Informationen zum Kontrollsystem für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Spirituosen in Bayern

Jeder Erzeuger oder Verarbeiter ist berechtigt, ein landwirtschaftliches Erzeugnis oder eine Spirituose mit einer geschützten Bezeichnung gemäß Verordnung (EU) 2024/1143 zu vermarkten, wenn:

  • die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt werden und
  • sich das Unternehmen dem Kontrollsystem unterstellt.

Kontrollen bei den Herstellern

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, ist in Bayern zuständige Behörde für Herstellerkontrollen im Bereich der geschützten Bezeichnungen. Die Aufgaben der LfL umfassen die Zulassung und Überwachung von privaten Kontrollstellen. Diese führen die notwendigen Kontrollen bei den Erzeugern und Verarbeitern durch.

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft

Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1333
Fax: 08161 8640-5555

Inhalt und Ziel der Kontrollen

Grundlage für die Kontrolle ist bei jeder geschützten Bezeichnung die dazugehörige Spezifikation, die von den Schutzgemeinschaften im Rahmen der Eintragung bei der EU hinterlegt wurde. Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung der Spezifikationen sicherzustellen.

Anmeldung zum Kontrollsystem

Um sich als Hersteller zum Kontrollsystem anzumelden, ist ein Kontrollvertrag mit einer von der LfL zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Dies kann grundsätzlich durch einen direkten Vertrag zwischen dem Unternehmen und der beauftragten Kontrollstelle erfolgen.
Für Schutzgemeinschaften besteht aber auch die Möglichkeit, als zentraler Ansprechpartner die Kontrolle ihrer Betriebe im Rahmen eines risikoorientierten Kontrollkonzepts zu gestalten. Aufwand und Kosten können auf diese Weise für die einzelnen Erzeuger oder Verarbeiter minimiert werden. Informationen hierzu sind bei der LfL erhältlich.

Kontrollstellenverzeichnis für Bayern

Kontrollen im Handel

Für Kontrollen, die im Handel durchgeführt werden, sind die jeweiligen Lebensmittel­überwachungs­behörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Koordinierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Referat 42

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Hinweise auf Kennzeichnungsverstöße oder missbräuchliche Verwendung von geschützten Bezeichnungen im Handel können unter folgendem Kontaktformular des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden:

Kontaktformular: HInweis auf Kennzeichnungsverstöße – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Externer Link