Düngung
Nährstoffbilanz Bayern - Häufig gestellte Fragen zum Programm

Sie erhalten Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nährstoffbilanz Bayern.

Hinweise zur Programmbenutzung

  • Als Landwirt erhalten Sie nach Eingabe der Betriebsnummer und der gleichen PIN wie bei HI-Tier, ZID und dem Mehrfachantrag-Online Zugang zum Programm.
  • Bitte beachten Sie, dass die Betriebsnummer 12-stellig ohne Leerzeichen angegeben werden muss z. B.: 091781110001. Haben Sie weiterhin Probleme bei der Anmeldung, ist evtl. Ihre PIN abgelaufen. Sie können auf der Anmeldeseite links unter "Passwort ändern" Ihre PIN aktualisieren.
  • Falls Sie bisher noch keine PIN haben, können Sie diese unter Bereithaltung Ihrer Betriebsnummer beim LKV beantragen.
  • Die im Mehrfachantrag bereits angegeben Daten zu den Flächen und der Tierhaltung werden automatisch in das Programm eingelesen. Zusätzlich werden die Tiere aus der HI-Tier Datenbank eingelesen.
  • Die Navigation durch die verschiedenen Erhebungsblätter erfolgt im Programm über die zwei Schaltflächen "Weiter" und "Zurück".
    Mit "Weiter" gelangen Sie auf das nächste Erhebungsblatt und die eingegeben Daten werden gespeichert, wohingegen mit "Zurück" Änderungen auf dieser Seite nicht übernommen werden.
  • Die Schaltfläche "Mehrfachantrag neu laden" löst einen erneuten Import der ausgewählten Daten aus dem Mehrfachantrag (Hauptfrüchte, Stilllegung, Grünland, Vieh) aus.
    Durch den erneuten Import werden Ihre bisherigen abgeänderten Angaben gelöscht und ersetzt.
  • Wenn das Programm 30 Minuten nicht bedient wird, werden Sie automatisch abgemeldet. Kehren Sie dann bitte auf die LfL-Seite (www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz/) zurück und melden sich erneut an.
  • Der Ergebnisausdruck wird als PDF-Dokument ausgegeben und macht es erforderlich, dass ein entsprechendes Programm zur Anzeige von PDF-Dateien installiert ist.
  • An wen kann ich mich mit Fragen wenden? Wer kann mir helfen?
    • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Wie kann ein Ringwart für mich rechnen?
    • Bitte geben Sie Ihre PIN nicht weiter.
    • Sie können einen Ringwart schriftlich dazu bevollmächtigen, die Nährstoffbilanz für Sie zu erstellen. Formular siehe unten.
    • Das ausgefüllte Formular leiten Sie bitte an das LKV Bayern weiter (Kontaktdaten am Ende des Formulars). Nach der Bearbeitung der Vollmacht kann die bevollmächtigte Person mit eigener Betriebsnummer und eigener PIN Ihren Betrieb auswählen und berechnen. Das Formular befindet sich am Ende der allgemeinen Fragen zum Bearbeiten.
  • Gibt es die Nährstoffbilanz Bayern auch zum Herunterladen?
    • Nein.
  • Gibt es ein Handformular zur Berechnung der Nährstoffbilanz?
    • Nein.
  • Kann ich mit dem Programm eine Stroffstrombilanz berechnen?
    • Ja.
  • Kann ich mit dem Programm für einen flächenlosen Betrieb die Stoffstrombilanz rechnen?
    • Ja. Dazu muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ggf. eine Betriebsnummer beantragt werden.
    • Falls Sie die Stroffstrombilanz für eine gewerbliche Biogasanlage ohne Fläche berechnen wollen, geben Sie bitte im Menü „Allgemeine Angaben“ im Feld „Wurde eine hofeigene Biogasanlage betrieben?“ ein JA ein, damit das Programm die Felder für Biogaseingaben anzeigt.