Milch- und Molkereiwirtschaft
Die Marktbeobachtung, d. h. die Entwicklung der Milchmärkte bezogen auf Mengen und Preise, die Sicherstellung der Qualität der Rohmilch, sowie die Bündelung der Kräfte in der Wertschöpfungskette nicht nur im Bereich Milch sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Arbeit in der Erzeugung und Verarbeitung.
Im Fokus
Milchmarkt aktuell – Monatsstatistiken

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht die monatlichen Milchauszahlungspreise und die Mengenstatistik für Milch und Milcherzeugnisse in Bayern. Mehr
Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)

Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist in Bayern als Landesstelle für den Vollzug der Rohmilchgüteverordnung verantwortlich. Die "Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch" vom 11. Januar 2021 gilt bundesweit. Sie regelt die Gütemerkmale, deren Prüfung sowie die Berechnung des Kaufpreises von in Deutschland erzeugter Kuhmilch, die an einen Abnehmer geliefert wird. Mehr
Amtliche Butterprüfung

Das Gütezeichen "Deutsche Markenbutter" mit dem stilisierten Adler steht für den höchsten Qualitätsanspruch. Es ist eine freiwillige Kennzeichnung seitens der Molkerei. Diese Aufschrift erfordert die Einhaltung verschiedener Anforderungen bei der Herstellung und der Produktqualität. Die Vorgaben sind in der nationalen Butterverordnung definiert und werden von der LfL als amtlich zuständiger Stelle unabhängig geprüft. Mehr
Erzeugerorganisationen (EO) in Bayern
anerkannte Milcherzeugerorganisationen in Bayern
In Bayern sind derzeit ca. 200 Erzeugerorganisationen und vier Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz für die Sektoren Milch, sonstige tierische Erzeugnisse und pflanzliche Erzeugnisse außer Obst und Gemüse anerkannt. Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft der LfL ist Ansprechpartner für Anträge auf Anerkennung sowie auf Satzungsänderungen und ist zuständig für die Überprüfung der jährlichen Berichtspflichten der Agrarorganisationen. Anerkennungsbehörde ist das StMELF. Mehr

