Hopfenbau und Produktionstechniken
Aktuelle Hopfenbauhinweise

Hinweis vom 15. April 2025

1. Intensive Grundreinigung von Pflanzenschutzspritzen
Aufgrund der Rückstände des Wirkstoffs Dimethomorph in der Hopfenernte 2024 wurde von der LfL zusammen mit dem Hopfenring ein Forschungsprojekt zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten gestartet. Bei ersten Untersuchungen wurden in PS-Spritzen Ende vergangenen Jahres Rückstände von Dimethomorph nachgewiesen. Erste Ergebnisse von Reinigungsversuchen zeigen, dass durch einen korrekten Einsatz von Spritzenreinigern Rückstände von Wirkstoffen im Spritzfass stark reduziert werden können. Um das Risiko von Wirkstoffrückständen in der Pflanzenschutzspritze zu minimieren und eine mögliche Gefahr einer Nicht-Verkehrsfähigkeit von Hopfenpartien zu verringern, sollte deshalb eine intensive Grundreinigung der Pflanzenschutzspritze erfolgen. Wenn bereits erste Pflanzenschutz-maßnahmen durchgeführt wurden, sollte eine Reinigung dennoch zeitnah erfolgen.
Grundsätzlich gilt für die Saison 2025:
Keine Dimethomorph- haltigen Präparate in die Pflanzenschutz Spritze füllen
Schema zur Grundreinigung von Pflanzenschutzspritzen:
1. Frostschutzmittel ablassen und auffangen
2. Spritze mit 1000 L Wasser befüllen und 15 min umpumpen, Funktion der Rührdüsen, Einspülvorrichtungen und Düsenbestückungen prüfen, anschließend Wasser über Düsen ausbringen
3. Fass mit Wasser befüllen (Gebrauchsanleitung Reiniger beachten)
4. Reiniger in vorgegebener Konzentration hinzugeben
5. Umpumpen bei geringer Zapfwellendrehzahl, alle Ventile, Rührdüsen und Einspülvorrichtungen mehrmals betätigen, wenn möglich Spritzfass leicht bewegen, damit die Reinigungsflüssigkeit die komplette Innenfläche benetzen kann, vorgegebene Einwirkzeit beachten
6. Anschließend Reinigungsflüssigkeit über Düsen ausbringen
7. Mit 1000 L Frischwasser nachspülen

Externe Einspülschleusen sind nach dem gleichen Schema wie oben genannt zu reinigen.
ReinigerAgrocleanAll Clear Extra
Wassermenge30 % des Tankvolumens20 % des Tankvolumens
Dosierung Reinigungsmittel200 g/ 100 L1 L/ 100 L
Einwirkzeit45 min30 min
BeispielrechnungAnwendung AgrocleanAnwendung All Clear Extra
2000 L Spritzfass600 L Wasser + 1,2 kg Reiniger400 L Wasser + 4 L Reiniger
3000 L Spritzfass900 L Wasser + 1,8 kg Reiniger600 L Wasser + 6 L Reiniger
4000 L Spritzfass1200 L Wasser + 2,4 kg Reiniger800 L Wasser + 8 L Reiniger
Die Dosierung der Reinigungsmittel wurde für hartes Wasser gewählt, da in Bayern vorwiegend Wasserhärtebereich 3-4 vorliegt.
Eine Belastung des Abwassers muss unbedingt verhindert werden. Es dürfen keine Pflanzenschutzmittelreste in die Kanalisation oder Oberflächengewässer gelangen.
Das Reinigungswasser anschließend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Kulturflächen) ausbringen.
Achten Sie bei der Reinigung auf ihre persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, etc.).

Weitere Infos zur sachgerechten Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten Externer Link

Hinweis vom 14. April 2025

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 11.04.2025)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 14.03.2025)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)11271
Freising2273538
Hersbruck1557
Kelheim6764751
Landshut1505356
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)5243740
Spalt7665
Bayern17804348
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Da der endgültige Nmin-Wert in allen Landkreisen bzw. Anbaugebieten nicht um mehr als 10 kg N/ha höher ist als der vorläufige Nmin-Wert, muss eine bereits berechnete Düngebedarfsermittlung nicht noch einmal angepasst werden.
Für Betriebe im Landkreis Eichstätt und in den Regionen Hersbruck und Spalt gab es dieses Jahr keinen vorläufigen Nmin-Wert, so dass die Düngebedarfsermittlung mit dem endgültigen Nmin-Wert berechnet werden muss.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Beachten Sie, dass gemäß Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 14 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen!

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass trotz teilweise anders lautender Aussagen, die bekannten Programme der LfL zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung auch für die Düngesaison 2026 in gewohnter Weise zur Verfügung stehen werden.

Hinweis vom 10. April 2025

Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL heute positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nach Warndienstaufruf auf Flächen mit Starkbefall mit Liebstöckelrüssler im Stadium BBCH 11-19 ab dem 10. April 2025 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (bis zum 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. Hinsichtlich der Mischreihenfolge sollte Exirel als erstes ins Fass gegeben werden.
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 373.1182: Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Exirel (Wirkstoff Cyantraniliprole) ausgebracht wurde.
NT 191/192: Anwendung nur, wenn während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden Wildkräuter vorhanden sind und Zwischensaaten vor Beginn ihrer Blüte gemulcht oder eingearbeitet werden, da das Mittel als bienengefährlich eingestuft ist.
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
SS110-1, SS2101, SS530, SS610: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
SS120-1, SS206: Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF 276-21HO, SF 275-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Die Pflicht zum Tragen von langer Arbeitskleidung und festem Schuhwerk besteht bis zur Ernte.

Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweis vom 18. März 2025

1. Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Dazu ist noch Gelegenheit, sich über das LKP-Bodenportal anzumelden und die gekühlten Bodenproben bis Montag, 7. April 2025 beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden:

LKP-Bodenportal Externer Link

„Grünes“ Gebiet (nicht nitratgefährdet):
Hier hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung.
Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
1) Es liegen noch zu wenige bzw. keine Nmin-Proben vor, um einen vorläufigen Nmin-Wert zu generieren.
Vorläufige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 14.03.2025)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding) 1)
Freising14835
Hersbruck 1)
Kelheim45547
Landshut11553
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.)39037
Spalt 1)
Bayern110843
Rote Gebiete:
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens zwei Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. eine Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung des N-Düngebedarfs empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!

Hinweis vom 28. Februar 2025

1.1 Dokumentationen für das Düngejahr 2024 jetzt abschließen!
a) Dokumentation der Anwendung von Düngemitteln
Seit 01. Mai 2020 besteht die Pflicht sämtliche Düngemaßnahmen, egal ob organisch oder mineralisch zu dokumentieren. Der Zeitraum zur Aufzeichnung von erfolgten Düngemaßnahmen wurde ab der Düngesaison 2025 verlängert von bisher 2 Tagen auf nunmehr 14 Tage und muss folgende Informationen umfassen:
eindeutige Schlagbezeichnung und Schlaggröße
Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels
Gesamtmenge an ausgebrachten N und P, sowie bei organischen Düngern die Menge an verfügbarem N (NH4-N)
Bitte überprüfen Sie ihre Aufzeichnungen vom Vorjahr auf ihre Vollständigkeit und berücksichtigen Sie auch, dass die Ausbringung von Rebenhäcksel (=org. Dünger) im Herbst ebenfalls dokumentationspflichtig ist und diese immer zur Düngung des Folgejahres zählt.
b) Jahreszusammenfassung der Düngung für 2024
Zum Abschluss eines Düngejahres müssen die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (sog. Anlage 5 DüV).
Das bedeutet: Es muss der gesamte ermittelte Düngebedarf des jeweiligen Jahres, den tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen (Lieferscheine/Rechnungen Lagerhaus) gegenübergestellt werden.
Die Jahreszusammenfassung sollte idealerweise in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen. Eine handschriftliche Jahreszusammenfassung wird aufgrund der komplexen Berechnung des verfügbaren Stickstoffs bei organischen Düngern nicht empfohlen.
1.2 Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) für 2025
Mit organischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr nicht überschritten werden. Dadurch wird ermittelt, ob der Betrieb noch organische Dünger aufnehmen kann oder abgeben muss. Achtung: Betriebe im roten Gebiet müssen die „170 kg Grenze“ schlagspezifisch einhalten. Auch Hopfenrebenhäcksel müssen in dieser Rechnung berücksichtigt werden. Hopfenbaubetriebe, die zusätzlich zu den Rebenhäckseln keine weiteren organischen Dünger im Betrieb haben oder aufnehmen, stoßen nicht an die „170 kg Grenze“. Betriebe die Rebenhäcksel und weitere organische Dünger auf ihren Flächen ausbringen, sollten kontrollieren, ob die N-Obergrenze von 170 kg N/ha eingehalten wird.
Dafür steht ein Excel-Berechnungsprogramm der LfL zur Verfügung. Hopfenrebenhäcksel müssen im Berechnungsprogramm als „Zugang organischer Düngemittel“ eingetragen werden (Zeile 180 im Excel-Programm).

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) Externer Link

1.3 Düngebedarfsermittlung für N und P für 2025
Vor der ersten Düngergabe muss der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt.
Für die Berechnung notwendig sowie für den berechneten Düngebedarf entscheidend sind folgende Faktoren:
Nmin-Wert:
„Grünes Gebiet“: Landkreisdurchschnittswerte für Hopfen der LfL in Wolnzach oder eigene Untersuchungen
„Rotes Gebiet“: 3 eigene Untersuchungen
P-Gehaltsklasse (Standardbodenuntersuchung  mind. alle 6 Jahre)
Vorfrucht, Hauptfrucht, Sortengruppe
Zwischenfruchtanbau (Anteil Leguminosen, Winterhärte)
organische Düngung des Vorjahres (z. B. Rebenhäcksel)
Bodenart (Humusgehalt)
Strohbergung (=Rebenhäckselabfuhr)
5-jähriger Durchschnittsertrag (der Durchschnittsertrag darf aus den 5 besten der vergangenen 6 Jahre gebildet werden) des Betriebes oder Durchschnittswert

Da die Durchschnittserträge z. B. beim erstmaligen Anbau einer Sorte im Betrieb oftmals unbekannt sind oder Verkaufsbelege fehlen, können nachfolgend aufgelistete Durchschnittserträge bei der Düngebedarfsermittlung verwendet werden.

Ertragszuschläge bis zu 15 % sind ohne Ertragsnachweis möglich.
Für Sorten, die in der Tabelle nicht gelistet sind, sind die Sorte "Sonstige" zu verwenden oder betriebsspezifische Durchschnittserträge zu ermitteln.
Für Junghopfenflächen ist eine realistische Ertragserwartung anzugeben.

Zur Berechnung (Düngebedarfsermittlung) stehen in Bayern ein Excel- und ein Online-Programm der LfL unter zur Verfügung: Externer Link

Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit wird für Hopfenbaubetriebe das Excelprogramm empfohlen.
Aber: Bei Betrieben mit Ackerflächen im roten Gebiet, muss je Kultur mindestens eine Nmin-Probe gezogen werden. Für die restlichen Flächen, bei denen keine Nmin-Ergebnisse vorliegen, muss eine Simulation für den Nmin-Wert erfolgen, die nur im Onlineprogramm möglich ist.
Eine weitere Besonderheit ist, dass bei Ackerflächen, deren Vorfrucht Hopfen war, kein Nmin-Wert simuliert werden kann.
Es wird daher für Betriebe mit einer überschaubaren Anzahl an Ackerflächen im roten Gebiet empfohlen, für diese Flächen jeweils eine eigene Nmin-Untersuchung in Auftrag zu geben, damit anschließend der Düngebedarf mit dem einfacheren Excel-Programm berechnet werden kann.
Für Betriebe, die bereits im Jahr 2024 ihre Berechnung mithilfe des Excel-Programms durchge-führt haben, besteht die Möglichkeit die Daten vom Vorjahr zu kopieren und in die aktuelle Version einzufügen.
Wegen des komplexen Rechengangs bei der Düngebedarfsermittlung bietet es sich für Hopfenbaubetriebe an, das LfL-Excelprogramm zu verwenden oder die Dienstleistungsangebote der Verbundpartner (z. B. Hopfenring e.V.) in Anspruch zu nehmen.

Hinweis vom 06. Februar 2025

LfL-Hopfenbauversammlungen 2025
Für die Hopfenbauversammlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Arbeitsbereich Hopfen, zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind in den Anbaugebieten Hallertau und Spalt folgenden Themen und Termine vorgesehen:
Fachthemen:
Rückstandsproblematik – Hinweise zur Einhaltung der Rückstandshöchstmengen in der Hopfenproduktion (LAR S. Fuß)
Pflanzenschutz im Hopfenbau 2025 – Produkte und aktuelle Hinweise
(M. Sc. S. Euringer, LAfrau R. Stampfl)
Die verschiedenen Methoden der Alphasäurenbestimmung – Vorteile, Nachteile und Perspektiven für die Zukunft (RD Dr. K. Kammhuber)
Betriebswirtschaftliche Aspekte zur Frage: Hopfenanbau ohne Vertrag oder Roden?
(LD J. Portner)

Osseltshausen Montag, 10.02.2025 13.00 Uhr
(Siebler)
Aiglsbach Dienstag, 11.02.2025 19.00 Uhr
(Hillerbrand)
Spalt Donnerstag, 13.02.2025 14.00 Uhr
(Bayerischer Hof)
Marching Freitag, 14.02.2025 13.00 Uhr
(Paulus)
Siebenecken Montag, 17.02.2025 19.00 Uhr
(Straßhof)
Online Mittwoch, 19.02.2025 19.00 Uhr
Der Anmeldelink wird demnächst bekanntgegeben!

Hinweis vom 26. September 2024

Rebenhäckselausbringung im Herbst planen!
Vom Rebenhäckselhaufen kann nach einiger Zeit Sickersaft weglaufen. Da Sickersaft gewässergefährdend ist, sollte Rebenhäcksel deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen nach ausreichender Hygienisierung (3-4 Wochen) nach Beendigung der Erntearbeiten so bald wie möglich ausgefahren werden.
Im frischen Rebenhäcksel, das keiner Heißrottephase unterzogen wurde, ist der Welkeerreger nicht abgestorben. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht werden. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung und evtl. Ausnahmeregelungen der Länder!
In Bayern besagt die Regelung zur Ausbringung von Rebenhäcksel im Herbst:
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist bis 31. Oktober auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn
die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt (bei 6 kg N/t = max. 20 t/ha)
und auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:
Hopfenflächen:
Zwischenfrucht und natürlicher Unterbewuchs, abfrierend mit Aussaat bzw. Auflaufen bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.
Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird!

Hinweise vom 23. August 2024

1. Peronospora-Warndienst!
Achtung: Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau welche nach dem 5. September geerntet werden!
Die Anzahl der Zoosporangien in den Stationen steigt wieder an. Aufgrund der unterschiedlichen Niederschlagsverteilung und -menge im Anbaugebiet ist der Infektionsdruck sehr unterschiedlich. Vor allem in Gegenden mit vielen Niederschlagsereignissen in kurzen Abständen herrschen laut den Witterungsmodellen weiterhin günstige Infektionsbedingungen in den Hopfenbeständen vor allem durch die langanhaltende Blattnässe. Zudem mehren sich Hinweise aus der Praxis, dass vor allem bei anfälligen Sorten im oberen Rebenbereich bereits Dolden mit Peronospora-Befall zu finden sind. Deshalb ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau, welche nach dem 5. September geerntet werden.
2. Spinnmilbenkontrolle
Der Spinnmilbenbefall hat zum letzten Termin vom Monitoring nochmal leicht zugenommen. Lediglich ein Drittel der Hopfengärten waren spinnmilbenfrei. Kontrollieren Sie deshalb insbesondere im Gipfelbereich auf Spinnmilbenbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn auf jedem 2.-3. Blatt noch einzelne Spinnmilben gefunden werden und dieser Bestand erst nach Mitte September geerntet wird. Beachten Sie hierbei unbedingt die Wartezeit der eingesetzten Mittel.
3. Reife und Erntezeitpunkte
Die Ausdoldung und Reife der Bestände sind in den letzten Tagen deutlich fortgeschritten. Die Witterungsmodelle kündigen nach einer kurzen Abkühlung mit lokalen Niederschlägen an diesem Wochenende wieder hohe Temperaturen an, welche die Abreife beschleunigen werden. Daher bestätigen sich die frühere Ernteempfehlung im Vergleich zum Vorjahr.
Die Dolden weisen dieses Jahr wegen ihrer ungewöhnlichen Größe weite Abstände der Spindelstufen auf. Daher sind sie nicht so stabil und es wird voraussichtlich etwas höhere Ernteverluste bei der Pflücke geben. Dies sollte aber nicht zu einer zu frühen Ernte verleiten. Ertragszuwächse bis zum optimalen Erntezeitpunkt und gesteigerte Vitalität im Folgejahr kompensieren dies bei weitem.
Bei den Alphasäurengehalten ergibt sich ein wesentlich freundlicheres Bild als im letzten Jahr. Insgesamt liegen die Alphasäurengehalte beim Monitoring im langjährigen Durchschnitt.
Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring der LfL können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt verfolgen.
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Zudem kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.: 28 - 30. August
Northern Brewer: 31. August
Hallertauer Tradition, Opal: 01. September
Saphir: 03. September
Perle: 04. September
Spalter Select: 06. September
Hall. Magnum, Titan: 06. - 08. September
Hall. Taurus: 07. - 09. September
Hersbrucker, Polaris, Smaragd: 10. - 12. September
Hallertauer Blanc, Tango, Diamant: 11. - 12. September
Herkules, Callista, Cascade: 11. - 13. September
Hüll Melon: 14. - 15. September
Ariana: 20. - 22. September
Nugget, Mandarina Bavaria: 22. - 24. September

Hinweise vom 16. August 2024

1. Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings ab heute wieder im Internet!
Ab dem 13. August wird, in Zusammenarbeit mit dem Hopfenring, verteilt über die Hallertau von den Aromasorten Hallertauer Mfr., Perle, Hallertauer Tradition, Hersbrucker und Tango sowie von den Hochalphasorten Hallertauer Magnum, Herkules und Titan an 5-7 Terminen im wöchentlichen Abstand aus je 10 Praxisgärten jeweils eine Aufleitung beerntet, verwogen und separat getrocknet. Durch die Analyse des TS- und Alphasäurengehalts in einem akkreditierten Labor kann am Folgetag der Trockensubstanzgehalt des Grünhopfens und der Alphasäurengehalt bei 10 % Wasser berechnet werden. Aus den Ergebnissen dieser wöchentlichen Trockensubstanz- und Alphagehaltsbestimmungen können Rückschlüsse auf die Erntereife der wichtigsten Hopfensorten gezogen und Beratungshinweise zum optimalen Erntezeitpunkt gegeben werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

2. Reife und Erntebeginn früher als 2023!
Mit einer zu frühen Ernte wird Ertrag verschenkt und der Stock geschwächt. Eine zu späte Ernte führt zu Mängeln bei der äußeren Qualität.
Die Monate Februar und März waren deutlich zu warm. Daher trieben die Hopfenstöcke früh und stark an. Das Anleiten erfolgte wegen der kühlen Witterung erst ab Anfang Mai. Im weiteren Verlauf entwickelten sich die Bestände wegen der warmen und feuchten Witterung sehr rasch. Über die gesamte Hallertau hinweg fielen Ende Mai/Anfang Juni bis zu 160 mm Niederschlag. Dadurch wurde die Befahrbarkeit der Hopfenflächen stark beeinträchtigt und es standen einige Hopfengärten für mehrere Tage unter Wasser. Die Hopfensorten haben sich im weiteren Verlauf gut entwickelt. Auch die langsam wachsenden und wärmeliebenden Sorten, wie z. B. Perle und Polaris, entwickelten sich im Juli noch sehr gut. Bei den Landsorten Hallertauer Mfr., Spalter, Saazer und Tettnanger öffneten sich die ersten Blüten bereits relativ früh. Auch bei den meisten restlichen Sorten war der Blühbeginn etwas früher als im langjährigen Durchschnitt. Auffällig ist in den letzten Jahren, dass sich die Blüte und Ausdoldung der Hauptsorten auf einen immer engeren Zeitraum zusammenschiebt. Richtung Ausdoldung vergrößerte sich bei der wüchsigen Witterung der Vegetationsvorsprung weiter. Die beschriebenen regional unterschiedlichen Witterungsbedingungen und Bodenverhältnisse führen zu einem unterschiedlichen Reifezustand, der eine allgemein gültige Ernteempfehlung schwierig macht. Die zu erwartenden optimalen Erntetermine liegen früher als im Vorjahr. Mit Ausnahme der frühen Sorte Hallertauer Mfr. sind die Reifezeiten der Sorten in einem engeren Zeitfenster als üblich.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr. 28. – 30. August
Northern Brewer 31. August
Hallertauer Tradition, Opal 01. September
Saphir 03. September
Perle 04. September
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von der optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.

Hinweise vom 05. August 2024

1. Peronospora-Warndienst!
Achtung: Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau!
Die Anzahl der Zoosporangien steigt wieder an und hat an 2 Stationen die Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten überschritten. Laut den Witterungsmodellen herrschten in den letzten Tagen weiterhin günstige Bedingungen für Peronospora-Sekundärinfektionen. Übers Wochenende war die Niederschlagsverteilung und -menge im Anbaugebiet sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit davon ist auch von einem unterschiedlichen Infektionsdruck auszugehen. Da in den nächsten Tagen aufgrund der vorhergesagten Witterung mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist, ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau!
2. Spinnmilbenkontrolle
Der Spinnmilbenbefall hat in den Monitoringgärten in den letzten Wochen leicht zugenommen. Lediglich ein Drittel der Hopfengärten waren spinnmilbenfrei. Da auch in der nächsten Zeit wieder hohe Temperaturen erwartet werden, herrschen gute Vermehrungsbedingungen für noch vorhandene Spinnmilben. Kontrollieren Sie deshalb insbesondere im Gipfelbereich auf Spinnmilbenbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn auf jedem 2.-3. Blatt noch einzelne Spinnmilben gefunden werden. Beachten Sie hierbei die Wartezeit der eingesetzten Mittel.
3. StMELF-Forschungsprojekt zur Verticillium-Welke
Für das StMELF-Forschungsprojekt Verticillium-Welke werden befallene Flächen zur Beprobung gesucht. Betriebe, die Interesse haben, eine kostenlose Probe abzugeben, können Flächen mit Verticillium-Befall oder Verdacht auf Verticillium-Befall melden. Diese Flächen werden ab dem 08.08.24 von Mitarbeitern der LfL besichtigt und beprobt.
Im Vordergrund steht die Intensivierung des Erfahrungs- und Informationsaustausches zwischen Landwirten und der LfL, sowie die Kartierung von Welke-Stämmen in der Hallertau (milde oder aggressive Form der Welke).
Interessierte Betriebe werden um Teilnahme gebeten und dies bis spätestens 14.08.24 per E-Mail (Hop.Pfla@LfL.bayern.de) bzw. per Fax (08442 957 - 333) zu melden.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bedankt sich im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung.

Hinweis vom 30. Juli 2024

1. Termine der LfL-Hopfenbaulehrfahrten
Themenschwerpunkte:
Agri-PV im Hopfen – Besichtigung der Pilotanlage des Betriebes Wimmer
Amtliche Mittelprüfung mit der neuen Hüller Mehrkammergebläsespritze
Biologische Bekämpfung der Spinnmilben mit Raubmilben

Mittwoch, 07.08.2024 Ring junger Hopfenpflanzer
Treffpunkt um 13.00 Uhr am „Holledauer Wirtshaus“, (Busrundfahrt)
(Schäfflerstr. 29 a, 84072 Osseltshausen)

Donnerstag, 08.08.2024 VlF Kelheim
Treffpunkt um 13.00 Uhr am „Holledauer Wirtshaus“, (Busrundfahrt)
(Schäfflerstr. 29 a, 84072 Osseltshausen)

Auch Nichtmitglieder der veranstaltenden Organisationen sind herzlich zu allen Lehrfahrten eingeladen.
Im Anschluss an die Veranstaltungen besteht wie immer Gelegenheit zur Besprechung aktueller Themen und Diskussion mit den Experten der LfL.

Hinweise vom 23. Juli 2024

1. Peronospora-Warndienst
Achtung: Erneuter Peronosporaspritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau!
Die Witterung der letzten Wochen schaffte gute Infektionsbedingungen für Peronospora-Sekundärinfektionen, weshalb die Anzahl der Zoosporangien in den Stationen auch nach dem letzten Spritzaufruf vom 12. Juli in einem ähnlich hohen Niveau verblieb und an zwei Stationen stets über der Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten lag. Da sich die meisten Hopfen in der Vollblüte bis beginnenden Ausdoldung befinden und aufgrund der derzeit wechselhaften Witterung mit unterschiedlicher Niederschlagsverteilung besteht weiterhin die Gefahr für Peronospora-Sekundärinfektionen. Daher ergeht erneut ein Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
Auch wenn der sichtbare Mehltaubefall in den Monitoringgärten leicht zurückgegangen ist, werden in knapp der Hälfte der bonitiertierten Gärten noch Mehltaupusteln auf den Blättern gefunden. Deshalb ist vor allem bei dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen die Gefahr weiterhin groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Blüten und Dolden übergeht.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten!
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
In allen Monitoringgärten wurde die Hopfenblattlaus meist mit der Spritzfolge Teppeki und später Movento bekämpft, so dass jetzt 85 % der Gärten blattlausfrei sind. Bekanntlich sollte der Hopfen ab der Blüte blattlausfrei sein. Da aus der Praxis immer noch Meldungen über Blattlausbefall eingehen, sollte Sie den Behandlungserfolg jetzt noch einmal kontrollieren. Wenn immer noch ein nennenswerter Befall vorhanden ist, sind die weiteren Bekämpfungsmaßnahmen mit der Beratung oder der Vertragsfirma abzusprechen.
Der Spinnmilbenbefall hat in den Monitoringgärten seit letzter Woche wieder leicht zugenommen. Da auch zum Wochenende wieder Hochdruckwetter und heiße Temperaturen erwartet werden, herrschen gute Vermehrungsbedingungen für noch vorhandene Spinnmilben. Kontrollieren Sie deshalb weiter auf Spinnmilbenbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn auf jedem 3.-5. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.

Hinweis vom 17. Juli 2024

1. Notfallzulassung von Vegas zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid) zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Vegas in folgenden Hopfensorten bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf ab dem 16. Juli eingesetzt werden: Herkules, Hallertauer Magnum, Polaris, Hallertauer Taurus, Nugget, Northern Brewer, Perle
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 l/ha Vegas in 1500 - 2500 l Wasser/ha. Das Präparat ist gut mischbar. Das Produkt Vegas darf 1-mal angewendet werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Vegas wird voraussichtlich in der ersten Augustwoche beim Landhandel verfügbar sein.
Anwendungsbestimmungen:
NW470: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW642-1: Der landesspezifische Mindesabstand zu Oberflächengewässer ist einzuhalten. (i.d.R. mind. 5m)
SF245-02: Behandelte Flächen dürfen erst nach Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF 275-7HO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF 276-42HO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1, SS2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.

Hinweise vom 12. Juli 2024

1. Peronospora-Warndienst
Achtung: Peronosporaspritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau!
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen wieder angestiegen und hat an zwei Stationen bereits die Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten erreicht bzw. überschritten. Da die meisten Hopfen mit der Blüte begonnen haben und aufgrund der vorhergesagten Witterung mit einem weiteren Anstieg der Zoosporangien gerechnet wird, besteht weiterhin die Gefahr für Peronospora-Sekundärinfektionen. Daher ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten im Anbaugebiet Hallertau. Aufgrund der zahlreichen Niederschläge und schlechten Befahrbarkeit der vergangenen Wochen konnte der letzte Spritzaufruf in den meisten Fällen nicht termingerecht ausgeführt werden. Eine erneute Bekämpfungsmaßnahme ist notwendig, wenn die letzte Peronosporabehandlung eine Woche oder länger zurückliegt.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
Nach wie vor wird in den Hopfengärten Mehltaubefall auf den Blättern gefunden. Deshalb ist vor allem bei dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen die Gefahr groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Blüten und Dolden übergeht.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten!
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Die meisten Beständen sind inzwischen mit Teppeki und/oder Movento 100 SC gegen Blattlaus behandelt. Ab der Blüte soll der Hopfen blattlausfrei sein. Deshalb ist jetzt ein wichtiger Zeitpunkt für die Kontrolle auf den Bekämpfungserfolg der Blattlausbehandlungen.
Kontrollieren Sie weiter auf Spinnmilbenbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.

Hinweise vom 01. Juli 2024

1. Peronospora-Warndienst!
Achtung: Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Ende letzter Woche und am Wochenende ist die Anzahl der Zoosporangien in den meisten Sporenfallen deutlich angestiegen und liegt in der Hallertau zwischen 16 und 43 Zoosporangien in der 4-Tagessumme. In Spalt (15), wo es letzten Donnerstag etwas gehagelt hat, und im Hersbrucker Anbaugebiet (13) sind die Sporenzahlen etwas niedriger. In allen Anbaugebieten beginnen die frühen Hopfensorten mit der Blüte. Die Bekämpfungsschwelle sinkt daher bei den toleranten Sorten auf 20 Zoosporangien in der 4-Tagessumme bzw. auf 10 bei den anfälligen Sorten.
Aufgrund der anhaltend hohen Peronosporainfektionsgefahr ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
Sobald die Befahrbarkeit und Windverhältnisse es zulassen, sollten zunächst die anfälligen und frühen (beginnende Blüte) Sorten behandelt werden, wenn die letzte Spritzung länger als 5-7 Tage zurückliegt.
2. Befallsdruck mit Echten Mehltau weiterhin hoch!
Dieses Jahr weisen die Hopfengärten in der Praxis einen frühen und starken Mehltaubefall auf. In den Monitoringgärten sind inzwischen 26 der 33 Gärten befallen, wobei bei der Sorte Herkules in der letzten Woche in allen Gärten Mehltaupusteln gefunden wurden.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis werden kaum noch Aphisfliegen gefunden, so dass der Blattlauszuflug abgeschlossen sein dürfte.
Vielfach wurden dieses Jahr aufgrund des frühen Blattlausbefalls und nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern Behandlungen mit Teppeki durchgeführt. Ab Mitte Juni wurde auch verstärkt schon Movento 100 SC eingesetzt. In den meisten Fällen wird von guten Bekämpfungserfolgen berichtet. Da es auch Ausnahmen gibt, muss jetzt verstärkt kontrolliert werden; denn ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,5 l/ha zu verwenden.
Die sommerlichen Temperaturen der vergangenen Woche haben die Entwicklung der Spinnmilben begünstigt. Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.
In vielen Hopfengärten wurde bereits in den letzten Wochen eine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt. Jetzt ist es an der Zeit, den Bekämpfungserfolg zu kontrollieren. Da die verschiedenen Milbenstadien sehr mobil sind und bereits höhere Blattetagen erreicht haben könnten, sind die Kontrollen auch im Gipfelbereich notwendig. Wenn 14 Tage nach der Erstbehandlung noch aktive junge Spinnmilben gefunden werden, ist eine Folgespritzung bei erneuter Überschreitung der Bekämpfungsschwelle durchzuführen. Um Resistenzen vorzubeugen, muss auf Wirkstoffwechsel geachtet werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (ausreichende Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet.

Hinweis vom 12. Juni 2024

1. Überschreitung der Stickstoffdüngermenge aufgrund der Witterungsereignisse Ende Mai/Anfang Juni um 10 % zulässig!
Aufgrund der außerordentlichen Witterungsereignisse Ende Mai-Anfang Juni macht die LfL als landesrechtlich zuständige Stelle von der Möglichkeit nach §3 Abs. 3 DüV Gebrauch, den bereits berechneten N-Düngebedarf um höchstens 10 Prozent überschreiten zu dürfen. Dies gilt für Grünland und Ackerkulturen (auch Hopfen), ausgenommen Wintergerste, Winterraps und GPS in ganz Bayern, aber nur außerhalb roter Gebiete.
Die Entscheidung, ob die örtlichen Witterungsverhältnisse zu einem höheren Düngebedarf und damit zur erforderlichen Nachdüngung führen, obliegt dem Landwirt.
Der Düngebedarf muss nicht neu berechnet werden, jedoch muss dies in den Düngeaufzeichnungen (handschriftlicher Hinweis: "witterungsbedingt") ausreichend vermerkt werden.
Empfehlung für Hopfen:
Die Hopfenbestände haben dieses Jahr einen Wachstumsvorsprung und sind meist außerordentlich üppig entwickelt. Dass die großen Niederschlagsmengen zu Stickstoffverlagerungen und -auswaschungen geführt hätten, ist derzeit am Hopfen nicht erkennbar. Als tief wurzelnde Dauerkultur kann der Hopfen zudem tiefer liegende N-Reserven auch noch nutzen. Um die vegetative Entwicklung nicht noch zusätzlich zu fördern (Probleme mit Frühblüte, Pflanzenschutzapplikation, Echter Mehltau und Welke), sollte eine zulässige 10 % ige Erhöhung der N-Düngermenge anhand der Bestandesentwicklung auf seine Notwendigkeit eingehend überprüft werden. Aus Sicht der Beratung ist eine Erhöhung der Stickstoffdüngermenge in den meisten Fällen nicht notwendig. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass beim Hopfen aufgrund der niedrigen Nmin-Werte im Frühjahr die Düngerbedarfsermittlung für Stickstoff in den meisten Fällen höher ausgefallen ist.

Hinweis vom 07. Juni 2024

1. Peronospora-Warndienst!
Achtung: Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Durch den Dauerregen am vergangenen Wochenende wurden die Zoosporangien aus der Luft „ausgewaschen“, dies erklärt den Rückgang der Anzahl der Zoosporangien nach dem letzten Spritzaufruf. Unter den feucht-warmen Bedingungen der letzten Tage konnte der Peronosporapilz erneut sporulieren, so dass wir wieder stark steigende Sporenzahlen in den Sporenfallen finden. An zwei Station wurde bereits die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten überschritten und es ist auch mit einem weiter zunehmenden Infektionsdruck aufgrund der regnerischen Witterung zu rechnen.
Darum ergeht ein erneuter Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zuerst anfällige und nach und nach alle Sorten behandelt werden. Zur Bekämpfung können teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die noch Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontaktmittel zu bevorzugen.

