Agrararten - Vögel
Goldammer

Foto: M. Schäf
Goldammer (Emberiza citrinella)
Der wissenschaftliche Artname "citrinella" deutet schon darauf hin: Männliche Goldammern sind zitronengelb gefärbt. Sie sitzen auf den Spitzen eines Strauches oder einer anderen Singwarte, und lassen ein einprägsames "wie wie wie wie hab ich die liiieb" oder das penetrante monoton wiederholte "stüff" hören. Die Weibchen sind unauffälliger gefärbt. Beide Geschlechter besitzen einen rotbraunen Bürzel. Goldammern sind Bodenbrüter und ganzjährig in Bayern beobachtbar.
Nahrung
Goldammern ernähren sich überwiegend Samen, die sie am Boden suchen. Für die Nestlinge stehen vor allem Insekten, wie Käfer, Springschwänze, Hautflügler, Schmetterlingslarven und Heuschrecken, sowie Spinnen auf dem Speiseplan. Als Beute- bzw. Futtertiere werden auch manche von vielen anderen Vögeln verschmähte Arten wie die haarigen Raupen der Nonne (Lymantria monacha) und jene von Kohlweißlingen (Pieris) angenommen. Auf Nahrungssuche gehen Goldammern vorzugsweise in den frühen Morgen- und Abendstunden, nicht selten in kleineren Trupps.
Fortpflanzung
Goldammern besetzen ihre Reviere ab Mitte Februar bis Mitte März, wobei das Männchen kurz vor dem Weibchen ankommt. Gesungen wird ab Anfang März, die höchste Gesangsaktivität ist aber interessanterweise erst zwischen Juni und August. Die Nester werden am Boden unter Gras- und Krautvegetation versteckt oder in kleinen Büschen angelegt, dann aber bodennah. Die ersten 2-6 Eier werden ab Mitte April gelegt. Die Weibchen brüten allein, während die Männchen sie füttern. Jungvögel erscheinen im Normalfall ab Ende Mai. Ende August werden die Brutplätze verlassen. Dann schließen sich Goldammern zu Trupps -gerne auch mit Finken – zusammen und verbringen den Winter in der Region. Teilweise ziehen Goldammern in den Süden ab.
Verbreitung
Goldammern sind in Bayern flächendeckend verbreitet, sie fehlen weitestgehend nur im Alpenraum. Sie sind die vierthäufigste bayerische Brutvogelart. Dementsprechend sind Goldammern in Bayern nicht gefährdet, sie weisen einen stabilen Bestand auf.
Lebensraum – Anforderungen an Bewirtschaftung/Pflege (Maßnahmen)
Goldammern sind Bewohner der offenen, aber reich strukturierten Kulturlandschaft. Ihre Hauptverbreitung haben sie in Wiesen- und Ackerlandschaften. Sie besiedeln dort Saumbiotope entlang von Hecken, Gräben, Wegen und sonnigen Waldrändern bzw. im Grenzbereich zwischen Kraut-Staudenfluren einerseits und Strauch- oder Baumvegetation anderseits. Goldammern benötigen zumindest einzelne Singwarten. Nester werden im Bereich von Hecken, Büschen und kleinen Feldgehölzen sowie an Waldrändern angelegt. Spannend ist, dass die Nahrungshabitate kaum gegen Artgenossen verteidigt werden. Die Territorien sind deshalb linear entlang von Waldrändern, Heckenzügen, Bahndämmen und Straßenböschungen angeordnet. Normalerweise entfernen sich die Eltern zur Suche der Nestlingsnahrung nicht mehr als 150 Meter vom Nest. Die kleinsten Territorien messen etwa 2000 Quadratmeter, große Reviere umfassen etwa zwei Hektar.
- Anlage, Aufwertung und Erhalt von strukturreichen Hecken. Stufenweise Pflege oder Verjüngung von Hecken und Feldgehölzen durch auf den Stock setzen (I80).
- In England konnte gezeigt werden, dass das Vorhandensein von (Rotations)-brachen über den Winter die Anzahl der Reviere im Frühjahr beeinflusst. Somit sind überjährige oder dauerhafte Strukturen wie Brachflächen und -streifen, Wildkrautfluren, Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften oder Zwickel isoliert oder als Maßnahme im Bereich einer Hecke sehr förderlich für die Art (K48, K50, K51, K52, K56, I86, I88, ÖR1).
- Anlage von Säumen entlang von Hecken (K50, K51, K56, K88, I88, ÖR1)
- Einrichtung von Agroforstsystemen (I84, ÖR3).
- Freiwillige und nicht förderfähige Maßnahmen wie Beetle Banks, Ackerrandstreifen, Mahd-Mulch-Konzepte für Randstreifen, Brachen und Grünwege, sowie nicht förderfähige Blühstreifen beziehungsweise -flächen und Feldraine
- Erhaltung des Nahrungsangebots durch Verzicht der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln um Hecken und andere geeignete Strukturen (K40, K42)
Literatur
- Bezzel, E.; Geiersberger, I.; Lossow, G. v.; Pfeifer, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996-1999. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer.
- Glutz von Blotzheim Urs N. (Hrsg.) (1985ff): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bearb. u. a. von Kurt M. Bauer, Einhard Bezzel und Urs N. Glutz von Blotzheim. 14 Bände in 23 Teilen. Akademische Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main 1966 ff., Aula-Verlag, Wiesbaden (2. Auflage).
- Rödl, T.; Rudolph, B.-U.; Geiersberger, I.; Weixler K.; Görgen, A. (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005-2009. Stuttgart: Eugen Ulmer.
- Rudolph, B.-U.; Schwandner, J.; Fünstück, H.-J.; Faas, M.; Rödl, T.; Siering, M.; Weixler, K. (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz.
- Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K.; Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
- NABU-Vogelporträts
- Arteninformationen Vögel, LfU
Goldammer
- Whittinham, Mark J.; Swetana, Ruth D.; Wilson, Jeremy D.; Chamberlain, Dan E.; Freckleteon, Robert P. (2005): Habitat selection by yellowhammers Emberiza citrinella on lowland farmland at two spatial scales: implications for conservation management. - Journal of Applied Ecology 42 (2), S. 270–280. DOI: 10.1111/j.1365-2664.2005.01007.x.
Maßnahmen, von denen die Goldammer profitiert
KULAP
- Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (KULAP I80)
- Streuobstpflege (KULAP I82)
- Einrichtung von Agroforstsystemen (KULAP I84)
- Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (KULAP I86)
- Struktur- und Landschaftselemente - Anlage (KULAP I88)
- Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkten (15. Juni/1. Juli) (KULAP K16/K17)
- Mahd von Steilhangwiesen (KULAP K20)
- Bewirtschaftung von Almen und Alpen (KULAP K22)
- Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen (KULAP K30)
- Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen (KULAP K32)
- Herbizidverzicht bei Wintergetreide / Winterraps (KULAP K40)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide / Winterraps (KULAP K42)
- Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten (KULAP K48)
- Erosionsschutzstreifen, z.B. als erweiterter Gewässerrandstreifen (KULAP K 50)
- Streifenmaßnahmen Biodiversitätsstreifen (KULAP K 51)
- Wildpflanzenmischungen (Energiepflanzen) (KULAP K52)
- Mehrjährige Blühflächen (KULAP K56)
- Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft, Feldvogelinseln (KULAP K60)
- Moorbauernprogramm, Bewirtschaftung von Nassgrünland, keine Nutzung vor 15.6., Nässenachweis durch Zeigerarten (KULAP M12)
Ökoregelungen
- Ackerbrache (Ökoregelung 1a)
- Blühstreifen/-flächen auf Ackerland (Ökoregelung 1b)
- Blühstreifen auf Dauerkulturen (Ökoregelung 1c)
- Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland (Ökoregelung 1d)
- Anbau vielfältiger Kulturen (Ökoregelung 2)
- Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (Ökoregelung 3)
- Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs (Ökoregelung 4)
- Kennarten in Dauergrünland (Ökoregelung 5)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Ökoregelung 6)
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Ackerrandstreifen
- Beetle Banks
- Mahd-Mulch-Konzept für Randstreifen, Brachen, Grünwege
- Lerchenfenster
- Blühstreifen/-fläche, spezielle Saatmischung
- Brachen, Schwarzbrache, Selbstbegrünung
- Mahdgutübertragung
- Wiederansiedelung blühender Ackerwildkräuter
- Feldraine (> 2 m)
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