KULAP einjährige Blühfläche
Jährlich wechselnde Blühflächen (KULAP B47)

 Blütenaspekt einer einjährigen Blühfläche.Zoombild vorhanden

Einjährige Blühfläche
Foto: H. Volz

B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen

Einjährige Blühfläche. Die Förderfläche ist jährlich neu mit speziellem Saatgut gemäß der "Qualitätsblühmischungen Bayern" (QBB) einzusäen. Nach der Aussaat ist bis einschließlich 1. September weder ein Befahren, ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig. Nach dem 1. September muss der Bestand auf der Fläche, sofern kein Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht erfolgt, bis zum 31. Dezember belassen werden. Die Fläche darf in diesen Fällen nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres bearbeitet, gemulcht oder umgebrochen (Winterfurche) werden. Die Förderfläche beträgt maximal 6 ha je Betrieb. Sie kann auf jährlich wechselnden Feldstücken erbracht werden, wobei grundsätzlich mindestens 0,1 ha pro Feldstück anzulegen sind.
Die in die Maßnahme einbezogene Fläche kann im Rahmen des Greenings als ÖVF mit den Varianten "Pufferstreifen und Feldränder" (NC 058), "Ackerstreifen an Waldrändern" (NC 054) und "Brachliegende Flächen" (NC 062) beantragt werden. Dabei sind für ÖVF zusätzliche Auflagen zu beachten.

Lebensraum

Einjährige Blühflächen bieten auf Ackerstandorten während der Sommersaison einen ungestörten Lebensraum ohne Pflanzenschutz und Düngung. Die Struktur dient als Deckung. Die angesähten Arten sorgen für ein reiches Angebot an Blüten und Samen als Nahrung für Insekten und Vögel. Saisonale Lebensräume.

Zielgerichtete Planung mit Mehrwert

Kombinationen mit weiteren Maßnahmen
Die Wirkung von einjährigen Blühflächen für die Artenvielfalt lässt sich durch die Kombination mit anderen Strukturen in der Kulturlandschaft verstärken, zum Beispiel durch die Anlage entlang von Hecken, Waldrändern, Wegrändern und Gewässern. Im offenen Gelände beispielsweise auf einer Kuppe schaffte eine Kombination von mehrjähriger Blühfäche mit direkt angrenzender einjähriger Blühfläche und/oder Schwarzbrache günstige Bedingungen für die Brut und Jungenaufzucht für Feldvögel wie das Rebhuhn. Speziell für das Rebhuhn sollte die Kombination aus einjähriger und mehrjähriger Blühfläche mindestens 300 m Abstand zum Wald haben, am besten auf einer Kuppe liegen und die Fläche mindestens 20 m breit sein.

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Potentielle Konflikte – Ackerwildkräuter erhalten
Auf Äckern mit geringer Bodenzahl können blühende Ackerwildkräuter die bessere Option statt einer Blühfläche sein. Auf mageren Standorten sollte zunächst überprüft werden, ob im Boden noch Samen von blühenden Ackerwildkräutern vorhanden sind. Hier können seltene Pflanzenarten und viele angepasste Insekten unterstützt werden. Es gibt auch Möglichkeiten, Ackerwildkräuter wieder anzusiedeln. Hier kann eine Beratung vor Ort helfen.

Arten, die von Blühflächen profitieren können

Feldhase.

Feldhase (Lepus europaeus)
Foto: M. Schaef

Feldsperling auf verblühter Sonnenblume.

Feldsperling

Vogel in einer Wiese.

Stieglitz

Schachbrettfalter

Schachbrett
Foto: S. Heinz

Säugetiere

  • Mauswiesel

Vögel

  • Feldsperling
  • Stieglitz (Distelfink)

Heuschrecken

  • Gemeine Sichelschrecke

Tagfalter

Laufkäfer

  • Buntfarbener Putzläufer
  • Körnerwanze
  • Goldschmied
  • Metallfarbener Schnellläufer
  • Sechspunktiger Putzläufer

Hautflügler

  • Gelbbindige Furchenbiene
  • Steinhummel
  • Bunthummel
  • Blauschwarze Holzbiene
  • … und viele weitere