrieb im Hintergrund.

Landwirtschaftlicher Betrieb

Im öffentlich zugänglichen Kartenviewer Agrar sowie in der Feldstückskarte des zugangsgeschützten Bereichs von iBALIS gibt ein Layer Auskunft zur Betroffenheit einer Fläche.
Jeder Betrieb erhält in iBALIS eine Übersicht seiner roten und gelben Feldstücke sowie Informationen zu den zusätzlichen Maßnahmen. Die roten Feldstücke sind zudem im FNN mit dem Zusatz "rot (AVDüV)", die gelben Feldstücke mit dem Zusatz "gelb (AVDüV)" gekennzeichnet. Zudem werden auf einer eigenen Übersicht alle betroffenen Feldstücke angezeigt. So hat der Landwirt einen schnellen Überblick, auf welchen Feldstücken die zusätzlichen Auflagen einzuhalten sind.
Die Auflistung der betroffenen Feldstücke wird durch Informationen zu den zusätzlichen Auflagen ergänzt.

iBalis – betriebsbezogene Flächeninformationen Externer Link

Jeder Betrieb erhält im iBALIS unter dem Menü Betriebsinformation > Betriebsspiegel > Rote und gelbe Gebiete (AVDüV) auch eine aktualisierte Übersicht seiner roten und gelben Feldstücke sowie Informationen zu den zusätzlich einzuhaltenden Maßnahmen.
Wenn die Ebenen "Nitratbelastete Gebiete (AVDüV)" bzw. "Eutrophierte Gebiete (AVDüV)" vorher der Legende hinzugefügt werden, können die Gebietskulissen auch in der Feldstückskarte eingesehen werden.

Betriebliche Anpassungsmöglichkeiten an die rechtlichen Anforderungen im Bereich Düngung und Nährstoffhaushalt

Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts.

Aktuelle Informationen im Bayerischen Landwirt­schaft­lichen Wochen­blatt

Über das Jahr hinweg werden jahreszeitlich aktuelle Themen im Bereich Düngung und betrieblicher Nährstoffhaushalt im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt erläutert. Neuerungen im Düngerecht werden zeitnah bekannt gegeben.

DüV-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)

Forschungsergebnisse zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen im Bereich Düngung und Nährstoffhaushalt

Nährstoffkreislauf im landwirtschaftlichen BetriebZoombild vorhanden

Nährstoffkreislauf im land­wirt­schaft­lichen Betrieb

An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft werden regelmäßig Forschungsprojekte durchgeführt, im Rahmen der Düngegesetzgebung den Nährstoffhaushalt landwirtschaftlicher Betriebe zu optimieren. Dazu zählen vor allem der effiziente Einsatz von Dünge- und Futtermitteln und die Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Forschungsergebnisse im Bereich Nährstoffhaushalt