Fachliche Empfehlungen
Pflege von Hecken in der freien Landschaft

Die Pflege ist für die langfristige Erhaltung der Funktionen von Hecken oft erforderlich, wobei der rechtliche Schutzstatus von Hecken berücksichtigt werden muss. Die bestandserhaltende und ordnungsgemäße Nutzung und Pflege ist vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Wichtig ist es, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen und die Pflegegrundsätze zu beachten. Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen wird durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert.
Hecken und Feldgehölze
KULAP-Maßnahme I80: Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm 2023 bis 2027 soll sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, als auch zur dauerhaften Sicherung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der vom Menschen genutzten Landschaft beitragen. Mehr