Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb
Nachdem der Nährstoffvergleich nach dem Feld-Stall-Ansatz bereits mit der novellierten Düngeverordnung 2020 aufgehoben wurde, ist nunmehr nach dem Inkrafttreten der Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung auch die Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 am 8. Juli 2025 außer Kraft getreten. Für etwaige Änderungen und zum Zwecke der Datensicherung steht das LfL-Programm "Nährstoffbilanz Bayern" vorübergehend noch zur Verfügung, wird jedoch nicht mehr gewartet.
Das EDV-Programm "Stallbilanz im schweinehaltenden Betrieb" wird weiterhin für den Nachweis stark bzw. sehr stark N-/P-reduzierter Fütterungsverfahren zur Verfügung stehen.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3942; 2018 I S. 360), die durch Artikel 98 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, ist am 8. Juli 2025 außer Kraft getreten.
Stallbilanz (Stall-Tier-Bilanz)
Die Stallbilanz bildet die Nährstoffeffizienz der Tierproduktion und die zu erwartenden Nährstoffgehalte der anfallenden Wirtschaftsdünger ab. Betrachtungsebene können die gesamte Tierhaltung eines Betriebes oder auch einzelne Teilbereiche der Tierhaltung sein, wie zum Beispiel einzelne Ställe oder Tiergruppen. Nach einer Bilanzierung von Teilbereichen sollte zusätzlich immer eine gesamtbetriebliche Betrachtung erfolgen, in der die einzelnen Bilanzergebnisse aufsummiert werden, um so die Ergebnisse für den Gesamtbetrieb zu plausibilisieren.
Einfließende Größen
Die Stallbilanz saldiert die Nährstoffmengen, die über das eigenerzeugte Futter, den Futterzukauf (abzüglich Konservierungsverlusten) sowie den Tierzukauf in den Stall gelangen, mit den Nährstoffmengen, die als tierische Marktprodukte in Form von Milch, Eier, Wolle und Zucht-, Mast- und Schlachttieren sowie sonstigen Abgängen den Stall verlassen.
Bewertung des Ergebnisses
Die Differenz entspricht den Nährstoffausscheidungen der Tiere. Ausgehend von den Nährstoffausscheidungen und unter Berücksichtigung der Einstreumenge sowie Wassereinleitungen ergeben sich die Nährstoffgehalte des anfallenden Wirtschaftsdüngers. Bei Stickstoff sind zusätzlich die zulässigen tierart- und tierhaltungsspezifischen gasförmigen Stall- und Lagerverluste nach DüV zu berücksichtigen.
Ergeben sich bei Stickstoff Differenzen zwischen den ermittelten Nährstoffgehalten und eigenen Untersuchungen, treten in der Regel im Stall oder bei der Lagerung der Wirtschaftsdünger überhöhte Nährstoffverluste auf. Gibt es Unterschiede bei den Nährstoffen Phosphat oder Kali, können die Ursachen an den Angaben zu den Tieren (Leistung, Rasse, Gewichte etc.) und/oder der Fütterung (Phasenfütterung, Nährstoffgehalte im Futter etc.) liegen.
Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)
