Düngung
Häufig gestellte Fragen zur Düngeverordnung (FAQ)

Ergänzend zu den Erläuterungen der Düngeverordnung erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Düngeverordnung.

Stand: 10.02.2023

Neue Fragen

Ob sich eine Frage/Antwort geändert hat oder eine Frage neu dazu gekommen ist, zeigt das Datum 10.02.2023.

1. Düngeplanung (N, P)

1.1 Düngebedarfsermittlung allgemein
1.2 Programm und Berechnung
1.3 Düngeplanung Zwischenfrucht
1.4 Düngeplanung Leguminosen
1.5 Düngeplanung mehrschnittiger Feldfutterbau und Grünland
1.6 Düngeplanung organische Düngung

2. Regelungen zur Ausbringung

Was ist eine hinreichende Bestandsentwicklung im Rahmen der Vorgaben zum Gewässerabstand?

Ein Getreidebestand ist ab BBCH 30 hinreichend entwickelt.
Der Bestand von anderen Kulturen ist ab einer Bodenbedeckung von 70 % hinreichend entwickelt.

Ab wann ist eine Fläche schneebedeckt?

Zur Beantwortung der Frage stehen Beispielfotos zur Verfügung.
(Stand: 19.12.2019)

Erläuterungen zur DüV – Regelungen zur Ausbringung

Was ist, wenn beim Düngen der Mindestabstand zu Oberflächengewässern unterschritten wird?

Es ist ein Verstoß gegen die Düngeverordnung.
(Stand: 27.11.2017)

Ab wann ist die Rückführung von Ernteresten ein Ernterückstand?

(Stand: 16.04.2021)

Die Ausbringung von Resten aus dem Gemüse- und Weinanbau gilt als Ausbringung eines Ernterückstands, wenn alle folgende Punkte eingehalten werden:

  • Die in der Verarbeitungsanlage anfallenden Erntereste könnten grundsätzlich (insbesondere hinsichtlich Menge und Konsistenz) auch bei Arbeitsschritten auf dem Feld anfallen,
  • mit Ausnahme einer für die Verteilung evtl. notwendigen Zerkleinerung erfolgt keine weitere Verarbeitung, so dass die Konsistenz der Erntereste im Wesentlichen erhalten bleibt,
  • die Aufbringung sollte innerhalb von fünf Tagen nach dem Anfall erfolgen und
  • die anfallenden Erntereste werden wieder auf die gesamte Ursprungsfläche breitflächig verteilt.
Was muss ich bei der Ausbringung von Harnstoff ≥ 44 % Stickstoff beachten?

Harnstoff ohne Ureasehemmer darf seit 2020 nur noch auf unbestelltes Ackerland ausgebracht werden und muss unverzüglich (4 Stunden) eingearbeitet werden. Auf bestellten Flächen darf nur noch Harnstoff mit Ureasehemmer verwendet werden. Diese Vorgabe gilt auch für Düngermischungen (physikalische), wenn Harnstoff ≥ 44 % Stickstoff in der Mischung enthalten ist.
Die Vorgaben gelten nicht für Düngemittel, die weniger als 44 % Stickstoff enthalten (z.B. AHL, Piamon, YaraVera UREAS).
(Stand: 18.02.2020)

Welche Ausbringtechnik brauche ich für die Ausbringung flüssiger organischer Dünger?

Unter der Überschrift Regelungen zur Ausbringung sind die Vorgaben zur Gerätetechnik nachlesbar.
(Stand: 18.02.2020)

Erläuterungen zur Düngeverordnung

Was ist bei der Düngung zu beachten, wenn sich im Acker/Grünland ein Gully befindet?

Der direkte Eintrag von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln in oberirdische Gewässer ist zu vermeiden. Sofern ein Gully in ein oberirdisches Gewässer entwässert, ist deshalb auch der Eintrag in den Gully zu vermeiden. Durch einen geschlossenen Gullydeckel wird ein Eintrag in der Regel vermieden.
(Stand: 07.06.2021)

3. Obergrenzen (Grenze 170 kg N/ha)

Was ist im Rahmen der Grenze 170 kg N/ha bei der Ausbringung von organischen Düngern zu beachten? Welche Nährstoffausscheidungen muss ich ansetzen? Wie kann der mittlere Jahresbestand der Tiere ermittelt werden?

Unter häufige gestellte Fragen zur Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) (FAQ) sind Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden.
(Stand: 30.01.2019)

Häufig gestellte Fragen zur Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) (FAQ)

Dürfen Flächen, auf denen das Ausbringen von Düngemitteln (vertraglich) verboten ist, die aber beweidet werden dürfen, in die Berechnung der Grenze 170 kg N/ha einbezogen werden?

Ja.
(Stand: 16.04.2021)

4. Sperrfristen und Herbstdüngung

Wo finde ich Informationen zur Düngung von Zwischenfrüchten und der 30/60-Herbstdüngegabe?

Düngung von Zwischenfrüchten

Darf Carbokalk ausgebracht werden, wenn danach eine Stilllegung folgt?

Ja.
(Stand: 16.04.2021)

5. Stoffstrombilanz

Ich habe Fragen zur Benutzung des Programms Nährstoffbilanz Bayern.

Nährstoffbilanz Bayern – Häufig gestellte Fragen

Gibt es aufgrund der trockenheitsbedingten Ertragsausfälle eine Sonderregelung für die Stoffstoffbilanz?