Hinweise vom 05. Juni 2024

1. Befall mit Echten Mehltau nimmt zu!
Seit Beginn der Woche häufen sich bei der Hopfenberatung die Meldungen aus der Praxis mit Mehltaubefall. Auch in einigen Monitoringgärten wurden seit letzter Woche Mehltaupusteln auf den Hopfenblättern gefunden. Da zur Bekämpfung des Krankheitserregers nur vorbeugende Mehltaumittel zur Verfügung stehen, ist die Vermeidung und Bekämpfung von Erstbefall von größter Bedeutung.
Es wird daher dringend empfohlen, insbesondere die bekannten Befallsgärten auf Mehltaubefall zu kontrollieren und bei anfälligen Sorten und Hopfen in mehltaugefährdeten Lagen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar im Wechsel mit Schwefelpräparaten eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit pH-Wert verändernden Mitteln (z. B. Aliette WG, Säuren) und Komplexdüngern wie Chelaten gemischt werden. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist auf Wirkstoffwechsel zu achten.
Achten Sie dabei auf die Befahrbarkeit der Böden und befahren Sie die Hopfengärten nicht zu früh, um schädliche Bodenverdichtungen zu vermeiden. Denn aufgrund des Dauerregens vom vergangenen Wochenende sind die Böden wassergesättigt und im Untergrund nicht tragfähig. Auch wenn der Boden schon oberflächig trocken erscheint, kann es bei zu frühem Befahren im Untergrund zu Verdichtungen mit der Folge von Stauhorizonten und Sauerstoffmangel kommen.
2. Kontrolle der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe verstärken!
Blattlausbefall ist in allen Hopfengärten zu finden. Dort wo die Bekämpfungsschwellen von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern überschritten wurden, erfolgten in der Praxis schon gezielte Bekämpfungsmaßnahmen.
Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Bei Schwellenüberschreitung wird zum jetzigen Zeitpunkt für die Erstbehandlung der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Teppeki empfohlen, das wegen seiner Rückstandsgefährdung nicht zu spät eingesetzt und deswegen für Folgehandlungen nicht verwendet werden sollte. Für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni ist Movento SC 100 einzuplanen.
In mehr als der Hälfte der Hopfengärten kann bereits ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. Nach anfänglich frühem Befall verläuft die weitere Entwicklung des Befallsgeschehens aufgrund der gemäßigten Temperaturen derzeit langsamer. Rückmeldungen aus Praxis bestätigen aber, dass Befall sehr unerwartet an vermeintlich unvermuteten Stellen auftreten kann. Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird. Da die Entwicklung der Gemeinen Spinnmilbe sehr temperaturabhängig ist, kann sich die Situation bei steigenden Temperaturen schnell ändern.
Um den optimalen Bekämpfungszeitpunkt nicht zu verpassen, kontrollieren Sie jetzt alle Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall.

Hinweis vom 28. Mai 2024

1. Peronospora-Warndienst!
Achtung: Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Die wechselhafte Witterung und die gewittrigen Niederschläge der letzten Tage schafften günstige Infektionsbedingungen für Peronospora. Daher ist die Anzahl der Zoosporangien angestiegen und hat an zwei Stationen die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten erreicht. Da aufgrund der vorhergesagten Witterung in den nächsten Tagen mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist, ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zuerst anfällige und nach und nach alle Sorten behandelt werden. Zur Bekämpfung können teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die noch Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontaktmittel zu bevorzugen.

Hinweise vom 12. Mai 2024

1. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F und Beloukha
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Bei günstigen Witterungsbedingungen kann die Vorox-Menge deutlich reduziert werden.

Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 300-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,05 % Break Thru S 301 oder Karibu sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei).
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge, 2. volle Menge Nährstoff¬lösung, 3. Schaumstopp, 4. Beloukha, 5. Additive, 6. ggf. Zink und Bor, 7. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißer Witterung. Die Temperatur der Spritzflüssigkeit sollte nicht unter 10 °C fallen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.
2. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Bei Düngebedarf und zur Behebung von Spurennährstoffmangel können flüssige Düngerlösungen direkt auf die Hopfenreihen im Spritzverfahren ausgebracht werden. Anders als im Ackerbau oder bei den übrigen Sonderkulturen, wo Blattverbrennungen unerwünscht sind, haben die Düngemaßnahmen im Hopfen den Nebeneffekt, dass die benetzten Blätter, Boden- und Seitentriebe je nach Witterungsbedingungen und Aggressivität der Düngerlösung verätzt werden. Bei starker Verätzung entspricht das Ergebnis dem des Hopfenputzens. Um eine gute Wirkung zu erreichen, sollte ein darauffolgendes Anackern erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen. Stickstoff greift Metall an! Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden.
Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL 28% N (Dichte: 1280 kg/m³)
100 kg AHL ≙ 28 kg N
100 L AHL ≙ 36 kg N
InnoFert Hopfen 15% N (Dichte: 1195 kg/m³)
100 kg InnoFert Hopfen ≙ 15 kg N
100 L InnoFert Hopfen ≙ 18 kg N
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Darüber hinaus werden vom Landhandel weitere Stickstofflösungen mit reduziertem N-Anteil angeboten. Um die Wirkung und evtl. Schädigungen am Hopfen zu testen, wird empfohlen, die Lösungen oder Mischungen erst an einer kleineren Parzelle zu testen, bevor großflächig behandelt wird.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.

Magnesiumchloridlösung in Kombination mit Stickstofflösungen (30% MgCl2, Dichte: 1330 kg/m³)
100 kg MgCl2-Lösung ≙ 30 kg MgCl2 ≙ 13 kg MgO
100 l MgCl2 ≙ 40 kg MgCl2 ≙ 17 kg MgO
MgCl2 ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Durch Zugabe von MgCl2 kann die Ätzwirkung an den Boden- und Seitentrieben verbessert werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 10 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
 Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%)absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg)
28 % N-Lös. (AHL)
N-Komponente35 %175 l63 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser30 %150 l
15 % N-Lös.
(InnoFert Hopfen)
N-Komponente50 %250 l43 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser15 %75 l
Mischreihenfolge
Durch die unterschiedliche Dichte der Komponenten sollte folgende Mischreihenfolge beachtet werden:
1. halbe Wassermenge 2. MgCl2 - Lösung 3. N-Komponente 4. Schaumstopp 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Witterungsbedingungen
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.
Applikationstechnik
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleichbleibt.
Netzmittel und Spurennährstoffe
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break Thru S 301 mit einer Konzentration von 0,04 %, dass die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.

Hinweis vom 23. Mai

1. Kontrolle der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Die ersten Auszählungenergebnisse des Blattlaus- und Spinnmilbenmonitorings liegen vor. Dabei werden 33 Praxishopfengärten verteilt über die Hallertau, Spalt und Hersbruck in den nächsten 13 Wochen bis zum 19. August jeden Montag auf Blattlaus- und Spinnmilbenbefall exakt bonitiert, um den Befallsverlauf besser einschätzen und die Bekämpfungsstrategien darauf ausrichten zu können.
Bei den Blattläusen ist in einzelnen Hopfengärten der Besatz mit Aphisfliegen und Blattläuse schon sehr hoch, sodass hier die Bekämpfungsschwelle schon überschritten wurde.
Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Bei Schwellenüberschreitung wird für die Erstbehandlung der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Teppeki empfohlen, das wegen seiner Rückstandsgefährdung nicht zu spät eingesetzt werden sollte. Für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni ist Movento SC 100 einzuplanen.
Bei den Bonituren in den 33 Monitoringgärten wurde gegenüber den Vergleichszeiträumen der Vorjahre bereits ein stärkerer Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert. Die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 89-90) ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen. Für notwendige Erstbehandlungen stehen die Akarizide Ordoval und Kanemite SC zur Verfügung.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, wird bereits durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert, was einen besseren Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen ermöglicht. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her kann mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.
2. Echter Mehltau
Meldungen mit erstem Mehltaubefall in Praxisbeständen sind bei der Hopfenberatung eingetroffen. Da zur Bekämpfung des Krankheitserregers nur vorbeugende Mehltaumittel zur Verfügung stehen, ist die Vermeidung und Bekämpfung von Erstbefall von größter Bedeutung.
Es wird deshalb empfohlen bei anfälligen Sorten und Hopfen in mehltaugefährdeten Lagen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar im Wechsel mit Schwefelpräparaten eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit pH-Wert verändernden Mitteln (z. B. Aliette WG, Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln (Chelate) gemischt werden. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist auf Wirkstoffwechsel zu achten.

Hinweise vom 08. Mai 2024

1. Notfallzulassungen von Cymbal Flow und Curzate 60 WG zur Bekämpfung von Peronospora
Die Zulassungsanträge des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Cymbal Flow und Curzate 60 WG mit dem Wirkstoff Cymoxanil zur Bekämpfung von Peronospora (Falscher Mehltau) im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid können Cymbal Flow und Curzate 60 WG in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf ab dem 15. Mai 2024 im Hopfen eingesetzt werden.

Cymbal Flow
Anwendungshinweise:
Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung von Peronospora beträgt bis BBCH 37 (3/4 Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700 - 1300 l/ha Wasser. Bei späteren Behandlungen bis BBCH 55 (vor der Blüte) ist die zugelassene Aufwandmenge 1,2 l/ha in 1300 - 1900 l/ha Wasser. Maximal sind 3 Behandlungen zugelassen. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
In Tankmischungen z. B. mit 2,5 kg Aliette WG zur Bekämpfung von starken Peronospora-Primärbefall („Bubiköpfe“) kann die Aufwandmenge auf 0,5 l/ha reduziert werden. Cymbal Flow ist laut Aussagen des Herstellers mit Ausnahme von Kumar gut mischbar. Hinsichtlich der Mischreihenfolge sollte Cymbal Flow als erstes ins Fass gegeben werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NW 605-2, NW 606: Zu benachbarten Oberflächengewässern muss bei der Verwendung von verlustmindernder Technik der landesspezifische Mindestabstand eingehalten werden. Ohne verlustmindernde Technik beträgt der Abstand 15 m
NT 103-1: Zu angrenzenden Nichtzielflächen hat die Anwendung des Mittels in einem 20 m breiten Streifen mit abdiftmindernder Technik zu erfolgen, wenn das Gebiet keine ausreichenden Anteile an Kleinstrukturen aufweist (s. Grünes Heft S. 72)
SS 110-1, SS 2101, SS 530, SS 610: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
SS 120-1, SS 524: Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Schutzhandschuhe sowie eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz (bei Ausbringung mit Schleppern ohne Kabine) zu tragen.
SF 274-3: Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf behandelten Flächen dürfen grundsätzlich erst 3 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
SF 275-7HO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF 277-5HO: Die Arbeitszeit ist auf den behandelten Flächen innerhalb von 5 Tagen nach der Anwendung in Hopfen auf maximal 2 Stunden täglich zu begrenzen. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF 555-2: Es ist (z. B. durch Warnschilder) sicherzustellen, dass behandelte Flächen für 2 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden.

Curzate 60 WG
Anwendungshinweise:
Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung von Peronospora-Primärinfektionen beträgt 0,3 kg/ha in 700 - 1300 l/ha Wasser. Maximal sind 2 Behandlungen zugelassen. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
In Tankmischungen z. B. mit 2,5 kg Aliette WG zur Bekämpfung von starken Peronospora-Primärbefall („Bubiköpfe“) kann die Aufwandmenge auf 0,2 kg/ha reduziert werden. Curzate 60 WG ist laut Aussagen des Herstellers mit Ausnahme von Kumar gut mischbar. Hinsichtlich der Mischreihenfolge sollte Curzate 60 WG als erstes ins Fass gegeben werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NW 605-2, NW 606: Zu benachbarten Oberflächengewässern muss bei der Verwendung von verlustmindernder Technik der landesspezifische Mindestabstand eingehalten werden. Ohne verlustmindernde Technik beträgt der Abstand 10 m
SS 110-1, SS 2101, SE 110, ST 1102: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe, eine dicht abschließende Schutzbrille und eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) zu tragen.
SS 120-1, SS 524: Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Schutzhandschuhe sowie eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz (bei Ausbringung mit Schleppern ohne Kabine) zu tragen.
SF 274-2: Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf behandelten Flächen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
SF 278-7HO: Die Arbeitszeit ist auf den behandelten Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen auf maximal 2 Stunden täglich zu begrenzen. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SF 555-4: Es ist (z. B. durch Warnschilder) sicherzustellen, dass behandelte Flächen für 4 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden.
VA 275: Zum Schutz von unbeteiligten Dritten (Umstehende und Anwohner) muss die Anwendung des Mittels immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen.
Weitere Auflagen und Gefahrenhinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung.
Beide Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
2. Peronospora-Warndienst hat seinen Betrieb aufgenommen
Seit gestern hat der Peronospora-Warndienst wieder seinen Betrieb aufgenommen. In der Hallertau werden an 5 Standorten Sporenfallen betrieben und täglich die Zoosporangien ausgezählt. Die Standorte der Peronosporastationen sind Aiglsbach (KEH), Eschelbach (PAF), Eschenhart (KEH), Forchheim (EI) und Hirnkirchen (FS).
In den Anbauregionen Spalt (Mosbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) +49 8161 8640-2460
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von 5 € pro Jahr beantragt werden.
Ferner ist die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus unter der Telefonnummer: +49 8161 8640-2400 erreichbar.

Peronospora Warndienst

3. Peronospora-Befallssituation
Die ersten Auszählungen der Zoosporangien im Rahmen des Peronospora-Warndienstes zeigen schon einen hohen Sporenbesatz knapp unterhalb der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten. Das bestätigt die zahlreichen Meldungen aus der Praxis über vorhandenen Primärbefall („Bubiköpfe“).
Kontrollieren Sie deshalb v.a. die Hopfengärten, die im letzten Jahr mit Peronospora infiziert waren oder vom Hagel geschädigt wurden, auf Primärbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch. Empfohlen wird eine Behandlung auch bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG sowie in allen jungen Ertragsanlagen unabhängig von der Sorte.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!

Hinweis vom 06. Mai 2024

Zulassung von Luna Sensation zur Bekämpfung von Echten Mehltau
Laut Mitteilung der Firma Bayer CropScience wurde das Pflanzenschutzmittel Luna Sensation mit den Wirkstoffen Trifloxystrobin und Fluopyram zur Bekämpfung des Echten Mehltaus im Hopfen bis Ende des Jahres zugelassen.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Luna Sensation bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis über die Saison hinweg eingesetzt werden.
Die Anwendung erfolgt mit Spritzen oder Sprühen mit einer Aufwandmenge von 0,27 l/ha in 800 bis 1.500 l/ha Wasser (bis ¾ Gerüsthöhe) bzw. 0,4 l/ha in 1.500 bis 2.200 l/ha Wasser (ab ¾ Gerüsthöhe bis vor der Blüte) und 0,6 l/ha in 2.200 bis 3.300 l/ha Wasser (ab der Blüte). Luna Sensation ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar.
Pro Saison sind 2 Anwendungen mit einem zeitlichen Mindestabstand von 14 Tagen zugelassen. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden. Zu beachten ist aber, dass Luna Sensation in Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden kann, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.
Anwendungsbestimmungen:
NW607-2: Zu benachbarten Oberflächengewässern muss ein Abstand von 15 eingehalten werden und die Anwendung darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich. Nachfolgearbeiten auf behandelten Flächen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und PS-Schutzhandschuhe zu tragen.
SS 110-1, SS 2101, SS610: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe und eine Gummischürze zu tragen.
SS2202: Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. sind ein Schutzanzug und festes Schuhwerk zu tragen
SF 275-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Weitere Auflagen und Gefahrenhinweise finden Sie in der Gebrauchsanweisung.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Hinweis vom 19. April 2024

Zulassung von Folpan Gold zur Bekämpfung von Peronospora
Laut Mitteilung der Firma ADAMA wurde bereits Ende letzten Jahres das Pflanzenschutzmittel Folpan Gold mit den Wirkstoffen Folpet und Metalaxyl-M zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Peronospora) im Hopfen zugelassen und kann dieses Jahr erstmals angewendet werden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Folpan Gold bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Zeitraum nach dem Anleiten bis vor der Blüte im Hopfen eingesetzt werden.
Die Anwendung erfolgt mit Spritzen oder Sprühen mit einer Aufwandmenge von 2,7 kg/ha in 800 bis 1.200 l/ha Wasser (nach dem Anleiten bis ¾ Gerüsthöhe) bzw. 4kg/ha in 1.200 bis 2.200 l/ha Wasser (ab ¾ Gerüsthöhe bis vor der Blüte). Folpan Gold ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar.
Pro Saison ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Anwendungsbestimmungen:
NG 405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen
NW607-2: Zu benachbarten Oberflächengewässern muss ein Abstand von 20 eingehalten werden und die Anwendung darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen
NW 706: Zwischen geneigten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und angrenzenden Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 m breiter Randstreifen vorhanden sein. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden oder eine ausreichende Mulchbedeckung bzw. Bewuchs zwischen den Reihen vorhanden sind.
SE 110, SS 110-1, SS 2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe und eine dicht abschließende Schutzbrille zu tragen.
SF 275-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Weitere Auflagen und Gefahrenhinweise finden Sie in der Gebrauchsanweisung.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Hinweis vom 12. April 2024

Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL heute positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nach Warndienstaufruf auf Flächen mit Starkbefall im Stadium BBCH 11-19 ab dem 12. April 2024 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (bis zum 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. Hinsichtlich der Mischreihenfolge sollte Exirel als erstes ins Fass gegeben werden.
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU und kann daher nur in Hopfen mit „EU-Norm“ eingesetzt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
NT 191/192: Anwendung nur, wenn während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden Wildkräuter vorhanden sind und Zwischensaaten vor Beginn ihrer Blüte gemulcht oder eingearbeitet werden.
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
SS110-1, SS2101, SS530, SS610: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
SS120-1, SS206: Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF 276-21HO, SF 275-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Die Pflicht zum Tragen von langer Arbeitskleidung und festem Schuhwerk besteht bis zur Ernte.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweis vom 11. April 2024

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 10.04.2024)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 14.03.2024)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)12428
Freising2603327
Hersbruck3855
Kelheim8083431
Landshut1243936
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)6573028
Spalt873532
Bayern20983330
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Da der endgültige Nmin-Wert in allen Landkreisen bzw. Anbaugebieten nicht um mehr als 10 kg N/ha höher ist als der vorläufige Nmin-Wert, muss eine bereits berechnete Düngebedarfsermittlung nicht noch einmal angepasst werden.
Für Betriebe im Landkreis Eichstätt und in der Region Hersbruck gab es dieses Jahr keinen vorläufigen Nmin-Wert, so dass die Düngebedarfsermittlung mit dem endgültigen Nmin-Wert berechnet werden muss.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Beachten Sie, dass gemäß Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 2 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen!

Hinweise vom 09. April 2024

1. Kontrolle auf Erdfloh- und Liebstöckelrüsslerbefall
Die sonnigen und warmen Tage um Ostern und am vergangenen Wochenende haben schon zahlreiche Bodenschädlinge an die Oberfläche gelockt, so dass häufig Liebstöckelrüssler und Erdflöhe in den Hopfengärten beobachtet wurden. Sobald sonniges Wetter für eine rasche Erwärmung der Böden sorgt und wenig Wind weht, kommen die Bodenschädlinge vermehrt an die Oberfläche und können in der Nachmittagssonne gut beobachtet werden.
Kontrollieren Sie die Hopfenstöcke und frischen Triebe auf Befall mit Drahtwurm, Liebstöckelrüssler, Erdfloh, Schattenwickler und später auch auf Markeule. Besonders gefährdet sind Junghopfen und junge Ertragsanlagen.
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51 (Risiko liegt beim Anwender). Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung an warmen und möglichst windstillen Tagen in den Vormittagsstunden empfohlen.
Zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers wird noch auf die Zulassung für Notfallsituationen für das Pflanzenschutzmittel Exirel gewartet.
2. Einzelpflanzenbehandlung zur Peronospora-Primärbekämpfung
Die milde Frühjahrswitterung hat den Hopfen schon zu kräftigem Wachstum angeregt. In zahlreichen Hopfengärten waren die ersten Triebe aber bereits mit Peronospora-Primärinfektion infiziert, so dass erste Bekämpfungsmaßnahmen notwendig wurden. Ursache für den frühen Befall dürfte der nasse Herbst und milde Winter sein, die zu einer vermehrten Infektion der Hopfenstöcke mit dem Peronosporapilz geführt haben. Daher wird generell empfohlen die primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG sowie alle jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte, gegen Peronospora zu behandeln. Außerdem wird eine Behandlung in allen Hopfengärten empfohlen, die im letzten Jahr von Hagel geschädigt wurden oder Primärbefall aufwiesen.
Zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektionen sind die Pflanzenschutzmittel Aliette WG und Profiler zugelassen.

Bei Profiler (Wirkstoffe Fosetyl-Al + Fluopicolide) erfolgt die Anwendung nach dem Austrieb ab dem 3. Laubblattpaar bis zur Entfaltung des 5. Laubblattpaares als Reihen- oder Einzel-pflanzenbehandlung. Die Aufwandmenge beträgt 1,125 g pro Stock in 0,2-0,5 l Wasser. Max. dürfen 2,25 kg pro ha ausgebracht werden.
Achtung: Die Rückstandshöchstmenge (MRL) für Fluopicolide wurde in der EU von 0,7 ppm auf 0,15 ppm gesenkt. Damit die Behandlung zu keiner Überschreitung der MRL führt, soll der Einsatz von Profiler unter Einhaltung der Anwendungsempfehlungen vor dem Anleiten des Hopfens und vor dem 30. April erfolgen!
Bei Aliette WG erfolgt die Wirkstoffaufnahme hauptsächlich über das Blatt. Deshalb ist eine erste Spritzanwendung erst bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe als Spritzbehandlung auf die Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend anzupassen.

Bei Mischungen von Profiler oder Aliette WG mit SC-Formulierungen sollten SC-formulierte Produkte im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Zudem sollten diese beiden Produkte nicht mit Blattdüngern gemischt werden.

Hinweis vom 19. März 2024

1. Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Dazu ist noch Gelegenheit, sich über das LKP-Bodenportal anzumelden (www.bodenuntersuchung-online.de) und die gekühlten Bodenproben bis Freitag, 5. April 2024 beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden:
„Grünes“ Gebiet (nicht nitratgefährdet):
Hier hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung.
Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Vorläufige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 14.03.2024)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding) 1)14
Freising19933
Hersbruck 1)
Kelheim70734
Landshut10539
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.)48030
Spalt8535
Bayern159033
1) Hier liegen noch zu wenige bzw. keine Nmin-Proben vor, um einen vorläufigen Nmin-Wert zu generieren
Die endgültigen Nmin-Werte werden Mitte April über Ringfax bekannt gegeben. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
Rote Gebiete:
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens zwei Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. eine Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung des N-Düngebedarfs empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!

Hinweise vom 08. März 2024

1. Dokumentationen für das Düngejahr 2023 jetzt abschließen!
a) Dokumentation der Anwendung von Düngemitteln
Seit 01. Mai 2020 besteht die Pflicht sämtliche Düngemaßnahmen, egal ob organisch oder mineralisch zu dokumentieren. Die Dokumentation muss innerhalb von 2 Tagen nach der Maßnahme erfolgen und folgende Informationen umfassen:
eindeutige Schlagbezeichnung und Schlaggröße
Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels
Gesamtmenge an ausgebrachten N und P, sowie bei organischen Düngern die Menge an verfügbarem N (NH4-N)
Bitte überprüfen Sie ihre Aufzeichnungen vom Vorjahr auf ihre Vollständigkeit und berücksichtigen Sie auch, dass die Ausbringung von Rebenhäcksel (=org. Dünger) im Herbst ebenfalls dokumentationspflichtig ist und diese immer zur Düngung des Folgejahres zählt.
b) Jahreszusammenfassung der Düngung für 2023
Zum Abschluss eines Düngejahres müssen die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (sog. Anlage 5 DüV).
Das bedeutet: Es muss der gesamte ermittelte Düngebedarf des jeweiligen Jahres, den tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen (Lieferscheine/Rechnungen Lagerhaus) gegenübergestellt werden.
Die Jahreszusammenfassung sollte idealerweise in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen. Eine handschriftliche Jahreszusammenfassung wird aufgrund der komplexen Berechnung des verfügbaren Stickstoffs bei organischen Düngern nicht empfohlen.
2. Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) für 2024
Mit organischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr nicht überschritten werden. Dadurch wird ermittelt, ob der Betrieb noch organische Dünger aufnehmen kann oder abgeben muss. Achtung: Betriebe im roten Gebiet müssen die „170 kg Grenze“ schlagspezifisch einhalten.
Auch Hopfenrebenhäcksel müssen in dieser Rechnung berücksichtigt werden.
Hopfenbaubetriebe, die zusätzlich zu den Rebenhäckseln keine weiteren organischen Dünger im Betrieb haben oder aufnehmen, stoßen nicht an die „170 kg Grenze“. Betriebe die Rebenhäcksel und weitere organische Dünger auf ihren Flächen ausbringen, sollten kontrollieren, ob die N-Obergrenze von 170 kg N/ha eingehalten wird.
Dafür steht ein Excel-Berechnungsprogramm der LfL zur Verfügung. Hopfenrebenhäcksel müssen im Berechnungsprogramm als „Zugang organischer Düngemittel“ eingetragen werden.
(Zeile 180 im Excel-Programm).

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) Externer Link

3. Düngebedarfsermittlung für N und P für 2024
Vor der ersten Düngergabe muss der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt.
Für die Berechnung notwendig sowie für den berechneten Düngebedarf entscheidend sind folgende Faktoren:
Nmin-Wert:
„Grünes Gebiet“: Landkreisdurchschnittswerte für Hopfen der LfL in Wolnzach oder eigene Untersuchungen
„Rotes Gebiet“: 3 eigene Untersuchungen
P-Gehaltsklasse (Standardbodenuntersuchung  mind. alle 6 Jahre)
Vorfrucht, Hauptfrucht, Sortengruppe
Zwischenfruchtanbau (Anteil Leguminosen, Winterhärte)
organische Düngung des Vorjahres (z. B. Rebenhäcksel)
Bodenart (Humusgehalt)
Strohbergung (=Rebenhäckselabfuhr)
5-jähriger Durchschnittsertrag (der Durchschnittsertrag darf aus den 5 besten der vergangenen 6 Jahre gebildet werden) des Betriebes oder Durchschnittswert

Durchschnittliche Erträge für die wichtigsten Hopfensorten für die Düngebedarfsermittlung 2024

Ertragszuschläge bis zu 15 % sind ohne Ertragsnachweis möglich.
Für Sorten, die in der Tabelle nicht gelistet sind, sind die Sorte "Sonstige" zu verwenden oder betriebsspezifische Durchschnittserträge zu ermitteln.

Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit wird für Hopfenbaubetriebe das Excelprogramm sehr empfohlen.
Aber: Bei Betrieben mit Ackerkulturen im roten Gebiet, für die keine Nmin-Ergebnis vorliegen, muss eine Simulation für den Nmin-Wert erfolgen, die nur im Onlineprogramm möglich ist.
Es wird daher für Betriebe mit einer überschaubaren Anzahl an Ackerflächen im roten Gebiet empfohlen, für diese Flächen eine eigene Nmin-Untersuchung in Auftrag zu geben, damit anschließend der Düngebedarf mit dem einfacheren Excel-Programm berechnet werden kann.
Für Betriebe, die bereits im Jahr 2023 ihre Berechnung mithilfe des Excel-Programms durchge-führt haben, besteht die Möglichkeit die Daten vom Vorjahr zu kopieren und in die aktuelle Version einzufügen.
Wegen des komplexen Rechengangs bei der Düngebedarfsermittlung bietet es sich für Hopfenbaubetriebe an, das LfL-Excelprogramm zu verwenden oder die Dienstleistungsangebote der Verbundpartner (z. B. Hopfenring e.V.) in Anspruch zu nehmen.

Zur Berechnung (Düngebedarfsermittlung) stehen in Bayern ein Excel- und ein Online-Programm der LfL zur Verfügung Externer Link

Hinweis vom 26. Januar 2024

1. LfL-Hopfenbauversammlungen 2024
Für die Hopfenbauversammlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Arbeitsbereich Hopfen, zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind in den Anbaugebieten Hallertau und Spalt folgenden Themen und Termine vorgesehen:

Fachthemen:
Mehr Nachhaltigkeit und weniger Umweltbelastung durch Bio-Schnurdraht
(B. Sc Andreas Schlagenhaufer)
Mögliche Fehlerquellen bei der Bestimmung des Alphasäurengehalts einer Hopfenpartie
(LD J. Portner)
Management des CBCVds im Hopfenbau – Neue Erkenntnisse und Auszug aus dem Forschungsprojekt
(Dr. C. Krönauer)
Pflanzenschutz im Hopfenbau 2024 – Produkte und aktuelle Hinweise
(M. Sc. Simon Euringer, LOIin R. Stampfl)

Lilling (Hersbruck) Montag, 29.01.2024 13.00 Uhr
(Pingold)
Spalt Montag, 29.01.2024 19.00 Uhr
(Krone)
Osseltshausen Mittwoch, 31.01.2024 13.00 Uhr
(Siebler)
Schweitenkirchen Donnerstag, 01.02.2024 19.00 Uhr
(Vereinsheim)
Marching Freitag, 02.02.2024 13.00 Uhr
(Paulus)
Aiglsbach Dienstag, 06.02.2024 19.00 Uhr
(Hillerbrand)

Online Mittwoch, 07.02.2024 19.00 Uhr
Der Anmeldelink wird demnächst bekanntgegeben!

Hinweis vom 19. September 2023

Rebenhäckseluntersuchung als zusätzliche Anforderung in den „roten Gebieten“ nicht mehr notwendig!
Gemäß Düngeverordnung (DüV) sind die Landesregierungen verpflichtet, in Gebieten mit einer hohen Stickstoffbelastung im Grundwasser (sogenannte "rote Gebiete") zusätzliche Auflagen bei der Düngung zu erlassen.
Eine dieser zusätzlichen Auflagen in Bayern ist, dass jährlich eine Untersuchung vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des Betriebes auf Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat gemacht werden muss. Im Falle von Rebenhäcksel als bedeutendsten Wirtschaftsdünger gilt, dass Hopfenbaubetriebe in den roten Gebieten ab diesem Herbst keine Wirtschaftsdüngeruntersuchung durchführen müssen. Zur Ermittlung der Nährstoffgehalte des Hopfenrebenhäcksels können jetzt auch im roten Gebiet die Basisdaten für die Nährstoffgehalte organischer Dünger zum Zeitpunkt der Ausbringung verwendet werden.
Diese sind z. B. im „Grünen Heft Hopfen“ auf Seite 55 oder im „Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland“ (Gelbes Heft) im Anhang (Tab. 5a) zu finden.

Hinweise vom 04. September 2023

1. Achtung: Peronospora-Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten, wel-che nach dem 15. September geerntet werden
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen an allen Stationen stark angestiegen. Da in den nächsten Tagen witterungsbedingt mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist, ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten, welche nach dem 15. September geerntet werden.
Beachten Sie die Wartezeit der eingesetzten Präparate.
2. Rebenhäckselausbringung im Herbst planen!
Vom Rebenhäckselhaufen kann nach einiger Zeit Sickersaft weglaufen. Da Sickersaft gewässergefährdend ist, sollte Rebenhäcksel deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen nach ausreichender Hygienisierung (3-4 Wochen) nach Beendigung der
Erntearbeiten so bald wie möglich ausgefahren werden.
Im frischen Rebenhäcksel, das keiner Heißrottephase unterzogen wurde, ist der Welkeerreger nicht abgestorben. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht wer
den. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung und evtl. Ausnahmeregelungen der Länder!
In Bayern besagt die Regelung zur Ausbringung von Rebenhäcksel im Herbst:
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist bis 31. Oktober auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt (bei 6 kg N/t = max. 20 t/ha) und auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:
Hopfenflächen:
Zwischenfrucht und natürlicher Unterbewuchs, abfrierend mit Aussaat bzw. Auflaufen bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.
Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird!

Hinweis vom 25. August 2023

1. Reife und Erntezeitpunkte
Die Reifeverzögerung des Hopfens wurde durch die heiße Witterung der vergangenen Woche etwas reduziert. Ab dem Wochenende ist jedoch von allen Witterungsmodellen ein deutlicher Temperatursturz mit ergiebigen Niederschlägen angekündigt, so dass sich eine späte Reife des Hopfens – ähnlich den Jahren 2019 und 2021 – abzeichnet. Dies spiegeln auch die bisher gemessenen niedrigen Trockensubstanzgehalte und Alphaergebnisse wider.
Besonders die Sorte Perle weist noch einen sehr niedrigen TS-Gehalt auf. Aus langjähriger Erfahrung weiß man, dass Alphasäurengehalte und Erträge bei dieser Sorte noch weit in den September hinein ansteigen. Zudem reagiert Perle auf eine zu frühe Ernte mit einem schwächeren Austrieb im Folgejahr. Aus diesem Grund werden auch die im Ringfax Nr. 43 veröffentlichten Ernteempfehlungen für die frühen Sorten nochmals leicht nach hinten verschoben.
Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring der LfL können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt verfolgen.

