Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten
Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Rindfleisch, Bayerisches Bier, Fränkisches Zwetschgenwasser oder Heumilch – diese Produkte zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus und genießen eine hohe Wertschätzung.
Damit die Namen von beliebten (regional)-typischen Spezialitäten nicht missbräuchlich verwendet werden, bietet die EU im Rahmen ihrer Qualitätspolitik ein europaweites Schutzsystem (Basis: Verordnung (EU) 2024/1143). Dieses umfasst die Kategorien
- "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
- "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.)
- "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.)
- "geografische Angabe" (bei Spirituosen)
Geschützt ist ein Produkt dann, wenn es nach einem Antragsverfahren in das von der EU geführte Verzeichnis eAmbrosia eingetragen wurde. Die charakteristischen Merkmale einer geschützten Bezeichnung wie zum Beispiel besondere Herstellungsverfahren und Zutaten sind dabei in einer Spezifikation (Produktbeschreibung) hinterlegt. Jeder Hersteller, der die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt und sich dem Kontrollsystem anschließt, kann ein Produkt mit geschützter Bezeichnung vermarkten.
Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft an der LfL ist in Bayern zuständige Kontrollbehörde für Herstellungskontrollen im Bereich der geschützten Bezeichnungen (außer Nicht-Agrarprodukte und Weine).
EU-Qualitätszeichen g.U., g.g.A. (geschützte geografische Angabe), geografische Angabe und g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität)

Im Rahmen der EU-Qualitätspolitik werden vier verschiedene Bezeichnungen unterschieden: Die EU-Qualitätszeichen g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g.g.A. (geschützte geografische Angabe), geografische Angabe (bei Spirituosen) und g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität). Mehr

