KULAP Struktur- und Landschaftselemente
Struktur- und Landschaftselemente (KULAP I88, KULAP K88)
Hecke mit Trockensaum
Foto: Ph. Bozem
I88 / K88 – Struktur- und Landschaftselementen: Anlage und Flächenbereitstellung
Die investive Förderung zur Anlage von Struktur- und Landschaftselementen dient dem Schutz der Ressourcen Boden und Wasser zur Sicherung einer langfristigen Nutzungsfähigkeit der Landschaft in boden:ständig-Projektgebieten sowie der zielgerichteten Steigerung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Anträge können von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe von mindestens 3 ha gestellt werden. Die Maßnahme wird auf landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen in Bayern durchgeführt. Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt werden ohne spezifische Kulisse nach fachlicher Beratung und Bestätigung durch die Landwirtschaftsverwaltung gefördert. Die Zielsetzung und Strukturen der CC-Landschaftselemente wird im Beratungsprotokoll festgelegt. Nach der Anlage kann einmalig eine Förderung für die Flächenbereitstellung beantragt werden (K88).
Die Landschaftselemente dürfen in der Summe maximal 25 % eines Feldstücks einnehmen und müssen < 0,2 ha sein.
Bei Ansaaten und Pflanzungen auf dauerhaften CC-Landschaftselementen muss gebietseigenes Saat- und Pflanzgut verwendet werden.
Genaue Informationen finden sich im Merkblatt I88 des StMELF. Der Antrag steht im Internet auf der Seite zu AUKM des StMELF.
Lebensraum
- Hecken
- Feldgehölze und Feuchtgebüsche
- Baumreihen
- Gewässerrandstreifen
- Trockenlebensräume
- Feldraine über 2 m Breite; Gras- und Krautfluren
- Trocken- und Natursteinmauern
- Lesesteinwälle
- Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen bis höchstens 2.000 m²
- Terrassen
Für eine Beratung zur Anlage und zum Antrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zielgerichtete Planung mit Mehrwert
Arten, die von der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen profitieren können
Maßnahmensteckbriefe