Werden für ein Jahr Sonderregelungen erlassen, können sie hier nachgelesen werden.
(Stand: 19.12.2019)

Jahresbezogene Sonderregelungen im Bereich Düngung

Muss ich eine Stoffstrombilanz rechnen?

Wer eine Stoffstrombilanz rechnen muss, kann im Kapitel "Stoffstrombilanz nach Hof-Tor-Ansatz" auf der Internetseite "Nährstoffvergleich im landwirtschaftlichen Betrieb" ermittelt werden.
(Stand: 10.02.2023)

Nährstoffvergleich im landwirtschaftlichen Betrieb

6. Lagerkapazität

Ist die Lagerkapazität des Festmistes vom Nährstoffgehalt und dem Strohanteil des Mistes abhängig?

Ja. Bei höherem Strohanteil wird auch der Anfall höher.
(Stand: 11.01.2018)

Kann über Güllelagerungsverträge Lagerkapazität nachgewiesen werden?

In Bayern ist die Zupacht von Lagerraum für die notwendige Lagerkapazität anerkannt, wenn ein gültiger schriftlicher Vertrag vorliegt. Ein Mustervertrag steht zur Verfügung.
(Stand: 19.12.2019)

Informationen und Programm zur Lagerkapazität

Ist Feldrandlagerung von Geflügelmist möglich?

Informationen zur Feldrandlagerung (Seitenmitte) (Stand: 16.11.2023).

Informationen und Programm zur Lagerkapazität

Kann ich durch Gülleseparierung Lagerdauer reduzieren?

Gülle bleibt auch nach der Separation Gülle und wird nicht zu Festmist. Das heißt, die Lagerkapazität im Betrieb muss so groß sein, dass der gesamte Gülleanfall ("flüssigen und festen Anteil") gelagert werden kann. Durch die Separation wird der benötigte Platz in der Güllegrube zwar kleiner, dafür muss aber eine entsprechend große Lagerstätte für den separierten trockenen Gülleanteil nachgewiesen werden.
(Stand: 19.12.2019)

Wann spricht man von einer "leichten Rinderrasse"?

Eine leichte Rinderrasse liegt vor, wenn das Lebendgewicht der Kuh maximal 500 kg beträgt.
Leichte Rassen werden in erster Linie in der Mutterkuhhaltung und für Extensivflächen gehalten, z. B. Hinterwälder, Galloway, Schottische Hochlandrinder, Dexter, Fjäll-Rind, Zwergzebus, Yaks und andere. Aber auch Jersey als Milchviehrasse gehört zu den leichten Rassen.
(Stand: 11.01.2018)

Im Excelprogramm zu Berechnung der Lagerkapazität bzw. im Biogasgärrestrechner gibt es das Tabellenblatt "Abweichende Werte". Können hier Werte für N-/P-reduzierte gefütterte Schweine und Rinder eingegeben werden.

Im Tabellenblatt "Abweichende Werte" können bereits hinterlegte Tiergruppen in ihren Nährstoffanfall etc. angepasst werden. Werte für (sehr) stark N-/P-red. gefütterte Schweine müssen über die Stallbilanz belegt werden. N-/P-reduzierte Fütterung von Milchvieh kann/darf nicht eingegeben werden.
(Stand: 16.04.2021)

Welchen Niederschlag darf ich ansetzen?

Landkreismittel der Wetterstation (Mittel der vergangenen 10 Jahre), siehe Lagerraumprogramm
Falls eine eigene Wetterstation mit den entsprechenden Aufzeichnungen (langjähriger Niederschlag) vorhanden ist, können diese verwendet werden. Es ist ein Mittelwert aus den letzten 10 Jahren zu bilden.
(Stand: 16.04.2021)

Ich halte Pferde und Kleintiere auf meinem Grundstück. Muss ich für meine private Hobbytierhaltung Lagerkapazität für den anfallenden Dung vorweisen?

Die Düngeverordnung unterscheidet nicht zwischen einer landwirtschaftlichen oder privaten Tierhaltung. Das bedeutet, dass die Mindestlagerkapazität (in Abhängigkeit vom Weideanteil) immer vorzuhalten ist. Das kann beispielsweise auch in Form eines wasserdichten Containers oder im Stall selbst sein. Wenn der Lagerraum nicht vorgewiesen werden kann, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Düngeverordnung.
(Stand: 16.04.2021)

Wie kann ich meine Lagerkapazität belegen?

Die Lagerkapazität kann über die Berechnung der Lagerkapazität im Lagerraum-Programm belegt werden.
(Stand: 16.04.2021)

Excelprogramm zur Berechnung des Lagerraums

7. Dokumentation der Düngung

Müssen nicht deklariere Nährstoffe dokumentiert werden?

Bei der Düngebedarfsermittlung und damit auch bei der Berechnung der Düngeobergrenze müssen nur die deklarierten Nährstoffe berücksichtigt werden.
Bei der Aufzeichnungspflicht sind alle Nährstoffmengen zu erfassen.
(Stand: 10.02.2023)

8. Länderregelungen zur DüV (AVDüV) – rote Gebiete, gelbe Gebiete

Welche zusätzlichen Maßnahmen gelten in den roten und grünen Gebieten?

Die "Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)" ist eine Landesverordnung und setzt die Auflagen bei der Düngung in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern mit Phosphor (sogenannte "gelbe Gebiete") fest.
(Stand: 16.12.2021)

Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete