Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Phytosanitäre Überwachung bei Ein- und Ausfuhr

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Der Arbeitsbereich IPS 4a hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse ein- bzw. ausgeführt werden, die bestimmten Gesundheitsanforderungen in Bezug auf den Befall mit Krankheiten und Schädlingen genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen in die Europäische Union (EU) verbracht oder aus der EU in andere Länder verschleppt werden. Im Rahmen von amtlichen Inspektionen und Untersuchungen bei der Ein- und Ausfuhr werden die pflanzenschutzrechtlichen Regelungen überwacht.

Zielsetzung

IPS-Mitarbeiter kontrolliert eine Lieferung mit WasserpflanzenZoombild vorhanden

Einfuhrkontrolle von Wasserpflanzen

Die Abfertigung von aus außereuropäischen Drittländern eingeführten Waren ist in Bayern auf die Einlassstellen am Flughafen München bzw. Nürnberg sowie auf die genehmigten Kontrollorte für Bestimmungsortkontrollen begrenzt. Insgesamt wurden dem Pflanzengesundheitsdienst Bayern im Jahr 2018 1.074 Sendungen von Früchten, Gemüse, Kräutern, Schnittblumen, Saatgut sowie Zier- und Obstgehölzen aus 38 verschiedenen Drittstaaten zur phytosanitären Kontrolle angemeldet. Bei 729 Sendungen wurden die eingeführten Waren einer phytosanitären Untersuchung unterzogen. Die Umsetzung einer reduzierten Kontrollfrequenz kam für weitere 279 Sendungen von Schnittblumen zur Anwendung.