Ökoregelung - Blühstreifen/-flächen
Blühstreifen/-flächen auf Ackerland (Ökoregelung 1b)

 Blütenaspekt einer einjährigen Blühfläche.Zoombild vorhanden

Einjährige Blühfläche
Foto: H. Volz

ÖR1b – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland

Einjährige Blühfläche. Bei der Ökoregelung 1b (ÖR1b) wird die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland gefördert, das nach der ÖR1a bereitgestellt wird. Die ÖR1b kann daher nur zusätzlich zur ÖR1a beantragt werden.
Ein Blühstreifen/eine Blühfläche ist vom Antragsteller im FNN als Schlag zu digitalisieren und als Blühstreifen oder Blühfläche zu kennzeichnen. Bei Aussaat einer einjährigen Mischung ist der Streifen/die Fläche mit dem NC 590, bei Aussaat einer mehrjährigen Mischung mit dem NC 918 zu codieren. Ein Blühstreifen muss auf seiner überwiegenden Länge (über 50 %) mindestens 20 m breit und darf höchstens 30 m breit sein. Sollte ein Streifen auf der überwiegenden Länge breiter als 30 m sein, gilt er als Blühfläche.
Eine ÖR1b-Fläche muss mindestens 0,1 ha groß sein. Die Obergrenze für die begünstigungsfähige Fläche in Höhe von 6 % des förderfähigen Ackerlandes bei ÖR1a gilt auch für ÖR1b. Es gibt keine prozentuale Untergrenze.

Der Blühstreifen/die Blühfläche muss mit einer Saatgutmischung entsprechend der Liste in Anlage 2 (s. Merkblatt Ökoregelungen unten) etabliert worden sein. Die verwendete Saatgutmischung muss aus mindestens zehn der in Gruppe A aufgeführten Arten bestehen, die zusätzlich durch Arten aus Gruppe B ergänzt sein können (einjährige Mischung), oder mindestens fünf der in Gruppe A und mindestens fünf der in Gruppe B aufgeführten Arten (mehrjährige Mischung) bestehen. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai, kann aber auch schon im Vorjahr erfolgen. Eine Nachsaat ist zulässig, wenn die erste Aussaat unzureichend aufgegangen ist. Im Fall einer erneuten Beantragung derselben Fläche im Folgejahr ist der 15. Mai des ersten Antragsjahres spätester Aussaattermin.
Bei Aussaat einer mehrjährigen Saatgutmischung (s. o.) kann die Fläche in dem Jahr, das auf das erste Antragsjahr folgt, ohne erneute Aussaat wieder bei der ÖR1b beantragt werden. Bei nochmaliger Beantragung muss spätestens im dritten Jahr eine Neuansaat erfolgen. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses verboten. Die Mindesttätigkeit auf ÖR1b-Brachen ist nur in jedem zweiten Jahr notwendig. Eine Aussaat zählt als Mindesttätigkeit im betreffenden Jahr. Sollte jedoch die Aussaat für das erste Jahr der Inanspruchnahme von ÖR1b schon im Herbst zuvor stattgefunden haben, ist eine Mindesttätigkeit zwei Jahre später, also im zweiten Jahr der ÖR1b, notwendig.

Lebensraum

Einjährige Blühflächen bieten auf Ackerstandorten während der Sommersaison einen ungestörten Lebensraum ohne Pflanzenschutz und Düngung. Die Struktur dient als Deckung. Die angesähten Arten sorgen für ein reiches Angebot an Blüten und Samen als Nahrung für Insekten und Vögel. Saisonale Lebensräume.

Zielgerichtete Planung mit Mehrwert

Kombinationen mit weiteren Maßnahmen
Die Wirkung von einjährigen Blühflächen für die Artenvielfalt lässt sich durch die Kombination mit anderen Strukturen in der Kulturlandschaft verstärken, zum Beispiel durch die Anlage entlang von Hecken, Waldrändern, Wegrändern und Gewässern. Im offenen Gelände beispielsweise auf einer Kuppe schaffte eine Kombination von mehrjähriger Blühfäche mit direkt angrenzender einjähriger Blühfläche und/oder Schwarzbrache günstige Bedingungen für die Brut und Jungenaufzucht für Feldvögel wie das Rebhuhn. Speziell für das Rebhuhn sollte die Kombination aus einjähriger und mehrjähriger Blühfläche mindestens 300 m Abstand zum Wald haben, am besten auf einer Kuppe liegen und die Fläche mindestens 20 m breit sein.

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Potentielle Konflikte – Ackerwildkräuter erhalten
Auf Äckern mit geringer Bodenzahl können blühende Ackerwildkräuter die bessere Option statt einer Blühfläche sein. Auf mageren Standorten sollte zunächst überprüft werden, ob im Boden noch Samen von blühenden Ackerwildkräutern vorhanden sind. Hier können seltene Pflanzenarten und viele angepasste Insekten unterstützt werden. Es gibt auch Möglichkeiten, Ackerwildkräuter wieder anzusiedeln. Hier kann eine Beratung vor Ort helfen.

Arten, die von Blühflächen profitieren können

Feldhase.

Feldhase (Lepus europaeus)
Foto: M. Schaef

Feldsperling auf verblühter Sonnenblume.

Feldsperling

Vogel in einer Wiese.

Stieglitz

Schachbrettfalter

Schachbrett
Foto: S. Heinz

Säugetiere

  • Mauswiesel

Vögel

  • Feldsperling
  • Stieglitz (Distelfink)

Heuschrecken

  • Gemeine Sichelschrecke

Tagfalter

Laufkäfer

  • Buntfarbener Putzläufer
  • Körnerwanze
  • Goldschmied
  • Metallfarbener Schnellläufer
  • Sechspunktiger Putzläufer

Hautflügler

  • Gelbbindige Furchenbiene
  • Steinhummel
  • Bunthummel
  • Blauschwarze Holzbiene
  • … und viele weitere