Agrararten - Vögel
Feldsperling

Foto: C. Moning
Feldsperling (Passer montanus)
Feldsperlinge besitzen im Gegensatz zu den etwas größeren und kräftigeren Haussperlingen eine braune Kopfkappe, weiße Wangen und einen dunklen Wangenfleck (sehr gutes Merkmal). Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Der Ruf beziehungsweise Gesang ist ähnlich zum Haussperling, das "Tschilp“ ist aber etwas weicher. Feldsperlinge sind Höhlenbrüter. Sie können das ganze Jahr über in Bayern angetroffen werden (Standvögel), wobei sie außerhalb der Brutzeit oft in größeren Schwärmen auftreten.
Nahrung
Feldsperlinge sind typische Körnerfresser mit dem dazugehörigen kurzen konischen Schnabel. Sie ernähren sich von Samen von Wildkräutern aber auch von Getreidekörnern. Die Jungtiere werden mit kleineren Insekten und deren Larven gefüttert. Die Nahrungssuche erfolgt gerne an Eichen und Obstbäumen. Brutvögel können mehrere hundert Meter weite Nahrungsflüge zum Beispiel zu alten Eichenbeständen unternehmen.
Fortpflanzung
Die Paarbildung erfolgt bei den Feldsperlingen ab Herbst bis zum Beginn der Brutzeit, wobei sich die Wintertrupps erst Ende Februar bis Ende März auflösen. Die Besetzung der Reviere erfolgt meist ab Mitte März. Feldsperlinge brüten in Baumhöhlen, in Gebäuden, in Nistkäste und in Sonderstandorte wie Weißstorchnester. Sie brüten weniger in Kolonien als Haussperlinge. Schon ab Anfang April erfolgt die Ablage der 3-7 Eier. Die ersten Jungvögel erscheinen in der Regel im Mai. Die Brutdauer beträgt 11-14 Tage, die Nestlingsdauer 15-20 Tage. Nestbau, Bebrütung des Geleges sowie Fütterung der Jungen erfolgt durch beide Partner. Feldsperlinge brüten bis zu dreimal im Jahr. Nach der Brutzeit und über den Winter bilden Feldsperlinge gerne Schlafgemeinschaften und suchen tagsüber gemeinsam nach Nahrung.
Verbreitung
Feldsperlinge sind in Bayern mit Ausnahme der Alpen flächig verbreitet. Feldsperlinge stehen in Bayern auf der Vorwarnliste. Der kurzfristige Bestandstrend ist negativ.
Lebensraum – Anforderungen an Bewirtschaftung/Pflege (Maßnahmen)
Feldsperlinge brüten in Bayern in der offenen Kulturlandschaft mit Feldgehölzen und Hecken sowie in Streuobstwiesen und alten Obstgärten. Ebenso sind Feldsperlinge im Randbereich ländlicher Siedlungen und in Kleingartenanlagen anzutreffen. Sperlinge in der freien Landschaft sind fast immer Feldsperlinge, während Sperlinge in Siedlungen oder landwirtschaftlichen Betrieben auch Haussperlinge sein können. Ein Feldsperlingsrevier weist Nisthöhlen, Gebüsch beziehungsweise (Obst-)bäume, spärlich bewachsene Flächen zur Nahrungssuche und bevorzugt Wasser auf.
- Anlage, Aufwertung und Erhalt von strukturreichen Hecken. Stufenweise Pflege oder Verjüngung von Hecken und Feldgehölzen durch auf den Stock setzen (I80).
- Als Körnerfresser, der auch über den Winter im Gebiet bleibt sind überjährige oder dauerhafte Strukturen wie Brachflächen und -streifen, Wildkrautfluren, Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften oder Zwickel isoliert oder als Maßnahme im Bereich einer Hecke sehr förderlich für die Art (K50, K51, K56, K88, I88, ÖR1).
- Neuanlage und Erhaltung von Streuobstbeständen – gerne mit flankierenden Artenschutzmaßnahmen (I82, K78)
- Anlage von Säumen entlang von Hecken (K50, K51, K56, K88, I88, ÖR1)
- Einrichtung von Agroforstsystemen, sofern sie mit Dornensträuchern attraktiv gestaltet werden (I84, ÖR3).
- Freiwillige und nicht förderfähige Maßnahmen wie Beetle Banks, Ackerrandstreifen, Mahd-Mulch-Konzepte für Randstreifen, Brachen und Grünwege, sowie nicht förderfähige Blühstreifen beziehungsweise -flächen und Feldraine
- Erhaltung des Nahrungsangebots durch Verzicht der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln um Hecken und andere geeignete Strukturen (K40, K42, ÖR6)
- Feldsperlinge nehmen häufig künstliche Nisthöhlen an. Als unterstützende (Artenschutz)-maßnahme hat sich deswegen das Aufhängen von Nistkästen in Streuobstgebieten, Feldgehölzen und Hecken bewährt.
Literatur
- Bezzel, E.; Geiersberger, I.; Lossow, G. v.; Pfeifer, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996-1999. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer.
- Glutz von Blotzheim Urs N. (Hrsg.) (1985ff): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bearb. u. a. von Kurt M. Bauer, Einhard Bezzel und Urs N. Glutz von Blotzheim. 14 Bände in 23 Teilen. Akademische Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main 1966 ff., Aula-Verlag, Wiesbaden (2. Auflage).
- Rödl, T.; Rudolph, B.-U.; Geiersberger, I.; Weixler K.; Görgen, A. (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005-2009. Stuttgart: Eugen Ulmer.
- Rudolph, B.-U.; Schwandner, J.; Fünstück, H.-J.; Faas, M.; Rödl, T.; Siering, M.; Weixler, K. (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz.
- Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K.; Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
- NABU-Vogelporträts
- Arteninformationen Vögel, LfU
Maßnahmen, von denen der Feldsperling profitiert
KULAP
- Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (KULAP I80)
- Streuobstpflege (KULAP I82)
- Einrichtung von Agroforstsystemen (KULAP I84)
- Struktur- und Landschaftselemente - Anlage (KULAP I88)
- Herbizidverzicht bei Wintergetreide / Winterraps (KULAP K40)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide / Winterraps (KULAP K42)
- Erosionsschutzstreifen, z.B. als erweiterter Gewässerrandstreifen (KULAP K 50)
- Streifenmaßnahmen Biodiversitätsstreifen (KULAP K 51)
- Wildpflanzenmischungen (Energiepflanzen) (KULAP K52)
- Mehrjährige Blühflächen (KULAP K56)
- Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft, Feldvogelinseln (K60)
- Streuobst – Erschwerte Unternutzung (KULAP K78)
Ökoregelungen
- Ackerbrache (Ökoregelung 1a)
- Blühstreifen/-flächen auf Ackerland (Ökoregelung 1b)
- Blühstreifen auf Dauerkulturen (Ökoregelung 1c)
- Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland (Ökoregelung 1d)
- Anbau vielfältiger Kulturen (Ökoregelung 2)
- Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (Ökoregelung 3)
- Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs (Ökoregelung 4)
- Kennarten in Dauergrünland (Ökoregelung 5)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Ökoregelung 6)
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Ackerrandstreifen
- Beetle Banks
- Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
- Blühstreifen/-fläche, spezielle Saatmischung
- Bejagungsschneise Mais
- Wiederansiedelung blühender Ackerwildkräuter
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