Fachliche Empfehlungen
Planung einer Heckenpflanzung in der freien Landschaft
Bei der Planung für die Pflanzung einer Hecke in der freien Landschaft spielt die Standortprüfung eine wichtige Rolle. Auch eine ausreichend große Fläche ist Voraussetzung für den Erfolg der Anpflanzung. Ein Saum und die Zäunung sollten von Anfang an miteingeplant werden. Anhand des Standortes werden die Gehölzarten ausgewählt und an dem entsprechenden Platz in der künftigen Hecke gepflanzt. Auskünfte zur Förderung der Neuanlage einer Hecke erteilen die zuständigen Behörden.
1. Standortprüfung
Vermeidung negativer Auswirkungen von Gehölzpflanzungen auf Standorten wie
- Wiesenbrütergebiete
- Streuwiesen
- sonnige und magere Böschungen
- Magerwiesen
Auskünfte erteilen die jeweils für den betroffenen Landkreis zuständigen unteren Naturschutzbehörden
Orientierung an regionaltypischen Lebensgemeinschaften
- Naturraumtypische Strukturen
- Artenzusammensetzung
- Biotopverbund
Berücksichtigung der agrarökologischen Ziele wie
- Erosionsschutz (Wasser, Wind)
- Kleinklima
- Nützlinge
- Schutz für Weidetiere
2. Planung der Pflanzung
- Anlage von mindestens drei- bis fünfreihigen, strukturreichen Pflanzungen zur Erfüllung der agrarökologischen Funktionen und der Aufgabe als Lebensraum
- Hilfe durch die Erstellung eines Pflanzplanes
- Einplanung von Säumen und Zäunung
- Einbuchtungen fördern den positiven Randlinieneffekt
- Abstand zwischen den Reihen ca. 1,5 Meter
- Abstand zwischen den Pflanzen ca. 1,5 Meter
- Baumanteil ca. 3 Prozent
- Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr oder Herbst
3. Gehölzauswahl
- Abhängigkeit von den Standortvoraussetzungen wie nass, frisch, mittel, trocken, sonnig, schattig, nord- oder südexponiert
- Verwendung von gebietseigenen (autochthonen) Gehölzen
- Verwendung auch von dornigen Gehölzen und Wildobst als Vogelnist- und Nährgehölz
- keine Pflanzung von Sorten und Zuchtformen wie Pyramiden- oder Korkenzieherformen
4. Saumstrukturen
Blühendes Band entlang des Gehölzlehrpfades der LfL in Freising
5. Zäunung
- Empfehlung der standardmäßigen Zäunung gegen Wildverbiss in den ersten fünf Jahren
- eventuell Verzicht auf eine Zäunung nach Rücksprache mit dem Jagdberechtigten/der Forstbehörde über den Wilddruck im Planungsgebiet
6. Förderung einer Neupflanzung
Hecken und Feldgehölze