KULAP – Maßnahme I80
Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Landschaft

Luftbild einer strukturreichen blühenden Heckenlandschaft

Foto: Wolfgang Willner

Die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen in der freien Landschaft – Wichtiger Baustein des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP – Maßnahme I80, früher B49)

Die Maßnahmen tragen sowohl zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als auch zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) bei. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit, sowie des Erholungswertes unserer Kulturlandschaft.

Entstehung und Funktion von Hecken und Feldgehölzen

Wiese mit einer kleinen Mauer aus Lesesteinen
Hecken und Feldgehölze entstehen auf unterschiedlichste Art und Weise. Größere Steine stören bei der Bewirtschaftung; sie werden aufgelesen und am Ackerrand abgelegt. So entstehen Lesesteinriegel, auf denen mit der Zeit Gehölze durchwachsen und Hecken entstehen. Hecken und Feldgehölze etablieren sich auf Standorten, die für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu steil, zu flachgründig, zu trocken oder zu nass sind. Oft werden Hecken und Feldgehölze auch bewusst gepflanzt, um Grundstücke abzugrenzen, Baumaßnahmen auszugleichen oder agrarökologische Funktionen wie Schutz vor Bodenerosion zu erfüllen. Hecken und Feldgehölze sind ein fester Bestandteil unserer bäuerlichen Kulturlandschaft und ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Notwendigkeit einer Erneuerung

Hecke mit kahlen Zweigen
Manchmal erfüllen Hecken und Feldgehölze nach längeren Zeiträumen ihre Funktionen nicht mehr optimal. So können eine Verkahlung, Überalterung und Vergreisung zum Auseinanderbrechen und zu mangelnder Bodenbedeckung mit einer damit einhergehenden Abnahme des Erosionsschutzes führen. Eine fachgerechte Pflege ist nun sinnvoll.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass Hecken und Feldgehölze in der freien Natur nach Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 29 Bundesnaturschutzgesetz als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt sind und nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen.

Fachgerechte Erneuerung

Person in Schutzkleidung und Motorsäge arbeitet knieend in einer Hecke
Fachgerechte Pflegemaßnahmen jedoch sind vom 1. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres erlaubt und werden derzeit durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm gefördert. Eine gezielte Aufwertung pflegebedürftiger Hecken und Feldgehölze als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist so möglich. In der Regel werden bei der Heckenpflege die strauchartigen Gehölze abschnittsweise auf Stock gesetzt und je nach Heckentyp einzelne Bäume entnommen. Besonders wertgebende und langsam wachsende Gehölze bleiben stehen oder werden nur geringfügig zurückgeschnitten. Durch die Verwendung des Schnittgutes als Hackschnitzel zur Wärmegewinnung wird eine Nutzung ebenfalls wieder interessant.

Außenwirkung

Personengruppe vor einer Hecke
Ein nicht zu unterschätzender positiver Effekt der Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen im Rahmen des KULAP ist die große Außenwirkung. Der Erfolg der Maßnahme spricht sich bei den Landwirten herum und Weitere beteiligen sich. Die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Landwirten, Kommunen oder Konzeptersteller führt zu einer Erneuerung in der Fläche und einer breiten Akzeptanz. Intensive Gespräche zwischen Fachleuten und Antragstellern ermöglichen, dass die Bedeutung und der Wert dieser Strukturen erkannt werden. Landwirte oder Gemeinden orientieren sich auch bei nicht förderfähigen Hecken an den fachlichen Vorgaben und erkennen: Die fachliche Qualität der Maßnahme B 49 wirkt auch noch weit außerhalb.

KULAP B49 – Übersicht 2016 bis 2020

Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49)
AntragsendterminMittelplafond in Mio. Euro Auswahlschwelle (Punkte)Ausgewählte Vorhaben
30.06.20169,021890
30.06.20176,021315
29.06.20184,02766
01.07.20192,42521
20.06.20202,02824
  • Gesamtzahl der bewilligten Hecken: 5.316
  • Gesamtfläche: rund 267 Hektar
Das Bewilligungsverfahren dauerte 2020 etwas länger, da eine zusätzliche Mittelbeschaffung erfolgte und Punktegrenzen angepasst wurden.

Auswertung nach Landkreisen