Über uns – Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE)

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Abbildung: Geiger

Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE) wurde zum 01.10.2024 neu gegründet und ist aus dem früheren Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte (IEM) hervorgegangen.

Das neue Institut bündelt wesentliche hoheitliche Aufgaben der LfL. Die Zuständigkeiten liegen im Bereich der Überwachung der landwirtschaftlichen Marktordnungen und in der Systemkontrolle der EU-Qualitätsregeln, des Geoschutzes und der EU-Öko-Verordnung. Daneben werden auch die regionalen Programme Geprüfte Qualität Bayern und Bayerisches Biosiegel bearbeitet. Neben diesen Aufgaben, für die bereits das Vorgängerinstitut zuständig war, kommt neu der Bereich Fachrechtskontrollen hinzu. In diesem werden die Anwendungskontrollen Pflanzenschutz und Düngung, sowie die Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel zusammengefasst. Die Ansprechpartner in den Arbeitsbereichen bleiben bestehen.

Nachdem das Arbeitsfeld Agrarmärkte bereits zu Jahresbeginn 2024 an das Institut für Agrarökonomie (IBA) verlagert wurde, war auch eine Änderung des Institutsnamens zwingend.

Aufgaben

Beobachtung, Analyse und Bearbeitung von Qualitätssicherungssystemen

Umsetzung von Handels- und Anwendungskontrollen für Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel

Umsetzung der EU-Vorschriften zur Ökologischer Produktion

Umsetzung der EU-Qualiätsregelungen zu geschützten Bezeichnungen

Systemkontrolle Ausgezeichnete GenussKüche

Sicherstellung einer ausreichenden Markttransparenz durch Umsetzung der Vermarktungsnormen

Systemkontrollen für die "Geprüfte Qualität Bayerns"

Betreuung des Portals "Regionales Bayern"

Systemkontrolle "Bayerisches Bio-Siegel"

Fachbereiche

Kontrollen Marktordnungen

IQE 1a ist mit dem Vollzug der Marktorganisation für Obst und Gemüse betraut. Hierzu zählt die Sicherstellung der Markttransparenz und eines Mindestqualitätsniveaus im Rahmen des EU- und Handelsklassenrechtes auf allen Handelsstufen. Ferner führt die Arbeitsgruppe die notwendigen Vor-Ort-Kontrollen bei Interventionen und freiwilligen Marktrücknahmen durch und beteiligt sich an der Schulung und Weiterbildung freiwilliger Qualitätskontrolleure und zum Teil der Lebensmittelüberwachung bei Obst-, Gemüse- und Speisekartoffeln.
IQE 1b ist zuständig für die kontinuierliche Überwachung der Kennzeichnung und Gewichtsfeststellung sowie der Kontrolle der gesetzlichen Handelsklassen für Rind-, Schweine- und Schaffleisch. Damit wird die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise geschaffen, die durch die Arbeitsgruppe wöchentlich im Zuge der amtlichen Preisfeststellung erfasst und veröffentlicht werden, sowie ein Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der Markttransparenz geleistet.
In diesem Zusammenhang stellt die Zulassung der Klassifizierenden sowie deren regelmäßige Fortbildung einen weiteren wichtigen Aufgabenschwerpunkt dar.
Die Zulassung und Überwachung von Eier-Packstellen und Legehennenställen sowie die Überwachung der Handels- und Güteklassen sowie Kennzeichnung bei Eiern und Geflügelfleisch sind weitere wichtige Aufgaben, die im Rahmen der Vorgaben der EU- und der nationalen Vermarktungsnormen wahrgenommen werden. Außerdem werden Vorgaben der gemeinsamen EU-Fischereipolitik im Bereich Fischetikettierung und Rückverfolgbarkeit umgesetzt.
IQE 1c beschäftigt sich mit Fragen der Milcherzeugung, -verarbeitung und -vermarktung und veröffentlicht neben der Milchstatistik monatlich die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Erzeugerpreise und Mengen der Milchprodukte für Bayern. Wichtiger Schwerpunkt ist der Vollzug milchwirtschaftlicher Verordnungen, z.B. als Landesstelle für die Umsetzung der Rohmilchgüteverordnung sowie die Zuständigkeit für den Bezeichnungsschutz Milch. und die Durchführung der amtlichen Qualitätsprüfungen für Butter in Bayern. Zu den Aufgaben zählt ferner die Prüfung der Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen von Erzeugerorganisationen.