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Zudem kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.30 - 31. August
Northern Brewer01 - 02. September
Hallertauer Tradition, Opal02. - 03. September
Perle, Saphir04. - 06. September
Hall. Taurus, Spalter Select, Titan07. - 09. September
Hall. Magnum08. - 10. September
Hersbrucker, Polaris, Smaragd10. - 12. September
Hallertauer Blanc, Tango, Smaragd12. - 14. September
Herkules, Diamant12. - 15. September
Callista, Cascade14. - 16. September
Hüll Melon16. - 18. September
Ariana20. - 22. September
Nugget, Mandarina Bavaria22. - 25. September

Hinweise vom 22. August 2023

1. Peronospora-Warndienst
Achtung: Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten, die nach dem 4. September geerntet werden!
Die Anzahl der Zoosporangien hat an fast allen Stationen auch die Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten überschritten. Da der letzte Spritzaufruf schon 11 Tage zurückliegt und aufgrund der vorhergesagten Niederschläge bestehen weiterhin günstige Infektionsbedingungen für Peronospora-Sekundärinfektionen. Deshalb ergeht ein Spritzaufruf in allen Anbaugebieten für alle Sorten, die nach dem 4. September geerntet werden.
2. Empfehlungen zur Mehltaubekämpfung!
Es besteht weiterhin Infektionsdruck mit Echten Mehltau. Zum Teil ist in vielen Praxisgärten Doldenbefall zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass der Erreger sich in befallenen Beständen noch weiterverbreitet und zu sogenanntem Spätmehltaubefall an den Dolden führt. Hierbei weisen die Dolden bei der Pflücke meist keinen sichtbaren Pilzbelag auf und sind von schöner grüner Farbe. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Wegen des vorhandenen Mehltaudrucks wird empfohlen, insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten eine weitere Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar oder Vivando durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
3. Reife und Erntebeginn deutlich später als 2022!
Mit einer zu frühen Ernte wird Ertrag verschenkt und der Stock geschwächt. Eine zu späte Ernte führt zu Mängeln bei der äußeren Qualität.
Nach dem kühlen Frühjahr stellte sich die Witterung ab Mitte Mai komplett um. Ab Mitte Mai bis Ende Juni beherrschte ein Hochdruckgebiet nach dem anderen die Wetterlage und es fielen kaum mehr Niederschläge. Die sehr sonnige Witterung und ein beständiger starker Ostwind trockneten die Böden aus und die vegetative Entwicklung der Hopfenreben ließ zunehmend zu wünschen übrig. Allein im Juni gab es ein Defizit in der Wasserbilanz in Höhe von 100 mm. Spitze Hopfen und eine verkürzte Seitenarmbildung waren die Folge. Bei den meisten Sorten war der Blühbeginn etwa eine Woche früher als normal.
Erst am 30 Juni fielen verbreitet wieder Niederschläge von mehr als 10 mm. Richtung Ausdoldung verringerte sich der Vegetationsvorsprung, da die Bodenfeuchte wieder langsam zunahm. Die Bifänge wurden aber erst mit den ergiebigen Niederschlägen Ende Juli zum ersten Mal durchfeuchtet. Ein großer Teil der gestreuten Mineraldünger wurde daher erst im August pflanzenverfügbar. Dementsprechend färbten sich die Bestände schlagartig dunkelgrün. Besonders Bestände auf guten Standorten und späte Sorten konnten noch einmal deutlich zulegen.
Das hohe späte Stickstoff-Angebot verzögert die Abreife und dürfte sich negativ auf die Alpha-säurenbildung auswirken. Die Hopfenbestände präsentieren sich je nach Standort, Wasserver-sorgung und Hitzetoleranz derzeit sehr unterschiedlich. Besonders die regional sehr unterschied-lichen Niederschläge und Bodenverhältnisse führen zu einem sehr unterschiedlichen Reifezustand, der eine allgemein gültige Ernteempfehlung schwierig macht.
Die verzögerte Abreife kann man auch aus den ersten Untersuchungsergebnissen der Biogeneseversuche und des Reife-Monitorings ablesen. Die Alphasäurengehalte liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch auf einem niedrigen Niveau. Auch die Trockensubstanzgehalte liegen deutlich hinter den letztjährigen Werten zurück und bestätigen die subjektiven Eindrücke des späten Erntebeginns.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr.30. August
Northern Brewer 1. September
Hallertauer Tradition, Opal2. September
Perle, Saphir4. September
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von der optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.

Hinweis vom 18. August 2023

Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings ab heute wieder im Internet!
Ab dem 16. August wird, in Zusammenarbeit mit dem Hopfenring, verteilt über die Hallertau von den Aromasorten Hallertauer Mfr., Perle, Hallertauer Tradition, Hersbrucker und Tango sowie von den Hochalphasorten Hallertauer Magnum, Herkules und Titan an 5-7 Terminen im wöchentlichen Abstand aus je 10 Praxisgärten jeweils eine Aufleitung beerntet, verwogen und separat getrocknet. Durch die Analyse des TS- und Alphasäurengehalts in einem akkreditierten Labor kann am Folgetag der Trockensubstanzgehalt des Grünhopfens und der Alphasäurengehalt bei 10 % Wasser berechnet werden. Aus den Ergebnissen dieser wöchentlichen Trockensubstanz- und Alphagehaltsbestimmungen können Rückschlüsse auf die Erntereife der wichtigsten Hopfensorten gezogen und Beratungshinweise zum optimalen Erntezeitpunkt gegeben werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten.

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

Hinweise vom 11. August 2023

1. Peronospora
Achtung Spritzaufruf für alle Sorten und Anbaugebiete!
Die Anzahl der Zoosporangien ist an allen Stationen angestiegen. Witterungsbedingt besteht laut den Witterungsmodellen derzeit ein erhöhtes Infektionsrisiko für Peronospora-Sekundärinfektionen. Da in den nächsten Tagen ein weiterer Anstieg der Zoosporangien zu erwarten ist, ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten!
2. Empfehlungen zur Mehltaubekämpfung!
In der letzten Zeit hat sich der Infektionsdruck mit Echten Mehltau wieder erhöht und in einigen Praxisgärten ist Doldenbefall zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass der Erreger sich in befallenen Beständen noch weiterverbreitet. Wegen des vorhandenen Mehltaudrucks wird empfohlen weiterhin eine Bekämpfungsmaßnahme durchzuführen. Achten Sie bei der Mittelwahl auf die Anzahl der zugelassenen Anwendungen und auf die Wartezeiten!

Hinweise vom 27. Juli 2023

1. Peronospora
Achtung Spritzaufruf für alle Sorten!
Aufgrund der Niederschläge bzw. wechselhaften Witterung der letzten Tage besteht erhöhte Infektionsgefahr für Peronospora-Sekundärinfektionen. Dies bestätigen die Witterungsmodelle, bei denen die Schadschwelle für anfällige und auch tolerante Sorten bereits überschritten wurde. Deshalb ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten!
Führen Sie die Behandlungen durch, sobald die Böden wieder befahrbar sind.
2. Mehltau
In Praxisbeständen werden immer noch frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher weiterhin Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.

Hinweis vom 26. Juli 2023

Termine der LfL-Hopfenbaulehrfahrten
Themenschwerpunkte:
Hopfenbewässerung – Notwendigkeit und Umsetzung für alle
Aktuelles aus der Verticilliumforschung und -bekämpfung
Biodiversitätskulisse Eichelberg: Hopfenbau und Förderung der Artenvielfalt

Dienstag, 01.08.2023 Ring junger Hopfenpflanzer
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Hillerbrand, Aiglsbach (Busrundfahrt)

Mittwoch, 02.08.2023 LfL-Abendrundfahrt
Treffpunkt um 18.00 Uhr am Gasthaus Birnthaler, Geisenfeld, Münchener Straße 115
(Autorundfahrt)

Donnerstag, 03.08.2023 VlF Kelheim
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Hillerbrand, Aiglsbach (Busrundfahrt)

Auch Nichtmitglieder der veranstaltenden Organisationen sind herzlich zu allen Lehrfahrten eingeladen.
Im Anschluss an die Veranstaltungen besteht wie immer Gelegenheit zur Besprechung aktueller Themen und Diskussion mit den Experten der LfL.

Hinweise vom 07. Juli 2023

1.Peronosporabefallssituation
Witterungsbedingt bewegt sich die Anzahl der Zoosporangien immer noch unter der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten. Aufgrund der vorhergesagten Witterung besteht auch in den nächsten Tagen keine Gefahr durch Peronospora- Sekundärinfektionen.
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen werden immer wieder frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis werden nur noch wenige Aphisfliegen gefunden, so dass der Blattlauszuflug weitgehend abgeschlossen sein dürfte.
Zahlreiche Behandlungen wurden bereits mit Teppeki nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern durchgeführt. Dabei wird von guten Bekämpfungserfolgen und nur noch wenigen übrig gebliebenen Blattläusen berichtet. Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls jetzt zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,5 l/ha zu verwenden.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist der der Besatz mit Spinnmilben bis jetzt deutlich niedriger. Kontrollieren Sie ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden. Das zur Blattlausbekämpfung eingesetzte Movento SC 100 hat auch eine gute Nebenwirkung gegen die Gemeine Spinnmilbe, die bei mäßigem Befallsdruck ausreichend sein kann, wie Erfahrungen aus dem letzten Jahr bestätigen.

Hinweise vom 07. Juni 2023

1. Kontrolle der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Die ersten Auszählungenergebnisse des Blattlaus- und Spinnmilbenmonitorings liegen vor. Dabei werden 33 Praxishopfengärten verteilt über die Hallertau, Spalt und Hersbruck in den nächsten 10 Wochen jeden Montag auf Blattlaus- und Spinnmilbenbefall exakt bonitiert, um den Befallsverlauf besser einschätzen und die Bekämpfungsstrategien darauf ausrichten zu können.
Bei den Blattläusen sind in fast allen Hopfengärten schon Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Allerdings war nur ein Monitoringgarten knapp an der Bekämpfungsschwellen.
Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Bei Schwellenüberschreitung wird für die Erstbehandlung der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Teppeki empfohlen, das wegen seiner Rückstandsgefährdung nicht zu spät eingesetzt werden sollte. Für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni ist Movento SC 100 einzuplanen.
In lediglich 4 Fällen der 33 Monitoringgärten konnte ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. Der diesjährige Befall ist um ein Vielfaches geringer als im Vergleichszeitraum der Vorjahre. Die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 89-90) ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen. Für notwendige Erstbehandlungen bietet sich z. B Ordoval mit 0,6 l/ha an, da dessen Einsatz wegen der EU-Rückstandshöchstmengenabsenkung auf 3 ppm nur vor der Blüte empfohlen wird.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her kann mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.
2. Echter Mehltau
Meldungen mit erstem Mehltaubefall in Praxisbeständen sind bei der Hopfenberatung eingetroffen. Da zur Bekämpfung des Krankheitserregers nur vorbeugende Mehltaumittel zur Verfügung stehen, ist die Vermeidung und Bekämpfung von Erstbefall von größter Bedeutung.
Es wird deshalb empfohlen bei anfälligen Sorten und Hopfen in mehltaugefährdeten Lagen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist auf Wirkstoffwechsel zu achten. Neben Schwefelpräparaten wird derzeit besonders der Einsatz von Flint, das zugleich eine Peronospora-Nebenwirkung hat, oder Vivando empfohlen.

Hinweis vom 06. Juni 2023

1. CBCVd-Monitoring ab 15. Juli 2023
Der Schaderreger Citrus bark cracking viroid (Zitrusrindenriss-Viroid, CBCVd) wurde 2019 in der Hallertau erstmalig nachgewiesen und führt zu massiven Ertrags- und Qualitätsverlusten im Hopfenbau. Um einen CBCVd-Befall möglichst schnell zu erkennen und die schnelle Ausbreitung zu vermeiden, bietet die LfL allen Betrieben ein CBCVd-Monitoring an. Die Teilnahme ist freiwillig.
Bitte nehmen Sie am Monitoring teil, falls Sie:
in ihren Beständen Hopfenpflanzen mit auffälligen Symptomen wie gestauchtem Wuchs, verringerter Seitenarmbildung, aufgeplatzten Reben oder Gelbfärbung der Blätter (Chlorosen) beobachten.
Hopfen mit Ursprung aus früheren oder aktuellen CBCVd oder HSVd-Befallsgebieten wie Slowenien, USA, Japan, oder China anbauen.
Flächen mit Kompost düngen, bei dem nicht auszuschließen ist, dass Zitrusabfälle enthalten sind.
Ablauf des Monitorings
Besichtigungen und Probennahmen werden im Zeitraum vom 15.07.23 bis zum 20.8.23 von Mitarbeitern der LfL durchgeführt. Die Hopfengärten werden mit Hilfe einer Drohnen-Luftbildaufnahme und durch Begehung auf auffällige Pflanzen durchsucht. Pro Hopfengarten wird eine Mischprobe, d.h. je ein Blatt von 10 Pflanzen, genommen und labortechnisch auf eine CBCVd Infektion überprüft. Beprobte Pflanzen werden markiert (Markierspray/Etikett). Das Monitoring wird von einem geschulten Team durchgeführt. Die Probenahme wird mit Schutzkleidung erfolgen, welche vor dem Betreten jedes Hopfengartens gewechselt wird. Alle Personen tragen Schuhüberzieher. Schuhe werden zusätzlich nach jedem Hopfengarten desinfiziert. Nach Abschluss des Monitorings werden die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt.
Teilnahme
Wenn Sie am Monitoring teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an hop.pfla@lfl.bayern.de oder ein Fax an 08161/8640-2370. Wir schicken Ihnen dann ein Anmeldeformular mit allen weiteren Informationen zu.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hopfenforschungszentrum Hüll, Frau Dr. Christina Krönauer, Email: christina.kroenauer@lfl.bayern.de; Tel. 08161/8640-2321.
Vielen Dank für ihre Unterstützung!

Hinweise vom 26. Mai 2023

1. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F und Beloukha
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Bei günstigen Witterungsbedingungen kann die Vorox-Menge deutlich reduziert werden.

Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 300-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,05 % Break Thru S 301 oder Karibu sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei).
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge, 2. volle Menge Nährstoff¬lösung, 3. Schaumstopp, 4. Beloukha, 5. Additive, 6. ggf. Zink und Bor, 7. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißer Witterung. Die Temperatur der Spritzflüssigkeit sollte nicht unter 10 °C fallen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.
2. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Mischreihenfolge
Bei Düngebedarf und zur Behebung von Spurennährstoffmangel können flüssige Düngerlösungen direkt auf die Hopfenreihen im Spritzverfahren ausgebracht werden. Anders als im Ackerbau oder bei den übrigen Sonderkulturen, wo Blattverbrennungen unerwünscht sind, haben die Düngemaßnahmen im Hopfen den Nebeneffekt, dass die benetzten Blätter, Boden- und Seitentriebe je nach Witterungsbedingungen und Aggressivität der Düngerlösung verätzt werden. Bei starker Verätzung entspricht das Ergebnis dem des Hopfenputzens. Um eine gute Wirkung zu erreichen, sollte ein darauffolgendes Anackern erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen. Stickstoff greift Metall an! Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden.
Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL 28% N (Dichte: 1280 kg/m³)
100 kg AHL ≙ 28 kg N
100 L AHL ≙ 36 kg N
InnoFert Hopfen 15% N (Dichte: 1195 kg/m³)
100 kg InnoFert Hopfen ≙ 15 kg N
100 L InnoFert Hopfen ≙ 18 kg N
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Darüber hinaus werden vom Landhandel weitere Stickstofflösungen mit reduziertem N-Anteil angeboten. Um die Wirkung und evtl. Schädigungen am Hopfen zu testen, wird empfohlen, die Lösungen oder Mischungen erst an einer kleineren Parzelle zu testen, bevor großflächig behandelt wird.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.

Magnesiumchloridlösung in Kombination mit Stickstofflösungen (30% MgCl2, Dichte: 1330 kg/m³)
100 kg MgCl2-Lösung ≙ 30 kg MgCl2 ≙ 13 kg MgO
100 l MgCl2 ≙ 40 kg MgCl2 ≙ 17 kg MgO
MgCl2 ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Durch Zugabe von MgCl2 kann die Ätzwirkung an den Boden- und Seitentrieben verbessert werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 10 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.

Durch die unterschiedliche Dichte der Komponenten sollte folgende Mischreihenfolge beachtet werden:
1. halbe Wassermenge 2. MgCl2 - Lösung 3. N-Komponente 4. Schaumstopp 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Witterungsbedingungen
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.
Applikationstechnik
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleichbleibt.
Netzmittel und Spurennährstoffe
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break Thru S 301 mit einer Konzentration von 0,04 %, dass die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.

Hinweis vom 10. Mai 2023

1. Notfallzulassung von Luna Sensation zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram) zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Luna Sensation in allen Hopfensorten bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf ab dem 1. Juni eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt bis 3/4 Gerüsthöhe (BBCH 37) 0,27 l/ha in 800 - 1200 l Wasser/ha, ab 3/4 Gerüsthöhe bis zur Knospenbildung (BBCH 37-55) 0,4 l/ha in 1500 - 2200 l Wasser/ha und ab der Knospenbildung bis zur vollen Ausdoldung (BBCH 55-79) 0,6 l/ha Luna Sensation in 2600 - 3300 l Wasser/ha. Das Präparat ist gut mischbar.
Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.

Anwendungsbestimmungen:

  • NW468: Mittel, Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW607-2: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
  • NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
  • NT 102-1: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen. Ausnahme: In Gemeinden mit ausreichenden Anteilen an Kleinstrukturen.
  • SS110-1, SS2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
  • SS2202: Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind ein PS-Schutzanzug und festes Schuhwerk zu tragen.
  • SF 275-35HO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Hinweis vom 09. Mai 2023

1. Peronospora-Warndienst hat seinen Betrieb aufgenommen
Heute hat der Peronospora-Warndienst wieder seinen Betrieb aufgenommen. In der Hallertau werden an 5 Standorten Sporenfallen betrieben und täglich die Zoosporangien ausgezählt. Die Standorte der Peronosporastationen sind:
  • • Aiglsbach (KEH)
  • • Eschelbach (PAF)
  • • Eschenhart (KEH)
  • • Forchheim (EI)
  • • Hirnkirchen (FS)
In den Anbauregionen Spalt (Mosbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) : 08161 8640 2460
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von 5 € pro Jahr beantragt werden.
Peronospora-Warndienst QR-Code
Im Internet können die Peronospora-Warndiensthinweise aller Anbaugebiete und andere aktuelle Hopfenbauhinweise auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft nachgelesen werden unter

www.lfl.bayern.de/ipz/hopfen/030222 Externer Link

Ferner ist die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus unter der Telefonnummer: 08161 8640 2400 erreichbar. Aufgrund der Personalsituation ist die Erreichbarkeit künftig nur noch am Vormittag gewährleistet!
2. Peronospora-Befallssituation
Nach den ersten Auszählungen der Zoosporangien besteht derzeit keine Peronospora-Gefahr durch Sekundärinfektionen.
Aufgrund der reichlichen Frühjahrsniederschläge ist bei gefährdeten Hopfengärten in den nächsten Wochen verstärkt mit Primärinfektionen zu rechnen. Kontrollieren Sie deshalb v.a. die Hopfengärten, die im letzten Jahr mit Peronospora infiziert waren oder vom Hagel stark geschädigt wurden, auf Primärbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch. Empfohlen wird eine Behandlung auch bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG sowie in allen jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
3. Zulassungsverlängerung von Aliette WG und Vivando!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Aliette WG (Wirkstoff Fosetyl-Al) bis zum 15.03.2026 und von Vivando (Wirkstoff Metrafenone) bis zum 15.12.2025 verlängert.

Hinweise vom 28. April 2023

1. Peronospora-Primärbekämpfung
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst. Empfohlen wird eine Behandlung bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG, sowie in allen jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte. Außerdem wird eine Behandlung in allen Hopfengärten empfohlen, die im letzten Jahr Primärbefall aufwiesen oder vom Hagel stark geschädigt wurden.
Zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektionen sind die Pflanzenschutzmittel Aliette WG und Profiler zugelassen.
Bei Profiler (Wirkstoffe Fosetyl-Al + Fluopicolide) erfolgt die Anwendung nach dem Austrieb ab dem 3. Laubblattpaar bis zur Entfaltung des 5. Laubblattpaares als Reihen- oder Einzel-pflanzenbehandlung. Die Aufwandmenge beträgt 1,125 g pro Stock in 0,2-0,5 l Wasser. Max. dürfen 2,25 kg pro ha ausgebracht werden.
Achtung: Die Rückstandshöchstmenge (MRL) für Fluopicolide wurde in der EU von 0,7 ppm auf 0,15 ppm gesenkt. Damit die Behandlung zu keiner Überschreitung der MRL führt, soll der Einsatz von Profiler unter Einhaltung der Anwendungsempfehlungen vor dem Anleiten des Hopfens und vor dem 30. April erfolgen! Aufgrund der Witterungsbedingungen in 2023 stimmt der Deutsche Hopfenwirtschaftsverband (DHWV) einer Verlängerung des Anwendungszeitraums einmalig um eine Woche d. h. bis zum 07.05.2023 zu.
Der DHWV weist darauf hin, dass das Risiko bei der Verwendung unabhängig von der Anwendungsempfehlung weiter - wie bei jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz - ausdrücklich beim Anwender liegt, d. h. beim Pflanzer. Eine Gewähr kann daher für die Anwendungsempfehlung nicht übernommen werden.
Bei Aliette WG erfolgt die Wirkstoffaufnahme hauptsächlich über das Blatt. Deshalb ist eine erste Spritzanwendung erst bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe als Spritzbehandlung auf die Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend anzupassen.
Bei Mischungen von Profiler oder Aliette WG mit SC-Formulierungen sollten SC-formulierte Produkte im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Zudem sollten diese beiden Produkte nicht mit Blattdüngern gemischt werden. Sonstige Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise finden Sie im Grünen Heft oder in der Gebrauchsanweisung.
2. Kontrolle auf Erdfloh- und Liebstöckelrüsslerbefall
Bei sonnigem Wetter und Erwärmung der Böden kommen die Bodenschädlinge Erdfloh und Liebstöckelrüssler wieder vermehrt an die Oberfläche und können in der Nachmittagssonne gut beobachtet werden.
Kontrollieren Sie deshalb die Hopfenstöcke und frischen Triebe auf Befall. Besonders gefährdet sind Junghopfen und junge Ertragsanlagen.
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51. Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung an warmen und möglichst windstillen Tagen in den Vormittagsstunden empfohlen.
Zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers auf Hopfenflächen mit Starkbefall besteht seit dem 27. März eine Zulassung für Notfallsituationen für das Pflanzenschutzmittel Exirel. Die Anwendung ist im Ringfax Nr. 17 vom 29. März 2023 beschrieben. Eine Mischung mit Fungiziden ist möglich.
Das Mittel Exirel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweis vom 13. April 2023

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 12.04.2023)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 22.03.2022)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)1477264
Freising3325048
Hersbruck75-39
Kelheim10414952
Landshut1536961
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)7525052
Spalt906464
Bayern25905253
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Da der endgültige Nmin-Wert in allen Landkreisen bzw. Anbaugebieten nicht um mehr als 10 kg N/ha höher ist als der vorläufige Nmin-Wert, muss eine bereits berechnete Düngebedarfsermittlung nicht noch einmal angepasst werden.
Für Betriebe in der Region Hersbruck gab es dieses Jahr keinen vorläufigen Nmin-Wert, so dass die Düngebedarfsermittlung mit dem endgültigen Nmin-Wert berechnet werden muss.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Beachten Sie, dass nach der neuen Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 2 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen!

Hinweis vom 29. März 2023

Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nach Warndienstaufruf auf Flächen mit Starkbefall oder bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 1. April bis 15. Mai 2023 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (bis zum 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2022, Seite 79 bzw. Grünes Heft 2023, S. 80)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU und kann daher nur in Hopfen mit „EU-Norm“ eingesetzt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
NT 191/192: Anwendung nur, wenn während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden Wildkräuter vorhanden sind und Zwischensaaten vor Beginn ihrer Blüte gemulcht oder eingearbeitet werden.
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
SS110-1, SS2101, SS530, SS610: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
SS120-1, SS520: Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweise vom 27. März 2023

1. Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Dazu ist noch Gelegenheit, sich über das LKP-Bodenportal anzumelden (www.bodenuntersuchung-online.de) und die gekühlten Bodenproben bis Dienstag, 4. April 2023 beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden:
„Grünes“ Gebiet (nicht nitratgefährdet):
Hier hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung.
Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)7372
Freising21150
Hersbruck 1)
Kelheim88249
Landshut10569
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.)63950
Spalt8964
Bayern199952
Die endgültigen Nmin-Werte werden nach Ostern über Ringfax bekannt gegeben. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
Rote Gebiete:
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens zwei Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. eine Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung des N-Düngebedarfs empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!
2. Jahreszusammenfassung der Düngung für 2022 erstellen!
Denken Sie daran, soweit noch nicht erledigt, die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen des vergangenen Düngejahrs 2022 bis zum 31. März zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammenzufassen (gemäß Anlage 5 DüV).
Das heißt, dass der gesamte ermittelte Düngebedarf des letzten Jahres, den tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen (Lieferscheine/Rechnungen Lagerhaus) gegenübergestellt werden muss.
Die Jahreszusammenfassung sollte idealerweise in den EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen. Eine handschriftliche Jahreszusammenfassung wird aufgrund der komplexen Berechnung des verfügbaren Stickstoffs bei organischen Düngern nicht empfohlen.

Hinweis vom 28. Februar 2023

1. Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung im Hopfen
a) Dokumentation der Anwendung von Düngemitteln
Seit 01. Mai 2020 besteht die Pflicht sämtliche Düngemaßnahmen, egal ob organisch oder mineralisch zu dokumentieren. Die Dokumentation muss innerhalb von 2 Tagen nach der Maßnahme erfolgen und folgende Informationen umfassen:
eindeutige Schlagbezeichnung und Schlaggröße
Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels
Gesamtmenge an ausgebrachten N und P, sowie bei organischen Düngern die Menge an verfügbarem N (NH4-N)
Bitte überprüfen Sie ihre Aufzeichnungen vom Vorjahr auf ihre Vollständigkeit und berücksichtigen Sie auch, dass die Ausbringung von Rebenhäcksel (=org. Dünger) im Herbst ebenfalls dokumentationspflichtig ist und diese immer zur Düngung des Folgejahres zählt.
b) Jahreszusammenfassung der Düngung für 2022
Zum Abschluss eines Düngejahres müssen die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (sog. Anlage 5 DüV).
Das bedeutet: Es muss der gesamte ermittelte Düngebedarf des jeweiligen Jahres, den tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen (Lieferscheine/Rechnungen Lagerhaus) gegenübergestellt werden.
Die Jahreszusammenfassung sollte idealerweise in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen. Eine handschriftliche Jahreszusammenfassung wird aufgrund der komplexen Berechnung des verfügbaren Stickstoffs bei organischen Düngern nicht empfohlen.
1.2 Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) für 2023
Mit organischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr nicht überschritten werden. Dadurch wird ermittelt, ob der Betrieb noch organische Dünger aufnehmen kann oder abgeben muss. Achtung: Betriebe im roten Gebiet müssen die „170 kg Grenze“ schlagspezifisch einhalten.
Auch Hopfenrebenhäcksel müssen in dieser Rechnung berücksichtigt werden.
Hopfenbaubetriebe, die zusätzlich zu den Rebenhäckseln keine weiteren organischen Dünger im Betrieb haben oder aufnehmen, stoßen nicht an die „170 kg Grenze“. Betriebe die Rebenhäcksel und weitere organische Dünger auf ihren Flächen ausbringen, sollten kontrollieren, ob die N-Obergrenze von 170 kg N/ha eingehalten wird.
Dafür steht ein Excel-Berechnungsprogramm der LfL zur Verfügung. Hopfenrebenhäcksel müssen im Berechnungsprogramm als „Zugang organischer Düngemittel“ eingetragen werden (Zeile 180 im Excel-Programm).

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) Externer Link

1.3 Düngebedarfsermittlung für N und P für 2023
Vor der ersten Düngergabe muss der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt.
Für die Berechnung notwendig sowie für den berechneten Düngebedarf entscheidend sind folgende Faktoren:
Nmin-Wert:
„Grünes Gebiet“: Landkreisdurchschnittswerte für Hopfen der LfL in Wolnzach oder eigene Untersuchungen
„Rotes Gebiet“: 3 eigene Untersuchungen
P-Gehaltsklasse (Standardbodenuntersuchung  mind. alle 6 Jahre)
Vorfrucht, Hauptfrucht, Sortengruppe
Zwischenfruchtanbau (Anteil Leguminosen, Winterhärte)
organische Düngung des Vorjahres (z.B. Rebenhäcksel)
Bodenart (Humusgehalt)
5-jähriger Durchschnittsertrag (der Durchschnittsertrag darf aus den 5 besten der vergangenen 6 Jahre gebildet werden)
Strohbergung (=Rebenhäckselabfuhr)
Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit wird für Hopfenbaubetriebe das Excelprogramm sehr empfohlen.
Aber: Bei Betrieben mit Ackerkulturen im roten Gebiet, für die kein Nmin-Ergebnis vorliegt, muss eine Simulation für den Nmin-Wert erfolgen, die nur im Onlineprogramm möglich ist.
Es wird daher für Betriebe mit einer überschaubaren Anzahl an Ackerflächen im roten Gebiet empfohlen, für diese Flächen eine eigene Nmin-Untersuchung in Auftrag zu geben, damit anschließend der Düngebedarf mit dem einfacheren Excel-Programm berechnet werden kann.
Für Betriebe, die bereits im Jahr 2022 ihre Berechnung mithilfe des Excel-Programms durchgeführt haben, besteht die Möglichkeit die Daten vom Vorjahr zu kopieren und in die aktuelle Version einzufügen.
Wegen des komplexen Rechengangs bei der Düngebedarfsermittlung bietet es sich für Hopfenbaubetriebe an, das LfL-Excelprogramm zu verwenden oder die Dienstleistungsangebote der Verbundpartner (z.B. Hopfenring e.V.) in Anspruch zu nehmen.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt kostenlose EDV-Programme für die Düngebedarfsermittlung zur Verfügung Externer Link

Hinweis vom 24. Februar 2023

LfL-Hopfenbauseminare – noch Plätze frei
Für folgende von der LfL-Hopfenbauberatung durchgeführte Seminare sind noch Plätze frei.
Anmeldung erforderlich per Mail an hopfenbau.wolnzach@LfL.bayern.de oder
unter Tel.: 08161 8640 2400
Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum)
Seminar: „Hopfenbewässerung – Notwendigkeit und Verwirklichung“
Termin: Montag, 27. Februar 2023, 19.00-21.00 Uhr
In diesem Seminar wird von Johann Portner und Stefan Fuß auf die Notwendigkeit der Hopfenbewässerung im Zuge des Klimawandels eingegangen. Die Schwierigkeiten bei der Bewilligung einzelbetrieblicher Entnahmegenehmigungen und die Situation bei der Realisierung gemeinschaftlicher Bewässerungsprojekte sind weitere Themen des Seminars. Informationen zur Förderung und zum Stand der derzeit geplanten gemeinschaftlichen Bewässerungskonzepte runden die Veranstaltung ab.
Seminar: Effektives Düngemanagement in den „Roten Gebieten“
Termin: Mittwoch, 01. März 2023, 19.00-21.00 Uhr
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer eine Hilfestellung und aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung, insbesondere zu den zusätzlich verpflichtenden Maßnahmen in den neu zugeschnittenen nitratgefährdeten („roten“) Gebieten. Anhand von Berechnungsbeispielen wird aufgezeigt, wie unter Einhaltung der Vorgaben eine sinnvolle Düngeplanung und ein effektives Düngemanagement für Hopfenbaubetriebe in den „roten“ Gebieten aussehen kann.

Hinweis vom 03. Februar 2023

LfL-Hopfenbauversammlungen 2023
Für die Hopfenbauversammlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Arbeitsbereich Hopfen, zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind in den Anbaugebieten Hallertau und Spalt folgenden Themen und Termine vorgesehen:

Fachthemen

  • Energieeinsparung durch Wärmerückgewinnung und alternative Energiequellen
    Jakob Münsterer
  • Die neue Hopfensorte „Titan“
    A. Lutz
  • Forschungsprojekt zur Verticillium-Welke – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
    Kathrin Lutz
  • Pflanzenschutz im Hopfenbau 2023 – Produkte und aktuelle Hinweise
    R. Obster, Simon Euringer

Veranstaltungsort und Termine:

  • Lilling, 06.02.2023 13.00 Uhr
    (Pingold)
  • Spalt, 06.02.2023 19.00 Uhr
    (Bayerischer Hof)
  • Osseltshausen, 07.02.2023 13.00 Uhr
    (Siebler)
  • Unterpindhart, 08.02.2023 13.00 Uhr
    (Rockermeier)
  • Aiglsbach, 09.02.2023 19.00 Uhr
    (Hillerbrand)
  • Marching, 10.02.2023 13.00 Uhr
    (Paulus)
  • Online, 13.02.2023 19.00 Uhr
    Anmelde-Link wird demnächst bekanntgegeben!

Hinweis vom 21. September 2022

Sperrfristen und Ausbringmengen von organischen Düngern beachten!
Die Ausnahmeregelung zur Rebenhäckselausbringung (siehe Ringfax Nr. 51) gilt nicht für andere organische Dünger wie z.B. Gülle, Gärreste oder Festmist.
Dem nachfolgenden Schema sind sowohl die Sperrfristen als auch die maximal zulässigen Ausbringmengen an Gesamt-N oder Ammonium-N (in kg/ha) auf Acker- und Grünlandflächen für den jeweiligen organischen Dünger zu entnehmen.
Achtung:
Hopfenflächen mit einer Zwischenfrucht mit Aussaat bis 15.09 und einer Mindestbreite von 1 m sind analog zu Ackerflächen mit Zwischenfrucht zu betrachten, d.h. bis einschließlich 1. Oktober dürfen Gülle oder Gärreste bis zu einer Menge von 30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N pro ha ausgebracht werden. Dies gilt aber nicht für Flächen, auf denen bereits die Ausnahmeregelung für Rebenhäcksel in Anspruch genommen und Rebenhäcksel zurückgefahren wurden und auf „Roten Flächen“.
Neben den Sperrfristen ist zusätzlich darauf zu achten, dass kein Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N oder P aufgebracht werden darf, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.

