Asiatischer Laubholzbockkäfer: Rechtslage, Allgemeinverfügungen, Karten
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird bei einem Verdacht auf Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), Anoplophora glabripennis, nach den Vorgaben des Bundes und der EU tätig.
Rechtsgrundlage
- EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015 (veröffentlicht am 11. Juni 2015), externe pdf-Datei
- Julius Kühn-Institut, Notfallplan und Leitlinie zur Bekämpfung des ALB in Deutschand vom 4. November 2016 (veröffentlicht am 10. Januar 2017), externe pdf-Datei
- European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)
Allgemeinverfügungen zur ALB-Bekämpfung
Miesbach (Landkreis Miesbach)
Die LfL und die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) haben am 5. Juni 2020 die Änderungen der Allgemeinverfügungen in MIesbach über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) veröffentlicht. Es handelt sich um die Erweiterungen der bisherigen Befallszone in Richtung Südosten und Nordwesten. Diese beruhen auf den Funden von Larven und Eiablagen des Käfers während der achtwöchigen Fällungen, die Mitte Mai 2020 endeten.
Anfang August 2019 wurde in Miesbach Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt. Mitte November 2019 haben die Landesanstalten für Landwirtschaft (LfL) sowie für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in den Allgemeinverfügungen die Quarantänezone sowie die dort zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt.
Anfang August 2019 wurde in Miesbach Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt. Mitte November 2019 haben die Landesanstalten für Landwirtschaft (LfL) sowie für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in den Allgemeinverfügungen die Quarantänezone sowie die dort zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt.
Aufgehobene Quarantänezonen in Bayern
Schönebach/ Ziemetshausen (Landkreis Günzburg)
Die ALB-Quarantänezone Schönebach/ Ziemetshausen im Landkreis Günzburg konnte zum 01. November 2022 aufgehoben werden. Alle Auflagen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind ebenfalls aufgehoben.
Mitte Oktober 2014 war ein Asiatischer Laubholzbockkäfer erstmals von einem Anwohner gesichtet worden. Rund um den Fundort war im Umkreis von 700 Metern ein Befall bei 50 Bäumen festgestellt worden. Am 18. November 2014 wurde auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes die Quarantänezone eingerichtet. Dabei zog man einen Radius von drei Kilometern um den Ort des Fundes und legte Befallszonen von 200 Meter Radius um jeden ALB-befallenen Baum fest. Nachdem erste Fällungen im Februar bereits auf Gemeindegrund vorgenommen wurden, folgten im März entsprechende Maßnahmen im Ortskern.
2015 war die Quarantänezone nochmals auf Basis des „EU-Durchführungsbeschlusses über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis“, so der botanische Name des ALB, angeglichen worden. Fortan betrug der Radius der Quarantänezone zwei Kilometer - von der Befallszone ausgehend – und die Befallszone selbst 100 Meter um jeden befallenen Baum.
Basierend auf dem ursprünglichen Fund in 2014 hätte die Quarantänezone vier Jahre, also bis 2018 angedauert. Da 2016 allerdings ein weiterer Befall außerhalb von Schönebach festgestellt worden war, verlängerte sich die Quarantäne bis Ende 2020. Als 2018 nochmals ein einzelner Käfer in einer Pheromonfalle gefunden wurde, jedoch nicht der Baum, aus dem der Käfer geschlüpft war, dauerte die Entscheidung über eine erneute Verlängerung länger als erwartet. So wurde im Dezember 2020, kurz vor Ende der Ablaufzeit, eine weitere Verlängerung bis Ende 2022 ausgesprochen. Dies führte zu Unmut in der Bevölkerung von Schöneberg und der Bürgermeister reichte Klage ein. Im Mai 2021 einigte man sich auf eine Reduzierung des Quarantäneradius auf einen Kilometer und eine Verkürzung der Quarantänelaufzeit um zwei Monate. So lagen viele Waldflächen außerhalb der Quarantänezone und die Quarantäneauflagen, allen vorweg das Laubholzverbringungsverbot, konnte direkt nach der Flugzeit des Käfers zum 1. November 2022 aufgehoben werden.
Mitte Oktober 2014 war ein Asiatischer Laubholzbockkäfer erstmals von einem Anwohner gesichtet worden. Rund um den Fundort war im Umkreis von 700 Metern ein Befall bei 50 Bäumen festgestellt worden. Am 18. November 2014 wurde auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes die Quarantänezone eingerichtet. Dabei zog man einen Radius von drei Kilometern um den Ort des Fundes und legte Befallszonen von 200 Meter Radius um jeden ALB-befallenen Baum fest. Nachdem erste Fällungen im Februar bereits auf Gemeindegrund vorgenommen wurden, folgten im März entsprechende Maßnahmen im Ortskern.
2015 war die Quarantänezone nochmals auf Basis des „EU-Durchführungsbeschlusses über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis“, so der botanische Name des ALB, angeglichen worden. Fortan betrug der Radius der Quarantänezone zwei Kilometer - von der Befallszone ausgehend – und die Befallszone selbst 100 Meter um jeden befallenen Baum.
Basierend auf dem ursprünglichen Fund in 2014 hätte die Quarantänezone vier Jahre, also bis 2018 angedauert. Da 2016 allerdings ein weiterer Befall außerhalb von Schönebach festgestellt worden war, verlängerte sich die Quarantäne bis Ende 2020. Als 2018 nochmals ein einzelner Käfer in einer Pheromonfalle gefunden wurde, jedoch nicht der Baum, aus dem der Käfer geschlüpft war, dauerte die Entscheidung über eine erneute Verlängerung länger als erwartet. So wurde im Dezember 2020, kurz vor Ende der Ablaufzeit, eine weitere Verlängerung bis Ende 2022 ausgesprochen. Dies führte zu Unmut in der Bevölkerung von Schöneberg und der Bürgermeister reichte Klage ein. Im Mai 2021 einigte man sich auf eine Reduzierung des Quarantäneradius auf einen Kilometer und eine Verkürzung der Quarantänelaufzeit um zwei Monate. So lagen viele Waldflächen außerhalb der Quarantänezone und die Quarantäneauflagen, allen vorweg das Laubholzverbringungsverbot, konnte direkt nach der Flugzeit des Käfers zum 1. November 2022 aufgehoben werden.
Feldkirchen (Landkreis München)
Die ALB-Quarantänezone Feldkirchen im Landkreis München konnte zum 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Alle Auflagen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind ebenfalls aufgehoben.
Im Oktober 2012 wurde der LfL aus Feldkirchen ein ALB gemeldet. Bereits bei der ersten Ortsbesichtigung fielen mehrere befallene Bäume auf. Der Käfer hatte sich in Feldkirchen seit einigen Jahren unbemerkt ausgebreitet. Mit einer Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB wurde im November 2012 eine kreisförmige Quarantänezone mit einem Radius von 2.500 Meter festgesetzt. Nach dem Fund von Eiablagestellen und Larven des Käfers in Waldflächen südlich von Feldkirchen, wurde die Quarantänezone u. a. im Juli 2013 erweitert. Umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen werden durchgeführt und das Gebiet unterlag einer intensiven Überwachung.
Im Oktober 2012 wurde der LfL aus Feldkirchen ein ALB gemeldet. Bereits bei der ersten Ortsbesichtigung fielen mehrere befallene Bäume auf. Der Käfer hatte sich in Feldkirchen seit einigen Jahren unbemerkt ausgebreitet. Mit einer Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB wurde im November 2012 eine kreisförmige Quarantänezone mit einem Radius von 2.500 Meter festgesetzt. Nach dem Fund von Eiablagestellen und Larven des Käfers in Waldflächen südlich von Feldkirchen, wurde die Quarantänezone u. a. im Juli 2013 erweitert. Umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen werden durchgeführt und das Gebiet unterlag einer intensiven Überwachung.
Kelheim (Landkreis Kelheim)
Die ALB-Quarantänezone Kelheim, Saal an der Donau konnte zum 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Alle Auflagen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind ebenfalls aufgehoben.
Im April 2016 wurde der LfL vom AELF Abensberg ein ALB-Verdachtsfall aus dem Kelheimer Hafengebiet gemeldet. Am nächsten Tag haben die LfL-Experten mehrere befallene Ahorn-Bäume vor Ort festgestellt. Die DNA-Untersuchung einer Larve identifizierte sie zweifelsfrei als ALB-Larve. Die befallenen Bäume wurden im Mai 2016 entnommen. Deren Daten sind Grundlage für die Allgemeinverfügung der Kelheimer Quarantänezone.
Im April 2016 wurde der LfL vom AELF Abensberg ein ALB-Verdachtsfall aus dem Kelheimer Hafengebiet gemeldet. Am nächsten Tag haben die LfL-Experten mehrere befallene Ahorn-Bäume vor Ort festgestellt. Die DNA-Untersuchung einer Larve identifizierte sie zweifelsfrei als ALB-Larve. Die befallenen Bäume wurden im Mai 2016 entnommen. Deren Daten sind Grundlage für die Allgemeinverfügung der Kelheimer Quarantänezone.
Murnau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
Die ALB-Quarantänezone Murnau konnte zum 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Alle Auflagen und Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind damit aufgehoben.
Nach einer Verdachtsmeldung Ende Oktober 2016 haben LfL-Experten, unterstützt von einem ALB-Spürhund, beim ersten Vor-Ort-Termin in Murnau am Staffelsee eindeutige Befallsmerkmale des ALB gefunden: An mehreren Laubbäumen im Bereich des alten Volksfestplatzes wurden Ein- und Ausbohrlöcher sowie frische Eiablagen des Käfers entdeckt. Deren Daten sind Grundlage für die am 03.02.2017 erlassene Allgemeinverfügung.
Nach einer Verdachtsmeldung Ende Oktober 2016 haben LfL-Experten, unterstützt von einem ALB-Spürhund, beim ersten Vor-Ort-Termin in Murnau am Staffelsee eindeutige Befallsmerkmale des ALB gefunden: An mehreren Laubbäumen im Bereich des alten Volksfestplatzes wurden Ein- und Ausbohrlöcher sowie frische Eiablagen des Käfers entdeckt. Deren Daten sind Grundlage für die am 03.02.2017 erlassene Allgemeinverfügung.
Neubiberg und Waldperlach (Landkreis München)
Die Quarantänezone in Neubiberg und Waldperlach konnte zum 01.01.2020 aufgehoben werden. Voraussetzung dafür war eine konsequente Bekämpfung nach den Vorgaben des EU-Durchführungsbeschluss und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Kommunen, den Firmen und den Bürgerinnen und Bürgern.
In einem Wohngebiet in Neubiberg wurde im September 2014 bei mehreren Bäumen ALB-Befall festgestellt, mit der Allgemeinverfügung vom 16.09.2014 wurde die Quarantänezone, sowie die dort zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt.
In einem Wohngebiet in Neubiberg wurde im September 2014 bei mehreren Bäumen ALB-Befall festgestellt, mit der Allgemeinverfügung vom 16.09.2014 wurde die Quarantänezone, sowie die dort zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt.
Neukirchen am Inn (Landkreis Passau)
Im Befallsgebiet Neukirchen am Inn ist mit dem Ende des Jahres 2015 - erstmals in Bayern - die Ausrottung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erfolgreich gelungen.
Die ersten Anzeichen für das Auftreten des ALB in Neukirchen am Inn (Landkreis Passau) wurden im Mai 2004 bemerkt. Ein Anwohner meldete der LfL einen Ahornbaum, der im Kronenbereich erste dürre Stellen zeigte. Am Stamm waren Schadstellen an der Rinde und ein kreisrundes Ausbohrloch sichtbar. Im Holz befanden sich Fraßgänge und Larven, die mit Hilfe der DNA-Analyse am Institut für Forstschutz in Wien eindeutig als ALB bestimmt wurden. Später wurden an weiteren Bäumen in Neukirchen am Inn Schadsymptome und auch Käfer gefunden.
Die ersten Anzeichen für das Auftreten des ALB in Neukirchen am Inn (Landkreis Passau) wurden im Mai 2004 bemerkt. Ein Anwohner meldete der LfL einen Ahornbaum, der im Kronenbereich erste dürre Stellen zeigte. Am Stamm waren Schadstellen an der Rinde und ein kreisrundes Ausbohrloch sichtbar. Im Holz befanden sich Fraßgänge und Larven, die mit Hilfe der DNA-Analyse am Institut für Forstschutz in Wien eindeutig als ALB bestimmt wurden. Später wurden an weiteren Bäumen in Neukirchen am Inn Schadsymptome und auch Käfer gefunden.
Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern
Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt als einer der gefährlichsten Baumschädlinge weltweit und ist international als Quarantäneschädling gelistet. Er befällt gesundes Laubholz und droht sich langsam auszubreiten. Mehr