Über uns – Institut für Pflanzenschutz

Blattläuse an einer Ähre

Sichere und qualitativ hochwertige Ernten sind ohne Pflanzenschutz nicht möglich. Mit der Entwicklung chemischer Pflanzenschutzmittel glaubte man zunächst, alle Probleme beseitigen zu können. Bald zeigte sich jedoch, dass Pflanzenschutzmittel auch zu Belastungen für Mensch und Tier und den Naturhaushalt führen können: Pflanzenschutz heute ist mehr als nur der Einsatz der Chemie. Leitbild ist der Integrierte Pflanzenschutz, bei dem alle pflanzenbaulichen Vorbeugemaßnahmen ausgeschöpft und chemische, biologische und biotechnische Bekämpfungsmaßnahmen gezielt zum Einsatz kommen. Damit kann der Schutz der Kulturpflanzen wie auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sichergestellt werden.

Aufgaben

Das Institut für Pflanzenschutz der LfL ist das Kompetenzzentrum für den Pflanzenschutz in Bayern und für den Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes zuständig.
Das Institut hat folgende Aufgaben:

Die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Krankheiten, Schädlinge, Unkräuter), um eine wirtschaftliche und nachhaltige Pflanzenproduktion, die Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesunder Nahrungs- und Futtermittel sowie marktgerechter pflanzlicher Rohstoffe sicherzustellen.

Die Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder andere Verfahren des Pflanzenschutzes für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können (Beratung, Durchführung, Anwendungskontrollen, Einsatzkontrollen).

Den Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes sowie der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und erteilten Auflagen.

Informationsbereitstellung für Beratung und Praxis

Das Institut strebt dabei eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Instituten der LfL, mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsanstalten des Bundes), mit der Pflanzenschutzmittelindustrie und mit halbstaatlichen und privaten Beratungseinrichtungen an.

Arbeitsschwerpunkte

Diagnose von Krankheiten und Schädlingen

Eine sichere Diagnose ist die Grundvoraussetzung für einen gezielten Pflanzenschutz. Dabei werden konventionelle, zunehmend aber auch moderne molekularbiologische Diagnoseverfahren eingesetzt. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, die neuen Methoden zu Routineverfahren weiterzuentwickeln.

Untersuchung des Witterungseinflusses auf Krankheiten, Schädlinge und Unkräuter

Auftreten, Befallsentwicklung und Schadensausmaß von Schaderregern werden wesentlich durch die Witterung gesteuert. Das Institut betreibt mit 116 fest installierten Messstationen in Bayern das engmaschigste agrarmeteorologische Messnetz Europas. Die Witterungsdaten gehen laufend in die Prognosemodelle ein. Sie bilden damit einen unverzichtbaren Beitrag für den amtlichen Pflanzenschutzwarndienst.

Entwicklung von Befallsprognosen und DV-gestützten Entscheidungshilfen

Untersuchungen zur Epidemiologie der Pflanzenkrankheitserreger, zur Abundanz von Schädlingen und Nützlingen und zur Entwicklung der Unkräuter/Ungräser in Abhängigkeit von Standort- und Witterungsfaktoren stellen die Grundlage für Prognosen und DV-gestützte Entscheidungshilfen zur Abschätzung der Bekämpfungsnotwendigkeit wirtschaftlich relevanter Schaderreger dar (Weizenmodell, Gerstenmodell, Phytophthoramodell).

Dienstleistungen und Hoheitsaufgaben

  • Diagnose von Schadorganismen für Forschung, Beratung und Praxis
  • Information der Beratung über aktuelle Pflanzenschutzfragen
  • Amtliche Mittelprüfung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  • Amtliche Geräteprüfung für die Geräteanerkennung durch die BBA zur Sicherstellung einer optimalen Applikationstechnik mittels elektronischer Prüfeinrichtungen für Feldspritzen und Sprühgeräte
  • Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in anderen als mit der Zulassung festgelegten Anwendungsgebieten
  • Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen für das Staatsministerium
  • Kontrollmaßnahmen im Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes (Kontrollpläne, Koordinierung, Auswertung)
  • Einfuhrkontrollen auf Schaderreger bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zur Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen
  • Vollzug der Quarantänevorschriften beim Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der EU und mit Drittländern