Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb

Eine Grundlage für die langfristig gesunde Betriebsentwicklung und Schonung der natürlichen Ressourcen ist die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb.

Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz, die Stoffstrombilanz und die Stallbilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb und dessen Untereinheiten.

Um zu prüfen, ob die Nährstoffe möglichst fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Stoffstrom­bilanz­verordnung für bestimmte Betriebe die Bilanzierung der Eingänge und Abgänge an Stickstoff und Phosphor vor.

Aktuelles zur Stoffstrombilanz

Die Stoffstrombilanz für das ablaufende Kalenderjahr 2024 ist bis zum Inkrafttreten einer neuen Stoffstrom­bilanz­verordnung verbindlich durch die seit 2018 schon bilanzierungs­pflichtigen Betriebe zu berechnen.
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrom­bilanz­verordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugs­zeitraums zu rechnen.

Ablaufdiagramm zur Entscheidungshilfe.Zoombild vorhanden

Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen?

Die Stoffstrombilanz gibt einen Überblick über die Nährstoffeffizienz der landwirtschaftlichen Produktion eines Betriebes. Bei diesem Bilanztyp werden die Zufuhren und Abfuhren in den Gesamtbetrieb berücksichtigt. Die Zufuhr zum Beispiel von Stickstoff oder Phosphor erfolgt in Form von Düngemitteln, Futtermitteln, über Saatgut, den Zukauf von Tieren und aus der Luft über die Stickstoffbindung von Leguminosen. Die Abfuhr von Nährstoffen aus dem Betrieb erfolgt über den Verkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten. Ziel ist, alle Zu- und Abfuhren eines landwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen.
Der optimale Einsatz von Dünge- und Futtermitteln zählt ebenso wie die Vermeidung von Stickstoffverlusten bei der Lagerung und Aufbringung von Wirtschaftsdüngern zu den zentralen Ansatzpunkten zur Verbesserung der betrieblichen Stoffstrombilanz. Da es sich um eine Bruttobilanzierung handelt, werden Austräge in den Boden und Verluste in die Luft in der Bilanz nicht abgezogen.
Die Stoffstrombilanzierung für Stickstoff und Phosphat ist durch das Düngegesetz und die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) für bestimmte Betriebe rechtlich verbindlich für das zurückliegende Kalender- oder Wirtschaftsjahr anzufertigen sowie für Stickstoff zusätzlich zu bewerten. Mit der Novelle der StoffBilV gehen die umfassende Anpassung des Bewertungsschemas für Stickstoff und die Einführung zusätzlicher Bewertungskriterien für Phosphat einher.
Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrom­bilanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifischen berechneten Grenzwert (plus 10 %) nicht überschreiten.
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.
Welche Werte müssen bei der Stoffstrombilanz einer Biogasanlage für den Futterzukauf verwendet werden?
In die Stoffstrombilanz müssen die tatsächlich zugekauften/aufgenommen Nährstoff­mengen verbucht werden. Die Daten des Einsatz­stofftagebuchs können nur als Orientierung, aber nicht als Beleg herangezogen werden. Bei Nährstoff­abgang aus der Biogas­anlage wird genauso verfahren.

Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)

Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.

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