Über uns – neuer Name: Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE)
Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE) wurde zum 01.10.2024 neu gegründet und ist aus dem früheren Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte (IEM) hervorgegangen.
Das neue Institut bündelt wesentliche hoheitliche Aufgaben der LfL. Die Zuständigkeiten liegen im Bereich der Überwachung der landwirtschaftlichen Marktordnungen und in der Systemkontrolle der EU-Qualitätsregeln, des Geoschutzes und der EU-Öko-Verordnung. Daneben werden auch die regionalen Programme Geprüfte Qualität Bayern und Bayerisches Biosiegel bearbeitet. Neben diesen Aufgaben, für die bereits das Vorgängerinstitut zuständig war, kommt neu der Bereich Fachrechtskontrollen hinzu. In diesem werden die Anwendungskontrollen Pflanzenschutz und Düngung, sowie die Handelskontrollen Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel zusammengefasst.
Nachdem das Arbeitsfeld Agrarmärkte bereits zu Jahresbeginn 2024 an das Institut für Agrarökonomie (IBA) verlagert wurde, war auch eine Änderung des Institutsnamens zwingend.
Die Neugründung des Institutes für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE) macht auch eine grundlegende Änderung des Internetauftritts erforderlich. Dieser erfolgt zeitnah im Rahmen des Internet-Relaunch der LfL. Bis dahin bleiben die Seiten des früheren IEM unverändert.
Aufgaben
Analyse landwirtschaftlicher Märkte und Wertschöpfungsketten
Beobachtung der Märkte für Milch- und Milchprodukte, für Fleisch, Eier und Geflügel sowie für Obst, Gemüse und Kartoffeln
Beobachtung, Analyse und Bearbeitung von Qualitätssicherungssystemen
Betreuung von Kooperationen in der Landwirtschaft
Umsetzung der EU-Qualitätspolitik: Ökologischer Landbau, geographische Herkunftsangaben, Bioerzeugnisse
Sicherstellung einer ausreichenden Markttransparenz durch Umsetzung der Vermarktungsnormen
Systemkontrollen für die "Geprüfte Qualität Bayerns"
Betreuung des Portals "Regionales Bayern"
Fachbereiche
Marktbeobachtung und pflanzliche Erzeugnisse
Eine zentrale Aufgabe von IEM 1 besteht in der Beobachtung, Beschreibung und Analyse der bayerischen Ernährungswirtschaft. Die Ergebnisse werden in Form von fachlichen Stellungnahmen dem StMELF sowie den nachgeordneten Behörden, aber auch wissenschaftlichen Institutionen und der bayerischen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zur Verfügung gestellt.
Daneben nimmt die Beobachtung und Analyse der Märkte für Getreide, Ölsaaten und Zucker einschließlich der Bewertung von Bestimmungsgründen für die Preisbildung und Markttrends einen breiten Raum ein. Ziel ist die Bereitstellung von Marktinformationen sowie die Beschreibung und Bewertung von Vermarktungsstrategien im Marktfruchtbau. Weiterhin werden die Auswirkungen agrarmarktpolitischer Beschlüsse und Vorschläge auf EU-Ebene und Bundesebene aufgearbeitet und analysiert.
Qualitätssicherung in der Land- und Ernährungswirtschaft
Zentrale Aufgabe dieses Fachbereiches ist der Vollzug der Marktorganisation für Obst und Gemüse. Hierzu zählt die Sicherstellung der Markttransparenz und eines Mindestqualitätsniveaus im Rahmen des EU- und Handelsklassenrechtes auf allen Handelsstufen. Ferner führt der Fachbereich die notwendigen Vor-Ort-Kontrollen bei Interventionen und freiwilligen Marktrücknahmen durch und beteiligt sich an der Schulung und Weiterbildung freiwilliger Qualitätskontrolleure und zum Teil der Lebensmittelüberwachung bei Obst-, Gemüse- und Speisekartoffeln.
Für die Praxisumsetzung der Qualitätssicherung ist die Kenntnis und Akzeptanz der gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Vorgaben auf allen Ebenen der Lebensmittelkette von elementarer Bedeutung. Kernaufgabe des Fachbereiches ist es daher, mit Hilfe von Informations- und Beratungsangeboten (z. B. GQS-Bayern) einen effektiven und transparenten Überblick über die zahlreichen Rechtsvorschriften und relevanten Qualitätssicherungssysteme in der Land- und Ernährungswirtschaft zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Konzeption und Durchführung der staatlichen Systemkontrolle im Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität-Bayern“.
Regionale Erzeugnisse/Öffentlichkeitsarbeit
Zentrale Aufgabe dieses Fachbereiches ist der Vollzug und die Überwachung des Kontrollsystems der geografischen Herkunftsangaben im Bereich der Erzeuger und Verarbeiter. Im Sinne der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und EU 2019/787 ist die LfL zuständige Kontrollbehörde für in Bayern hergestellte Agrarerzeugnisse/Lebensmittel mit geschützter Bezeichnung (g.g.A. / g.U. / g.t.S.) und Spirituosen (g.A.).