Sperrfristen – in welchen Zeiträumen ist Düngen verboten? Externer Link

Hinweise vom 19. September 2022

1. Rebenhäckselausbringung nur bei eingesäten Haupt- oder Zwischenfrüchten möglich!
In Bayern gilt die letztes Jahr schon praktizierte Ausnahmeregelung zur Ausbringung von Rebenhäcksel im Herbst:
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist bis 31. Oktober auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn
die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt (bei 6 kg N/t Rebenhäcksel = max. 20 t Rebenhäcksel/ha)
und auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:
Hopfenflächen:
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.
Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.
2. Untersuchungspflicht für Rebenhäcksel in den „Roten Gebieten“!
Wenn Rebenhäcksel der mengenmäßig bedeutendste Wirtschaftsdünger des Betriebes sind, muss in „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung (DüV) in Bayern jährlich eine Untersuchung auf Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat gemacht werden.
Die Ergebnisse der Wirtschaftsdüngeruntersuchung sind bei der Düngebedarfsermittlung heranzuziehen.
Ausnahmen:
Betriebe bis einschließlich 750 kg Anfall an Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Jahr (z. B. im Rebenhäcksel), die gleichzeitig keine sonst. Wirtschaftsdünger aufnehmen, sind von dieser zusätzlichen Auflage befreit.
Beispiel:
(20 dt/ha Hopfenertrag ~ 16 t Rebenhäcksel x 6 kg N/t = 96 kg N/ha im Rebenhäcksel; d. h. 750 kg N : 96 kg N/ha = 7,8 ha Hopfen)
Das heißt, ein Hopfenbaubetrieb mit weniger als 7,8 ha Hopfen und einem durchschnittlichen Ertrag von 20 dt/ha Hopfen, der keine weiteren organischen Dünger aufnimmt, wäre demnach von der Untersuchungspflicht befreit.
Ebenso muss keine Rebenhäckseluntersuchung durchgeführt werden, wenn Hopfenbaubetrieben, die in den roten Gebieten Flächen bewirtschaften, ein Untersuchungsergebnis der Rebenhäcksel aus dem Jahr 2020 oder 2021 vorliegt und dieses verwendet wird!

Hinweis vom 29. August 2022

Achtung: Peronospora-Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten, welche nach dem 10. September geerntet werden!
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen an einigen Stationen nach langer Zeit erstmals wieder angestiegen. Aufgrund der bisher unterschiedlichen Niederschlagsverteilung und der vorhergesagten Witterung bestehen derzeit ideale Infektionsbedingungen. Deshalb ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten, welche nach dem 10. September geerntet werden.
Beachten Sie die Wartezeit der eingesetzten Präparate.

Hinweise vom 26. August 2022

1. Reife und Erntezeitpunkte!
Die regional sehr unterschiedlichen Niederschläge und Bodenverhältnisse führten bisher zu einem sehr unterschiedlichen Reifezustand, der eine allgemein gültige Ernteempfehlung erschwert. Vielfach kann sogar der optimale Erntetermin einer Sorte in verschiedenen Gärten eines Betriebes deutlich variieren. Deshalb werden die Hopfenbestände von den ergiebigen Niederschlägen vom letzten Wochenende je nach Sorte und Lage auch sehr unterschiedlich profitieren. Je später der optimale Erntetermin einer Sorte ist, desto eher sind positive Auswirkungen auf Ertrag und Alphasäurengehalt zu erwarten.
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Zudem kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:

Hallertauer Mfr. 22.- 25. August
Northern Brewer 26.- 28. August
Hallertauer Tradition 26.- 29. August
Perle, Opal, Saphir 01.- 03. September
Hall. Magnum, Hall. Taurus 05.- 07. September
Spalter Select 07. - 09. September
Herkules, Polaris 08. - 10. September
Hallertauer Blanc 08. - 10. September
Hersbrucker, Smaragd 10. – 12. September
Callista, Cascade 12. - 14. September
Hüll Melon 15. - 16. September
Ariana 16. - 18. September
Nugget 20. - 22. September
Mandarina Bavaria 22. - 25. September

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

2. Erntebeginn von Hopfen mit leichten bis mittleren Hagelschaden
Hagelgeschädigte Hopfen haben meist eine verzögerte Entwicklung und spätere Erntereife. Außerdem sollten die Pflanzen möglichst lange hängen bleiben, um Reservestoffe in den geschwächten Stock einlagern zu können. Erfahrungen aus dem letztjährigen Hagelgebiet bestätigen, dass sich durch eine spätere Ernte die Hopfenpflanzen im Folgejahr kräftiger entwickeln. Voraussetzung ist aber, dass die Hopfen noch intensiv gegen Krankheiten und Schädlinge behandelt und gesund erhalten werden.
3. Stark geschädigte Hagelhopfen und Junghopfen möglichst spät beernten und weiterhin pflegen
Hopfengärten, die aufgrund der starken Rebenschädigung neu ausgetrieben haben und in der Entwicklung noch zurück sind, sollten zur Regeneration der Stöcke nicht oder erst sehr spät beerntet werden. Das gilt auch für Junghopfen im ersten Jahr. Gegebenenfalls müssen Sie die Ernte unterbrechen und bis zur beginnenden Gelbverfärbung warten. Der Stock wird es Ihnen mit einem kräftigeren Austrieb und Mehrertrag im nächsten Jahr danken.
Wegen der längeren Vegetationszeit sind diese Hopfen anfälliger für Krankheiten und Schädlinge. Kontrollieren Sie daher Ihre Hagelhopfen und Junghopfenanlagen und führen Sie weiterhin notwendige Bekämpfungsmaßnahmen durch. Dies gilt auch für aufgeschultes Fechsermaterial.
4. Entfernen von welkebefallenen Pflanzen, Rebstrunken und extrem hagelgeschädigte Pflanzen von der Fläche
Der Pilz Verticillium nonalfalfae, der die Hopfenwelke verursacht, trat auch dieses Jahr wieder auf. Der Bodenpilz infiziert im Frühsommer junge oder verletzte Wurzeln und breitet sich in den Wasserleitungsbahnen von unten nach oben aus. Dabei verstopft er die Leitungsbahnen, so dass die Wassernachlieferung gestört ist. Die Folge sind typische Welkeerscheinungen. Als Überdauerungsorgane bildet der Pilz im infizierten Gewebe ein Dauermycel, das über Pflanzenreste, nicht hygienisierte Ernterückstände und Bodenverschleppung verbreitet werden kann und 4-5 Jahre im Boden lebensfähig ist.
Großen Einfluss auf den Welkebefall haben neben der Witterung und der Höhe der Stickstoffdüngung die Menge und Rasse des Pilzes (mild oder letal) im Boden.
Um die Anreicherung von infektiösen Dauerorganen im Boden zu reduzieren, wird dringend empfohlen, welkebefallene Reben separat zu ernten und aus dem Hopfengarten zu entfernen. Mitgeerntete Welkereben sollten an der Pflückmaschine separiert werden, damit das infizierte Material nicht in den Rebenhäckselhaufen gelangt. Nach der Ernte sollten die Rebstrunken tief abgeschnitten, aufgesammelt und ebenfalls von der Fläche entfernt werden.
Da eine Abtötung der Überdauerungorgane des Welkepilzes nur in der Heißrotte erfolgt und diese bei der normalen Lagerung auf dem Haufen nicht zuverlässig gewährleistet ist, sollten die entfernten Welkereben und Rebstrunken am besten verbrannt werden.
Die Bestimmungen und Sicherheitshinweise für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus der Hopfenproduktion ergeben sich aus der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ (PflAbfV) und können auf den nachfolgenden Link nachgelesen werden.
Am Tag, an dem die Abfälle verbrannt werden, sollte zuvor die Polizei und örtliche Feuerwehr verständigt werden.

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen Externer Link

Hinweis vom 24. August 2022

Hopfenwelke
Mit Verticillium-befallene Hopfenstöcke sollten vor der Ernte markiert (z. B. Baummarkierspray oder Trassierband) werden, damit sie im Herbst wieder gefunden werden können. Eine Standort-Markierung z.B. mit dem Smartphone kann hilfreich sein. Nach der Ernte können die markierten Stöcke so möglichst zeitnah aus dem Bestand entfernt werden. Wichtig ist dabei, dass der ganze Wurzelstock vom Feld entfernt wird. Infizierte Stöcke zeigen die Symptome nicht jedes Jahr, bleiben jedoch infiziert und können weitere gesunde Hopfenpflanzen infizieren. Infektiöser Rebenhäcksel sollte möglichst separat gelagert werden (2 Haufen-System). Ein Wenden des Haufens nach ca. 4 Wochen unterstützt die Hygienisierung und ist zu empfehlen. Durch die hohen Temperaturen im Haufen-Inneren kann das Infektionspotential des Rebenhäcksels deutlich abgesenkt werden. Rebenhäcksel von Welke-infizierten Beständen sollte auf keinen Fall in gesunden Flächen ausgebracht werden. Grundsätzlich sollte infektiöser Rebenhäcksel nicht in Hopfengärten ausgebracht werden.

Hinweise vom 18. August 2022

1. Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings ab heute wieder im Internet!
Ab dem 16. August wird, in Zusammenarbeit mit dem Hopfenring, verteilt über die Hallertau von den Aromasorten Hallertauer Mfr., Perle, Hallertauer Tradition und Hersbrucker sowie von den Hochalphasorten Hallertauer Magnum und Herkules an 5-7 Terminen im wöchentlichen Abstand aus je 10 Praxisgärten jeweils eine Aufleitung beerntet, verwogen und separat getrocknet. Durch die Analyse des TS- und Alphasäurengehalts in einem akkreditierten Labor kann am Folgetag der Trockensubstanzgehalt des Grünhopfens und der Alphasäurengehalt bei 10 % Wasser berechnet werden. Aus den Ergebnissen dieser wöchentlichen Trockensubstanz- und Alphagehaltsbestimmungen können Rückschlüsse auf die Erntereife der wichtigsten Hopfensorten gezogen und Beratungshinweise zum optimalen Erntezeitpunkt gegeben werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.
Die ersten Ergebnisse werden heute online gestellt!

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

2. Reife und Erntezeitpunkt
Mit einer verfrühten Ernte wird Ertrag verschenkt und der Stock geschwächt. Eine zu späte Ernte führt zu Mängeln bei der äußeren Qualität.
Die warmen Temperaturen seit Mai haben das Wachstum des Hopfens beschleunigt, so dass einige Sorten sogar mit einer Frühblüte reagiert haben. Heiße Tage im Juni mit weit über 30 °C haben eine üppige vegetative Entwicklung der Bestände verhindert. Spitze Hopfen und eine verkürzte Seitenarmbildung waren auf weniger guten Standorten die Folge. Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Hitze behinderten im weiteren Verlauf eine zügige Ausdoldung, so dass sich die Hopfenbestände je nach Standort, Wasserversorgung und Hitzetoleranz derzeit sehr unterschiedlich präsentieren. Besonders die regional sehr unterschiedlichen Niederschläge und Bodenverhältnisse führten zu einem sehr unterschiedlichen Reifezustand, der eine allgemein gültige Ernteempfehlung schwierig macht.
Beachten Sie bei Ihrer zeitlichen Ernteplanung, dass aufgrund der zu erwartenden niedrigeren Erntemenge die Ernte der einzelnen Sorten früher abgeschlossen wird und insgesamt weniger Zeit einzuplanen ist. Wenn mit der Ernte nicht ausgesetzt werden kann, sollte auch nicht zu früh begonnen werden.
Soweit der Reifezustand bei den früheren Sorten jetzt abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen.
Hallertauer Mfr. 22. - 25. August
Northern Brewer 26. - 28. August
Hallertauer Tradition 26. - 29. August
Perle, Saphir, Opal 01. September
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte unter Berücksichtigung einer niedrigeren Erntemenge benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von der optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.
3. Empfehlungen zur Mehltaubekämpfung!
In der letzten Zeit hat sich der Infektionsdruck mit Echten Mehltau wieder erhöht und in vielen Praxisgärten ist Doldenbefall zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass der Erreger sich in befallenen Beständen noch weiter verbreitet und zu sogenanntem Spätmehltaubefall an den Dolden führt. Hierbei weisen die Dolden bei der Pflücke meist keinen sichtbaren Pilzbelag auf und sind von schöner grüner Farbe. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Wegen des vorhandenen Mehltaudrucks wird empfohlen, insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten eine weitere Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar oder Vivando durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.

Hinweise vom 11. August 2022

1. Befallssituation mit Gemeiner Spinnmilbe ungebremst hoch!
Witterungsbedingt ist der Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe ungebremst hoch, was durch Praxismeldungen und durch die Monitoringergebnisse von Anfang der Woche bestätigt wird. Demnach weisen über 90 % der Hopfengärten in der Hallertau noch Befall auf, der seit letzter Woche an Stärke tendenziell zugenommen hat.
2. Notfallzulassung von Kiron zur Bekämpfung der Gemeinen Spinnmilbe in Hopfen für den US-Export
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Kiron mit dem Wirkstoff Fenpyroximat zur Bekämpfung der Gemeinen Spinnmilbe in Hopfen wurde heute vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Kiron ab dem 10. August nur in Hopfen eingesetzt werden, die für den späteren Export in die USA bestimmt sind.
Die Aufwandmenge beträgt 5,25 l/ha in 2900 - 3300 l Wasser/ha. Das Präparat ist gut mischbar.
Das Präparat darf max. 1 mal angewendet werden. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.
Anwendungsbestimmungen:
NT 103: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
NW468: Mittel, Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten.
NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
SB1904, SF (neu): Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden und es ist sicherzustellen (z. B. durch Warnschilder), dass die behandelten Flächen für 28 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden.
SS110-1, SS530, SS610, SS2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, ein Gesichtsschutz, eine Gummischürze, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SS120-1, SS520: Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungs¬-fertigen Mittels sind ein PS-Schutzanzug und eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz zu tragen.
SF 275-EEHO, SF276-14HO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
3. Peronosporabefallssituation!
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist die Zoosporangienbildung immer noch auf sehr niedrigem Niveau und weit unter der Bekämpfungsschwelle. In den Sporenfallen werden kaum noch infektiöse Zoosporangien gefunden, so dass selbst bei unerwarteten Gewitterniederschlägen keine Peronosporagefahr zu befürchten ist. Vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen oder Beimischungen zu anderen PS-Maßnahmen sind derzeit nicht notwendig.
4. Echter Mehltau
In den Praxisgärten wird derzeit nur vereinzelt Mehltaubefall an den Dolden festgestellt. Da Spätmehltaubefall an den Dolden aber nicht ausgeschlossen werden kann, wird bei anfälligen Sorten und in Befallslagen noch eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 2-3 Wochen zurückliegt.
Restmengen von Systhane 20 EW sollten jetzt aufgebraucht werden, wenn die Wartezeit es noch zulässt. Wegen der hohen Rückstandsgefährdung sollte die Wartezeit von 14 Tagen nicht ausgereizt, sondern längere Wartezeiten eingeplant werden. Beachten Sie außerdem, dass Systhane 20 EW in der Saison nur max. 2-mal eingesetzt werden darf.
Um Fehlaromen beim Einsatz von Schwefel-Präparaten zu vermeiden, sollte die letzte Behandlung nicht zu spät erfolgen.

Hinweise vom 21. Juli 2022

1. Peronosporabefallssituation!
Aufgrund der Hitze und Trockenheit ist die Zoosporangienbildung und der Sporenflug des Peronosporapilzes zum Erliegen gekommen. In den Sporenfallen werden seit Tagen kaum noch infektiöse Zoosporangien gefunden, so dass selbst bei unerwarteten Gewitterniederschlägen keine Peronosporagefahr zu befürchten ist. Vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen oder Beimischungen zu anderen PS-Maßnahmen sind derzeit nicht notwenig, kosten unnötig Geld und sollten deshalb unterbleiben.
2. Echter Mehltau
Die Mehltaugefahr ist noch nicht gebannt. Aus der Praxis wird lokal immer wieder von Mehltaubefall berichtet. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände weiter sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Z. B. können jetzt Restmengen von Systhane 20 EW oder das für Notfallsituationen zugelassene Mittel Luna Sensation sowie andere Strobilurine bevorzugt eingesetzt werden. Beimischungen oder der Einsatz von Schwefel-Präparaten sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den jüngsten Monitoringergebnissen ist der Befall mit der Hopfenblattlaus weitgehend gestoppt. In den 33 Monitoringgärten wurden nur noch an 3 Standorten wenige Blattläuse gefunden. Vergewissern Sie sich durch eine Endkontrolle, dass auch ihr Hopfengarten blattlausfrei ist.
4. Hitze begünstigt Spinnmilbenbefall!
Anders sieht es mit dem Befall durch die Gemeine Spinnmilbe aus. Die derzeit hochsommerlichen Temperaturen begünstigen die Vermehrung und Ausbreitung der Spinnmilbe, so dass in den Monitoringgärten trotz erfolgter Bekämpfungsmaßnahmen wieder eine leichte Zunahme des Befalls zu verzeichnen ist.
Führen Sie deshalb sorgfältige Bonituren mit der Kanzel im Gipfelbereich durch. Sollte je auf jedem 3.-5. Blatt noch ein leichter Spinnmilbenbefall vorhanden sein, ist eine weitere Akarizidmaßnahme unverzüglich durchzuführen. Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Exporttoleranzen! Falls blühende Zwischenfrüchte oder Unkräuter im Bestand vorhanden sind, dürfen keine bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel wie z. B. Milbeknock (TOP) verwendet werden.
5. Termine der LfL-Hopfenbaulehrfahrten
Themenschwerpunkte:
Energieeinsprung bei der Hopfentrocknung, insbesondere Wärmerückgewinnung
produktionstechnische Maßnahmen nach starken Hagelschäden
die neue Hopfensorte Tango

Dienstag, 02.08.2022 Ring junger Hopfenpflanzer
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Hillerbrand, Aiglsbach (Busrundfahrt)

Mittwoch, 03.08.2022 Landkreis Freising
Treffpunkt um 18.00 Uhr; Ort wird noch bekannt gegeben (Autorundfahrt)

Donnerstag, 04.08.2022 VlF Kelheim
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Hillerbrand, Aiglsbach (Busrundfahrt)

Im Anschluss an die Veranstaltungen besteht wie immer Gelegenheit zur Besprechung aktueller Themen und Diskussion mit den Experten der LfL.

Hinweis vom 15. Juli 2022

Hopfenflächen für Abdriftmessungen gesucht!
Die Hopfenforschung der LfL in Wolnzach/Hüll sucht zur Durchführung von Abdriftmessungen Hopfenflächen, die annähernd folgende Voraussetzungen erfüllen:
rel. ebene Lage
Ausrichtung der Reihen möglichst von Nord nach Süd
Breite des Feldes mind. 25 m
Reihen nicht zu lang (max. 100 m)
ca. 80-100 m freie Messfläche im Osten und/oder Westen angrenzend an den Hopfengarten. Die Messfläche kann entweder Grünland oder eine Getreidefläche sein, die bis zur Versuchsdurchführung im August abgeerntet ist.
Flächenmeldungen oder Rückfragen können Sie gerne an die Hopfenberatung der LfL unter Tel.:08161 8640 2400 oder per Mail an johann.portner@lfl.bayern.de richten.

Hinweis vom 04. Juli 2022

Informationen zur Beobachtung von CBCVd
Die Symptome des Zitrusviroids wie z.B. extrem gestauchter Wuchs ab Juni, verringerte
Seitenarmbildung, Aufplatzen der Rebe, Chlorosen an den Blättern („Gelbe Sprenkelung“) sind
seit Anfang/Mitte Juni deutlich erkennbar.
LfL-Monitoring:
Auch im Jahr 2022 findet wieder ein von der LfL organisiertes Monitoring zum CBCVd statt. Die
geplanten Betriebe werden zeitnah postalisch benachrichtigt, welche Fläche besichtigt und
überprüft wird. Bitte senden Sie uns die Bestätigung per E-Mail oder Fax bis zum 02. Juli zu.
Freiwilliges Monitoring der LfL:
Zusätzlich können wieder kostenlose Proben in Hüll abgegeben werden. Diese werden neben
CBCVd auch auf Hop Stunt Viroid untersucht. Betriebe, in deren Beständen Hopfen mit
auffälligen Symptomen beobachtet werden, oder Betriebe, die – auch symptomlose -
Hopfensorten aus früheren oder aktuellen Viroid-Befallsgebieten wie Slowenien, USA, Japan und
China anbauen oder in ihren Gärten kultivieren, werden gebeten, sich am Monitoring zu beteiligen.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Untersuchung, wenn Sie Ihre Flächen mit Kompost düngen, in den
auch Haushaltsabfälle und damit Zitrusfrüchte oder -schalen eingebracht worden sind. Genauere
Informationen erhalten Sie in einem späteren Ringfax.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bedankt sich für Ihre wertvolle Unterstützung!

Hinweise vom 01. Juli 2022

1.Peronosporabefallssituation Achtung: Peronosporaspritzaufruf in allen Anbaugebieten für anfällige Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien steigt an und hat an einer Station bereits die abgesenkte Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten ab der Blüte erreicht. Da erste frühe Hopfensorten mit der Blüte begonnen haben, sinkt die Bekämpfungsschwelle auf 20 Zoosporangien in der 4-Tagessumme bei toleranten Sorten bzw. auf 10 bei anfälligen Sorten.
Da aufgrund der vorhergesagten Witterung mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist, ergeht ein Spritzaufruf in allen Anbaugebieten und für anfällige Sorten.
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen werden frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis werden nur noch wenige Aphisfliegen gefunden, so dass der Blattlauszuflug weitgehend abgeschlossen sein dürfte.
Teilweise wurden auch schon Behandlungen mit Teppeki nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern durchgeführt. Durchwegs wird von guten Bekämpfungserfolgen und nur noch wenigen übrig gebliebenen Blattläusen berichtet. Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,5 l/ha zu verwenden.
Die sommerlichen Temperaturen der vergangenen Woche haben die Entwicklung der Spinnmilben begünstigt. Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.
In einigen Hopfengärten wurde bereits in der letzten Woche eine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt. Jetzt ist es an der Zeit, den Bekämpfungserfolg zu kontrollieren. Bei der warmen Witterung sind die verschiedenen Milbenstadien sehr mobil und haben bereits höhere Blattetagen erreicht. Darum sind die Kontrollen auch im Gipfelbereich notwendig. Sollten 14 Tage nach der Erstbehandlung noch aktive junge Spinnmilben gefunden werden, ist eine Folgespritzung bei erneuter Überschreitung der Bekämpfungsschwelle durchzuführen. Um Resistenzen vorzubeugen, muss auf Wirkstoffwechsel geachtet werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (ausreichende Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet.
4. Absterben der Reben im Gipfelbereich
Seit dem vergangenen Wochenende wird in zahlreichen Herkules-Beständen ein Welken der Reben im Gipfelbereich festgestellt. Die Ursache dafür waren die extrem hohe Sonneneinstrahlung und die hohen Temperaturen während der Hitzetage bis 20. Juni. Dadurch kam es selbst bei ausreichender Bodenfeuchte zum Vertrocknen der Blätter und Absterben der Reben im Gipfelbereich. Diese Symptome werden vor allem bei Herkules-Beständen im ersten Auflaufjahr, auf sandigen, kiesigen, strukturgeschädigten Böden und verstärkt bei hagelgeschädigten Beständen beobachtet.
Da es sich um keine Krankheit oder Nährstoffmangelsymptome handelt, sollten alle Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen in den nächsten Tagen unterbleiben, um die gestressten Pflanzen nicht weiter zu schädigen. Erst ein Witterungsumschwung mit kühleren Temperaturen und ausreichend Bodenfeuchte kann die Symptome lindern.

Hinweis vom 08. Juni 2022

Notfallzulassung von Luna Sensation zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Luna Sensation mit den Wirkstoffen Trifloxystrobin und Fluopyram zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Luna Sensation in allen Hopfensorten bei Infektionsgefahr oder nach Warndienstaufruf ab dem 15. Juni eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt bis 3/4 Gerüsthöhe (BBCH 37) 0,27 l/ha in 800 - 1200 l Wasser/ha, ab 3/4 Gerüsthöhe bis zur Knospenbildung (BBCH 37-55) 0,4 l/ha in 1500 - 2200 l Wasser/ha und ab der Knospenbildung bis zur vollen Ausdoldung (BBCH 55-79) 0,6 l/ha Luna Sensation in 2600 - 3300 l Wasser/ha. Das Präparat ist gut mischbar.
Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.
Anwendungsbestimmungen:
NT 102: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
NW468: Mittel, Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
SS110-1, SS2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SS120-1, SS2202: Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF 276-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.

Hinweis vom 07. Juni 2022

1. Peronospora-Warndienst! Achtung: Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten!
Die Anzahl der in den Sporenfallen ausgezählten Zoosporangien ist über Pfingsten weiter angestiegen und hat an einzelnen Stationen die Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten bereits überschritten. Daher ergeht ein Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten.
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zuerst anfällige und nach und nach alle Sorten behandelt werden. Zur Bekämpfung können teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die noch Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontaktmittel zu bevorzugen.

Peronospora Warndienst

2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden vereinzelt Mehltaupusteln auf Blättern gefunden. Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome mit Echten Mehltau.
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen, wenn die letzte Bekämpfungsmaßnahme länger als 14 Tage zurückliegt.

Hinweis vom 03. Juni 2022

LfL-Online-Veranstaltung „Energieeffiziente Maßnahmen beim Trocknen von Hopfen“
Mit den stark gestiegenen Energiepreisen wird verstärkt nach Möglichkeiten einer energieeffizienten Hopfentrocknung, nach alternativen Energiequellen und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung nachgefragt. Zu dieser Thematik veranstaltet die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ein Online-Veranstaltung am:
Donnerstag, 09. Juni 20:00 Uhr
In der Online-Veranstaltung werden von Herrn Münsterer die Grundsätze und Zusammenhänge einer energieeffizienten Hopfentrocknung erklärt, die Nutzung möglicher alternativer Energiequellen aufgezeigt und deren Wirtschaftlichkeit abgeschätzt. Im Chat können Sie, während dem Referat Fragen stellen, die in der anschließenden gemeinsamen Diskussionsrunde beantwortet werden.
Die Teilnahme für interessierte Hopfenpflanzer ist kostenlos.
Für die Anmeldung reicht eine kurze formlose E-Mail an folgende Adresse:
hopfenbau.wolnzach@lfl.bayern.de
Spätestens am Tag der Online-Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail den Einwahllink zugeschickt. (Bitte auch E-Mails im Spam-Ordner beachten!)
Die in dieser Anmeldung eingetragenen Daten werden ausschließlich zum angegebenen Zweck verwendet und zeitnah gelöscht.

Hinweise vom 24. Mai 2022

1. Kontrolle und Bekämpfung der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Seit heute liegen die ersten Auszählungenergebnisse des Blattlaus- und Spinnmilbenmonitorings vor. Dabei werden 33 Praxishopfengärten verteilt über die Hallertau, Spalt und Hersbruck in den nächsten 12 Wochen jeden Montag auf Blattlaus- und Spinnmilbenbefall exakt bonitiert, um den Befallsverlauf besser einschätzen und die Bekämpfungsstrategien darauf ausrichten zu können.
Bei den Blattläusen sind in fast allen Hopfengärten schon Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Seit letzter Woche ist ein massiver Zuflug von Aphisfliegen zu beobachten, so dass in einigen Monitoringgärten die Bekämpfungsschwellen schon überschritten sind.
Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Bei Schwellenüberschreitung wird für die Erstbehandlung der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Teppeki empfohlen, das wegen seiner Rückstandsgefährdung nicht zu spät eingesetzt werden sollte. Für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni ist Movento SC 100 einzuplanen.
In etwa der Hälfte der 33 Monitoringgärten konnte schon ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. In einem Garten war sogar die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 89-90) überschritten. Diese ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen. Für notwendige Erstbehandlungen bietet sich z. B. das Kontaktmittel Ordoval mit 0,6 l/ha an, das sich im Blatt verteilt, weitgehend nützlingsschonend ist und dessen Einsatz wegen der EU-Rückstandshöchstmengenabsenkung auf 3 ppm nur vor der Blüte empfohlen wird.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her können mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.
2. Echter Mehltau
Meldungen mit erstem Mehltaubefall in Praxisbeständen sind bei der Hopfenberatung eingetroffen. Da zur Bekämpfung des Krankheitserregers nur vorbeugende Mehltaumittel zur Verfügung stehen, ist die Vermeidung und Bekämpfung von Erstbefall von größter Bedeutung.
Es wird deshalb empfohlen bei anfälligen Sorten und Hopfen in mehltaugefährdeten Lagen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurück liegt. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist auf Wirkstoffwechsel zu achten. Neben Schwefelpräparaten wird derzeit besonders der Einsatz von Flint, das zugleich eine Peronospora-Nebenwirkung hat, oder Vivando empfohlen.

Hinweis vom 23. Mai 2022

1. Maßnahmen für hagelgeschädigte Bestände
Vorrangig sind Maßnahmen gegen Peronospora durchzuführen. Bereits vor dem Hagelschlag infizierte Hopfengärten oder anfällige Sorten sind 2-3 Mal im Abstand von 8-10 Tagen, alle anderen gehagelten Flächen mindestens einmalig mit Wirkstoffkombinationen aus systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel zu behandeln. Erst wenn in den nächsten 4 Wochen keine Symptome von Primär- und Sekundärbefall auftreten, kann man sich mit den Spritzungen wieder am Peronospora-Warndienst orientieren. Eine intensive Bestandskontrolle auf alle Schadorganismen ist unumgänglich.
Da hagelgeschädigte Bestände im vegetativen Wachstum eingeschränkt sind, gelangt mehr Licht in die Bestände und fördert die Entwicklung von Bodentrieben sowie Ungräsern und Un-kräutern. Eine ausreichende Unterdrückung, insbesondere im Bereich des Bifangs, ist sehr wichtig, um die Entwicklung und Ausbreitung von Krankheiten wie Peronospora und Echten Mehltau oder von Spinnmilben zu unterbinden. Ein zu hohes Abspritzen der Hopfenrebe sollte zunächst unterbleiben, um die Vitalität der Pflanze nicht zu vermindern.
Blattdünger sind innerhalb der 1.Woche zu vermeiden damit der Wundverschluss leichter stattfinden kann. Nach einer Woche kann, je nach Witterungsverlauf, mit der Anleitung der nachwachsenden Seitentriebe (1.oder 2. Generation) und Entfernen der Triebspitzen bei nicht benötigten Trieben begonnen werden. Bei Verschlämmung der Böden sollte eine Lockerung der obersten Bodenschicht nach dem Abtrocknen erfolgen.

Hinweise vom 18. Mai 2022

1. Starker Peronospora-Primärbefall zu beobachten!
Obwohl der Peronospora-Warndienst noch keine Peronospora-Gefahr für Sekundärinfektionen signalisiert, ist in der Praxis insbesondere in letztjährigen Befallsgärten und in den anfälligen Sorten ein starker Peronospora-Primärbefall zu beobachten. Selbst nach Gießbehandlungen mit Profiler und bereits erfolgten Folgebehandlungen treiben hellgrüne gestauchte Triebe („Bubiköpfe“) aus und es zeigen z. T. auch angeleitete Haupttriebe diese Symptome.
Kontrollieren Sie deshalb v.a. die Hopfengärten, die im letzten Jahr mit Peronospora infiziert waren, auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbarem Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Außerdem sollten die Reihen nach der Fungizidbehandlung und Wirkstoffaufnahme angeackert werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist die Fungizidmaßnahme im Abstand von 5-7 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
2. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F und Beloukha
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F:
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)

Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 400-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,05 % Break Thru S 301 sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei).
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge, 2. volle Menge Nährstoff¬lösung, 3. Schaumstopp, 4. Beloukha, 5. Additive, 6. ggf. Zink und Bor, 7. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißen Temperaturen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.
3. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Bei Düngebedarf und zur Behebung von Spurennährstoffmangel können flüssige Düngerlösungen direkt auf die Hopfenreihen im Spritzverfahren ausgebracht werden. Anders als im Ackerbau oder bei den übrigen Sonderkulturen, wo Blattverbrennungen unerwünscht sind, haben die Düngemaßnahmen im Hopfen den Nebeneffekt, dass die benetzten Blätter, Boden- und Seitentriebe je nach Witterungsbedingungen und Aggressivität der Düngerlösung verätzt werden. Bei starker Verätzung entspricht das Ergebnis dem des Hopfenputzens. Um eine gute Wirkung zu erreichen, sollte ein darauffolgendes Anackern erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen. Stickstoff greift Metall an! Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden.

Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL 28% N (Dichte: 1280 kg/m³)
100 kg AHL ≙ 28 kg N
100 L AHL ≙ 36 kg N
InnoFert Hopfen 15% N (Dichte: 1195 kg/m³)
100 kg InnoFert Hopfen ≙ 15 kg N
100 L InnoFert Hopfen ≙ 18 kg N
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.

Magnesiumchloridlösung 30% MgCl2 (Dichte: 1330 kg/m³)
100 kg MgCl2-Lösung ≙ 30 kg MgCl2 ≙ 13 kg MgO
100 L MgCl2 ≙ 40 kg MgCl2 ≙ 17 kg MgO
MgCl2 ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Durch Zugabe von MgCl2 kann die Ätzwirkung an den Boden- und Seitentrieben verbessert werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
Empfohlene Mischungen für Nährstofflösungen
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%)absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg)
28 % N-Lös. (AHL) N-Komponente35 %175 l63 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser30 %150 l-
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%)absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg)
15 % N-Lös. (InnoFert Hopfen)50 %250 l43 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser15 % 75 l-
Mischreihenfolge:
Durch die unterschiedliche Dichte der Komponenten sollte folgende Mischreihenfolge beachtet werden:
1. halbe Wassermenge 2. MgCl2 - Lösung 3. N-Komponente 4. Schaumstopp 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Witterungsbedingungen:
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.
Applikationstechnik:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleich bleibt.
Netzmittel und Spurennährstoffe:
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break Thru S 301 mit einer Konzentration von 0,04 %, dass die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.

Hinweise vom 10. Mai 2022

1. Peronospora –Warndienst hat seinen Betrieb aufgenommen
Heute hat der Peronospora-Warndienst wieder seinen Betrieb aufgenommen. In der Hallertau werden an 5 Standorten Sporenfallen betrieben und täglich die Zoosporangien ausgezählt. Die Standorte der Peronosporastationen sind:
Aiglsbach (KEH)
Eschelbach (PAF)
Eschenhart (KEH)
Forchheim (EI)
Hirnkirchen (FS) (ab 30. Mai)
In den Anbauregionen Spalt (Mosbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) Tel.: 08161 8640 2460
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von 5 € pro Jahr beantragt werden.
Ferner ist die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus unter der Telefonnummer: 08161 8640 2400 erreichbar. Aufgrund der Personalsituation ist die Erreichbarkeit künftig nur noch am Vormittag gewährleistet!
Im Internet können die Peronospora-Warndiensthinweise aller Anbaugebiete und andere aktuelle Hopfenbauhinweise auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft nachgelesen werden.

Peronospora Warndienst

2. Peronospora-Befallssituation
Nach den ersten Auszählungen der Zoosporangien besteht derzeit noch keine Peronospora-Gefahr durch Sekundärinfektionen.
Aufgrund des hohen Infektionsdrucks im vergangenen Sommer ist aber verstärkt mit Primärinfektionen zu rechnen. Kontrollieren Sie deshalb v.a. die Hopfengärten, die im letzten Jahr mit Peronospora infiziert waren, auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbarem Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
3. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden in den letzten Jahren bereits im Mai erste Mehltaupusteln auf Blättern gefunden. Da die derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel hauptsächlich nur vorbeugend wirken, ist die Verhinderung bzw. Bekämpfung der Erstinfektionen von größter Bedeutung. Werden Pusteln gefunden, kann der Befall meist nicht mehr vollständig eingedämmt werden bzw. gestaltet sich die weitere Bekämpfung während der Vegetation extrem aufwändig. Deshalb wird in Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen schon frühzeitig eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen. Aufgrund des langen Bekämpfungszeitraums bis zur Ernte und der begrenzten Mittelpalette muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Mittelwahl bzw. eine Behandlungsstrategie geplant werden. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist stets auf Wirkstoffwechsel zu achten. Zur vorbeugenden Mehltauerstbehandlung können z. B. Schwefelpräparate bzw. die Pflanzenschutzmittel Flint oder Vivando eingesetzt werden.
Da Echter Mehltau andere Infektionsbedingungen als z. B. Peronospora hat, gibt es folglich auch unterschiedliche optimale Bekämpfungszeitpunkte. Deshalb kann auch eine Soloanwendung nur gegen Echten Mehltau für eine termingerechte Behandlung durchaus erforderlich und sinnvoll sein.
4. Zulassungsende von Systhane 20 EW im letzten Jahr – Restmengen können dieses Jahr aufgebraucht werden!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Myclobutanil zum 31. Mai 2021 widerrufen. Im Hopfen ist davon Systhane 20 EW zur Bekämpfung des Echten Mehltaus betroffen. Der Abverkauf erfolgte bis zum 30.11.2021. Daran schließt sich eine 12 monatige Aufbrauchfrist an.
Damit können Restmengen von Systhane 20 EW im Hopfen in diesem Jahr noch aufgebraucht werden.

Hinweise vom 29. April 2022

1. Auftreten von Peronospora-Primärinfektionen („Bubiköpfe“)
In Praxisbeständen werden vielfach schon Primär-Infektionen an den jungen Hopfentrieben in Form von „Bubiköpfen“ beobachtet. Nach den Niederschlägen in den vergangenen Tagen und dem Ansteigen der Temperaturen ist mit weiteren Infektionen und Symptomen zu rechnen.
Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfenbestände auf Befallsymptome und führen Sie bei sichtbarem Befall unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen durch. Unabhängig vom Befall wird eine Spritzbehandlung bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG empfohlen sowie in allen jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte. Außerdem sollte eine Behandlung in allen Hopfengärten durchgeführt werden, die im letzten Jahr Primärbefall oder zur Ernte stärkeren Peronosporabefall aufwiesen.
Achtung: Profiler (Wirkstoffe Fosetyl-Al + Fluopicolide) kann nur noch bis zum 30.04. zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion eingesetzt werden. Die Anwendung ist im Ringfax Nr. 20 vom 20. April 2022 ausführlich beschrieben.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst, der am 10. Mai seinen Betrieb aufnimmt.
2. Kontrolle auf Erdfloh- und Liebstöckelrüsslerbefall
Die sonnigen und warmen Tage um Ostern haben schon einige Bodenschädlinge an die Oberfläche gelockt, so dass erste Liebstöckelrüssler und v. a. Erdflöhe in den Hopfengärten beobachtet wurden. Bei sonnigem Wetter und Erwärmung der Böden kommen die Bodenschädlinge wieder vermehrt an die Oberfläche und können in der Nachmittagssonne gut beobachtet werden.
Kontrollieren Sie deshalb die Hopfenstöcke und frischen Triebe auf Befall mit Drahtwurm, Liebstöckelrüssler, Erdfloh, Schattenwickler und später auch auf Markeule. Besonders gefährdet sind Junghopfen und junge Ertragsanlagen.
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51. Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung an warmen und möglichst windstillen Tagen in den Vormittagsstunden empfohlen.
Zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers auf Hopfenflächen mit Starkbefall besteht seit dem 1. April eine Zulassung für Notfallsituationen für das Pflanzenschutzmittel Exirel. Die Anwendung ist im Ringfax Nr. 17 vom 30. März 2022 beschrieben.

Hinweis vom 20. April 2022

Einzelpflanzenbehandlung zur Peronospora-Primärbekämpfung
Profiler (Wirkstoffe Fosetyl-Al + Fluopicolide) kann zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt nach dem Austrieb ab dem 3. Laubblattpaar bis zur Entfaltung des 5. Laubblattpaares als Reihen- oder Einzel-pflanzenbehandlung. Die Aufwandmenge beträgt 1,125 g pro Stock in 0,2-0,5 l Wasser. Max. dürfen 2,25 kg pro ha ausgebracht werden. Empfohlen wird die Spritzbehandlung bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG, sowie in allen jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte. Außerdem wird eine Behandlung in allen Hopfengärten empfohlen, die im letzten Jahr Primärbefall aufwiesen.
Achtung: Die Rückstandshöchstmenge (MRL) für Fluopicolide wurde von 0,7 ppm auf 0,15 ppm gesenkt. Damit die Behandlung zu keiner Überschreitung der MRL führt, soll der Einsatz von Profiler unter Einhaltung der Anwendungsempfehlungen vor dem Anleiten des Hopfens und in jedem Fall vor dem 30. April erfolgen!
Aliette WG ist ebenfalls zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion zugelassen. Da die Wirkstoffaufnahme bei diesem Präparat hauptsächlich über das Blatt erfolgt, ist eine erste Spritzanwendung bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe durch Besprühen der Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend anzupassen.
Bei Mischungen von Profiler oder Aliette WG mit SC-Formulierungen sollten SC-formulierte Produkte im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Zudem sollten diese beiden Produkte nicht mit Blattdüngern gemischt werden. Sonstige Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise finden Sie im Grünen Heft oder in der Gebrauchsanweisung.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel sollten nach der Applikation mindestens zwei Tage ohne Frost folgen.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst.

Hinweis vom 11. April 2022

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 08.04.2022)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 16.03.2022)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)2144360
Freising2923745
Hersbruck72-40
Kelheim11654851
Landshut1804351
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)9373944
Spalt996565
Bayern29594549
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
2022 trifft dies in der Anbauregion Eichstätt (inkl. Kinding) zu. Hier liegt der durchschnittliche endgültige Nmin-Wert um 17 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert. Hopfenbaubetriebe in der Region Eichstätt, die mit dem vorläufigen Nmin-Wert von 43 kg N/ha gerechnet haben, müssen die Düngebedarfsermittlung mit dem höheren endgültigen Nmin-Wert von 60 kg N/ha korrigieren. Für Betriebe in der Region Hersbruck gab es dieses Jahr keinen vorläufigen Nmin-Wert, so dass die Düngebedarfsermittlung mit dem endgültigen Nmin-Wert berechnet werden muss.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus muss im „roten“ Gebiet die N-Düngung um 20 % reduziert werden.
Beachten Sie, dass nach der neuen Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 2 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen!

Hinweis vom 30. März 2022

Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nur auf Flächen mit Starkbefall oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 1. April bis 29. Juli 2022 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (bis zum 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2021, Seite 77 bzw. Grünes Heft 2022, S. 79)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU und kann daher nur in Hopfen mit „EU-Norm“ eingesetzt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten
NT 191/192: Während der Vegetationsperiode keine blühenden Wildkräuter/Zwischenfrüchte
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Ebenso sind bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweis vom 18. März 2022

Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Dazu ist noch bis Montag, 4. April 2022 Gelegenheit, die gekühlten Bodenproben beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden:
„Grünes“ Gebiet (nicht nitratgefährdet):
Hier hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung.
Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Vorläufige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 16.03.2022)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger
Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)643
Freising19637
Hersbruck 1)
Kelheim91848
Landshut8943
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.)72739
Spalt9965
Bayern203545
1) Aus dem Raum Hersbruck wurden bisher noch keine Nmin-Proben Hopfen analysiert.
Die endgültigen Nmin-Werte werden über Ringfax noch vor Ostern bekannt gegeben. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
Rote Gebiete:
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens 2 Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. 1 Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung des N-Düngebedarfs empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!

Hinweise vom 09. Februar 2022

1. LfL-Hopfenbauseminare nur online
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ist es diesen Winter wiederum nicht möglich die LfL-Hopfenbauseminare als Präsenzveranstaltungen abzuhalten.
Stattdessen bietet der Arbeitsbereich Hopfen der LfL aus Wolnzach die Seminare als Online-Veranstaltungen an, bei denen die geplanten Referate live vorgetragen und Ihre Fragen in der anschließenden Diskussionsrunde beantwortet werden.
Eine Anmeldung bei der LfL- Hopfenbauberatung unter Tel.: 08161/8640-2400 ist erforderlich!
Die Online-Teilnahme ist kostenlos.
Etwa zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin erhalten Sie per E-Mail einen Link für den Zugang zur Veranstaltung, den Sie mit Ihrem Internetbrowser aufrufen können.
Für folgende von der LfL-Hopfenbauberatung durchgeführte Seminare können Sie sich noch anmelden:

Seminar „Neue Entwicklungen und Trends bei der Hopfentrocknung und -konditionierung“
Termin: 17. Februar 2022, 9.00-12.00 Uhr

Grundlagenseminar „Bewässerung“
Termin: 22. Februar 2022, 9.00-12.00 Uhr

Seminar „Effektives Düngemanagement im Rahmen der aktuellen Düngeverordnung“
Termin: 23. Februar 2022, 19.00-21.00 Uhr
2. Verpflichtende Dokumentationen im Pflanzenschutz!
a) Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Im Hopfenanbau werden Pflanzenschutzmittelanwendungen schon lange dokumentiert, da in der Vermarktung von Hopfen ein Nachweis in Form des „Pflanzenschutzmittelbogens“ erbracht werden muss.
Genauso wichtig ist aber auch die gesetzliche Dokumentationspflicht, die in einigen Punkten über die Anforderungen der Vermarkter hinausgeht und deshalb auf Vollständigkeit überprüft werden sollte.
Folgende Punkte sind für jede Bewirtschaftungseinheit (Schlag) aufzuzeichnen und werden im Rahmen von CC-Kontrollen überprüft:
Anwendungsdatum
Anwendungsgebiet (Kultur)
Jeweilige Anwendungsfläche (Schlag, Feldstück oder Bewirtschaftungseinheit, Teilfläche)
verwendete Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name)
Aufwandmenge (in kg/ha oder l/ha)
Name des Anwenders
Die Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Eine einfache Erfassungsmaske ist der „Erfassungsbogen Pflanzenschutz im Hopfen“, der im „Grünen Heft 2021“ auf S. 138 abgedruckt ist.
Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre aufzubewahren. Beginn der Frist ist immer der 1. Januar des auf die Anwendung folgenden Jahres. Aufzeichnungen von 2021 müssen z. B. bis Ende 2024 aufbewahrt werden.

Formblätter und Dateien

b) Neu: Fragebogen zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes
Alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft müssen die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes seit dem 1. Januar 2014 einhalten, so die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/128/EG. In den vergangenen Jahren hat die EU in einigen Mitgliedstaaten geprüft, ob diese eingehalten werden. Dabei hat sie Defizite festgestellt, die behoben werden müssen. Deshalb soll die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes ab 2021 in den Betrieben überprüft werden.
Um die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in den Betrieben einerseits voranzubringen und andererseits – wie von der EU gefordert – überprüfen zu können, wurde von den Bundesländern unter Federführung des Landes Baden- Württemberg die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt.
Diese Broschüre enthält einen einseitigen Fragebogen, der vom Betrieb auszufüllen und bei einer Überprüfung vorzulegen ist.
Der Fragebogen ist sehr allgemein gehalten und für alle Betriebstypen ausgelegt. Er enthält daher auch Fragestellungen (z. B. zur Fruchtfolge), die beispielsweise bei Dauerkulturen, wie z. B. Hopfen keine Rolle spielen. Dagegen müssen andere Fragen gegebenenfalls erläutert werden. Um Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens zu erleichtern, sind in der Broschüre zahlreiche Beispiele aufgeführt. Bitte beantworten Sie die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und bewahren Sie den Fragenbogen bei Ihrer Pflanzenschutzdokumentation auf.
Ab 2021 wurde mit der Überprüfung begonnen. In Bayern wird dies im Rahmen der Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz durchgeführt. Zur Dokumentation der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes reicht es aus, den ausgefüllten Fragebogen vorzuzeigen.

Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation Externer Link

Da viele Handlungsempfehlungen der allgemeinen Broschüre auf den Hopfen nicht zutreffen oder zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes im Hopfen konkretisiert werden müssen, wurden vor zwei Jahren von der LfL die „Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau“ erarbeitet und vom Hopfenpflanzerverband an alle Hopfenbaubetriebe verteilt.
Insgesamt gibt es derzeit 12 Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz für die verschiedensten Kulturen. Alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln sind gehalten, diese Leitlinien als Grundlage des praktischen Pflanzenschutzes für die angebauten Kulturen zu verwenden. Die „Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau“ und alle weiteren bisher erschienen Leitlinien finden Sie ebenfalls im Internet.

Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau

Hinweise vom 04. Februar 2022

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung im Hopfen
1.1 Dokumentationen für das Düngejahr 2021 jetzt abschließen!
a) Dokumentation der Anwendung von Düngemitteln
Seit 01. Mai 2020 besteht die Pflicht sämtliche Düngemaßnahmen, egal ob organisch oder mineralisch zu dokumentieren. Die Dokumentation muss innerhalb von 2 Tagen nach der Maßnahme erfolgen und folgende Informationen umfassen:
eindeutige Schlagbezeichnung und Schlaggröße
Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels
Gesamtmenge an ausgebrachten N und P, sowie bei organischen Düngern die Menge an verfügbarem N (NH4-N)
Bitte überprüfen Sie ihre Aufzeichnungen vom Vorjahr auf ihre Vollständigkeit und berücksichtigen Sie auch, dass die Ausbringung von Rebenhäcksel (=org. Dünger) im Herbst ebenfalls dokumentationspflichtig ist und diese immer zur Düngung des Folgejahres zählt.
b) Jahreszusammenfassung der Düngung für 2021
Zum Abschluss eines Düngejahres müssen die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (sog. Anlage 5 DüV).
Das bedeutet: Es muss der gesamte ermittelte Düngebedarf des jeweiligen Jahres, den tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen gegenübergestellt werden.
Die Jahreszusammenfassung kann idealerweise in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen. Eine handschriftliche Jahreszusammenfassung wird aufgrund der komplexen Berechnung des verfügbaren Stickstoffs bei organischen Düngern nicht empfohlen.
1.2 Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha) für 2022
Mit organischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr nicht überschritten werden. Dadurch wird ermittelt, ob der Betrieb noch organische Dünger aufnehmen kann oder abgeben muss. Achtung: Betriebe im roten Gebiet müssen die „170 kg Grenze“ schlagspezifisch einhalten.
Auch Hopfenrebenhäcksel müssen in dieser Rechnung berücksichtigt werden.
Hopfenbaubetriebe, die zusätzlich zu den Rebenhäckseln keine weiteren organischen Dünger im Betrieb haben oder aufnehmen, geraten nicht an die „170 kg Grenze“. Betriebe die Rebenhäcksel und weitere organische Dünger auf ihren Flächen ausbringen, sollten kontrollieren, ob die N-Obergrenze von 170 kg N/ha eingehalten wird.
Dafür steht ein Excel-Berechnungsprogramm der LfL zur Verfügung. Hopfenrebenhäcksel müssen im Berechnungsprogramm als „Zugang organischer Düngemittel“ eingetragen werden (Zeile 180 im Excel-Programm).

Berechnung organischer Dünger Externer Link

1.3 Düngebedarfsermittlung für N und P
Vor der ersten Düngergabe muss der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit ermittelt werden. Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt.
Für die Berechnung notwendig sowie für den berechneten Düngebedarf entscheidend sind folgende Faktoren:
Nmin-Wert:
„Grünes Gebiet“: Landkreisdurchschnittswerte für Hopfen der LfL in Wolnzach oder eigene Untersuchungen
„Rotes Gebiet“: 3 eigene Untersuchungen
P-Gehaltsklasse (Standardbodenuntersuchung mind. alle 6 Jahre)
Vorfrucht, Hauptfrucht, Sortengruppe
Zwischenfruchtanbau (Anteil Leguminosen, Winterhärte)
organische Düngung des Vorjahres (z.B. Rebenhäcksel)
Bodenart (Humusgehalt)
5-jähriger Durchschnittsertrag (der Durchschnittsertrag darf aus den 5 besten der vergangenen 6 Jahre gebildet werden)
Strohbergung (=Rebenhäckselabfuhr)

Düngebedarfsermittlung für N und P Externer Link

Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit wird für Hopfenbaubetriebe das Excelprogramm sehr empfohlen.
Bei Betrieben mit anderen Ackerkulturen im roten Gebiet, für die kein Nmin-Ergebnis vorliegt, muss eine Simulation für den Nmin-Wert erfolgen, die nur im Onlineprogramm möglich ist.
Es wird daher für Betriebe mit einer überschaubaren Anzahl an Ackerflächen im roten Gebiet empfohlen, für diese Flächen eine eigene Nmin-Untersuchung in Auftrag zu geben, damit anschließend der Düngebedarf mit dem einfacheren Excel-Programm berechnet werden kann.
Für Betriebe, die bereits im Jahr 2021 ihre Berechnung mithilfe des Excel-Programms durchgeführt haben, besteht die Möglichkeit die Daten vom Vorjahr zu kopieren und in die aktuelle Version einzufügen.
Wegen des komplexen Rechengangs bei der Düngebedarfsermittlung bietet es sich für Hopfenbaubetriebe an, das LfL-Excelprogramm zu verwenden oder die Dienstleistungsangebote der Verbundpartner (z.B. Hopfenring e.V.) in Anspruch zu nehmen.

Hinweis vom 03. Februar 2022

LfL Hopfenbauversammlungen nur online
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ist es diesen Winter wiederum nicht möglich die traditionellen LfL-Hopfenbauversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Die im Erzeugerring-Rundschreiben vom 26.11.2021 angekündigten LfL-Hopfenbauversammlungen in verschiedenen Gasthäusern in den bayerischen Hopfenbauregionen müssen daher entfallen.
Stattdessen bietet der Arbeitsbereich Hopfen der LfL aus Hüll und Wolnzach an zwei Abenden Online-Veranstaltungen an, bei denen die geplanten Referate live vorgetragen und Ihre Fragen in der anschließenden Diskussionsrunde beantwortet werden.

Die Online-Teilnahme ist kostenlos. Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
Etwa zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin erhalten Sie per E-Mail einen Link für den Zugang zur Veranstaltung, den Sie mit Ihrem Internetbrowser aufrufen können.

Hopfenbauversammlung der LfL online am 14. und 17. Februar 2022

Hinweis vom 04. November 2021

Zulassungsende von Systhane 20 EW – Restmengen können 2022 aber noch aufgebraucht werden!
Wie bereits berichtet hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Myclobutanil zum 31. Mai 2021 widerrufen. Im Hopfen ist davon Systhane 20 EW zur Bekämpfung des Echten Mehltaus betroffen. Für den Abverkauf von Restmengen gilt eine Frist bis 30.11.2021. Ein Aufbrauch von Restmengen ist noch bis 30.11.2022 möglich. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Damit kann Systhane 20 EW im Hopfen in der Saison 2022 noch eingesetzt werden. Sollten Sie dies planen, ist es notwendig, bis spätestens 30. November 2021 vorzukaufen.

Hinweis vom 06. Oktober 2021

Donnerstag 04., 11., 18., und 25.11.2021 • 18.00 – 21.00 Uhr
BiLa-Seminar „Hopfenbau“Im Rahmen des Bildungsprogramms Landwirt (BiLa) bietet das Amt für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten Abensberg-Landshut ein Schwerpunktseminar zum Thema Hopfenbau an.
Inhalte der 4 Abende sind Anbau und Sorten, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Qualität, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit des Hopfens.
Zielgruppe sind Hofnachfolger und/oder Ehepartner mit außerlandwirtschaftlicher Ausbildung bzw. Hopfenpflanzer, die sich an 4 Abenden Grundlagenwissen aneignen oder auffrischen wollen.
VeranstalterJohann Portner, LfL-Hopfenberatung, Wolnzach
VeranstaltungsortLandwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft, Münchener Str. 2a, 93326 Abensberg
Anmeldung bis spät. 29.10.2021 im Bildungsportal:

Bildungsportal Externer Link

Infos zum Bildungsprogramm am AELF Abensberg-Landshut
Fr. Sieglinde Kolbe

Tel.: 09443 704 1220

Hinweis vom 16. September 2021

1. Rebenhäckseluntersuchung in den „Roten Gebieten“ für Herbst 2021!
Wenn Rebenhäcksel der mengenmäßig bedeutendste Wirtschaftsdünger des Betriebes sind, muss in „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung (DüV) in Bayern jährlich eine Untersuchung auf Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat gemacht werden.
Die Ergebnisse der Wirtschaftsdüngeruntersuchung sind bei der Düngebedarfsermittlung und bei der jährlichen Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz heranzuziehen.
Betriebe bis einschließlich 750 kg Anfall an Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Jahr (z. B. im Rebenhäcksel), die gleichzeitig keine sonst. Wirtschaftsdünger aufnehmen, sind von dieser Auflage befreit.
Im Ringfax Nr. 53 vom 08.09.2021 und in der Hopfen-Rundschau Nr. 8 Seite 285 wurde als Alternative zur Rebenhäckseluntersuchung die Möglichkeit der Berechnung der Nährstoff- und Rebenhäckselmengen in Aussicht gestellt. In dieses Berechnungsmodell sollten sortenspezifische Faktoren mit einfließen, die den tatsächlichen Mengenanfall realistischer abbilden. In der Kürze der Zeit ließ sich eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen und eine bundesweite Umsetzung zum einen nicht durchführen, zum anderen hätte es Kollisionen mit bestehenden Berechnungsprogrammen für andere Zielsetzungen gegeben. Da derzeit eine Änderung der Basisdaten unter stärkerer Berücksichtigung sortenspezifischer Besonderheiten diskutiert wird und in der Übergangszeit noch die alten Faktoren anzuwenden sind, gilt hinsichtlich der Rebenhäckseluntersuchung für die Rebenhäckselrückführung 2021 in den „Roten Gebieten“ jetzt folgende Regelung:
Untersuchungsergebnisse der Rebenhäcksel aus 2020 werden akzeptiert und können für die Düngebedarfsermittlung und bei der jährlichen Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz herangezogen werden. Wer aus 2020 kein Untersuchungsergebnis hat, muss 2021 eine Rebenhäckseluntersuchung durchführen.

Hinweise zu Befreiungstatbeständen sowie zur Probenahme und Untersuchung der Hopfenrebenhäcksel sind im Ringfax Nr. 53 nachzulesen.

Hinweise vom 08. September 2021

1. Rebenhäckselausbringung nur bei bis spätestens 30. September eingesäten Haupt- oder Zwischenfrüchten möglich!
In Bayern gibt es eine neue Ausnahmeregelung zur Ausbringung von Rebenhäcksel im Herbst:
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist künftig bis 31. Oktober auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn
die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt (bei 6 kg N/t Rebenhäcksel = max. 20 t Rebenhäcksel/ha)
und auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:
Hopfenflächen:
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.
Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
Beim Ausfahren ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.
2. Rebenhäckseluntersuchung in den „Roten Gebieten“ bei Berechnung der Nährstoffmenge nicht mehr notwendig!
Wenn Rebenhäcksel der mengenmäßig bedeutendste Wirtschaftsdünger des Betriebes sind, muss in „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung (DüV) in Bayern jährlich eine Untersuchung auf Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat gemacht werden.
Die Ergebnisse der Wirtschaftsdüngeruntersuchung sind bei der Düngebedarfsermittlung heranzuziehen.
Betriebe bis einschließlich 750 kg Anfall an Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Jahr (z. B. im Rebenhäcksel), die gleichzeitig keine sonst. Wirtschaftsdünger aufnehmen, sind von dieser zusätzlichen Auflage befreit.
Beispiel:
(20 dt/ha Hopfenertrag ~ 16 t Rebenhäcksel x 6 kg N/t = 96 kg N/ha im Rebenhäcksel; d. h. 750 kg N : 96 kg N/ha = 7,8 ha Hopfen)
Das heißt, ein Hopfenbaubetrieb mit weniger als 7,8 ha Hopfen und einem durchschnittlichen Ertrag von 20 dt/ha Hopfen, der keine weiteren organischen Dünger aufnimmt, wäre demnach von der Untersuchungspflicht befreit.
Alternativ können ab Herbst 2021 als Ersatz für die Rebenhäckseluntersuchung auch berechnete Nährstoffgehalte verwendet werden.
Eine Excelanwendung zur sorten- und ertragsspezifischen Berechnung der Rebenhäcksel- und der darin enthaltenen Stickstoffmenge wird von der LfL in Kürze zur Verfügung gestellt werden.

Wer dennoch seine Rebenhäcksel untersuchen lassen will, kann dazu den Service des Hopfenrings in Anspruch nehmen.
Folgende Hinweise zur Probenahme und Untersuchung der Hopfenrebenhäcksel sind dabei zu beachten:
Allgemeines:
Probenahme kurz vor oder während der Ausbringung durchführen.
Probenahme sorgfältig durchführen, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten.
Eine Entfernung der Drahtstücke ist nicht notwendig!
Werkzeuge, Material
Mistgabel, Sammelbehälter (z. B. Kunststoffwanne), stabiler Kunststoffbeutel
Durchführung der Probenahme:
Äußere Schichten der Miete an den Probenahmestellen entfernen
An mindestens 4 verschiedenen Stellen und verschiedenen Tiefen Teilproben entnehmen (z. B. mit Mistgabel) und in einen Sammelbehälter (Kunststoffwanne) zu einer Sammelprobe geben
Diese gründlich homogenisieren und davon nicht mehr als 0,5 kg zu einer Endprobe in Kunststoffbeutel geben
Verpackung, Aufbewahrung, Transport:
Probenbegleitschein feuchtigkeitsgeschützt in den Beutel beilegen und fest verschließen; zweites Exemplar als Probenanlieferungsschein an der Sammelstelle abgeben, damit die Untersuchungsergebnisse eindeutig zugeordnet werden können:
Proben bis zur Abholung immer kühl halten (Kühltasche mit Kühlelementen, Kühlschrank)
Gekühlte Proben am Mikrowellenstandort im Haus des Hopfens in Wolnzach zu den gewohnten Öffnungszeiten abgeben
Sammeltransport durch den Hopfenring zu einem akkreditierten Labor

Hinweise vom 31. August 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporaspritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Das Regenwetter der vergangenen Tage hat Neuinfektionen mit Peronospora- Sekundärbefall begünstigt, insbesondere in Hopfengärten mit Befallssymptomen oder in der Nähe von Infektionsquellen. Daher ergibt die Auszählung der Zoosporangien in den verschiedenen Peronospora-Prognosestationen ein unterschiedliches Bild. Während befallsfreie Sporenfallengärten noch unter der Bekämpfungsschwelle liegen, zeigen einige Stationen sehr hohe Schwellenüberschreitungen. Aufgrund des allgemein hohen Befallsdrucks und der Tatsache, dass in Befallsgärten oder in der Nähe von Infektionsquellen nach wie vor eine große Infektionsgefahr für Peronospora-Sekundärbefall besteht, ergeht in allen Anbaugebieten ein Spritzaufruf für alle Sorten, die nach dem 10. September geerntet werden und wenn die letzte Behandlung länger als 7 Tage zurückliegt. Bei hohen Befallsdruck sollte die max. zulässigen Aufwandmenge in keinem Fall reduziert werden.
Beachten Sie bei der Mittelwahl die Wartezeit der verschiedenen Präparate.
2. Gefahr von Spätmehltaubefall!
Die Gefahr von Spätmehltaubefall ist schwer einzuschätzen. Praxiserfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich der Echte Mehltau auch noch im September innen im Gipfelbereich von starken Herkulesreben verbreiten kann. Oft weisen die Dolden bei der Pflücke noch keinen sichtbaren Pilzbelag auf und sind von schöner grüner Farbe. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Wegen des schwer einzuschätzenden Mehltaudrucks wird empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten eine weitere Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar oder soweit noch möglich Vivando durchzuführen.

Hinweise vom 30. August 2021

1. Reife und Erntezeitpunkte!
Die Entwicklungsverzögerung des Hopfens setzt sich durch die zahlreichen Niederschläge und kühleren Temperaturen im August fort, so dass sich eine spätere Reife des Hopfens abzeichnet. Dies zeigt sich auch in den bisher gemessenen Trockensubstanzgehalten und Alphaergebnissen. Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring der LfL können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt verfolgen.
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Zudem kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.: 01. September
Opal: 02. September
Northern Brewer: 03. September
Hallertauer Tradition, Saphir: 04. September
Perle: 06. September
Hall. Magnum: 07. September
Hall. Taurus: 08. September
Hallertauer Blanc: 08. - 10. September
Spalter Select: 09. September
Hersbrucker, Polaris, Smaragd: 10. September
Herkules: 12. - 13. September
Callista, Cascade: 12. - 14. September
Hüll Melon: 16. - 18. September
Nugget, Ariana: 20. - 22. September
Mandarina Bavaria: 22. - 25. September

Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten

2. Entfernen von welkebefallenen Pflanzen und Rebstrunken von der Fläche
Der Pilz Verticillium nonalfalfae, der die Hopfenwelke verursacht, trat dieses Jahr wieder verstärkt auf. Der Bodenpilz infiziert im Frühsommer junge oder verletzte Wurzeln und breitet sich in den Wasserleitungsbahnen von unten nach oben aus. Dabei verstopft er die Leitungsbahnen, so dass die Wassernachlieferung gestört ist. Die Folge sind typische Welkeerscheinungen. Als Überdauerungsorgane bildet der Pilz im infizierten Gewebe ein Dauermycel, das über Pflanzenreste, nicht hygienisierte Ernterückstände und Bodenverschleppung verbreitet werden kann und 4-5 Jahre im Boden lebensfähig ist.
Großen Einfluss auf den Welkebefall haben neben der Witterung und der Höhe der Stickstoffdüngung die Menge und Rasse des Pilzes (mild oder letal) im Boden.
Um die Anreicherung von infektiösen Dauerorganen im Boden zu reduzieren, wird dringend empfohlen, welkebefallene Reben separat zu ernten und aus dem Hopfengarten zu entfernen. Mitgeerntete Welkereben sollten an der Pflückmaschine separiert werden, damit das infizierte Material nicht in den Rebenhäckselhaufen gelangt. Nach der Ernte sollten die Rebstrunken tief abgeschnitten, aufgesammelt und ebenfalls von der Fläche entfernt werden.
Da eine Abtötung der Überdauerungorgane des Welkepilzes nur in der Heißrotte erfolgt und diese bei der normalen Lagerung auf dem Haufen nicht zuverlässig gewährleistet ist, sollten die entfernten Welkereben und Rebstrunken am besten verbrannt werden.
Die Bestimmungen und Sicherheitshinweise für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus der Hopfenproduktion ergeben sich aus der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ (PflAbfV).
Am Tag, an dem die Abfälle verbrannt werden, sollte zuvor die Polizei und örtliche Feuerwehr verständigt werden.

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen Externer Link

3. Stellenausschreibung am Hopfenforschungszentrum Hüll
Das Hopfenforschungszentrum Hüll der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Hüll eine/n Bachelor of Science bzw.(m/w/d) Dipl. Agraringenieurin (FH)/Dipl. Agraringenieur (FH), Vollzeit, unbefristet.

Stellenbeschreibung Externer Link

4. Ende des CBCVd-Monitorings 2021
Das CBCVd-Monitoring 2021 hat ergeben, dass zu den 7 im letzten Jahr betroffenen Betrieben noch 3 weitere Betriebe hinzugekommen sind. Die Befallsstärke der neuen Betriebe ist als sehr gering einzustufen. Die bereits bekannten Befallsgebiete haben sich ausgeweitet. Es ist kein neues Befallsgebiet hinzugekommen.
Als mögliche Verbreitungswege wurden Fechser und der gemeinsame Maschineneinsatz identifiziert. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Infektionen in einigen dieser Betriebe bereits seit mehreren Jahren bestehen.
Nähergehende Informationen folgen nach der Hopfenernte.

