Hopfenbau und Produktionstechnik
Formblätter und Dateien
Die Dokumentation aller produktionstechnischer Maßnahmen und die Erfassung der variablen Kosten mit Hilfe einer Schlagkartei ist die Voraussetzung für eine pflanzenbauliche und betriebswirtschaftliche Analyse der Produktion. Für die Einhaltung der Dokumentationspflicht zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen der CC-Kontrollen kontrolliert werden, können einfache Dokumentationshilfen verwendet werden. Unter Formblätter und Dateien werden Dokumente und Anwendungen zur Verfügung gestellt, mit denen die Schlag-Dokumentation im Hopfenbaubetrieb durchgeführt werden kann.
Neue EDV-Version 7.2 der Bayerischen Hopfenschlagkartei (HSK)
Das EDV-Erfassungs- und Auswertungsprogramm „Bayerische Hopfen-Schlagkartei“ (HSK) wurde überarbeitet und weiterentwickelt. Damit es auch mit künftigen Windows-Versionen problemlos betrieben werden kann, wurde bei der Programmierung von Access 2.0 auf Access 2010 umgestellt. Dadurch können die einzelnen Formulare über eine Multifunktionsleiste aufgerufen werden, was die Bedienung noch einfacher und anwendungsfreundlicher macht.
Wesentliche Neuerungen in der HSK-Version 7.2 sind die Überarbeitung der Formulare Arbeitswirtschaft und variable Kosten. Die einzelnen Positionen und deren Berechnung wurden der LfL- Deckungsbeitragsberechnung für Hopfen im Internet angepasst.
Maßnahmen in Pflanzenschutz, Düngung und Arbeitswirtschaft, welche auf mehreren Schlägen durchgeführt wurden, können nun nach einmaliger Eingabe auf die entsprechenden Schläge kopiert werden.
Neben der Dokumentation bietet die HSK verschiedenste schlag- und sortenspezifischen Auswertungsmöglichkeiten und ermöglicht dem Betriebsleiter einen raschen Überblick über die Kostenstruktur seiner jeweiligen Sorten und Schläge.
Der Preis für die Vollversion 7.2 des Programmes liegt bei 92 Euro inkl. Mehrwertsteuer und Versand. Betriebe, die bereits früher schon eine HSK-Version beim ALB bestellt haben und somit eine Lizenz auf das HSK-Programm haben, bekommen die Vollversion 7.2 des Programms zum Preis für eine Update-Version von 30 Euro inkl. Mehrwertsteuer und Versand.
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB e.V.)
Vöttinger Straße 36
85354 Freising
Tel.: 08161 71-3460
Fax: 08161 71-5307
E-Mail: info@alb-bayern.de
Internet:
Update für die HSK-Versionen ab 7.0
Betriebe, die bereits eine Version ab 7.0 haben, können künftig das jeweilige Update per E-Mail kostenlos bei Jakob Münsterer anfordern.
E-Mail: jakob.muensterer@lfl.bayern.de
Erfassungsbogen Bayerische Hopfenschlagkartei (HSK)
Mit Hilfe der Schlagkartei können alle produktionstechnischen Maßnahmen im Hopfenbau dokumentiert werden. Der überarbeitete Pflanzenschutzteil erfüllt dabei die gesetzlichen Vorgaben des geänderten Pflanzenschutzgesetzes.
Durch die Teilnahme im Arbeitskreis Hopfenschlagkartei bekommen die Hopfenpflanzer einen Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit und Kostenstruktur ihrer von der Hopfenberatung kostenlos ausgewerteten Schläge.
Bayerische Schlagkartei Hopfen 125 KB
Erfassungsbogen Pflanzenschutz
Mit der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes wurde die Aufzeichnung von Pflanzenschutzanwendungen in der Land- und Forstwirtschaft Pflicht. Die Hopfenberatung Wolnzach hat einen Erfassungsbogen Pflanzenschutz entworfen, der den neuen gesetzlichen Anforderungen genügt. In den ersten 4 Spalten des Blattes trägt der Landwirt das Anwendungsdatum, den Namen der verwendeten Pflanzenschutzmittel, die Aufwandmenge und den Namen des Anwenders ein. Nach einmaliger Eingabe der Hopfenschläge in der Kopfleiste braucht der Landwirt nur noch die Hopfengärten ankreuzen, in denen die Behandlung durchgeführt wurde. An einer übersichtlichen Stelle im Betrieb aufgehängt (z.B. Pflanzenschutzmittelraum), kann jeder mitverfolgen, wann welche Gärten womit gespritzt wurden. Gleichzeitig dient der Erfassungsbogen bei etwaigen Kontrollen als Nachweis der Erfüllung der Dokumentationspflicht.
Erfassungsbogen Pflanzenschutz 90 KB
Schlagbezogene Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen
Der Betriebsleiter muss innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngungsmaßnahme für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit folgende Angaben aufzeichnen:
- Eindeutige Bezeichnung des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
- Größe des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
- Datum, Art und Menge des Düngemittels
- Aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen Düngern auch die Menge an verfügbarem Stickstoff (NH4-N)
Zur Erleichterung der Aufzeichnungen ein einfaches Dokumentationsblatt in das Sie ihre Düngemaßnahmen eintragen und die Schläge, auf denen die gleiche Düngermenge ausgebracht wurde, ankreuzen können.
Erfassungsbogen Düngung 443 KB