Ökoregelung Blühstreifen auf Dauerkulturen
Blühstreifen auf Dauerkulturen (ÖR 1c)

Blühfläche am Scharlachberg

ÖR 1c - Blühstreifen auf Dauerkulturen

Für begünstigungsfähige Blühstreifen und -flächen in förderfähigen Dauerkulturen gelten die Voraussetzungen von ÖR1b entsprechend mit den Ausnahmen, dass die Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen keine Mindestgröße von 0,1 ha sowie Höchstgröße von 3 ha haben und, dass bei streifenförmiger Aussaat die Mindestbreite von 5 m nicht gilt. Ein Blühstreifen/eine Blühfläche ist vom Antragsteller im Flächennutzungsnachweis (FNN) als Nutzungsschlag zu digitalisieren, mit dem Nutzungscode der Dauerkultur anzugeben und als Blühstreifen/-fläche zu kennzeichnen. Zusätzlich sind das Jahr der Aussaat und die Kategorie der Saatgutmischung im Flächennutzungsnachweis anzugeben.

Dadurch, dass die Mindestgröße und –breite bei Blühstreifen in Dauerkulturen nicht gelten, können sie auch als Zwischenzeilenbegrünung angelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Blühstreifen deutlich als solche erkennbar sein müssen. Sollte die Bewirtschaftung der Dauerkultur das Aufgehen und das Blühen der entsprechenden Blühpflanzen auf dem Streifen beispielsweise durch häufiges Überfahren verhindern, kann der Streifen nicht für die ÖR1c anerkannt werden. Die Begrünung zwischen den Zeilen ist als Nutzungsschlag zu digitalisieren, da nur die tatsächliche Blühfläche begünstigungsfähig ist. Eine Beantragung des ganzen Schlags einer Dauerkultur wie Hopfen oder Wein als Blühstreifen/-fläche ist nicht zulässig. Der Antragsteller ist verpflichtet zum Nachweis der Aussaat einer anerkannten Saatgutmischung die Saatgutrechnung/en und je ausgesäter Mischung ein Saatgutetikett am zuständigen AELF einzureichen. Dies sollte bevorzugt durch Hochladen der entsprechenden Dokumente im Register "Anlagen" des Mehrfachantrages erfolgen.

Lebensraum

Einjährige Blühflächen bieten in Dauerkulturen während der Sommersaison einen ungestörten Lebensraum ohne Pflanzenschutz und Düngung. Die Struktur dient als Deckung. Die angesähten Arten sorgen für ein reiches Angebot an Blüten und Samen als Nahrung für Insekten und Vögel. Kategorie: Saisonale Lebensräume.

Zielgerichtete Planung mit Mehrwert

Kombinationen mit weiteren Maßnahmen
Die Wirkung von einjährigen Blühflächen für die Artenvielfalt lässt sich durch die Kombination mit anderen Strukturen in der Kulturlandschaft verstärken, zum Beispiel durch die Anlage entlang von Hecken, Waldrändern, Wegrändern und Gewässern. Im offenen Gelände, beispielsweise auf einer Kuppe, schaffte eine Kombination von mehrjähriger Blühfläche mit direkt angrenzender einjähriger Blühfläche und/oder Schwarzbrache günstige Bedingungen für die Brut und Jungenaufzucht für Feldvögel wie das Rebhuhn. Speziell für das Rebhuhn sollte die Kombination aus einjähriger und mehrjähriger Blühfläche mindestens 300 m Abstand zum Wald haben, am besten auf einer Kuppe liegen und die Fläche mindestens 20 m breit sein.

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Wildlebensraum vernetzten
Blühsteifen/-flächen in Dauerkulturen können z.B. entlang von Wegen oder Hecken verschiedene Lebensräume vernetzen. Hier lassen sich natürlich auch verschiedene Maßnahmen z.B. aus den Ökoregelungen (1a-d) oder Biodiversitätsstreifen (K51) auf benachbarten Ackerflächen kombinieren. So können Korridore für die Wanderung z.B. von Tagfaltern oder anderen Insekten entstehen, aber auch Nahrungshabitate und Rückzugsräume für Vögel, wie die Feldlerche oder die Wachtel.

Arten, die von Blühstreifen auf Dauerkulturen profitieren können

Vogel in einer Wiese

Stieglitz. Foto: H. Volz

Schwalbenschwanz

Schwalbenschwanz (Papilio machaon) Foto: C. Wagner

Blauschwarze Holzbiene

Blauschwarze Holzbiene. Foto: J. Knitl

Säugetiere

  • Mauswiesel

Vögel

  • Feldsperling
  • Stieglitz (Distelfink)

Heuschrecken

  • Gemeine Sichelschrecke

Tagfalter

Laufkäufer

  • Buntfarbener Putzläufer
  • Körnerwanze
  • Goldschmied
  • Metallfarbener Schnellläufer
  • Sechspunktiger Putzläufer

Hautflügler

  • Gelbbindige Furchenbiene
  • Steinhummel
  • Bunthummel
  • Blauschwarze Holzbiene