Weitere Aufgaben des Fachbereichs sind der Betrieb des Direktvermarkterportals "Regionales Bayern", die Begleitung besonderer landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten im Rahmen der Premiumstrategie (Genuss Schätze Bayern) und die Systemkontrolle im Programm "Ausgezeichnete Bayerische Küche". Der Fachbereich ist außerdem zuständig für die Organisation und Koordination der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Internet).
Vieh-, Fleisch-, Fisch-, Eier- und Geflügelwirtschaft
Die Hauptaufgabe dieses Bereiches liegt in der kontinuierlichen Überwachung der Kennzeichnung und Gewichtsfeststellung sowie der Kontrolle der gesetzlichen Handelsklassen für Rind- und Schaffleisch sowie Schweinehälften. Damit wird die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise geschaffen, die durch den Fachbereich wöchentlich festgestellt und veröffentlicht werden. Durch diesen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der Markttransparenz werden notwendige Informationen über die Erfordernisse wichtiger Einzelmärkte, aber auch frühzeitig Hinweise über neue Entwicklungen im Sektor der Vermarktung tierischer Erzeugnisse bereitgestellt und so die Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion in Bayern stetig verbessert.
In diesem Zusammenhang stellt Zulassung der Klassifizierer sowie deren regelmäßige Fortbildung einen weiteren wichtigen Aufgabenschwerpunkt dar. Die Zulassung und Überwachung von Eier-Packstellen und Legehennenställen sowie die Überwachung der Kennzeichnung und des Fremdwassergehaltes bei Geflügelfleisch sind weitere wichtige Aufgaben, die im Rahmen der Vorgaben der EU- und der nationalen Vermarktungsnormen wahrgenommen werden. Die Beobachtung und Analyse der Märkte für Vieh, Fleisch und Eier runden das Tätigkeitsfeld ab.
Milch- und Molkereiwirtschaft
Der Fachbereich Milch- und Molkereiwirtschaft beschäftigt sich mit Fragen der Milcherzeugung, -verarbeitung und -vermarktung und vollzieht die einschlägigen Rechtsvorschriften für diese Produktgruppe. Die stetige Analyse, die Darstellung und Erläuterung des Geschehens am Milchmarkt sowie die Abschätzung von Marktpotentialen auf in- und ausländischen Märkten dient der Markttransparenz. Regelmäßig werden dazu Informationen veröffentlicht und der Wissenstransfer wird insbesondere durch Vorträge gewährleistet.
Der Bereich ist zuständige Landesstelle für die Umsetzung der Rohmilchgüteverordnung und verantwortet die amtlichen Qualitätsprüfungen für Butter und Käse in Bayern. Zu den Aufgaben zählt ferner die Prüfung der Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen von Milcherzeugerorganisationen.
Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft
Der Vollzug des Kontrollsystems der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Basis VO) und der VO (EG) Nr. 889/2008 (Durchführungsverordnung) ist die wesentliche Aufgabe des Fachbereiches Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft (IEM 6). Zum Vollzug gehört die Entgegennahme der Meldungen von Unternehmen mit Sitz in Bayern, die sich dem Kontrollverfahren unterstellt haben. Weiterhin ist die Überwachung der Tätigkeit der privaten Öko-Kontrollstellen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht Aufgabe von IEM 6. Dazu gehören Begleitungen der Kontrolleure, Nachkontrollen durch die Behörde und Kontrollstellenaudits. Dabei arbeitet der Fachbereich eng mit den zuständigen Behörden der anderen Bundesländer und mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zusammen.
Zugleich ist IEM 6 auch für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig, soweit dies die EG-Öko-VO vorsieht. Der Fachbereich kann Vermarktungsverbote verhängen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Im Rahmen der Agrarumweltprogrammförderung erstellt IEM 6 Sanktionsvorschläge für die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Schließlich beschäftigt sich der Arbeitsbereich mit der Analyse der Märkte für ökologische Erzeugnisse und erstellt statistische Auswertungen.
Allgemeine Agrarmarktpolitik
Der Fachbereich beschäftigt sich mit Fragen der Agrarmarktpolitik, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Union und Grundsatzfragen der Angebotsbündelung. Der Fachbereich ist "zuständige Stelle" für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse in Bayern, berät Erzeugerorganisationen in der Gründungsphase sowie bei der Konzeption von operationellen Programmen und ist zuständig für die Überprüfung der Berichtspflichten von Erzeugerorganisationen im pflanzlichen Bereich.
Darüber hinaus erstellt der Bereich Stellungnahmen zu Anträgen für Marktstrukturförderung und das Programm zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse.