Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten

Brotzeitbrettl

Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Rindfleisch, Bayerisches Bier oder Heumilch – diese Agrarprodukte und Lebensmittel zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus und genießen eine hohe Wertschätzung.

Damit derartige Agrarprodukte und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnungen, aber auch traditionelle Spezialitäten nicht missbräuchlich verwendet werden, hat die EU ein europaweites Schutzsystem eingeführt. Dieses Schutzsystem wurde durch die EU in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012) über Qualitätsregelungen verankert und umfasst die Kategorien.
  • "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
  • "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.)
  • "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.)
Geschützt ist ein Produkt dann, wenn es nach einem Antragsverfahren in das von der EU geführte Verzeichnis per Verordnung eingetragen wurde. Die charakteristischen Merkmale einer geschützten Bezeichnung wie z.B. Herstellungsverfahren und Zutaten sind dabei in einer Spezifikation (Produktbeschreibung) hinterlegt. Jeder Hersteller, der die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt und sich dem Kontrollsystem unterstellt, kann diese Produkte mit geschützten Bezeichnungen vermarkten.
Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte an der LfL ist in Bayern zuständige Kontrollbehörde für Herstellerkontrollen im Bereich der geschützten Bezeichnungen.

Titelblatt: Bayerische Originale – Produkte mit Herkunftsschutz in Bayern

Titelblatt "Bayerische Originale"

Eine Übersicht über die in Bayern hergestellten Agrarprodukte und Lebensmittel mit geschützter Herkunftsbezeichnung finden Sie in unserer Broschüre "Bayerische Originale". Dort wird auch dargestellt, welche Voraussetzungen die Produkte erfüllen müssen, damit sie den Schutz erhalten (unverbindliche Kontrollinhalte der Herstellerkontrolle).

Bayerische Originale – Produkte mit Herkunftsschutz in Bayern pdf 5,6 MB

Was ist eine g.U. bzw. eine g.g.A.?

EU-Logo g.U.

g.U.

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (d.h. auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.

EU-Logo g.g.A.

g.g.A.

Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.

Was ist eine g.t.S.?

EU-Logo g.t.S.

g.t.S.

Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um einen Hinweis auf traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte, die sich deutlich von anderen gleichartigen Erzeugnissen unterscheiden. Dabei besteht kein Herkunftsbezug zu einer bestimmten geografischen Region. Traditionell bedeutet mindestens 30 Jahre.

Anträge auf Eintragung einer g.t.S. werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bearbeitet (ebenso Einwendungen im nationalen Verfahren, Änderungs- und Löschungsanträge).

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