Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr
Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.
Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von aus Drittländern importierten geregelten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Zielsetzung
Einfuhrkontrolle von Wasserpflanzen
Einfuhr: Phytosanitäre Überwachung von im internationalen Handel verbrachtem Holzverpackungsmaterial
Zielsetzung
Phytosanitäre Importkontrolle an Verpackungsholz
Feststellung
Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle bei der Ausfuhr
Pflanzengesundheitszeugnisse
Bayerische Erzeugnisse wurden in 143 Länder exportiert, davon primär in die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China, Australien, Indien, die Russische Föderation, Mexiko sowie Japan und die Republik Korea. Ausgeführt wurden insbesondere Malz- und Hopfenerzeugnisse, getrocknete Erzeugnisse wie Kräuter bzw. Tee, Schnitt- und Rundholz, Saatgut sowie Speise- und Pflanzkartoffeln. Für die Sicherstellung der Exportanforderungen wurden eingehende Untersuchungen bzw. Vorort-Kontrollen an den Waren angeordnet.