Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten

Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Rindfleisch, Bayerisches Bier, Fränkisches Zwetschgenwasser oder Heumilch – diese Produkte zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus und genießen eine hohe Wertschätzung.

Damit die Namen von beliebten (regional)-typischen Spezialitäten nicht missbräuchlich verwendet werden, bietet die EU im Rahmen ihrer Qualitätspolitik ein europaweites Schutzsystem (Basis: Verordnung (EU) 2024/1143). Dieses umfasst die Kategorien
  • "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
  • "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.)
  • "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.)
  • "geografische Angabe" (bei Spirituosen)
Geschützt ist ein Produkt dann, wenn es nach einem Antragsverfahren in das von der EU geführte Verzeichnis eAmbrosia eingetragen wurde. Die charakteristischen Merkmale einer geschützten Bezeichnung wie zum Beispiel besondere Herstellungsverfahren und Zutaten sind dabei in einer Spezifikation (Produktbeschreibung) hinterlegt. Jeder Hersteller, der die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt und sich dem Kontrollsystem anschließt, kann ein Produkt mit geschützter Bezeichnung vermarkten.
Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft an der LfL ist in Bayern zuständige Kontrollbehörde für Herstellungskontrollen im Bereich der geschützten Bezeichnungen (außer Nicht-Agrarprodukte und Weine).

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g.U.

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (d.h. auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.

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g.g.A.

Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.

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g.t.S.

Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um einen Hinweis auf traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte, die sich deutlich von anderen gleichartigen Erzeugnissen unterscheiden. Dabei besteht kein Herkunftsbezug zu einer bestimmten geografischen Region. Traditionell bedeutet mindestens 30 Jahre.

Weitere Informationen der EU-Kommission zu den EU-Qualitätsregelungen und Download Unionszeichen Externer Link