Übersicht
Düngebedarfsermittlung
Jeder Pflanzenbestand hat seinen individuellen Nährstoffbedarf. Stickstoff ist der Nährstoff mit den größten Ertrags- und Qualitätseinflüssen. Aber er kann neben Phosphat auch schnell zu einem Umweltproblem werden. Für eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Pflanzenproduktion ist daher eine von der Menge und vom Zeitpunkt optimale Stickstoff- und Phosphatdüngung notwendig. Die DüV schreibt vor der ersten Aufbringung dieser Nährstoffe eine schriftliche Düngebedarfsermittlung vor.
Aktuelles zur Düngebedarfsermittlung 2025
Die beiden LfL-Programme zur Düngebedarfsermittlung stehen Mitte Dezember 2024 für das Düngejahr 2025 zur Verfügung. Ist die Dokumentation für das Düngejahr 2023/24 abgeschlossen, können die Düngeplanungen für die Düngesaison 2025 beginnen.
Direkt zum Programm:
Fragen?
Büroarbeit
Foto: Angelika Warmuth
Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.
Informationen zur Düngebedarfsermittlung
EDV-Düngeprogramme
LfL Düngebedarf Online – Düngebedarfsermittlung (Onlineprogramm) mit Simulation des Nmin-Werts und Düngedokumentation
LfL Düngebedarf Online
Zudem kann auf den Ackerschlägen der Nmin-Wert simuliert werden und nach der Düngung die ausgebrachte Düngegabe dokumentiert und aufsummiert werden.
Onlineprogramm zur Düngebedarfsermittlung mit Simulation des Nmin-Werts
LfL Düngebedarf Excel – Düngebedarfsermittlung (Excelprogramm) und Düngedokumentation
LfL Düngebedarf Excel
Nach der Düngung kann im Exelprogramm die ausgebrachte Düngegabe dokumentiert und aufsummiert werden.
DSNonline – Düngeberatungssystem Stickstoff
Zusammen mit dem Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) und den Erzeugerringen für pflanzliche Produktion organisiert die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft das Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN).
Formulare zur Aufzeichnung der Düngung
Erträge
Erträge für die Düngebedarfsermittlung
Die Verwendung von eigenen Erträgen in der Düngebedarfsermittlung ist möglich, diese können wie folgt ermittelt und nachgewiesen werden:
- mittels Verkaufsbelege
- Plausibilisierung durch verfütterte Mengen (LKV-Auswertung) oder Futterrationsberechnung
- Ertragsmessung durch Feldhäcksler oder Mähdrescher
- über eine Fuhrwerkswaage
Liste der Erträge je Landkreis
- Erträge 2024 auf Landkreisebene für Ackerkulturen
- Erträge 2024 auf Landkreisebene für Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau
- Erträge 2023 auf Landkreisebene für Ackerkulturen 775 KB
- Erträge 2023 auf Landkreisebene für Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau 775 KB
- Erträge 2022 auf Landkreisebene für Ackerkulturen 775 KB
- Erträge 2022 auf Landkreisebene für Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau 284 KB
- Erträge 2021 auf Landkreisebene für Ackerkulturen 607 KB
- Erträge 2021 auf Landkreisebene für mehrschnittigen Feldfutterbau 818 KB
- Erträge 2021 auf Landkreisebene für Dauergrünland 220 KB
- Erträge 2020 auf Landkreisebene für Ackerkulturen
Nmin-Werte
Bodenprobe zur Untersuchung des Nmin-Werts
Ziehen einer Nmin-Bodenprobe
Nmin-Werte können durch das Ziehen eigener repräsentativer Bodenproben ermittelt, aus den Veröffentlichungen entnommen oder simuliert werden. Dabei ist zu beachten, ob der Nmin-Wert für eine rote oder nicht rote Fläche ist.
Simulation des Nmin-Werts
Verwendung des Nmin-Werts
Veröffentlichte Nmin-Werte
Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts
Die vorläufigen Werte können für eine frühzeitige Düngebedarfsermittlung verwendet werden. In Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen während der Wintermonate ist es jedoch ratsam, die Berechnungen im Frühjahr auf Grundlage der endgültigen Nmin-Werte zu aktualisieren, um gegebenenfalls bei der Düngung reagieren zu können.
Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau sind keine Nmin-Gehalte notwendig.
Der Ausdruck der hier veröffentlichten Nmin-Werte oder des entsprechenden Wochenblattartikels erfüllt die Aufzeichnungspflicht zur Ermittlung des Nmin-Wertes.
Aktuelle Nmin-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)
Zu den nachfolgenden genannten Terminen werden die Nmin-Gehalte veröffentlicht:
Vorläufige Werte | Endgültige Werte | |
---|---|---|
Wintergetreide, Raps | 1. Dezember | 1. März |
Sommergetreide, Rüben, sonstige Fruchtarten | 1. Dezember | 15. März |
Kartoffeln, Mais | 1. Dezember | 1. April |
Nmin-Werte 2025
Oberbayern | Niederbayern | Oberpfalz | Oberfranken | Mittelfranken | Unterfranken | Schwaben | ||||||||
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Hauptfrucht | Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
W-Raps | 46 | 46 | 46 | 54 | 51 | 50 | 46 | |||||||
W-Gerste | 55 | 55 | 57 | 57 | 55 | 60 | 51 | |||||||
Triticale, W-Roggen | 53 | 58 | 48 | 58 | 52 | 56 | 52 | |||||||
W-Weizen, Dinkel | 51 | 53 | 56 | 65 | 58 | 64 | 54 | |||||||
S-Weizen, Durum, S-Roggen, S-Raps | 59 | 54 | 55 | 67 | 60 | 63 | 62 | |||||||
Z-Rüben, F-Rüben | 60 | 50 | 50 | 63 | 64 | 58 | 56 | |||||||
Silomais, Körnermais | 60 | 63 | 55 | 64 | 64 | 63 | 57 | |||||||
Sonstige Fruchtarten | 61 | 53 | 54 | 62 | 61 | 63 | 59 |
Bei einer Durchwurzelungstiefe des Bodens von circa 30 cm sollten nur 45 Prozent vom Nmin-Gehalt angesetzt werden.
Oberbayern | Niederbayern | Oberpfalz | Oberfranken | Mittelfranken | Unterfranken | Schwaben | ||||||||
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Hauptfrucht | Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
Vor- läufig |
End- gültig |
S.-Gerste, Hafer | 46 | 34 | 40 | 45 | 43 | 50 | 45 | |||||||
Sonnenblumen, Lein | 48 | 44 | 44 | 55 | 51 | 55 | 47 | |||||||
Kartoffeln | 43 | 38 | 43 | 44 | 40 | 48 | 45 | |||||||
Sonstige Fruchtarten | 45 | 39 | 40 | 46 | 45 | 47 | 44 |
Überblick über Nmin-Werte der Vorjahre