Fachliche Empfehlungen
Pflege von Hecken in der freien Landschaft
Die Pflege ist für die langfristige Erhaltung der Funktionen von Hecken oft erforderlich, wobei der rechtliche Schutzstatus von Hecken berücksichtigt werden muss. Die bestandserhaltende und ordnungsgemäße Nutzung und Pflege ist vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Wichtig ist es, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen und die Pflegegrundsätze zu beachten. Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen wird durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert.
Rechtlicher Schutzstatus von Hecken
Auskünfte erteilen die jeweils für den betroffenen Landkreis zuständigen unteren Naturschutzbehörden
Zeitraum der Pflege
Das Verbot nach Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für
- die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält
- schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses
- Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind
Prüfung der Pflegebedürftigkeit
Beispiele für den Funktionsverlust
- Entstehung von Winddüsen durch eine lückenhafte Strauchschicht
- Verlust der Funktion für den Erosionsschutz durch mangelnde Durchwurzelung und fehlende Bedeckung des Bodens
- geringe Vielfalt an Tieren und Pflanzen durch fehlenden Unterwuchs
- Auseinanderbrechen der Hecke bei Vergreisung und Funktionsverlust
- Verlust der Pufferwirkung für angrenzende Flächen bei lückenhafter Strauchschicht
- Verlust der Funktion als vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere bei Vergreisung oder Strukturarmut
- Verlust der Funktion als linienhaftes Vernetzungselement in der Kulturlandschaft
- die Eigenart, Schönheit und Erholungsfunktion der regionaltypischen Kulturlandschaft gehen durch die Überalterung der Heckenstrukturen verloren
Pflegegrundsätze
- Ausrichtung der Pflege auf ganze Heckensysteme durch Betrachtung des gesamten Landschaftsraumes
- räumliche und zeitliche Verteilung von Pflege- und Nichtpflegeflächen im gesamten Landschaftsraum
- Erhalt des Heckentypes, sodass Strauchhecken, gemischte Hecken oder Baumhecken nicht in ihrem Typ verändert werden und die Eigenart der Landschaft weiter prägen
- abschnittsweise auf Stock Setzung: Verjüngung von maximal einem Drittel der gesamten Hecke in einer Pflegeperiode, sodass die Funktionen der gesamten Hecke während der Pflege erhalten bleiben
- Länge der einzelnen Pflegeabschnitte in der Regel nicht unter 20 Meter und nicht über 50 Meter, wobei der gesamte Landschaftsraum betrachtet wird
- Erhalt verschiedener Altersklassen einer Hecke, um agrarökologische Ziele zu gewährleisten
- Erhalt wertgebender Gehölze wie Wildobst, alte Weißdorne, Holunder, Eichen und bei Bedarf schonender Rückschnitt
- Erhalt von stehenden Totholzstrukturen als Habitat für spezialisierte Pflanzen und Tiere
- Entfernung des Schnittgutes, wobei bis zu 20 Prozent als Unterschlupf für die Bodenfauna zu Reisighäufen aufgeschichtet werden können
Pflege der Saumstrukturen
Blühendes Band entlang des Gehölzlehrpfades der LfL in Freising
Förderung
Hecken und Feldgehölze