Systemkontrollen

IQE 2a hat als zentrale Aufgabe den Vollzug und die Überwachung des Kontrollsystems der geografischen Herkunftsangaben im Bereich der Erzeuger und Verarbeiter. Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1143 ist die LfL zuständige Kontrollbehörde für in Bayern hergestellte Agrarerzeugnisse, einschließlich Lebensmittel und Spirituosen mit geschützter Bezeichnung (g.g.A. / g.U. / g.t.S. / geografische Angabe).
Weitere Aufgaben des Fachbereichs sind der Betrieb des Direktvermarkterportals "Regionales Bayern", die Begleitung besonderer landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten im Rahmen der Premiumstrategie (Genuss Schätze Bayern) und die Systemkontrolle im Programm "Ausgezeichnete Bayerische Küche"/“Ausgezeichnetes Bayerisches Festzelt“.
IQE 2b ermöglicht mit Hilfe von Informations- und Beratungsangeboten (z. B. GQS-Bayern) einen effektiven und transparenten Überblick über die zahlreichen Rechtsvorschriften und relevanten Qualitätssicherungssysteme in der Land- und Ernährungswirtschaft. Für die Praxisumsetzung der Qualitätssicherung ist die Kenntnis und Akzeptanz der gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Vorgaben auf allen Ebenen der Lebensmittelkette von elementarer Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Konzeption und Durchführung der staatlichen Systemkontrolle im Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität-Bayern“.

Kontrollen EU-Öko-Verordnung

IQE 3 hat den Vollzug der VO (EU) 2018/848 („EU-Öko-Verordnung“) und der zu Ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte als wesentliche Aufgabe. Zum Vollzug gehört die Entgegennahme der Meldungen von Unternehmen mit Sitz in Bayern, die sich dem Kontrollverfahren unterstellt haben. Weiterhin ist die Überwachung der Tätigkeit der privaten Öko-Kontrollstellen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht eine Aufgabe von IQE 3. Dazu gehören die Begleitung des Kontrollpersonals bei der Durchführung der Kontrollen auf Betrieben und Nachkontrollen auf Betrieben durch die Behörde. Der Fachbereich arbeitet eng mit den zuständigen Behörden der anderen Bundesländer und mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zusammen, um eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Europäischen Gesetzgebung zu ermöglichen. Zugleich ist IQE 3 auch für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig, soweit die EU-Öko-Verordnung Ausnahmemöglichkeiten vorsieht. Der Fachbereich kann bei Verstößen gegen die Verordnung Maßnahmen anordnen und entsprechende Ordnungswidrigkeiten ahnden. Der Fachbereich übernimmt den Vollzug in den Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion (Arbeitsgruppe IQE 3a), der Verarbeitung, des Handels und er Außer-Haus-Verpflegung (Arbeitsgruppe IQE 3b) und der Einfuhr von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern an Überlassungsorten im Freistaat. Im Rahmen der Agrarumweltprogrammförderung bewertet der Fachbereich IQE 3 förderrelevante Verstöße gegen die Verordnung für die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung der Systemkontrolle des Bayerischen Bio-Siegels. Hierbei überwacht die Arbeitsgruppe IQE 3d als neutrale staatliche Behörde die verschiedenen Akteure (Lizenznehmer, Zertifizierungsstellen, Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft) und fungiert als unabhängige Anlaufstelle für Fragen und Hinweise.

Fachrechtskontrollen

Der Bereich IQE 4 – Fachrechtskontrollen ist seit 01.10.2024 dem Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE) neu zugeordnet. Die Anwendungskontrollen Pflanzenschutz und Düngung sowie die Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, die davor bei drei verschiedenen Instituten (Institut für Pflanzenschutz, Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung) angesiedelt waren, werden somit im Bereich „Fachrechtskontrollen“ im neuen Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE) zusammengefasst.
Gemäß der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik sind die Bundesländer für die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung des Fachrechts zuständig. Die fachliche Leitung der Anwendungskontrollen Pflanzenschutz und Düngung sowie den Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel liegt bei der LfL im Bereich IQE 4 – Fachrechtskontrollen. Der Bereich ist in drei Arbeitsgruppen – IQE 4a „Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel“, IQE 4b „Anwendungskontrollen Pflanzenschutz“ und IQE 4c „Anwendungskontrollen Düngung“ aufgeteilt. Die Arbeitsgruppe „Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel“ (IQE 4a) ist mit der Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften beim Handel mit Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Bayern betraut. Die Arbeitsgruppe „Anwendungskontrollen Pflanzenschutz“ ist für die Einhaltung des geltenden Pflanzenschutzrechts (z.B. Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung) zuständig, die „Anwendungskontrollen Düngung“ für die Einhaltung des geltenden Düngerechts (z.B. Düngeverordnung). Die Durchführung der Kontrollen liegt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Abteilung L3 „Prüfungen und Kontrollen“ bzw. mit dem Sachgebiet L3.3 „Fachrechtskontrollen“. Die LfL hat die Fachaufsicht bei der Durchführung der Kontrollen inne und schult das Kontrollpersonal regelmäßig. Das zentrale Ziel der Kontrollen zur Einhaltung des Fachrechts ist dabei der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.