Hinweise vom 19. August 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporaspritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Aufgrund der regnerischen Witterung bewegen sich die Zoosporangienzahlen weiterhin auf hohem Niveau. In der Nähe von Befallsgärten wurden in 2 Stationen sogar weit über 100 Zoosporangien in der 4 Tagessumme gezählt, so dass bei Befall oder in der Nähe von Infektionsquellen eine große Infektionsgefahr für Peronospora-Sekundärbefall besteht und ein erneuter Spritzaufruf für alle Sorten und alle Anbaugebiete erfolgt.
Die Bekämpfungsempfehlung gilt für alle Hopfengärten, wenn die letzte Behandlung länger als 7 Tage zurückliegt. Wegen des hohen Befallsdrucks sollte die max. zulässigen Aufwandmenge in keinem Fall reduziert werden. In Gärten mit Befallssymptomen sollten außerdem Kontaktmittel verwendet oder zugemischt werden.
Beachten Sie bei der Mittelwahl die Wartezeit der verschiedenen Präparate.
2. Gefahr von Spätmehltaubefall!
Nach wie vor besteht ein Infektionsdruck mit Echten Mehltau und in Praxisgärten ist vielfach Doldenbefall zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass der Erreger sich in befallenen Beständen noch weiter verbreitet und zu sogenanntem Spätmehltaubefall an den Dolden führt. Hierbei weisen die Dolden bei der Pflücke meist keinen sichtbaren Pilzbelag auf und sind von schöner grüner Farbe. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Wegen des schwer einzuschätzenden Mehltaudrucks wird empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten eine weitere Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefelpräparaten durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
3. Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings wieder im Internet!
Seit dieser Woche wird in Zusammenarbeit mit dem Hopfenring verteilt über die Hallertau von den Aromasorten Hallertauer Mfr., Perle, Hallertauer Tradition und Hersbrucker sowie von den Hochalphasorten Hallertauer Magnum und Herkules an 5-7 Terminen im wöchentlichen Abstand aus je 10 Praxisgärten jeweils eine Aufleitung beerntet, verwogen und separat getrocknet. Durch die Analyse des TS- und Alphasäurengehalts in einem akkreditierten Labor kann am Folgetag der Trockensubstanzgehalt des Grünhopfens und der Alphasäurengehalt bei 10 % Wasser berechnet werden. Aus den Ergebnissen dieser wöchentlichen Trockensubstanz- und Alphagehaltsbestimmungen können Rückschlüsse auf die Erntereife der wichtigsten Hopfensorten gezogen und Beratungshinweise zum optimalen Erntezeitpunkt gegeben werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten.
Die ersten Ergebnisse können ab dieser Woche im Internet eingesehen werden!
4. Reife und Erntebeginn so spät wie schon lange nicht mehr!
Mit einer zu frühen Ernte wird Ertrag verschenkt und der Stock geschwächt. Eine zu späte Ernte führt zu Mängeln bei der äußeren Qualität.
Nach dem kühlen Frühjahr und Sommer mit einer Entwicklungsverzögerung von bis zu 14 Tagen konnte der Hopfen den Rückstand ab beginnender Ausdoldung etwas aufholen. Ausreichende Niederschläge in den letzten Wochen und nur wenige heiße Tage haben bewirkt, dass sich die Ausdoldung und Abreife des Hopfens gegenüber einem durchschnittlichen Erntebeginn um einige Tage verzögern wird und so spät ist, wie schon lange nicht mehr!
Den etwas späteren Erntebeginn kann man auch aus den ersten Untersuchungsergebnissen der Biogeneseversuche und des Reife-Monitorings ablesen. Witterungsbedingt und wegen der späten Reife sind die Alphasäurengehalte zum jetzigen Zeitpunkt mit Ausnahme des Hallertauer Mittelfrüher noch nicht sonderlich hoch. Auch die Trockensubstanzgehalte liegen noch deutlich hinter den letztjährigen Werten zurück und bestätigen die subjektiven Eindrücke des späten Erntebeginns.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr.: 1. September
Opal: 2. September
Northern Brewer: 3. September
Hallertauer Tradition: 4. September
Perle: 6. September

Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von der optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.

Hinweise vom 9. August 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronospora-Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Aufgrund der regnerischen Witterung ist die Anzahl der Zoosporangien in den einzelnen Stationen wieder stark angestiegen und es bestehen weiterhin günstige Infektionsbedingungen für Peronospora. Wegen der erhöhten Anfälligkeit ab der Blüte und während der Ausdoldung ergeht ein Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten.
Sobald die Hopfengärten befahrbar sind, sollte bei den anfälligen Sorten umgehend mit Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden, wenn die letzte Behandlung länger als 7 Tage zurückliegt.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen
In dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist die Gefahr nach wie vor groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Dolden übergeht. Beobachtungen und Meldungen aus der Praxis belegen dies.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei auf Wirkstoffwechsel!
Das für Notfallsituationen zugelassene Mittel „Luna Sensation“ darf nur in der Bitterhopfensorte Herkules eingesetzt werden. Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.

Hinweise vom 28. Juli 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Erneuter Peronospora-Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist wieder angestiegen und hat an den meisten Stationen sogar die Bekämpfungsschwelle für tolerante Sorten überschritten. Da sich der Hopfen in der Blüte befindet und regionale Unterschiede in der Niederschlagsmenge und beim Peronospora-Ausgangsbefall bestehen, ergeht ein erneuter Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
Sobald die Hopfengärten befahrbar sind, sollte bei den anfälligen Sorten mit Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden, wenn die letzte Behandlung länger als 7 Tage zurückliegt.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
In dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist die Gefahr nach wie vor groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Dolden übergeht. Beobachtungen und Meldungen aus der Praxis belegen dies.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei auf Wirkstoffwechsel!
Das für Notfallsituationen zugelassene Mittel „Luna Sensation“ darf nur in der Bitterhopfensorte Herkules eingesetzt werden.

3. Termine für die Versuchsvorstellungen der LfL mit folgenden Themenschwerpunkte:

  • Biodiversitätsprojekt Eichelberg
  • die neue Hüller Hopfensorte Tango
  • Aktuelles zum Auftreten des Zitrusviroids (CBCVd) in der Hallertau
Dienstag, 03.08.2021 • 13.00
VeranstalterRing junger Hopfenpflanzer
VeranstaltungsortGasthaus Birnthaler, Geisenfeld (Münchener Str. 115)
Donnerstag, 05.08.2021 • 13.00
VeranstalterVlF Kelheim
VeranstaltungsortGasthaus Birnthaler, Geisenfeld (Münchener Str. 115)
Aufgrund von Corona-Beschränkungen und Feldhygienemaßnahmen findet keine Busrundfahrt statt, sondern die Veranstaltung wird in den Biergarten verlagert. Außerdem sind für den Besuch der Veranstaltung die bekannten Corona-Hygienemaßnahmen zu beachten (Maskenpflicht, Mindestabstand, Kontaktnachverfolgung).
Im Anschluss an die Vorstellung der Themenschwerpunkte besteht wie immer Gelegenheit zur Besprechung aktueller Themen und Diskussion mit den Experten der LfL.

Hinweise vom 19. Juli 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporasspritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist wieder angestiegen und lag bereits am Wochenende bei allen bayerischen Stationen über der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten oder sogar tolerante Sorten für Hopfen ab der Blüte. Da die meisten Hopfen mit der Blüte begonnen haben und nächstes Wochenende wieder Niederschläge angekündigt sind, besteht weiterhin die Gefahr für Peronospora-Sekundärinfektionen. Daher ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
Aufgrund der zahlreichen Niederschläge und schlechten Befahrbarkeit der vergangenen Wochen konnte der letzte Spritzaufruf in den meisten Fällen nicht termingerecht ausgeführt werden. Eine erneute Bekämpfungsmaßnahme in dieser Woche ist notwendig, wenn die letzte Peronosporabehandlung eine Woche oder länger zurückliegt.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
In dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist die Gefahr nach wie vor groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Blüten und Dolden übergeht.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten.
Achten Sie dabei auf Wirkstoffwechsel!

Hinweis vom 08. Juli 2021

Notfallzulassung von Luna Sensation zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Luna Sensation mit den Wirkstoffen Trifloxystrobin und Fluopyram zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen wurde vom BVL heute positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Luna Sensation ausschließlich in der besonders anfälligen Bitterhopfensorte Herkules bei Infektionsgefahr oder nach Warndienstaufruf ab sofort eingesetzt werden. Ware mit der Gebrauchsanweisung für den Einsatz in Hopfen dürfte aber erst ab Mitte nächster Woche beim Handel vorrätig sein.
Die Aufwandmenge beträgt bis 3/4 Gerüsthöhe (BBCH 37) 0,27 l/ha in 800 - 1200 l Wasser/ha, ab 3/4 Gerüsthöhe bis zur Knospenbildung (BBCH 37-55) 0,4 l/ha in 1500 - 2200 l Wasser/ha und ab der Knospenbildung bis zur vollen Ausdoldung (BBCH 55-79) 0,6 l/ha Luna Sensation in 2600 - 3300 l Wasser/ha. Mit Ausnahme von Kumar und Schwefel, mit denen keine Erfahrungen vorliegen, ist das Präparat gut mischbar.
Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.

Anwendungsbestimmungen:

  • NT 102: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
  • NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
  • NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
  • SF1891: Am Tage der Applikation darf der Bestand nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten werden. Am 2. Tag sind wieder Nachfolgearbeiten mit PS-Schutzanzug und Schutzhandschuhen möglich.
  • SF 276-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SS110-1, SS2101: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
  • SS2202: Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind ein PS-Schutzanzug und festes Schuhwerk zu tragen.

Hinweise vom 06. Juli 2021

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporaspritzaufruf in allen Anbaugebieten für alle Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien steigt an und hat an einigen Stationen bereits die abgesenkte Bekämpfungsschwelle für Hopfen ab der Blüte überschritten. Da erste frühe Hopfensorten mit der Blüte begonnen haben, sinkt die Bekämpfungsschwelle auf 20 Zoosporangien in der 4-Tagessumme bei toleranten Sorten bzw. auf 10 bei anfälligen Sorten. Infektionsgefahr für Sekundärbefall besteht nur, wenn Regen fällt und mindestens 4 Stunden Regenbenetzung am Tage vorherrschen. Taubenetzung allein reicht nicht aus. Da in den nächsten Tagen gewittrige Niederschläge vorhergesagt werden, ergeht aufgrund der Zunahme der Infektionsgefahr ein Spritzaufruf in allen Anbaugebieten und für alle Sorten.
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen werden vermehrt frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis werden nur noch wenige Aphisfliegen gefunden, so dass der Blattlauszuflug weitgehend abgeschlossen sein dürfte.
Teilweise wurden auch schon Behandlungen mit Teppeki nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern durchgeführt. Durchwegs wird von guten Bekämpfungserfolgen und nur noch wenigen übrig gebliebenen Blattläusen berichtet. Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls in einer Woche oder zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,5 l/ha zu verwenden. Weitere Hinweise zur Anwendung und zu den Auflagen finden Sie im Hopfenbau-Ringfax Nr. 30 vom 20.Mai 2021.
Nachdem die kühlen Temperaturen der vergangenen Woche die Entwicklung der Spinnmilben gebremst haben, ist bei sommerlichen Temperaturen wieder mit einer schnellen Vermehrung der Spinnmilben zu rechnen. Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.
In einigen Hopfengärten wurde bereits in der letzten Woche eine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt. Jetzt ist es an der Zeit, den Bekämpfungserfolg zu kontrollieren. Bei der warmen Witterung sind die verschiedenen Milbenstadien sehr mobil und haben bereits höhere Blattetagen erreicht. Darum sind die Kontrollen auch im Gipfelbereich notwendig. Sollten 14 Tage nach der Erstbehandlung noch aktive junge Spinnmilben gefunden werden, ist eine Folgespritzung bei erneuter Überschreitung der Bekämpfungsschwelle durchzuführen. Um Resistenzen vorzubeugen, muss auf Wirkstoffwechsel geachtet werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (ausreichende Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Das zur Blattlausbekämpfung eingesetzte Movento SC 100 hat auch eine gute Nebenwirkung gegen die Gemeine Spinnmilbe, die bei mäßigem Befallsdruck ausreichend sein kann, wie Erfahrungen aus dem letzten Jahr bestätigen.
4. Virussymptome am Hopfen
Kühle Temperaturen in der vergangenen Woche verbunden mit reichlich Niederschlägen haben zu deutlichen Ausprägungen von Virussymptomen am Hopfen geführt. Mögliche Symptome sind ein übermäßiges Winden bzw. Verdrehen des Triebes. Die Blätter zeigen eine gelbliche Marmorierung oder haben ein fleckenartiges Aussehen. Oft sind sie unvollständig ausgebildet, eingerissen und nach unten eingedreht. Beim Betrachten der Blattunterseite gegen das Licht sind kleine Risse und Blattaufhellungen zu erkennen.
Zu verwechseln sind die Symptome leicht mit Bormangel, bei dem das jüngste Pflanzengewebe betroffen ist und die Blätter ebenfalls unvollständig ausgebildet sind und nach unten einrollen. Beim Bormangel sind die Blätter aber einheitlich dunkelgrün und weisen keine Risse auf. Außerdem sind die Triebspitzen eingekürzt und verhärtet.
Da Viruserkrankungen nicht behandelt werden können, sollten Blattspritzungen mit Spurennährstoffen überlegt sein, um bei den jetzt anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen Schäden bei kombinierten Blattbehandlungen am Hopfen zu vermeiden.
5. Peronospora-Warndienst jetzt auch mit zeitlichen Verlauf der Zoosporangienzahlen
Der vielfache Wunsch aus der Praxis, nicht nur die aktuelle 4-Tagessumme sondern auch den Verlauf der Zoosporangienzahlen in den einzelnen Stationen verfolgen zu können, konnte jetzt umgesetzt werden. Mit Unterstützung des Instituts für Pflanzenschutz (IPS) und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Bad Kreuznach wurden in allen bayerischen Sporenfallengärten digitale Wetterstationen installiert und eine Anwendung zur grafischen Darstellung der Niederschläge und des Zoosporangienfluges programmiert.
Wenn Sie Peronospora-Monitoring anklicken, können Sie unter „Region“ zwischen den Anbaugebieten Hallertau, Spalt und Hersbruck wählen. Anschließend erscheint eine Grafik mit dem Verlauf der Niederschläge in der Anbauregion, den durchschnittlichen Zoosporangiezahlen der 4-Tagessumme und den Bekämpfungsaufrufen. Durch Klick auf die einzelnen grau hinterlegten Orte werden zusätzlich die Zoosporangienzahlen der einzelnen angewählten Peronospora-Standorte mit angezeigt.

Peronospora-Warndienst mit zeitlichen Verlauf der Zoosporangienzahlen Externer Link

Hinweis vom 15. Juni 2021

Kontrolle und Bekämpfung der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Seit Pfingsten läuft wieder das Blattlaus- und Spinnmilben-Monitoring. Dabei werden wöchentlich 33 Hopfengärten verteilt über die bayerischen Anbaugebiete exakt auf den Befall mit Blattläusen und Spinnmilben bonitiert. Wegen der kühlen und regnerischen Maiwitterung hat sich das Befallsgeschehen dieses Jahr im Vergleich zu den Vorjahren um einige Wochen verzögert. Die Situation und Bekämpfungsempfehlung stellen sich folgendermaßen dar:
Bei den Blattläusen sind jetzt in fast allen Hopfengärten schon Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Bekämpfungswürdiger Befall wurde noch nicht festgestellt. Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Sollte eine Erstbehandlung wegen Überschreitung der Bekämpfungsschwelle in den nächsten 1-2 Wochen notwendig werden, empfiehlt es sich, das Pflanzenschutzmittel Teppeki vorzulegen und Movento SC 100 für die Hauptbekämpfung ab Anfang Juli einzuplanen.
In etwa der Hälfte der 33 Monitoringgärten konnte Anfang der Woche ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. In einem Garten war sogar die Bekämpfungsschwelle des Befallsindex von 0,5 (Berechnung siehe Grünes Heft S. 87) überschritten. Diese ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her können mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.

Hinweis vom 10. Juni 2021

Zulassung von FOLPAN 80 WDG zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Peronospora) im Hopfen
Laut Mitteilung der Fa ADAMA hat Folpan 80 WDG (Wirkstoff Folpet) eine Zulassungserweiterung zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Peronospora) in Hopfen bis 31.12.2022 erhalten.
Laut Zulassung erfolgt die Anwendung im Entwicklungsstadium 32-79, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Max. 3 Anwendungen sind zugelassen. Die Aufwandmengen betragen bis ¾ der Gerüsthöhe des Hopfens (BBCH 37) 1,87 kg/ha in max. 1.000 l Wasser/ha, bis vor der Blüte (BBCH 55) 3,74 kg/ha in max. 2.000 l Wasser/ha und nach der Blüte (ab BBCH 55) 4,68 kg/ha in max. 2.500 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Nach früheren Erfahrungen ist Folpan 80 WDG gut mischbar.
Da Folpan 80 WDG ein Kontaktmittel ist und vorbeugend wirkt, sollte der Einsatz vor oder zum Befallsbeginn erfolgen.
Rückstandshöchstmengen für den Wirkstoff Folpet sind in der EU und für den Export nach US und Japan vorhanden.
Anwendungsbestimmungen:
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
SF 276-28HO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe tragen.
Beachten Sie unbedingt die Anwendungsempfehlungen des Deutschen Hopfenwirtschaftsverbandes:
„Geringe Verunreinigungen von Folpan 80 WDG mit Captan können nach Auskunft des Herstellers nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies könnte die Hopfenvermarktung in Ländern ohne Captan-Höchstmengen gefährden. Die Mitgliedsfirmen des DHWV weisen deshalb darauf hin, dass Folpan 80 WDG im Interesse einer reibungslosen Vermarktung ausschließlich für Hopfen eingesetzt werden darf, bei dem laut Pflanzenschutzschreiben keine von der EU-Norm abweichenden Vorgaben gelten.“
Im Anbaugebiet Tettnang bitte zusätzlich die Hinweise im Hopfenfax Tettnang Nr. 2 vom 21. Mai 2021 des landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg beachten.

Hinweis vom 07. Juni 2021

1. Peronospora-Warndienst! Achtung: Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten!
Der Temperaturanstieg in der vergangenen Woche und die gewittrigen Niederschläge am Wochenende haben die Peronosporagefahr deutlich erhöht. Dazu kommt, dass verbreitet Primärinfektionen (Bubiköpfe) beobachtet werden und auch die Anzahl der in den Sporenfallen ausgezählten Zoosporangien in den letzten Tagen angestiegen ist. An einer Station ist bereits die Bekämpfungsschwelle für anfällige und an einem Standort sogar für tolerante Sorten überschritten. Aufgrund der derzeit günstigen Infektionsbedingungen für Peronospora und der weiterhin vorhergesagten wechselhaften Witterung ergeht ein Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten.
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zur Behandlung teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontaktmittel zu bevorzugen.
Hinweis: neue Telefonnummer des Peronospora-Warndienstes für die Hallertau
Tel.: 08161 8640-2460
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden erste Mehltaupusteln auf Blättern gefunden und die schwül-warme Witterung begünstigt zudem den Befall. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome mit Echten Mehltau.
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird daher eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert-senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden.

Hinweis vom 04. Juni 2021

1. Peronospora-Befallssituation
Aus der Praxis mehren sich die Hinweise auf Primärinfektionen. Während der nass kühlen Witterung im Mai konnte der Erreger die Hopfenstöcke gut infizieren und mit der warmen Witterung der letzten Tage zum Ausbruch kommen lassen. Dabei sind Bodentriebe aber auch Haupttriebe primärinfiziert. Dies wird vor allem in anfälligen Sorten und in Beständen festgestellt, in welchen heuer noch keine gezielte Primärbehandlung erfolgte. Auch im letzten Jahr spät geerntete Bestände, die damals nicht ausreichend gegen Peronosporainfektionen geschützt wurden, ist ein stärkerer Befall festzustellen. Kontrollieren Sie deshalb ihre Gärten weiter auf Primärinfektion und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit vollsystemischen Mitteln in Kombination mit teilsystemischen und/oder Kontakt-Mitteln durch. Nutzen Sie die gute Befahrbarkeit und führen Sie bei Befall die Maßnahmen umgehend durch. Die Behandlung sollte nach 4-6 Tagen wiederholt werden.

Nach den Auszählungen der Zoosporangien durch den Peronosporawarndienst besteht derzeit noch keine Peronosporagefahr ausgehend durch Sekundärinfektionen.

Hinweise vom 27. Mai 2021

1. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F und Beloukha
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)

Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 400-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,04 % Break Thru sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei). Wegen der sehr starken Schaumbildung werden keine Mischungen mit Zink- und Borsalzen empfohlen.
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge 2. volle Menge Nährstofflösung 3. Schaumstopp 4. Beloukha 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißen Temperaturen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.
2. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Bei Düngebedarf und zur Behebung von Spurennährstoffmangel können flüssige Düngerlösungen direkt auf die Hopfenreihen im Spritzverfahren ausgebracht werden. Anders als im Ackerbau oder bei den übrigen Sonderkulturen, wo Blattverbrennungen unerwünscht sind, haben die Düngemaßnahmen im Hopfen den Nebeneffekt, dass die benetzten Blätter, Boden- und Seitentriebe je nach Witterungsbedingungen und Aggressivität der Düngerlösung verätzt werden. Bei starker Verätzung entspricht das Ergebnis dem des Hopfenputzens. Um eine gute Wirkung zu erreichen sollte ein darauffolgendes Anackern erst 8-10 Tage nach der Anwendnung erfolgen. Stickstoff greift Metall an, deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden.

Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL 28% N (Dichte: 1280 kg/m³)
100 kg AHL ≙ 28 kg N
100 L AHL ≙ 36 kg N
InnoFert Hopfen 15% N (Dichte: 1195 kg/m³)
100 kg InnoFert Hopfen ≙ 15 kg N
100 L InnoFert Hopfen ≙ 18 kg N
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.

Magnesiumchloridlösung 30% MgCl2 (Dichte: 1330 kg/m³)
100 kg MgCl2-Lösung ≙ 30 kg MgCl2 ≙ 13 kg MgO
100 L MgCl2 ≙ 40 kg MgCl2 ≙ 17 kg MgO
MgCl2 ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Durch Zugabe von MgCl2 kann die Ätzwirkung an den Boden- und Seitentrieben verbessert werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%)absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg)
15 % N-Lös. (InnoFert Hopfen)50 %250 l43 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser15 % 75 l-
Mischreihenfolge:
Durch die unterschiedliche Dichte der Komponenten sollte folgende Mischreihenfolge beachtet werden:
1. halbe Wassermenge 2. MgCl2 - Lösung 3. N-Komponente 4. Schaumstopp 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Witterungsbedingungen:
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.
Applikationstechnik:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleich bleibt.
Netzmittel und Spurennährstoffe:
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break-Thru mit einer Konzentration von 0,04 %, dass die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.

Hinweis vom 20. Mai 2021

Notfallzulassung von Movento SC 100 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zur Blattlausbekämpfung im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Movento SC 100 in Befallssituationen nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 31-39 in der Zeit vom 20. Mai bis 16. September 2021 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha Movento SC 100 in max. 3000 l Wasser. Von Mischungen mit anderen PSM, Blattdüngern und Netzmitteln wird seitens des Herstellers ausdrücklich abgeraten.
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NT 102: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 m zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
NW 468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.
Weitere Auflagen und Gefahrenhinweise finden Sie in der Gebrauchsanweisung.

Hinweise vom 17. Mai 2021

1. Dokumentation von Düngemaßnahmen im Hopfen
Ein Mindestmaß an Aufzeichnungen der durchgeführten Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei den Vor-Ort-Kontrollen geprüft. Darum wird an die Dokumentationspflicht erinnert und es ergehen für die einzelnen Bereiche folgende Hinweise:
Aufzeichnungen nach Düngeverordnung:
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) und Phosphat (P) sowie die für die Ermittlung zugrunde liegenden Werte und Daten vor der ersten Düngung. Zu beachten sind ggf. zusätzliche Auflagen in roten Gebieten wie u.a. die Wirtschaftsdünger- und Nmin-Untersuchungspflicht.
Ein Formblatt für die Aufzeichnung der Düngung steht Ihnen auf der Homepage der LfL unter „Formulare zur Aufzeichnung der Düngung“ zum Download bereit.
Die Dokumentation kann zudem über die Programme zur Düngebedarfsermittlung erfolgen, wenn die Inhaltsstoffe, Mengen und Ausbringdatum entsprechend der tatsächlichen Düngung angepasst wurden.
Bildung einer jährlich betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs sowie der tatsächlich erfolgten Düngung bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres.
Die Aufzeichnungen sind mind. 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.

Formulare zur Aufzeichnung der Düngung Externer Link

Der Betriebsinhaber hat spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme folgende Angaben aufzuzeichnen:

  • eindeutige Bezeichnung des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit
  • Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit
  • die Art und Menge des aufgebrachten Düngers
  • die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat; bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Gesamtmenge auch die Menge an verfügbaren Stickstoff (NH4-N). Zudem ist der Anteil an Stickstoff und Phosphat tierischer Herkunft zu dokumentieren.
2. Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen im Hopfen
Aufzeichnungen nach dem Pflanzenschutzgesetz:
Betriebsleiter sind verpflichtet, die im Betrieb durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen aufzuzeichnen. Die Form ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Aufzeichnungen sind zeitnah vorzunehmen und mind. für 3 Jahre nach dem Jahr der Anwendung aufzubewahren.

Erfassungsbogen Pflanzenschutz pdf 90 KB

Folgende Pflichtangaben sind erforderlich:

  • Anwendungsdatum
  • Kultur (z. B. Hopfen)
  • Anwendungsfläche (z. B. Name des Schlags, Feldstücks oder Bewirtschaftungseinheit, FID-Nr.)
  • Pflanzenschutzmittel (exakter und vollständiger Name jedes einzelnen Produkts)
  • Aufwandmenge je ha
  • Name des Anwenders (Vor- und Nachname)

Hinweise vom 11. Mai 2021

1. Peronospora –Warndienst hat seinen Betrieb aufgenommen
Seit Montag hat der Peronospora-Warndienst wieder seinen Betrieb aufgenommen. In der Hallertau werden an 5 Standorten Sporenfallen betrieben und täglich die Zoosporangien ausgezählt. Die Standorte der Peronosporastationen sind:
Aiglsbach (KEH)
Eschelbach (PAF)
Eschenhart (KEH)
Forchheim (EI)
Hirnkirchen (FS)
In den Anbauregionen Spalt (Mosbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) neu: 08161 8640 2460
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von 5 € pro Jahr beantragt werden.

Peronospora Warndienst

2. Peronospora-Befallssituation
Nach den ersten Auszählungen der Zoosporangien besteht derzeit noch keine Peronospora-Gefahr durch Sekundärinfektionen.
Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen in der vergangenen Woche und den angekündigten Regenfällen in den kommenden Tagen ist bei Erwärmung der Böden verstärkt mit Peronospora-Primärinfektionen zu rechnen.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbarem Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
3. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden in den letzten Jahren bereits im Mai erste Mehltaupusteln auf Blättern gefunden. Da die derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel hauptsächlich nur vorbeugend wirken, ist die Verhinderung bzw. Bekämpfung der Erstinfektionen von größter Bedeutung. Werden Pusteln gefunden, kann der Befall meist nicht mehr vollständig bekämpft werden bzw. gestaltet sich die weitere Bekämpfung während der Vegetation extrem aufwendig. Deshalb wird in Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen schon frühzeitig eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen. Aufgrund des langen Bekämpfungszeitraums bis zur Ernte und der begrenzten Mittelpalette muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Mittelwahl bzw. eine Behandlungsstrategie geplant werden. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist stets auf Wirkstoffwechsel zu achten. Zur vorbeugenden Mehltauerstbehandlung könnten z. B. die Pflanzenschutzmittel Flint oder Vivando eingesetzt werden.
Da Echter Mehltau andere Infektionsbedingungen als z. B. Peronospora hat, gibt es folglich auch unterschiedliche optimale Bekämpfungszeitpunkte. Deshalb kann auch eine Soloanwendung nur gegen Echten Mehltau für eine termingerechte Behandlung durchaus erforderlich und sinnvoll sein.
4. Zulassungsende von Systhane 20 EW zum 31.05.2021 – Restmengen können aber noch 2021 und 2022 aufgebraucht werden!
Wie bereits seit langem angekündigt, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Myclobutanil zum 31. Mai 2021 widerrufen. Im Hopfen ist davon Systhane 20 EW zur Bekämpfung des Echten Mehltaus betroffen. Für den Abverkauf von Restmengen gilt eine Frist bis 30.11.2021. Ein Aufbrauch von Restmengen ist noch bis 30.11.2022 möglich. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Damit kann Systhane 20 EW im Hopfen noch in diesem und nächsten Jahr eingesetzt werden. Sollten Sie dies planen, ist es notwendig, die Ware für beide Jahre jetzt vorzukaufen und zu bevorraten.

Hinweis vom 13. April 2021

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 13.04.2021)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 22.03.2021)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)2406969
Freising3306360
Hersbruck765368
Kelheim13176161
Landshut1747069
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)11024850
Spalt1058988
Bayern33445859
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
2021 trifft dies in der Anbauregion Hersbruck zu. Hier liegt der durchschnittliche endgültige Nmin-Wert um 15 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert. Hopfenbaubetriebe in der Region Hersbruck, die mit dem vorläufigen Nmin-Wert von 53 kg N/ha gerechnet haben, müssen die Düngebedarfsermittlung mit dem höheren endgültigen Nmin-Wert von 68 kg N/ha korrigieren.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus muss im „roten“ Gebiet die N-Düngung um 20 % reduziert werden.
Beachten Sie, dass nach der neuen Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 2 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen.

Hinweise vom 12. April 2021

1. Kontrolle auf Erdfloh- und Liebstöckelrüsslerbefall
Die sonnigen und warmen Tage um Ostern und am vergangenen Wochenende haben schon einige Bodenschädlinge an die Oberfläche gelockt, so dass erste Liebstöckelrüssler und Erdflöhe in den Hopfengärten beobachtet wurden. Sobald der Kälteeinbruch vorüber ist und sonniges Wetter für eine rasche Erwärmung der Böden sorgt, kommen die Bodenschädlinge vermehrt an die Oberfläche und können in der Nachmittagssonne gut beobachtet werden.
Kontrollieren Sie ab dem kommenden Wochenende die Hopfenstöcke und frischen Triebe auf Befall mit Drahtwurm, Liebstöckelrüssler, Erdfloh, Schattenwickler und später auch auf Markeule. Besonders gefährdet sind Junghopfen und junge Ertragsanlagen.
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51 (Risiko liegt beim Anwender). Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung an warmen und möglichst windstillen Tagen in den Vormittagsstunden empfohlen.
Zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers auf Hopfenflächen mit Starkbefall besteht seit dem 9. April eine Zulassung für Notfallsituationen für das Pflanzenschutzmittel Exirel. Die Anwendung ist im nächsten Absatz beschrieben.
2. Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nur auf Flächen mit Starkbefall oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 9. April bis 6. August 2021 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (vor dem 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2021, Seite 77)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU und kann daher nur in Hopfen mit „EU-Norm“ eingesetzt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten
NT 191/192: Während der Vegetationsperiode keine blühenden Wildkräuter/Zwischenfrüchte
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.

Hinweis vom 09. April 2021

Einzelpflanzenbehandlung zur Peronospora-Primärbekämpfung
Profiler (Wirkstoffe Fosetyl-Al + Fluopicolide) kann zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt nach dem Austrieb ab dem 3. Laubblattpaar bis zur Entfaltung des 5. Laubblattpaares als Reihen- oder Einzel-pflanzenbehandlung. Die Aufwandmenge beträgt 1,125 g pro Stock in 0,2-0,5 l Wasser. Max. dürfen 2,25 kg pro ha ausgebracht werden. Empfohlen wird die Spritzbehandlung bei den primäranfälligen Sorten HKS, HAL, HEB, HTU, NBR und NUG, sowie in allen jungen Ertragsanlagen, unabhängig von der Sorte. Außerdem wird eine Behandlung in allen Hopfengärten empfohlen, die im letzten Jahr Primärbefall aufwiesen.
„Achtung: Die Rückstandshöchstmenge (MRL) für Fluopicolide wird noch in diesem Jahr von 0,7 ppm auf 0,15 ppm gesenkt. Damit steigt das Risiko, dass der künftig gültige MRL von 0,15 ppm überschritten wird und die Verkehrsfähigkeit betroffener Partien gefährdet ist. Das Risiko scheint aber beherrschbar, wenn der Einsatz von Profiler vor dem Anleiten des Hopfens und in jedem Fall vor dem 30. April erfolgt sowie im Übrigen die Vorgaben bzw. Anwendungsempfehlungen des Grünen Hefts zum Einsatz von Fluopicolide ausdrücklich beachtet und eingehalten werden“.
Aliette WG ist ebenfalls zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion zugelassen. Da die Wirkstoffaufnahme bei diesem Präparat hauptsächlich über das Blatt erfolgt, ist eine erste Spritzanwendung bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe durch Besprühen der Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend zu anzupassen.
Bei Mischungen von Profiler oder Aliette WG mit SC-Formulierungen sollten diese im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Zudem sollten diese beiden Produkte nicht mit Blattdüngern gemischt werden. Sonstige Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise finden Sie im Grünen Heft oder in der Gebrauchsanweisung.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel sollten nach der Applikation mindesten zwei Tage ohne Frost folgen.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst.

Hinweise vom 30. März 2021

Empfohlene Mischungen für Nährstofflösungen
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%)absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg)
28 % N-Lös. (AHL) N-Komponente35 %175 l63 kg N
MgCl235 %175 l30 kg MgO
Wasser30 %150 l-
1. Ausschreibung für eine Arbeiterstelle am Hopfenforschungszentrum Hüll
Das Hopfenforschungszentrum Hüll der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Hüll eine/n Landwirtschaftliche/n Mitarbeiter/in (m/w/d), Vollzeit, unbefristet.

Stellenausschreibung am Hopfenforschungszentrum Externer Link

2. LfL-Hopfenbauversammlung mit letzten Online-Vorträgen
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und den angeordneten Kontaktbeschränkungen war es dieses Jahr leider nicht möglich, unsere traditionellen LfL-Hopfenbauversammlungen zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Präsenzveranstaltungen in den Gasthäusern der verschiedenen Landkreise in der Hallertau, Spalt und Hersbruck abzuhalten. Darum werden verschiedene Themen in Form von Onlinevideos vorgestellt.

LfL-Hopfenbauversammlung Online-Vorträge

Hinweise vom 26. März 2021

1. LfL-Hopfenbauversammlung weitere Vorträge online
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und den angeordneten Kontaktbeschränkungen ist es dieses Jahr, wie bereits angekündigt, leider nicht möglich, unsere traditionellen LfL-Hopfenbauversammlungen zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Präsenzveranstaltungen in den Gasthäusern der verschiedenen Landkreise in der Hallertau, Spalt und Hersbruck abzuhalten.

LfL-Hopfenbauversammlung Online-Vorträge

2. Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Alle Hopfenbaubetriebe, die im letzten Herbst Rebenhäcksel auf ihre Flächen zurückgefahren und somit die Ausnahmen von der DüV hinsichtlich der Mengenbegrenzung und Sperrfrist in Anspruch genommen haben, müssen in diesem Frühjahr mindestens 3 eigene Nmin-Untersuchungen durchführen. Dazu ist noch bis Dienstag, 6. April 2021 Gelegenheit, die gekühlten Bodenproben beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden.
„Grünes“ Gebiet (nicht nitratgefährdet):
Hier hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung. Wer die Ausnahmeregelung für die Herbstausbringung der Rebenhäcksel 2020 nicht in Anspruch genommen hat, benötigt keine eigenen Nmin-Untersuchungen im Hopfen.
Vorläufige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 22.03.2021)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)17669
Freising26663
Hersbruck3153
Kelheim114761
Landshut12870
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.)93848
Spalt10289
Bayern278858
Endgültige Nmin-Werte werden über Ringfax nach Ostern bekannt gegeben. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
Rote Gebiete:
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens 2 Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. 1 Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!

Hinweise vom 16. März 2021

1. LfL-Hopfenbauversammlung dieses Jahr als einzelne Online-Vorträge
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und den angeordneten Kontaktbeschränkungen ist es dieses Jahr leider nicht möglich, unsere traditionellen LfL-Hopfenbauversammlungen zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Präsenzveranstaltungen in den Gasthäusern der verschiedenen Landkreise in der Hallertau, Spalt und Hersbruck abzuhalten.
Um den Hopfenpflanzern dennoch aktuelle Versuchsergebnisse und Wissenswertes aus der Hopfenforschung und -beratung näher zu bringen, werden wir die in der Januarausgabe der Hopfen-Rundschau bekannt gegebenen Fachthemen als Online-Vorträge auf unserer Webseite ab dem 16. März verteilt über die nächsten Wochen zur Verfügung stellen.

LfL-Hopfenbauversammlung Online-Vorträge

2. Neue Telefonnummern der LfL-Hopfenberatung Wolnzach und des Hopfenforschungszentrums in Hüll
Im Zuge der Telefonumstellung auf Internettelefonie (VoIP) und Angleichung aller LfL-Standorte an die einheitliche LfL-Vorwahlnummer sind die LfL-Hopfenberatung in Wolnzach und das Hopfenforschungszentrum in Hüll ab sofort unter folgenden neuen Telefonnummern erreichbar:
Dienststelle Wolnzachalte Telefonnummerneue Telefonnummer
LfL-Hopfenberatung08442 957-40008161 8640 2400
Fax-Nr. LfL-Hopfenberatung08442 957-40208161 8640 2402
Peronospora-Warndienst08442 9257-60 oder -6108161 8640 2460
Dienststelle Hüll
LfL-Hopfenforschungszentrum08442 9257-008161 8640 2300
Fax-Nr.08442 9257-7008161 8640 2370

Hinweis vom 17. Februar 2021

LfL-Berechnungsprogramm für Treibhausgas-Emissionen im Internet jetzt freigeschaltet!
In der Februarausgabe der Hopfen-Rundschau auf den Seiten 57-59 wurde in dem Beitrag „Klima-Check Landwirtschaft im Hopfenbau“ ein von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) entwickeltes Berechnungsprogramm zur Einschätzung der Treibhausgasemissionen im Hopfenanbau vorgestellt.
Das LfL-Tool IDB.THG Hopfen ist an den LfL-Deckungsbeitragsrechner gekoppelt, so dass wenige Eingaben genügen, um mit den Angaben zur Deckungsbeitragsberechnung auch gleichzeitig die Treibhausgasemissionen bei den verschiedenen Sorten ausweisen zu können.
Zur Erleichterung für den Anwender sind alle Positionen in der Deckungsbeitragsberechnung mit Durchschnittswerten vorbelegt, können aber für die jeweiligen Sorten und individuell je nach betrieblichen Gegebenheiten verändert werden. Somit können einzelbetriebliche Deckungsbeiträge und jetzt auch Treibhausgasemissionen leicht errechnet werden.

LfL-Deckungsbeiträge - Hopfen mit Bilanzierung der Treibhausgasemissionen Externer Link

Hinweis vom 15. Februar 2021

Rebenhäckselausbringung im Herbst künftig unter Auflagen möglich!
Der Antrag des Hopfenpflanzerverbandes und die umfangreichen Forschungsarbeiten der LfL-Arbeitsgruppe Hopfenbau, Produktionstechnik, die von der Erzeugergemeinschaft HVG finanziert wurden, haben zu folgender Ausnahmeregelung für die künftige Herbstausbringung von Rebenhäcksel geführt.
Das Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlässt zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter Einbeziehung der Zwischenergebnisse der Versuche zum Rebenhäckseleinsatz und den Anforderungen der DüV 2020 in Bayern folgende neue Regelung zur Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst (zeitlich unbefristet):
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist künftig bis 31.10. auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn
auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:

Hopfenflächen:
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.

Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.

Die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt.

Hinweise vom 26. November 2020

1. Gewässerrandstreifen beachten und einhalten
Im Jahr 2019 sind das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bayerische Wassergesetz geändert worden. Zudem wurde das Bundes-Wasserhaushaltsgesetz mit Wirkung zum 30.06.2020 geändert.
Auf Grund dieser Gesetzesänderungen gilt in einer Breite von mindestens 5 m von der Böschungsoberkante (bzw. Uferlinie) das Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung entlang fließender oder stehender Gewässer. Auf Flächen, die zu diesen Gewässern auf den ersten 20 m eine Hangneigung über 5 % aufweisen, ist innerhalb eines Abstandes von 5 Metern ab der Böschungsoberkante eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen (§ 38 a Wasserhaushaltsgesetz).
Davon betroffen ist auch der Anbau von Hopfen.
Ausgenommen davon sind künstliche Gewässer bei einer Hangneigung der ersten 20 m von der Böschungsoberkante unter 5 % (im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes) sowie Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes).
2. Überarbeitung der Gebietskulissen
Die zu Beginn des Jahres aus dem iBALIS herausgenommenen Kulissen "Fließgewässer (VB)" und "Seen (VB)" werden derzeit von der Wasserwirtschaftsverwaltung überarbeitet. Aktuell kann die Einstufung als Gewässer und der Stand der Überarbeitung auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt im Umweltatlas Bayern unter Gewässerbewirtschaftung betrachtet werden.
Sollten seitens des Bewirtschafters Zweifel oder Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Einstufung bestehen, wenden Sie sich bitte umgehend mit entsprechender Begründung an das zuständige Wasserwirtschaftsamt, damit den Widersprüchen vor Ort nachgegangen werden kann. Solange die Kartierarbeiten an Gewässern 3. Ordnung nicht abgeschlossen sind und der Bearbeitungsstand für die Gewässerrandstreifen im Umweltatlas nicht von gelb (in Überprüfung) auf grün (erforderlich) gesetzt wurde, kann auch 2021 die Bewirtschaftung und Beerntung des Randstreifens noch in gewohnter Weise erfolgen.

Landesamts für Umwelt, Umweltatlas Bayern Externer Link

3. Verpflichtung nach dem Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz
Die gesetzlichen Verpflichtungen des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG (Volksbegehren) und § 38 a Wasserhaushaltsgesetz zur Anlage eines Gewässerrandstreifens bestand bereits heuer an eindeutig erkennbaren Gewässern (u.a. Flüsse und Bäche mit Namen). Die Gewässerrandstreifen nach Wasserhaushaltsgesetz sind daher bereits Teil der Cross-Compliance Anforderungen. Lediglich an Gewässern 3. Ordnung gab es wegen der Ungereimtheiten und noch nicht abgeschlossenen Kartierarbeiten eine Ausnahmeregelung.
Die Auflagen besagen, dass in einem Streifen von 5 m, gemessen von der Böschungsoberkante bzw., wenn diese nicht eindeutig ist, von der Uferlinie des Gewässers bis zum Feldrand, jegliche garten- und ackerbauliche Nutzung verboten ist. Auf Flächen mit über 5 % Hangneigung zum Gewässer ist auf den 5 m Gewässerrandstreifen eine ganzjährig geschlossene begrünte Pflanzendecke herzustellen und zu erhalten. Berücksichtigen Sie auch, dass auf diesen Gewässerrandstreifen keine Bodenbearbeitung erfolgen darf und sie begrünt werden müssen. Dies gilt bei Hopfengärten auch für Vorgewende, die an Gewässer grenzen. Sollten sich noch Hopfenreihen in dem 5 m-Streifen befinden, sind diese zu roden. Ein Befahren der Gewässerrandstreifen ist erlaubt. Bei bestehenden Anlagen dürfen Hopfengerüste im Bereich der Gewässerrandstreifen stehen bleiben. Notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sind zulässig. Bei künftigen Neuanlagen dürfen sich Gerüstanlagen jedoch nicht im Bereich der Gewässerrandstreifen befinden.
Auf Grundstücken des Freistaates Bayern ist der Gewässerrandstreifen an Gewässern erster und zweiter Ordnung 10 m breit (Art. 21 BayWG). Hier sind zudem auch der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten.
Die Gewässerrandstreifen sind für die KULAP- und Mehrfachantragstellung auch in den Feldstückskarten in iBALIS zu erfassen. Wie die Gewässerrandstreifen in iBALIS erstellt und gepflegt werden können, ist in iBALIS unter der „Hilfe/Feldstückskarte/GWR erstellen und pflegen“ anschaulich nachzulesen.
Im Zweifelsfall sollten Änderungen in Absprache mit Ihrem Sachbearbeiter des AELF vorgenommen werden.

Hinweis vom 11. November 2020

PRAXIS-FIT startet ins elfte Jahr!
Zukünftige Leiter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe sind erfolgreicher, wenn sie verschiedene Arbeitsabläufe direkt bei erfahrenen Berufskollegen erleben können. Dazu richtet der vlf Abensberg e. V. mit seinem bewährten Fortbildungsangebot „PRAXIS-FIT“ Lerneinheiten in Kleingruppen aus.
Auf Meisterbetrieben werden im zeitlichen Umfang von insgesamt ca. 16 Stunden auch im Fachbereich Hopfenbau Übungen angeboten.

Anmeldung sind bis 30. November 2020 möglich.
Tel.: 09443 704-1154
Internet: Startseite AELF Abensberg Externer Link

Hinweis vom 28. Oktober 2020

Corona-Kommunikationskonzepts der Bayerischen Staatsregierung zur Information der Hopfenbaubetriebe und deren Saisonarbeitskräfte
Im Rahmen des Corona-Kommunikationskonzepts der Bayerischen Staatsregierung zur Intensivierung der Information der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der Saisonarbeitskräfte werden folgende Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt:
Das StMELF hat ein „Best-Practice-Video“ erstellt. Das Video richtet sich vor allem an Betriebsleiter und ist auch mit Untertiteln in Rumänisch und Polnisch verfügbar.

Coronavirus – Wichtige Informationen Externer Link

Das Video steht daneben auch zum Download bereit, insbesondere auch als „kleinere“ WhatsApp-Version, die leichter versendet werden kann.
(Passwort: Corona2020)

OwnCloud des StMELF Externer Link

Ebenfalls finden Sie auf dieser Seite leicht verständliche Piktogramme zum Corona-angepassten Verhalten für die Saisonarbeitskräfte. Die Piktogramme verfügen über eine freie Bild-Lizenz und sind ausdrücklich zum Teilen in Social Media vorgesehen.
Die vorgenannten Medien werden überdies auf den Websites aller Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingepflegt.
Daneben werden die Piktogramme in gedruckter Form als Flyer und Poster für landwirtschaftliche Betriebe (oder deren Zusammenschlüsse wie Erzeugerringe, Verbände usw.), die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, zur Verfügung gestellt.
Hopfenbaubetriebe können Flyer und Poster bei der staatlichen Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft im Haus des Hopfens in Wolnzach im Eingangsbereich abholen.

Hinweis vom 14. Oktober 2020

Verschiebung der Sperrfrist für die Hopfenrebenhäckselausbringung 2020
Die Fachzentren Agrarökologie in Oberbayern und Niederbayern sind die zuständige Stelle für die Düngeverordnung.
Auf Grund der langanhaltenden und regional sehr ergiebigen Regenperiode der letzten Wochen erlassen die Fachzentren Agrarökologie Oberbayern & Niederbayern für das Jahr 2020 eine Ausnahmegenehmigung für die Hopfenrebenhäckselausbringung.
Die Frist, bis zu der Hopfenrebenhäcksel ausgebracht werden dürfen, wird um eine Woche bis einschließlich 22. Oktober verlängert. Bis zu diesem Termin muss auch eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät sein. Diese darf bis 1. Mai 2021 nicht eingearbeitet werden und muss im Winter mindestens eine Breite von einem Meter zwischen den Bifängen bedecken.
Die weiteren Anforderungen bzgl. der Nmin Beprobung bleibt von der Ausnahmegenehmigung unberührt bestehen.

Hinweise vom 16. September 2020

1. Was ist bei der Ausbringung von Rebenhäcksel im Herbst zu beachten?
Da es in der letzten Zeit immer wieder Anfragen an die Hopfenberatung und an das Fachzentrum Agrarökologie gibt, bis wann, in welchen Mengen und auf welche Flächen Rebenhäcksel im Herbst zurück auf die Felder gefahren werden dürfen, finden Sie in den nachfolgenden Hinweisen die Vorgaben und Bestimmungen, die bei der Rückführung der Rebenhäcksel im Herbst 2020 in Bayern zu beachten sind:

Zeitraum:
Wegen des späten Erntezeitraums von Hopfen und der notwendigen Lagerzeit von mind. 7 Tagen zur Hygienisierung der Ernterückstände gilt in Bayern eine allgemeine Verlängerung des Ausbringungszeitraums für Hopfenrebenhäcksel bis zum 15. Oktober, d. h. der späteste Termin für das Ausfahren der Rebenhäcksel ist der 15. Oktober.

Menge:
Unabhängig von der bisher gültigen Regelung für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (= Rebenhäcksel), dass im Herbst max. 60 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg Ammoniumstickstoff pro ha ausgebracht werden dürfen, darf pro ha so viel Rebenhäcksel auf die Fläche zurückgeführt werden, wie auf einem ha Hopfen Rebenhäcksel anfällt.

Zulässige Flächen:
Hopfenflächen
Ackerflächen, gemäß DüV v. 26.05.2017 zulässige Flächen, wie z. B.
Winterraps (Aussaat bis 15.09.)
Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 01.10.)
Zwischenfrucht (Aussaat bis 15.09., abfrierend oder überwinternd, Mindeststandzeit der ZWF nach der Düngung 6 Wochen)

Zusätzliche Auflagen (bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen):
Bei Rückführung auf Hopfenflächen
Beibehaltung oder Einsaat einer überwinternden Zwischenfrucht bis spätestens 15. Oktober
Mindestbreite der Zwischenfrucht im Winter 1 m
Einarbeitung der Zwischenfrucht frühestens ab 1. Mai
Begrenzung des errechneten Stickstoffdüngebedarfs bei Hopfen in der Düngebedarfsermittlung auf max. 200 kg N/ha, selbst wenn aufgrund der Ertragserwartung oder niedriger Nmin-Werte ein höherer Bedarf ermittelt wurde
Durchführung von mind. 3 Nmin-Untersuchungen im Frühjahr im Hopfen

Sollten Sie mit Flächen, auf denen im Herbst Rebenhäcksel zurückgeführt werden sollen, anderweitige Verpflichtungen (z. B. KuLaP-Maßnahme) eingegangen sein, sind darüberhinausgehende Bewirtschaftungsbeschränkungen ebenfalls zu beachten.
2. Für Moosburger Hopfenbonitierung noch Muster gesucht!
Für die Moosburger Hopfenbonitierung können noch bis nächsten Montag Muster bei den Sorten Northern Brewer, Spalter Select und Hallertauer Taurus angemeldet werden. Sprechen Sie Ihren Musterzieher auf die Probenahme an oder melden Sie sich unter Tel. 08442/957-311.

Hinweise vom 08. September 2020

1. Peronosporagefahr bei späten anfälligen Sorten nicht unterschätzen!
Bei den letzten Auszählungen Ende August lag die Anzahl der Zoosporangien unter der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten. Da den ganzen Sommer über aber ein relativ hoher Peronosporadruck geherrscht hat und der letzte Spritzaufruf für anfällige Sorten bereits 15 Tage zurückliegt, wird empfohlen, späte anfällige Sorten, die nach dem 18. September geerntet werden, noch einmal gegen Peronospora zu behandeln.
Beachten Sie die Wartezeit der eingesetzten Präparate.
2. Gefahr von Spätmehltaubefall!
Die Gefahr von Spätmehltaubefall bei anfälligen Sorten und spät geernteten Hopfen ist schwer einzuschätzen, da Dolden oftmals bei der Pflücke meist keinen sichtbaren Pilzbelag aufweisen und von schöner grüner Farbe sind. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Es wird daher dringend empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten Sorten nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefel-Präparate durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
3. Ausbringung von Rebenhäcksel
Vom Rebenhäckselhaufen läuft nach einiger Zeit Sickersaft weg.
Dieser Sickersaft ist gewässergefährdend und somit auch schädlich für unser Grundwasser. Rebenhäcksel sollte deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen erst nach einer gewissen Heißrottephase so bald wie möglich ausgefahren werden. Die Heißrotte dient der Abtötung von Schädlingen und Krankheitserregern. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht werden. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie auf die neue Untersuchungspflicht für Rebenhäcksel als zusätzliche Auflage in „roten Gebieten“ (s. Hinweise im Ringfax Nr. 53 vom 19.08.2020 oder in der Hopfen-Rundschau vom August 2020, S. 318)
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung!
In Bayern gilt auch dieses Jahr noch die allgemeine Sperrfristverschiebung für Rebenhäcksel, so dass Rebenhäcksel bis zum 15. Oktober ausgebracht werden können. Dabei muss die Rückführung gleichmäßig auf alle Hopfenflächen oder sonstige gem. DüV zulässige Flächen (Ackerfläche mit bereits eingesäter Zwischenfrucht, Winterraps und bis 1. Oktober gesäte Wintergerste nach Getreidevorfrucht) erfolgen.
Ungeachtet der 60 kg N-Obergrenze kann die Gesamtmenge des angefallenen Rebenhäcksels nur auf die Hopfenfläche zurückgeführt werden, wenn eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät ist/wird, die im Winter zwischen den Reihen eine Mindestbreite von 1 m aufweist und nicht vor dem 1. Mai eingearbeitet wird. Eine Herbsteinsaat nach der Rebenhäckselausbringung ist bis 15. Oktober noch möglich.
Beachte: Für Landwirte, die die KULAP-Maßnahmen „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten“ (B 35) bzw. „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (B 36) abgeschlossen haben, ist der spätestmögliche Einsaatzeitpunkt 1. Oktober zu beachten.
Beim Ausfahren der Rebenhäcksel ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.

Hinweise vom 27. August 2020

1. Reife und Erntezeitpunkte!
Die Entwicklungsverzögerung des Hopfens nach dem kühlen Frühsommer konnte nicht mehr vollständig aufgeholt werden, so dass sich eine etwas spätere Reife des Hopfens gegenüber Durchschnittsjahren abzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Ausdoldung und Inhaltsstoffbildung schon etwas weiter fortgeschritten. Dies zeigt sich auch in den bisher gemessenen Trockensubstanzgehalten und Alphaergebnissen.
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Dadurch kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:

Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 01. September
Hallertauer Tradition, Opal: 02. September
Perle, Saphir: 04. September
Hall. Taurus: 05. September
Hall. Magnum: 06. September
Spalter Select: 07. September
Polaris, Smaragd: 08. September
Hallertauer Blanc: 09. September
Callista, Hersbrucker Spät: 10. September
Herkules, Cascade: 11. - 12. September
Ariana, Hüll Melon: 15. - 16. September
Nugget: 18. - 20. September
Mandarina Bavaria: 20. - 22. September

Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring der LfL können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt verfolgen.
2. Entfernen von welkebefallenen Pflanzen und Rebstrunken von der Fläche
Der Pilz Verticillium nonalfalfae, der die Hopfenwelke verursacht, trat dieses Jahr verstärkt auf. Der Bodenpilz infiziert im Frühsommer junge oder verletzte Wurzeln und breitet sich in den Wasserleitungsbahnen von unten nach oben aus. Dabei verstopft er die Leitungsbahnen, so dass die Wassernachlieferung gestört ist. Die Folge sind typische Welkeerscheinungen. Als Überdauerungsorgane bildet der Pilz im infizierten Gewebe ein Dauermycel, das über Pflanzenreste, nicht hygienisierte Ernterückstände und Bodenverschleppung verbreitet werden kann und 4-5 Jahre im Boden lebensfähig ist.
Großen Einfluss auf den Welkebefall haben neben der Witterung und der Höhe der Stickstoffdüngung die Menge und Rasse des Pilzes (mild oder letal) im Boden.
Um die Anreicherung von infektiösen Dauerorganen im Boden zu reduzieren, wird dringend empfohlen, welkebefallene Reben separat zu ernten und aus dem Hopfengarten zu entfernen. Mitgeerntete Welkereben sollten an der Pflückmaschine separiert werden, damit das infizierte Material nicht in den Rebenhäckselhaufen gelangt. Nach der Ernte sollten die Rebstrunken tief abgeschnitten, aufgesammelt und ebenfalls von der Fläche entfernt werden. Verzichten Sie, wenn möglich, auf die Rückführung und Ausbringung von Rebenhäcksel in welkebefallene Hopfengärten.
Da eine Abtötung der Überdauerungorgane des Welkepilzes nur in der Heißrotte erfolgt und diese bei der normalen Lagerung auf dem Haufen nicht zuverlässig gewährleistet ist, sollten die entfernten Welkereben und Rebstrunken am besten verbrannt werden.
Die Bestimmungen und Sicherheitshinweise für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus der Hopfenproduktion ergeben sich aus der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ (PflAbfV).
Am Tag, an dem die Abfälle verbrannt werden, sollte zuvor die Polizei und örtliche Feuerwehr verständigt werden.

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen Externer Link

3. Für Moosburger Hopfenbonitierung noch Muster gesucht!
Für die Moosburger Hopfenbonitierung werden noch Muster von den Aromasorten Hallertauer mfr, Hersbrucker Spät, Saphir und Spalter Select sowie von den Bitter- und Hochalphasorten Northern Brewer, Magnum, Taurus und Herkules gesucht. Letzter Termin für die Probenahme des abgewogenen und zur Zertifizierung bereitgestellten Hopfens ist Montag, der 21. September 2020.
Falls Sie ein Muster der genannten Sorten zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte beim Hopfenring unter der Tel.-Nr. 08442/957-311 oder sprechen Sie Ihren Musterzieher auf die Probenahme an.

Hinweise vom 24. August 2020

1. Peronospora-Warndienst - Achtung: Peronosporaspritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist angestiegen und hat an fast allen Stationen in der Hallertau die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten überschritten.
Da der letzte Spritzaufruf 11 Tage zurück liegt und am Wochenende verbreitet Niederschläge gefallen sind, ergeht aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr ein Peronosporaspritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten.
Beachten Sie bei der Mittelwahl die Wartezeit der verschiedenen Präparate.
2. Gefahr von Spätmehltaubefall!
Der Infektionsdruck mit Echten Mehltau ist hoch und in Praxisgärten ist vielfach Doldenbefall zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass der Erreger sich in befallenen Beständen noch weiter verbreitet und zu sogenanntem Spätmehltaubefall an den Dolden führt. Hierbei weisen die Dolden bei der Pflücke meist keinen sichtbaren Pilzbelag auf und sind von schöner grüner Farbe. Nach der Trocknung aber haben die Dolden ein gelblich bis gelb-bräunlich gesprenkeltes Aussehen und unter dem Mikroskop sind Pilzstrukturen erkennbar.
Wegen des schwer einzuschätzenden Mehltaudrucks wird empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefelpräparaten durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
3. Junghopfen möglichst spät ernten und weiterhin pflegen!
Junghopfen sollten im ersten Jahr nicht oder erst sehr spät geerntet werden. Dies dankt der Stock mit einem kräftigeren Austrieb und Mehrertrag im nächsten Jahr.
Wegen der längeren Vegetationszeit ist der Junghopfen empfänglicher für Krankheiten (Peronospora, Echter Mehltau) und Schädlinge (Spinnmilben). Insbesondere Peronospora stellt eine Gefahr dar, da der Erreger im Junghopfen überwintern kann und der Stock nächstes Jahr Peronospora-Primärbefall zeigt. Kontrollieren Sie daher Ihre Junghopfenanlagen und führen Sie weiterhin notwendige Bekämpfungsmaßnahmen durch. Dies gilt v.a. auch für aufgeschultes Fechsermaterial.

Hinweise vom 19. August 2020

1. Gehagelte Hopfen baldmöglichst gegen Peronospora behandeln!
Gestern kam es in der nördlichen Hallertau zu gewittrigen Niederschlägen verbunden mit Hagel. Da die Hagelkörner am Hopfen das Pflanzengewebe verletzen und so Eintrittspforten für den Peronosporapilz schaffen, ist nach Hagelschauern die Peronosporagefahr um ein Vielfaches höher. Dazu kommt, dass die Anzahl der Zoosporangien nach wie auf hohem Niveau ist und die Infektionswahrscheinlichkeit zusätzlich erhöht.
Behandeln Sie daher hagelgeschädigte Hopfen unabhängig von der Sorte, sobald die Böden befahrbar sind, vorzugsweise mit Kontaktmitteln bzw. kupferhaltigen Präparaten.
In den übrigen Regionen sollten die Hinweise des Peronospora-Warndienstes beachtet bzw. der nächste Spritzaufruf abgewartet werden.
2. Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings ab morgen wieder im Internet!
Seit gestern wird in Zusammenarbeit mit dem Hopfenring verteilt über die Hallertau von den Aromasorten Hallertauer Mfr., Perle, Hallertauer Tradition und Hersbrucker sowie von den Hochalphasorten Hallertauer Magnum und Herkules an 5-7 Terminen im wöchentlichen Abstand aus je 10 Praxisgärten jeweils eine Aufleitung beerntet, verwogen und separat getrocknet. Durch die Analyse des TS- und Alphasäurengehalts in einem akkreditierten Labor kann am Folgetag der Trockensubstanzgehalt des Grünhopfens und der Alphasäurengehalt bei 10 % Wasser berechnet werden. Aus den Ergebnissen dieser wöchentlichen Trockensubstanz- und Alphagehaltsbestimmungen können Rückschlüsse auf die Erntereife der wichtigsten Hopfensorten gezogen und Beratungshinweise zum optimalen Erntezeitpunkt gegeben werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.
Die ersten Ergebnisse werden morgen ins Netz gestellt!
3. Reife und Erntebeginn ähnlich dem Vorjahr!
Mit einer zu frühen Ernte wird Ertrag verschenkt und der Stock geschwächt. Eine zu späte Ernte führt zu Mängeln bei der äußeren Qualität.
Nach dem kühlen Frühsommer mit einer Entwicklungsverzögerung von bis zu 14 Tagen konnte der Hopfen den Rückstand ab beginnender Ausdoldung etwas aufholen. Ausreichende Niederschläge in den letzten Wochen und nur wenige heiße Tage haben bewirkt, dass sich die Ausdoldung und Abreife des Hopfens gegenüber einem durchschnittlichen Erntebeginn um einige Tage verzögern wird.
Den etwas späteren Erntebeginn kann man auch aus den ersten Untersuchungsergebnissen der Biogeneseversuche in Hüll ablesen. Obwohl die Alphasäurengehalte die zum gleichen Zeitpunkt gemessenen Vorjahreswerte schon übertreffen, liegen die Trockensubstanzgehalte noch deutlich hinter den letztjährigen Werten zurück und bestätigen die subjektiven Eindrücke bei den Bestandsbeurteilungen.

Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 1. September
Hallertauer Tradition, Opal: 2. September
Perle: 4. September

Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.

Hinweise vom 13. August 2020

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporasspritzaufruf für alle Sorten in der Hallertau!
Die Anzahl der Zoosporangien ist an allen Stationen angestiegen und hat die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten und an einer Station die Schwelle für tolerante Sorten überschritten. Auf Grund der vorhergesagten wechselhaften Witterung ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, deshalb ergeht ein Spritzaufruf im Anbaugebiet Hallertau für alle Sorten.
2. Echten Mehltau bekämpfen!
Aus der Praxis häufen sich die Meldungen von zum Teil massivem Mehltaubefall.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in anfälligen Sorten und Befallslagen die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus keinesfalls zu überschreiten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und unbedingt auf die
Einhaltung der Wartezeit!
3. Spinnmilbenbefall kontrollieren!
Die Spinnmilbe hat sich auf Grund der heißen Temperaturen in einzelnen Fällen stark vermehrt. Führen Sie deshalb insbesondere bei spät zu erntenden Sorten sorgfältige Bonituren im Gipfelbereich durch. Achten Sie bei Behandlungen auf einen Wirkstoffwechsel und unbedingte Einhaltung der Wartezeit!

Hinweise vom 31. Juli 2020

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporasspritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten!
Die Anzahl der Zoosporangien steigt wieder an und liegt an 2 Stationen in der Hallertau bereits über der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten. Da ab dem Wochenende wieder Niederschläge angekündigt sind, gestern in der nördlichen Hallertau stellenweise Hagel niedergegangen ist und sich der Hopfen in der Blüte und beginnenden Ausdoldung befindet, erhöht sich die Gefahr für Peronospora-Sekundärinfektionen deutlich. Daher ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten in allen Anbaugebieten.
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
In dichten Beständen, bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist die Gefahr nach wie vor groß, dass der Echte Mehltau von den Blättern auf die Dolden übergeht.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
3. Hitze begünstigt Spinnmilbenbefall!
Die heißen Temperaturen in der zweiten Julihälfte begünstigen die Vermehrung und Ausbreitung der Spinnmilbe, insbesondere im Gipfelbereich dichter und mastiger Bestände. Führen Sie deshalb sorgfältige Bonituren mit der Kanzel im Gipfelbereich durch. Sollte je nach Sorte und Erntetermin auf jedem 3.-5. Blatt noch ein leichter Spinnmilbenbefall vorhanden sein, ist eine weitere Akarizidmaßnahme durchzuführen. Achten Sie dabei auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit! Falls blühende Zwischenfrüchte oder Unkräuter im Bestand vorhanden sind, dürfen keine bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel (z. B. Envidor oder Milbeknock (TOP)) verwendet werden.

Hinweis vom 17. Juli 2020

Notfallzulassung von Luna Sensation zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Luna Sensation mit den Wirkstoffen Trifloxystrobin und Fluopyram zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Hopfen wurde vom BVL heute positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid darf Luna Sensation ausschließlich in den besonders anfälligen Bitterhopfensorten Herkules, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Polaris und Nugget bei Infektionsgefahr oder nach Warndienstaufruf ab sofort eingesetzt werden. Ware mit der Gebrauchsanweisung für den Einsatz in Hopfen dürfte aber erst ab Mitte nächster Woche beim Handel vorrätig sein.
Die Aufwandmenge beträgt ab dem Stadium der Knospenbildung und Blüte 0,6 l/ha Luna Sensation in max. 3300 l Wasser/ha. Mit Ausnahme von Kumar und Schwefel ist das Präparat gut mischbar. Da Luna Sensation vorbeugend wirkt, sollte bei sichtbarem Befall eine Behandlung mit Kumar und/oder Schwefel im Abstand von mind. 4 Tagen vorgelegt werden.
Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.
Anwendungsbestimmungen:
NT 102: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 m zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
SF1891: Am Tage der Applikation darf der Bestand nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten werden. Am 2. Tag sind wieder Nachfolgearbeiten mit PS-Schutzanzug und Schutzhandschuhen möglich.
SF 276-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.

Hinweise von 13. Juli 2020

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporasspritzaufruf für anfällige Sorten in allen Anbaugebieten!
Die Anzahl der Zoosporangien steigt wieder leicht an und liegt an 2 Stationen in der Hallertau bereits über der Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten. Da ab Mitte der Woche wieder Niederschläge angekündigt werden und sich der Hopfen kurz vor bzw. zu Beginn der Blüte befindet, ergeht ein Spritzaufruf für anfällige Sorten in allen Anbaugebieten.
Führen Sie deshalb bei den anfälligen Sorten Hallertauer Mittelfrüher, Spalter, Northern Brewer, Saphir, Hersbrucker Spät, Herkules, Cascade, Polaris, Amarillo und Nugget eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn die letzte Behandlung mehr als 7 Tage zurückliegt.
2. Hop Stunt Viroid- und Zitrusviroid-Monitoring
Die LfL bietet in Unterstützung mit der HVG e.G. im Anschluss an das anbaugebietsumfassende CBCVd-Monitoring für alle Betriebe ein freiwilliges Monitoring auf das Hopfenstaucheviroid (Hop Stunt Viroid = HpSVd)) und das Zitrusviroid (CBCVd = CVd IV) an.

