KULAP einjährige Blühfläche
Jährlich wechselnde Blühflächen (KULAP B47)

Einjährige Blühfläche
Foto: H. Volz
B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen
Einjährige Blühfläche. Die Förderfläche ist jährlich neu mit speziellem Saatgut gemäß der "Qualitätsblühmischungen Bayern" (QBB) einzusäen. Nach der Aussaat ist bis einschließlich 1. September weder ein Befahren, ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig. Nach dem 1. September muss der Bestand auf der Fläche, sofern kein Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht erfolgt, bis zum 31. Dezember belassen werden. Die Fläche darf in diesen Fällen nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres bearbeitet, gemulcht oder umgebrochen (Winterfurche) werden. Die Förderfläche beträgt maximal 6 ha je Betrieb. Sie kann auf jährlich wechselnden Feldstücken erbracht werden, wobei grundsätzlich mindestens 0,1 ha pro Feldstück anzulegen sind.
Die in die Maßnahme einbezogene Fläche kann im Rahmen des Greenings als ÖVF mit den Varianten "Pufferstreifen und Feldränder" (NC 058), "Ackerstreifen an Waldrändern" (NC 054) und "Brachliegende Flächen" (NC 062) beantragt werden. Dabei sind für ÖVF zusätzliche Auflagen zu beachten.
Lebensraum
Zielgerichtete Planung mit Mehrwert
Arten, die von Blühflächen profitieren können
Vögel
- Feldsperling
- Stieglitz (Distelfink)
Heuschrecken
- Gemeine Sichelschrecke
Laufkäfer
- Buntfarbener Putzläufer
- Körnerwanze
- Goldschmied
- Metallfarbener Schnellläufer
- Sechspunktiger Putzläufer
Hautflügler
- Gelbbindige Furchenbiene
- Steinhummel
- Bunthummel
- Blauschwarze Holzbiene
- … und viele weitere
Maßnahmensteckbriefe