Milchquotenübertragungsstelle Bayern (MÜSB)
Am 2. November 2014 fand der 44. und letzte Übertragungstermin an den Milchquotenübertragungsstellen in Deutschland statt. Am 31. März 2015 endete die Milchquotenregelung der EU. Wie vor dem 1. April 1984 auch und wie bei nahezu allen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, herrscht seither wieder ein freier Markt ohne jegliche Mengenbegrenzung für den einzelnen Erzeuger.
Bei Fragen zur nachträglichen Abwicklung der Milchquotenübertragungsstelle wenden Sie sich bitte an das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Tel.: 08161 8640-1451
E-Mail: IQE@LfL.bayern.de
Im Jahr 1984 führte die Europäische Gemeinschaft die Milchquote (auch Referenzmenge oder Milchkontingent genannt) ein. Sie stellte ein Recht zur Ablieferung von Kuhmilch dar. Jedem einzelnen Milchlieferanten wurde ein solches Lieferrecht in Abhängigkeit von seiner bisherigen Abliefermenge zugeteilt. Das Kontingent konnte zwischenzeitlich durch Pacht oder Kauf vergrößert oder auch abgegeben werden. Wurde in einem Mitgliedsland die insgesamt vorhandene Milchquote überschritten, musste jeder Milcherzeuger, der seine individuelle Quote überzogen hat, eine von der EU festgesetzte (Straf-) Abgabe entrichten. Aufgrund eines EU-Beschlusses wurde die Milchquotenregelung mit Wirkung vom 1. April 2015 wieder aufgehoben. Seit dieser Zeit besteht staatlicherseits keine Lieferbeschränkung mehr.
Milchquoten aktuell
Die Ära Milchquotenregelung ist zu Ende – Rückschau auf ein tiefgreifendes agrarpolitisches Instrument
Foto: Fotolia/adimas
In einer Vortragstagung am 25. März 2015 blickte die Landesanstalt für Landwirtschaft zurück auf die "Geburt" der Milchkontingentierung im Jahr 1984 und den Werdegang mit den andauernden Änderungen. Zwei Zeitzeugen berichteten. Ein weiterer Vortrag beinhaltet Zahlen, Fakten, Ergebnisse und Auswertungen aus 15 Jahren Milchquotenbörse. Mehr
Eine Bilanz nach 15 Milchbörsenjahren
Seit der ersten Handelsrunde am 31.10.2000 hat die Milchquotenübertragungsstelle Bayern nun 44 mal ein Börsenverfahren abgewickelt und dabei 196.574 Abgabeangebote und Nachfragegebote bearbeitet und dabei 2.094 Millionen kg Milchquote bzw. ca. 27 % der den bayerischen Milcherzeugern zustehenden Milchquote übertragen. Mehr
Quotenhandel an der Börse
Informationen zum Milchquotenhandel
(c)Fotolia/adimas
Was mussten Anbieter und Nachfrager tun, wenn sie eine Milchquote verkaufen oder kaufen wollten? Was war die Aufgabe der Übertragungsstelle und Berechnungsstelle? Wie wurde der sogenannte Gleichgewichtspreis ermittelt? Mehr
Detailergebnisse früherer Übertragungsstellentermine
Zu jedem Übertragungsstellentermin veröffentlicht die Milchquotenübertragungsstelle Bayern die Ergebnisse. Sie gibt den Zwischen- und Gleichgewichtspreis, die Angebotsmenge, die Nachfragemenge, die gehandelte Menge, die Anzahl der Antragsteller, die Anzahl der Anbieter und Nachfrager sowie die entgeltlich und unentgeltlich zugeteilte Quote bekannt. Mehr