Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb
Eine Grundlage für die langfristig gesunde Betriebsentwicklung und Schonung der natürlichen Ressourcen ist die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb.
Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz, die Stoffstrombilanz und die Stallbilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb und dessen Untereinheiten.
Um zu prüfen, ob die Nährstoffe möglichst fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Stoffstrombilanzverordnung für bestimmte Betriebe die Bilanzierung der Eingänge und Abgänge an Stickstoff und Phosphor vor.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz für das ablaufende Kalenderjahr 2024 ist bis zum Inkrafttreten einer neuen Stoffstrombilanzverordnung verbindlich durch die seit 2018 schon bilanzierungspflichtigen Betriebe zu berechnen.
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen.
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen.
Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)

Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.