Es soll verhindert werden, dass sich diese beiden gefährlichen Schaderreger im Hopfenanbau ausbreiten. Das Hop Stunt Viroid (HpSVd) und das Zitrusviroid (CBCVd) führen zu massiven Ertrags- und Qualitätsverlusten. Das Ausbreitungspotential von Viroiden im Hopfenbau ist sehr groß. Die Gefahr der Einschleppung besteht primär über nicht getestetes Pflanzgut insbesondere aus Ländern mit bereits nachgewiesenem Befall. Während HpSVd bisher in Japan, USA, China und Slowenien an Hopfen auftrat, wurde das Zitrusviroid bisher in Slowenien und Deutschland (erstmalig im Anbaujahr 2019) in Hopfen nachgewiesen. Das Zitrusviroid, auch Citrus bark cracking viroid (CBCVd) genannt, da es zum Aufplatzen (cracking) der Rinde (bark) führt, kann über Zitrusabfälle in den Hopfenbau gelangen. Die Symptome bei Befall mit Hopfenstaucheviroid und Zitrusviroid sind ähnlich und per Auge nicht zu unterscheiden. Infizierte Pflanzen weisen oftmals ein gestauchtes Wachstum auf. Pflanzen mit einer fortgeschrittenen Infektion erreichen die Gerüsthöhe nicht. Die unteren Blätter sind meist eingerollt, kleiner und zeigen Chlorosen (Aufhellungen) oder gelbe Sprenkelungen. Ertrag und Qualität des Hopfens sind massiv gemindert. Das Zitrusviroid führt sogar zum Absterben der kompletten Pflanze (trockene Wurzelfäule). Während Infektionen mit HpSVd viele Jahre symptomlos bleiben, kann der Befall mit dem CBCVd schon nach einem Jahr zu deutlichen Schäden führen. Mit HpSVd, oder CBCVd infizierte Hopfen sind gefährliche Infektionsquellen, da sie mechanisch sehr leicht übertragbar sind und so innerhalb eines Hopfengartens, aber auch von Hopfengarten zu Hopfengarten verschleppt werden können. Überprüfen Sie vor allem die Seite der Hopfengärten, an denen Sie im Normalfall mit der Bearbeitung beginnen. Im Zweifelsfall überprüfen Sie beide Seiten. Ein Ausbruch mitten im Bestand ist zwar möglich (z. B. infiziertes Pflanzgut, Komposte), der Eintrag in einen weiteren Hopfengarten mit dem Arbeitsgerät (Schmierinfektion) wird nach aktuellen Wissensstand zuerst am Anfang oder Ende des Hopfengartens vermutet.

Betriebe, in deren Beständen Hopfen mit auffälligen Symptomen beobachtet werden, oder Betriebe, die – auch symptomlose - Hopfensorten aus früheren oder aktuellen Viroid-Befallsgebieten wie Slowenien, USA, Japan und China anbauen oder in ihren Gärten kultivieren, werden gebeten, sich am Monitoring zu beteiligen und dies bis spätestens 19. Juli 2020 per E-Mail (Hop.Pfla@LfL.bayern.de) bzw. per Fax (08442 9257- 70) zu melden. Dann können ab 20. Juli 2020 von Mitarbeitern der Hopfenforschung Blattproben gezogen werden. Bitte lassen Sie auch Ihre Hopfen untersuchen, wenn Sie Ihre Flächen mit Kompost düngen, in den auch Haushaltsabfälle und damit Zitrusfrüchte oder -schalen eingebracht worden sind. Bitte beachten Sie, dass bei einer hohen Anzahl an freiwilligen Meldungen die Laborkapazitäten u. U. nicht ausreichend sein könnten.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bedankt sich für Ihre wertvolle Unterstützung.

Um am Monitoring teilzunehmen werden folgende Informationen benötigt.
Anzahl der zu beprobenden Schläge:
FID:
Hopfensorte(n):
Name, Anschrift
Telefonnummer (Festnetz + Handy)

Im Weiteren benötigen wir einen Ausdruck der betreffenden Flächen aus iBALIS (Flächen- und Nutzungsnachweis - Kurzfassung).

Hinweise von 03. Juli 2020

1. Peronospora-Warndienst Achtung: Peronosporasspritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist immer noch hoch und liegt an den 5 Stationen in der Hallertau zwischen 9 und 24 Sporen in der 4-Tagessumme. Die Peronosporastation in Obersteinbach (Anbaugebiet Spalt) zählt 22 Zoosporangien und in der Region Hersbruck (Speikern) wurden 15 Zoosporangien gefunden.
Aufgrund der vielen Niederschläge, der wechselhaften Witterung und da die ersten Hopfen kurz vor der Blüte stehen und ab der Blüte die Bekämpfungsschwellen bei toleranten Sorten von 50 Zoosporangien auf 20 und bei den anfälligen Sorten von 30 auf 10 gesenkt werden, ergeht ein Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten.
Sobald die Böden wieder befahrbar sind, beginnen Sie mit den Behandlungen bei den Gärten, die heuer langanhaltenden Primärbefall zeigten, danach die anfälligen Sorten und die Hopfen, die schon zur Blüte kommen. Zuletzt sollten die toleranten Sorten ohne Befallssymptome behandelt werden.
Bei Hopfen mit Befallssymptomen (z. B. „Bubiköpfe“), sind systemische Mittel wie z. B. Aliette WG in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontakt-Mittel zu bevorzugen.
2. Echten Mehltau regelmäßig behandeln!
Der Mehltaudruck ist ungebrochen! Nach wie vor werden in Praxisbeständen frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Spinnmilben und Blattläuse bei Befall jetzt bekämpfen
Wer noch keine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt hat, sollte die Bestände mit der Kanzel in allen Höhen sorgfältig kontrollieren und bei leichtem Befall (einzelne Spinnmilben auf jedem 2. Blatt) eine baldige Behandlung vornehmen. Bei Hopfen, die gegen Blattläuse mit Movento SC 100 behandelt wurden, kann die Nebenwirkung gegen die Spinnmilbe ausreichen, so dass eine separate Spinnmilbenbekämpfung vorerst unterbleiben kann. Wenn 14 Tage nach der Moventoanwendung immer noch Spinnmilben im Bestand gefunden werden, ist eine Nachbehandlung mit einem Akarizid erforderlich.
Ähnliches gilt auch für die Blattlausbekämpfung, da der Hopfen zu Beginn der Blüte weitgehend blattlausfrei sein soll.
Mit Folgebehandlungen sollte nicht zu lange gewartet werden. Wenn sich nach 14 Tagen der gewünschte Bekämpfungserfolg nicht einstellt und bei den Bonituren noch Blattläuse gefunden werden, ist eine weitere Bekämpfungsmaßnahme erforderlich.
4. Hopfenputzen
Neben Beloukha und Vorox F kann ab jetzt (Erreichen der Gerüsthöhe) zum Hopfenputzen auch Quickdown (max. 0,1 l/ha) eingesetzt werden. Während zur Wirkungsverstärkung bei Beloukha und Vorox F die Beimischung von 120-150 l AHL empfohlen wird, kommt Quickdown ohne zusätzliche Stickstofflösungen aus, die bei der Düngung angerechnet und dokumentiert werden müssen. Haftmittel (zu Beloukha und Quickdown) bzw. Spreiter (zu Beloukha und Vorox F) verbessern ebenfalls die Wirkung.
Während Beloukha in Japanhopfen nur bedingt eingesetzt werden kann und eine Rücksprache mit dem Handelshaus erforderlich ist, wird vom Einsatz von Quickdown in US-Hopfen abgeraten, da nicht gewährleistet ist, dass die niedrige Rückstandshöchstmenge von 0,02 ppm eingehalten werden kann.
Zum Hopfenputzen sollten die Blätter weich sein (nach Regenfällen) und keine zu hohen Temperaturen herrschen.
Weitere Anwendungshinweise können Sie dem Grünen Heft auf den Seiten 95-98 entnehmen.

Hinweis von 24. Juni 2020

1. Peronospora-WarndienstAchtung: Peronosporasspritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist angestiegen und hat an fast allen Stationen in der Hallertau die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten überschritten. An den 5 Stationen in der Hallertau bewegen sich die Sporenzahlen zwischen 28 und 41 in der 4-Tagessumme.
Vor der Blüte liegt die Bekämpfungsschwelle bei 50 Zoosporangien bei toleranten Sorten bzw. 30 bei anfälligen Sorten. Erst ab der Blüte des Hopfens sinkt die Bekämpfungsschwelle auf 20 bzw. 10 Zoosporangien. Infektionsgefahr für Sekundärbefall besteht aber nur dann, wenn Regen fällt und mindestens 4 Stunden Regenbenetzung am Tage vorherrschen. Taubenetzung alleine reicht nicht aus. Da in den nächsten Tagen und zum Wochenende hin gewittrige Niederschläge nicht auszuschließen sind, ergeht aufgrund der erhöhten Sporenzahlen ein Spritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten. Bei den toleranten Sorten ist die Beimischung eines Peronosporapräparats zu notwendigen Mehltau-, Blattlaus- oder Spinnmilbenbekämpfungsmaßnahmen sinnvoll, wenn in den letzten Wochen immer noch Primärbefall („Bubiköpfe“) beobachtet wurde.
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen werden vermehrt frische Mehltauinfektionen auf den Blättern gefunden. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
3. Blattlaus- und Spinnmilbenkontrolle
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis werden nur noch wenige Aphisfliegen gefunden, so dass der Blattlauszuflug im Laufe der Woche weitgehend abgeschlossen sein dürfte.
Vielfach wurden auch schon Behandlungen mit Teppeki nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern durchgeführt. Durchwegs wird von guten Bekämpfungserfolgen und nur noch wenigen übrig gebliebenen Blattläusen berichtet. Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls in einer Woche oder zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,0 l/ha zu verwenden. Unterdosierungen fördern die Resistenzbildung und beschleunigen den Wirkungsabfall!
Nachdem die kühlen Temperaturen der vergangenen Wochen die Entwicklung der Spinnmilben gebremst haben, ist nach dem Wetterumschwung und sommerlichen Temperaturen mit einer schnellen Vermehrung der Spinnmilben zu rechnen. Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.
In vielen Hopfengärten wurde bereits in den letzten Wochen eine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt. Jetzt ist es an der Zeit, den Bekämpfungserfolg zu kontrollieren. Bei der warmen Witterung sind die verschiedenen Milbenstadien sehr mobil und können bereits höhere Blattetagen erreicht haben. Darum sind die Kontrollen auch in 4-5 m Höhe durchzuführen. Sollten 14 Tage nach der Erstbehandlung noch aktive junge Spinnmilben gefunden werden, ist eine Folgespritzung bei erneuter Überschreitung der Bekämpfungsschwelle durchzuführen. Um Resistenzen vorzubeugen, muss auf Wirkstoffwechsel geachtet werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Das zur Blattlausbekämpfung eingesetzte Movento SC 100 hat auch eine gute Nebenwirkung gegen die Gemeine Spinnmilbe, die bei mäßigem Befallsdruck ausreichend sein kann, wie Erfahrungen aus dem letzten Jahr bestätigen.
4. Unterschiedliche Anwendungsbestimmungen bei gleichen Wirkstoffen beachten!
Pflanzenschutzmittel, die seit Mai 2018 neu zugelassen wurden, sind zum Gesundheitsschutz des Anwenders und weiterer Personen, die bei Nachfolgearbeiten mit behandelten Pflanzenteilen in Berührung kommen können, mit sogenannten Anwendungsbestimmungen versehen, deren Nichteinhaltung bußgeldbewehrt ist. Bei älteren Präparaten mit dem gleichen Wirkstoff finden Sie mitunter dieselben Sicherheitshinweise lediglich als Auflagen deklariert, die nicht bußgeldbewehrt sind. Die Nichteinhaltung kann z. B. bei etwaigen Kontrollen unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als Beispiel dafür sind beim Einsatz des Pflanzenschutzmittels „Dimethofin“ mit dem Wirkstoff Dimethomorph im Gegensatz zum vergleichbaren Mittel „Forum“ folgende zusätzlichen Anwendungsbestimmungen zu beachten:
SF277-VEHO: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Hopfen bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF279-HO: Es ist sicherzustellen, dass bei Erntearbeiten mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz gibt es auch bei den Präparaten Airone SC, Beloukha, Coprantol Duo, Exirel, Kantaro, Milbeknock, Milbeknock top, Movento SC 100, Ordoval, und Thiopron
Die für das jeweilige Präparat zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben.

Hinweis vom 10. Juni 2020

Situation Blattlaus und Gemeine Spinnmilbe
Die Auszählung der Blattläuse in den 33 Monitoringgärten zeigt im Durchschnitt einen deutlichen Anstieg des Befalls. Die Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt wurde diese Woche in bereits 5 Gärten überschritten, 200 Läuse auf einzelnen Blättern wurden noch häufiger beobachtet. Kontrollieren Sie daher Ihre Hopfengärten und führen Sie bei Überschreitung der Schwellen Bekämpfungsmaßnahmen durch. Falls eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist, muss aufgrund des noch anhaltenden Zuflugs mit einer Folgebehandlung gerechnet werden. Bei der Mittelauswahl sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt wegen der Resistenzbildung und Rückstandsgefährdung bevorzugt das Produkt Teppeki einsetzen.
Die Witterung im Frühjahr hat den Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe gefördert. In den Monitoringgärten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt bereits zum Teil ein hoher Befall festzustellen. Alle bonitierten Hopfen zeigten letzte Woche einen Befall und in 4 Gärten wurde bereits die Bekämpfungsschwelle überschritten.
Kontrollieren Sie daher vom Feldrand her Ihre Hopfenbestände auf Spinnmilbenbefall und führen Sie bei Überschreitung der Schadschwelle (leichter Befall auf jedem 2. bonitierten Blatt) Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Hinweise vom 08. Juni 2020

1. Peronospora Achtung: Spritzaufruf für für alle Sorten!
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen angestiegen und hat bereits an zwei Stationen die Bekämpfungsschwelle für anfällige und an einem Standort für tolerante Sorten überschritten. Aufgrund der derzeit günstigen Infektionsbedingungen für Peronospora und der weiterhin vorhergesagten wechselhaften Witterung ergeht ein Spritzaufruf für alle Sorten.
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zur Behandlung teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die immer noch Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen Mittel zu bevorzugen.
2. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden erste Mehltaupusteln auf Blättern gefunden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird daher eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem Sporen und Myzel abtötende Präparat eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden.
3. Gefahr der Verbreitung des Citrus Bark Cracking Viroid (CBCVd) mit Hopfenrebenhäcksel bzw. Gärresten
Das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising, als die in Bayern für den Hoheitsvollzug im Pflanzenschutz zuständige Behörde, nimmt dazu wie folgt Stellung:
Aufgrund der bis jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Datenerhebungen ist eine abschließende Beurteilung des Risikos, welches von Gärresten aus Biogasanlagen, in welchen Hopfenrebenhäcksel vergoren wurden, für die Verschleppung des Citrus Bark Cracking Viroids (CBCVd) in Hopfen ausgeht, nicht hinreichend genau möglich.
Im Juli 2019 sind in Deutschland (Hallertau) erstmals durch CBCVd an Hopfen verursachte Schäden nachgewiesen worden. Es waren Flächen von 3 nahe benachbarten Hopfenbaubetrieben innerhalb einer Ortschaft betroffen. In allen 3 Betrieben wurde das nachweislich befallene Material (Stauden und Wurzelstöcke) unter amtlicher Aufsicht entsorgt. Darüber hinaus wurde den 3 Betrieben jegliche Lieferung von Rebenhäcksel (auch von gesunden Flächen) an Biogasanlagen untersagt sowie die Ausbringung auf Hopfenanbauflächen und nicht betriebseigenen Flächen verboten.
Die Ergebnisse der in 2019 kurz vor der Ernte noch durchgeführten Erhebung lassen auf einen lokal eng begrenzten und deshalb wieder tilgbaren Befallsherd schließen. Von dem für 2020 geplanten engmaschigen Monitoring in den bayerischen Hopfenanbaugebieten erwarten wir gesicherte Erkenntnisse über das tatsächliche Befallsausmaß. Aktuell liegen uns keine Informationen vor, dass mit CBCVd infiziertes Material in Biogasanlagen vergoren wurde.
Erste Versuche, welche mit dem Hop Latent Viroid (HLVd) durchgeführt wurden, welches mit CBCVd nah verwandt ist, zeigen, dass sein genetisches Material (RNA) nach dem Gärprozess noch nachweisbar ist. Die Frage, ob die festgestellte RNA auch noch virulent ist, konnte bis jetzt noch nicht geklärt werden. Untersuchungen aus Slowenien legen den Schluss nahe, dass im Rebenhäcksel bereits bei der Silierung eine Reduzierung der Virulenz von CBCVd stattfindet.
Nach den aktuell vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erhebungen kann deshalb weder eine Entwarnung gegeben noch ein Verbot ausgesprochen werden für oder gegen die Verwendung von Gärresten aus Hopfenrebenhäcksel. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising im Jahr 2020 Gärreste aus Biogasanlagen, in welchen Hopfenrebenhäcksel vergoren wurden, nicht auf Hopfenflächen auszubringen.

Hinweise vom 25. Mai 2020

1. Peronosporabefallssituation
Am Wochenende ist die Anzahl der Zoosporangien angestiegen und hat an einer Station bereits die Bekämpfungsschwelle für anfällige Sorten überschritten. Auch aus der Praxis mehren sich die Hinweise auf verstärkten Befall mit Primärinfektionen („Bubiköpfe“).
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Bestände sorgfältig auf Primärbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen beim Auffinden von Bubiköpfen durch. Bei der Behandlung gegen Primärbefall sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen Mittel zu bevorzugen.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst. Erst wenn keine Bubiköpfe mehr gefunden werden, kann man sich für die weiteren Behandlungen am Peronosporawarndienst orientieren.
2. Wild- und Durchwuchshopfen konsequent beseitigen!
In der Verordnung zur Bekämpfung wilden Hopfens ist festgelegt, dass Wildhopfen vom Grundstücksbesitzer bis spätestens 15. Juni zu roden ist. Vom Wildhopfen geht nicht nur die Gefahr der unerwünschten Befruchtung und Samenbildung aus, sondern gefährlicher ist er als Infektionsherd für Peronospora und Echten Mehltau.
Beachten Sie dabei, dass auf Nicht-Zielflächen (z. B. am Waldrand, Böschungen usw.) chemische Bekämpfungsmaßnahmen nicht zulässig sind!

Hinweis vom 20. Mai 2020

Kontrolle und Bekämpfung der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Von Anfang dieser Woche liegen die ersten Auszählungenergebnisse des Blattlaus- und Spinnmilbenmonitorings vor.
Bei den Blattläusen sind in fast allen Hopfengärten schon Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Bekämpfungswürdiger Befall wurde noch nicht festgestellt. Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Sollte eine Erstbehandlung wegen Überschreitung der Bekämpfungsschwelle in den nächsten 2-3 Wochen schon notwendig werden, empfiehlt es sich, das Pflanzenschutzmittel Teppeki vorzulegen und Movento SC 100 für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni einzuplanen.
In etwa der Hälfte der 33 Monitoringgärten konnte Anfang der Woche schon ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. In einem Garten war sogar die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 78) überschritten. Diese ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her können mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.

Hinweise vom 15. Mai 2020

1. Echter Mehltau
In Praxisbeständen wurden in den letzten Jahren bereits im Mai erste Mehltaupusteln auf Blättern gefunden. Da die derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel hauptsächlich nur vorbeugend wirken, ist die Verhinderung bzw. Bekämpfung der Erstinfektionen von größter Bedeutung. Werden Pusteln gefunden, kann der Befall meist nicht mehr vollständig bekämpft werden bzw. gestaltet sich die weitere Bekämpfung während der Vegetation extrem aufwendig. Deshalb wird in Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen schon frühzeitig eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen. Aufgrund des langen Bekämpfungszeitraums bis zur Ernte und der begrenzten Mittelpalette muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Mittelwahl bzw. eine Behandlungsstrategie geplant werden. Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist stets auf Wirkstoffwechsel zu achten. Zur vorbeugenden Mehltauerstbehandlung könnten z.B. die Pflanzenschutzmittel Flint oder Vivando eingesetzt werden.
Da Echter Mehltau andere Infektionsbedingungen als z. B. Peronospora hat, gibt es folglich auch unterschiedliche optimale Bekämpfungszeitpunkte. Deshalb kann auch eine Soloanwendung nur gegen Echten Mehltau für eine termingerechte Behandlung durchaus erforderlich und sinnvoll sein.
2. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F, Beloukha und Quickdown
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Für Bestände, die zum ersten Hopfenputzen bereits Gerüsthöhe erreicht haben, gilt die Empfehlung:
max. 30 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)

Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 400-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,04 % Break Thru sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei). Wegen der sehr starken Schaumbildung werden keine Mischungen mit Zink- und Borsalzen empfohlen.
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge 2. volle Menge Nährstofflösung 3. Schaumstop 4. Beloukha 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißen Temperaturen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.

Quickdown ! Achtung nicht zu früh einsetzen !
Um Schäden an Hopfen zu vermeiden, sollte das Präparat Quickdown erst angewendet werden, wenn alle angeleiteten Triebe die volle Gerüsthöhe erreicht haben (ca. letzte Junidekade).
3. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Bei Düngebedarf und zur Behebung von Spurennährstoffmangel können flüssige Düngerlösungen direkt auf die Hopfenreihen im Spritzverfahren ausgebracht werden. Anders als im Ackerbau oder bei den übrigen Sonderkulturen, wo Blattverbrennungen unerwünscht sind, haben die Düngemaßnahmen im Hopfen den Nebeneffekt, dass die benetzten Blätter, Boden- und Seitentriebe je nach Witterungsbedingungen und Aggressivität der Düngerlösung verätzt werden. Bei starker Verätzung entspricht das Ergebnis dem des Hopfenputzens.

Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL (Dichte: 1280 kg/m³)
Das Ackern sollte erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen.
Stickstoff greift Metall an. Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden!
InnoFert Hopfen (Dichte: 1195 kg/m³)
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.

Magnesiumchloridlösung (MgCl2-Lösung) (Dichte: 1330 kg/m³)
ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
28 % N-Lös. (AHL)
N-Komponente35%175 l63 kg N
Mg-Chloridlösung35%175 l 30 kg MgO
Wasser30%150 l-
15% N-Lös (InnoFert Hopfen)
N-Komponente50%250 l43 kg N
Mg-Chloridlösung35%175 l30 kg MgO
Wasser15%75 l-
Witterungsbedingungen
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.

Applikationstechnik
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleich bleibt.

Netzmittel und Spurennährstoffe
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break-Thru mit einer Konzentration von 0,04 %, das die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.

Hinweise vom 14. Mai 2020

1. Peronospora –Warndienst hat seinen Betrieb aufgenommen
Seit Montag hat der Peronospora-Warndienst wieder seinen Betrieb aufgenommen. In der Hallertau werden an 5 Standorten Sporenfallen betrieben und täglich die Zoosporangieen ausgezählt. Die Standorte der Peronospoarastationen sind.
Aiglsbach (KEH)
Eschelbach (PAF)
Eschenhart (KEH)
Forchheim (EI)
Hirnkirchen (FS)
In den Anbauregionen Spalt (Obersteinbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) 08442/9257-60 oder -61
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von ca. 5 € pro Jahr beantragt werden.
Die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus wie gewohnt unter Tel.: 08442/957-400 erreichbar. Aufgrund der Personalsituation ist die Erreichbarkeit künftig nur noch am Vormittag gewährleistet!

Peronospora Warndienst

2. Peronospora-Befallssituation
Nach den ersten Auszählungen der Zoosporangien besteht derzeit noch keine Peronospora-Gefahr durch Sekundärinfektionen.
In der Praxis mehren sich derzeit vor allem bei anfälligen Sorten Hinweise auf Befall mit Peronospora-Primärinfektionen.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!

Hinweise vom 04. Mai 2020

Vorgaben der geänderten Düngeverordnung für 2020
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 ohne Zustimmung Bayerns eine Verschärfung der Düngeverordnung beschlossen, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist.
Folgende Maßnahmen dieser Änderungsverordnung gelten ab Inkrafttreten und müssen ab sofort bundesweit umgesetzt werden:
Schlagbezogene Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen innerhalb von 2 Tagen
Der Betriebsleiter muss innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngungsmaßnahme für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit folgende Angaben aufzeichnen:
Eindeutige Bezeichnung des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
Größe des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
Datum, Art und Menge des Düngemittels
Aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen Düngern auch die Menge an verfügbarem Stickstoff (NH4-N)
Die Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben!
Der errechnete Nährstoffbedarf aus der Düngebedarfsermittlung und die ausgebrachten Düngermengen sind bis zum 31. März des Folgejahres als betriebliche Gesamtsumme zusammenzufassen.
Erweiterung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Abhängigkeit von der Hangneigung!
Bei der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln (Mineral- und Wirtschaftsdünger) sind an Gewässern (gemessen ab der Böschungsoberkante) ab sofort folgende Abstände einzuhalten:
bis 5 % Hangneigung: 1 m (mit Exaktstreueinrichtung) / 4 m (ohne exakte Platzierung)
mehr als 5 % Hangneigung: 3 m
mehr als 10 % Hangneigung: 5 m
mehr als 15 % Hangneigung: 10 m

Weitere Vorgaben zur Anrechnung der organischen Düngung und zu Verschärfungen in den „Roten Gebieten“ sind erst 2021 umzusetzen.

Zur Erleichterung der Aufzeichnungen ein einfaches Dokumentationsblatt, in das Sie ihre Düngemaßnahmen eintragen und die Schläge, auf denen die gleiche Düngermenge ausgebracht wurde, ankreuzen.

Erfassungsbogen Düngung pdf 90 KB

Hinweise vom 15. April 2020

1. Notfallzulassung von Movento SC 100 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zur Blattlausbekämpfung im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Movento SC 100 in Notfallsituationen nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 31-39 in der Zeit vom 1. Mai bis 28. August 2020 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha Movento SC 100 in max. 3000 l Wasser. Von Mischungen mit anderen PSM, Blattdüngern und Netzmitteln wird seitens des Herstellers ausdrücklich abgeraten.
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 39 nicht erforderlich. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NT 109: Zu Nichtzielflächen (z.B. Wald, Feldraine >3m) ist ein Abstand von 25 m einzuhalten, wenn keine verlustmindernde Technik eingesetzt wird. Der Abstand kann bei Verwendung verlustmindernder Technik (90 %) auf 5 m reduziert werden.
NW642-1: Einhaltung des landesspezifischen Mindest-Gewässerabstandes (in Bayern 5 m bis zur Uferlinie)
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.
2. Notfallzulassung von Exirel zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers
Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art. 53 (Notfallsituationen) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers im Hopfen wurde vom BVL positiv beschieden.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nur auf Flächen mit Starkbefall oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 14. April bis 11. August 2020 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z.B. mit Profiler in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2020, Seite 67)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten
NT 191/192: Während der Vegetationsperiode keine blühenden Wildkräuter/Zwischenfrüchte
NW642-1: Einhaltung des landesspezifischen Mindest-Gewässerabstandes (in Bayern 5 m bis zur Uferlinie)
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.

Hinweis vom 09. April 2020

Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Menge jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln.
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe in den sogenannten weißen und grünen Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Endgültige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 08.04.2020)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert (Stand 24.03.2020)Endgültiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)2435658
Freising4166363
Hersbruck676550
Kelheim14075557
Landshut2397371
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen)13125858
Spalt986969
Bayern37825959
Hopfenbaubetriebe ohne eigene Nmin-Werte konnten die Stickstoffbedarfsermittlung bereits mit den vorläufigen Nmin-Durchschnittswerten ihres Landkreises oder Anbauregion durchführen. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
2020 trifft dies in keinem Landkreis bzw. Anbaugebiet zu, aber Betrieben aus der Anbauregion um Hersbruck, die die N-Bedarfsermittlung bereits mit dem vorläufigen Nmin-Wert gerechnet haben, wird eine Korrektur mit dem endgültigen N-min-Wert empfohlen, da dieser um 15 kg N/ha niedriger ist. Der errechnete N-Düngebedarf erhöht sich demnach um 15 kg N/ha.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.

Hinweis vom 25. März 2020

Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
Gemäß Düngeverordnung (DüV) ist der Düngebedarf für Stickstoff (N) und Phosphat (P) jährlich vor der ersten Düngung für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten nach definierten Vorgaben zu ermitteln. Zur Berechnung des Stickstoffbedarfs muss neben verschiedenen Zu- und Abschlägen in erster Linie der Nmin-Wert der Fläche bekannt sein und vom Stickstoffbedarfswert des Hopfens abgezogen werden. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsbeginn verfügbare mineralische Stickstoff im durchwurzelten Bereich des Bodens. Da der mineralisierte Stickstoff jährlich starken Schwankungen unterliegt, ist eine Bodenuntersuchung im Frühjahr unerlässlich. In Bayern erfolgt die Nmin-Untersuchung in Hopfen auf 0-90 cm Tiefe und wird in der Zeit von Ende Februar bis Anfang April vom Hopfenring über die Ringwarte angeboten. Alle Hopfenbaubetriebe, die im letzten Herbst Rebenhäcksel auf ihre Flächen zurückgefahren und somit die Ausnahmen von der DüV hinsichtlich der Mengenbegrenzung und Sperrfrist in Anspruch genommen haben, müssen in diesem Frühjahr mindestens 3 eigene Nmin-Untersuchungen durchführen. Dazu ist noch bis Freitag, 3. April 2020 Gelegenheit, die gekühlten Bodenproben beim zuständigen Ringwart abzugeben. Für Flächen, von denen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen, müssen für die N-Bedarfsermittlung vergleichbare Nmin-Werte herangezogen werden:
In den sogenannten weißen und grünen Gebieten hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung. Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Vorläufige Nmin-Werte für Hopfen in Bayern (Stand: 24.03.2020)
Landkreis/AnbaugebietAnzahl UntersuchungenVorläufiger Nmin-Wert
Eichstätt (inkl. Kinding)5256
Freising28463
Hersbruck2465
Kelheim105955
Landshut18773
Pfaffenhofen108158
Spalt9869
Bayern279159
Endgültige Nmin-Werte werden über Ringfax vor Ostern bekannt gegeben. Wenn der endgültige Nmin-Wert um mehr als 10 kg N/ha höher als der vorläufige Nmin-Wert ist, muss die Düngebedarfsermittlung noch einmal angepasst werden.
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Die Düngebedarfsermittlung ist eine Aufzeichnung gemäß DüV und deshalb 7 Jahre aufzubewahren.

Hinweis vom 26. Februar 2020

LfL-Hopfenbauseminare – noch einige Plätze frei!
Für folgende von der LfL-Hopfenbauberatung durchgeführte Seminare sind noch einige Plätze frei.
Anmeldung bei der LfL- Hopfenbauberatung unter Tel.: 08442/957-400 erforderlich!
03. März 2020 • 9.00-12.00
Grundlagenseminar „Bewässerung“ Herangehensweise zur Wasserbeschaffung
Ordnungsgemäße Ausbau und Betrieb von Bewässerungsanlagen
(Wasserberater A. Dorfmeister, AELF Straubing)
Komponenten einer Bewässerungsanlage
Steuerung und Verteilsysteme im Feld
Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungskonzepte
VeranstaltungsortHopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum)
03. März 2020 • 19.00-21.00
Seminar „Versuchsergebnisse zur Stickstoff-Düngung“ Stickstoffkreislauf und die Stickstoffdynamik im Boden
Stickstoffformen (Wirkungsweise, Vor- und Nachteile)
Nmin-Untersuchung
N-Düngesysteme
Versuchsergebnisse (einschl. Rebenhäcksel mit Effizienz)
VeranstaltungsortHopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum)

Hinweis vom 31. Januar 2020

LfL-Hopfenbauversammlungen 2020
Für die Hopfenbauversammlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Arbeitsbereich Hopfen, zusammen mit den Ämtern für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten sind in den Anbaugebieten Hallertau und Spalt folgende Themen und Termine vorgesehen:

Fachthemen:

  • Forschungsergebnisse zur Lagerung, Ausbringung und Düngewirkung von Hopfen-rebenhäcksel
    (B. Sc. Andreas Schlagenhaufer)
  • Erfahrungsbericht zur Düngeverordnung vom Fachzentrum Agrarökologie und zu beach-tende Punkte im Frühjahr 2020
    (ÄELF, Fachzentren für Agrarökologie PAF bzw. SR)
  • Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen 2020
    (M. Sc. Simon Euringer)
  • Auftreten des Zitrusviroids (CBCVd) im Hopfen in der Hallertau
    (Dr. Dorothee Kaemmerer, Institut für Pflanzenschutz, Freising)

Veranstaltungsort und Termine:

  • Biburg Montag, 03.02.2020 13.00 Uhr
    (Wurmdobler)
  • Hedersdorf (Hersbruck) Mittwoch, 05.02.2020 13.00 Uhr
    (Schuster)
  • Spalt Mittwoch, 05.02.2020 19.00 Uhr
    (Bayerischer Hof)
  • Unterpindhart Donnerstag, 06.02.2020 19.00 Uhr
    (Rockermeier)
  • Marching Freitag, 07.02.2020 13.00 Uhr
    (Paulus)
  • Osseltshausen Montag, 10.02.2020 13.00 Uhr
    (Siebler)
  • Oberhatzkofen Dienstag, 11.02.2020 13.00 Uhr
    (Burger)
  • Lindach Mittwoch, 12.02.2020 13.00 Uhr
    (Kreitmayr)
  • Mainburg Mittwoch, 12.02.2020 19.00 Uhr
    (Stadthalle)

10. Januar 2020

1. PRAXIS-FIT Hopfenanbau – noch ein Platz frei!
Bei diesem Fortbildungsangebot schauen zukünftige Leiter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe erfahrenen Berufskollegen über die Schulter und lernen die verschiedene Arbeitsabläufe aus der Sicht eines erfahrenen Meisters kennen. Für den diesjährigen Kurs PRAXIS-FIT im Hopfenanbau, der insgesamt 16 Stunden umfasst und in Kleingruppen auf einem Meisterbetrieb durchgeführt wird, ist noch ein Platz frei!

Infos und Anmeldung am AELF Abensberg Externer Link

2. Antragstellung von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) ab sofort möglich!
Ab dem 07. Januar bis 28. Februar 2020 sind Neuantragstellungen mit 5 jähriger Verpflichtungsdauer (Papierantrag) sowie Anschlussverpflichtungen mit 3 jähriger Verpflichtungsdauer (Online) für verschiedene Agrarumweltmaßnahmen (KULAP, VNP) möglich.
Welche Maßnahmen angeboten bzw. verlängert werden können, erfahren Sie in iBALIS unter dem Pfad Förderwegweiser oder über ihren Sachbearbeiter beim zuständigen AELF.

2019 bis 2016