EDV-Anwendung Düngung
Sperrfristprogramm – Darf ich im Herbst düngen?
 
Die Excelanwendung "Sperrfristprogramm" zeigt in Abhängigkeit der angebauten Kultur, ob die Fläche im Herbst noch gedüngt werden darf.
EDV-Programm zum Herunterladen
Sperrfristen – in welchen Zeiträumen ist Düngen verboten?
Erläuterungen zum Programm
Um die Frage "Darf ich die Kultur auf dieser Fläche im Herbst düngen?" zu klären, müssen eine Reihe von Teilfragen beantwortet werden:
- Wurde die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau verschoben?
- Was war die Vorfrucht und wie lang stand sie?
- Steht vor der Hauptfrucht eine Zwischenfrucht oder Zweitfrucht?- Wann wurde sie gesät?
- Wird sie geerntet? Wenn ja, wann?
- Wann wird sie umgebrochen?
 
- Was ist die Hauptfrucht im nächstjährigen Mehrfachantrag?
Diese Fragen werden in der Excelanwendung übersichtlich durch Eingabefelder abgefragt. Anschließend gibt das Programm in einem Diagramm aus, in welchem Zeitraum noch gedüngt werden darf. Dabei unterscheidet das Programm, ob es sich um eine mineralische Düngung, um eine organische Düngung mit Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren oder um eine organische Düngung mit Gülle, Gärrest etc. handelt.
Eingabebeispiele
  	Beispiel 1
  	Wann darf ich ein im Juli gesätes Weidelgras mit Nutzung im Herbst und im Frühjahr düngen? Ist mein Weidelgras eine Zwischen- oder Zweitfrucht? Die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
 Zoombild vorhanden
Zoombild vorhanden
	  			Sperrfristprogramm 2025: Zweitfrucht Weidelgras
Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Unter "Hauptfrucht Ernte 2025" wird die Vorfrucht ausgewählt, bspw. Getreide und das Datum der Ernte eingetragen. Unter "Zwischen-/Zweitfrucht 2025/26" ist eine winterharte Nichtleguminose auszuwählen und das Saatdatum anzugeben. Bei "Ernte“ wird "ja Herbst und Frühjahr" eingetragen. Unter "Hauptfrucht Ernte 2026" wird die Kultur ausgewählt, die 2026 im Mehrfachantrag steht.
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage.
Unter "Hauptfrucht Ernte 2025" wird die Vorfrucht ausgewählt, bspw. Getreide und das Datum der Ernte eingetragen. Unter "Zwischen-/Zweitfrucht 2025/26" ist eine winterharte Nichtleguminose auszuwählen und das Saatdatum anzugeben. Bei "Ernte“ wird "ja Herbst und Frühjahr" eingetragen. Unter "Hauptfrucht Ernte 2026" wird die Kultur ausgewählt, die 2026 im Mehrfachantrag steht.
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage.
Eingabe von Zweitfrucht Weidelgras mit Ernte im Herbst und Frühjahr (Bild in hoher Auflösung)  294 KB
 294 KB
    
  	Beispiel 2
  	Darf ich den mehrjährigen Feldfutterbau, der im Herbst 2025 gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche stehen bleibt, im Herbst düngen, wenn im Herbst noch eine Nutzung erfolgt? Die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
 Zoombild vorhanden
Zoombild vorhanden
	  			Sperrfristprogramm 2025: Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im ersten Standjahr
Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Der Feldfutterbau, der im Herbst gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche bleibt, ist unter "Hauptfrucht Ernte 2026" einzutragen (auch wenn er bereits im Herbst 2025 das erste Mal geerntet wird).
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage.
Der Feldfutterbau, der im Herbst gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche bleibt, ist unter "Hauptfrucht Ernte 2026" einzutragen (auch wenn er bereits im Herbst 2025 das erste Mal geerntet wird).
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage.
Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im ersten Standjahr (Bild in hoher Auflösung)  300 KB
 300 KB
    

 
    
 
             
		      	 
              
              
                 
                 
                 
                