Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten
Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Rindfleisch, Bayerisches Bier, Fränkisches Zwetschgenwasser oder Heumilch – diese landwirtschaftlichen Produkte und Spirituosen zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus und genießen eine hohe Wertschätzung.
- "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
- "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.)
- "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.)
- "geografische Angabe" (bei Spirituosen)
Titelblatt "Bayerische Originale"
Bayerische Originale – Produkte mit Herkunftsschutz in Bayern 5,6 MB
Weitere Informationen zu den in Bayern geschützten Produkten finden Sie unter
Was ist eine g.U. bzw. eine g.g.A.?
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (d.h. auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.
Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.
Was ist eine g.t.S.?
Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um einen Hinweis auf traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte, die sich deutlich von anderen gleichartigen Erzeugnissen unterscheiden. Dabei besteht kein Herkunftsbezug zu einer bestimmten geografischen Region. Traditionell bedeutet mindestens 30 Jahre.
Weitere Informationen der EU-Kommission zu den EU-Qualitätsregelungen und Download Unionszeichen