§§ AV DüV und AVV GeA
Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete 2021
Zum 30.11.2022 werden die roten Gebiete mit einer geänderten Ausweisungsmethodik neu ausgewiesen, womit nachstehende Informationen nicht mehr dem aktuellen rechtlichen Stand entsprechen.
Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland nicht wesentlich gesunken, wodurch die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht erfüllt werden konnten. Am 01.05.2020 wurden deshalb die Düngeverordnung (DüV) erneut novelliert und erhöhte Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten bundeseinheitlich festgelegt. Die Ermittlung der Gebiete erfolgt auf Grundlage von Grundwasser-Messwerten, einer berechneten Nitrataustragsgefährdung der Böden und landwirtschaftlichen Düngedaten.
Mit der Ausweisung von besonders belasteten Gebieten können die strengeren Anforderungen auf diese Flächen begrenzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen, bis zum Ablauf des 31.12.2020 Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") auszuweisen. Die roten Gebiete und die damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen an die Düngung werden in Bayern mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AV DüV) festgelegt und bekannt gemacht. Spätestens bis Ende 2024 und danach im Abstand von höchstens vier Jahren werden die Gebietskulisse und deren Anforderungen überprüft.
Ausführungsverordnung Düngeverordnung (externe PDF-Datei)
Ausweisung des roten Gebiets nach AV DüV 2020
Die Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Bayern erfolgt in Zusammenarbeit von Landwirtschaftsverwaltung und Umweltverwaltung. Grundlage für die Gebietsausweisung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 03.11.2020, veröffentlicht am 10.11.2020 im Bundesanzeiger.
In fünf aufeinander aufbauenden Schritten entsteht die Gebietskulisse. Die Ausweisung erfolgt sehr kleinräumig auf Ebene der landwirtschaftlichen Feldstücke.
Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete)
Die Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) findet über folgende Schritte statt:
Schritt 1
Ermittlung der mit Nitrat belasteten Grundwasserkörper (LfU)
Bayern hat über die gesamte Landesfläche rund 260 Grundwasserkörper. Die Wasserqualität der Grundwasserkörper wird durch regelmäßige Wasserproben an offiziellen Probenahmestellen kontrolliert. Die Messstellen, in denen diese Wasserproben gezogen werden, zählen zusammen mit oberflächennahen Trinkwassergewinnungsanlagen zum Ausweisungsmessnetz. Das Ausweisungsmessnetz für die ab 01.01.2021 geltende Gebietskulisse besteht aus 538 staatlichen Messstellen (Wasserrahmenrichtlinie-Messnetz) sowie aus weiteren 50 Messstellen nach Grundwasserverordnung (Trinkwassergewinnungsanlagen). Für das Ausweisungsmessnetz und die Probenahme wurden strenge bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen über die AVV GeA definiert.
Auf Grundlage der analysierten Wasserproben wird für jeden Grundwasserkörper ermittelt, ob Messstellen mit einer maßgeblichen Nitratbelastung (über 50 Milligramm pro Liter (mg/l) oder über 37,5 mg/l mit steigendem Trend) vorliegen.
Im ersten Schritt der Ausweisung werden die relevanten Grundwasserkörper anhand der Untersuchungsergebnisse an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes ermittelt, sodass eine Karte 1 mit 74 zu betrachtenden Grundwasserkörpern entsteht. Grundwasserkörper ohne belastete Messstellen des Ausweisungsmessnetzes sind somit für die weiteren Schritte nicht mehr relevant.
Weiterführende Informationen zum Ausweisungsmessnetz (LfU)
Grundwasser-Messstelle
Grundwasseruntersuchung
Die Qualität des Grundwassers wird durch Grundwasseruntersuchungen regelmäßig überprüft. Dazu nimmt das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt an repräsentativen staatlichen Grundwasser-Messstellen Wasserproben. Diese werden im Laborverbund der bayerischen Wasserwirtschaft oder von externen, akkreditierten Laboren analysiert und bewertet. Die Ergebnisse werden durch das LfU der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Für die Überwachung der Grundwasserqualität legt das Wasserrecht und die Umweltverwaltung abhängig vom Untersuchungsziel abgestimmte Monitoringprogramme fest. Ein Monitoringprogramm besteht aus Messnetzen und Messprogrammen, denen Überwachungsintervalle und -frequenzen zugeordnet sind.
Schritt 2
Herausnahme unbelasteter Teilbereiche eines nitratbelasteten Grundwasserkörpers (LfU)
Die in Schritt 1 ermittelten zu betrachtenden Grundwasserkörper werden in Schritt 2 in belastete und unbelastete Teilbereiche unterteilt. Die Ausdehnung der Belastung innerhalb eines Grundwasserköpers wird ermittelt, sodass unbelastete Teilbereiche ebenfalls herausgenommen werden können. Dazu werden Wasseranalysen aus sogenannten Stützmessstellen herangezogen.
Stützmessstellen sind nicht-staatliche Messstellen mit geringeren Qualitätsanforderungen als das Ausweisungsmessnetz. Im Jahr 2020 gab es in Bayern rund 6000 Stützmessstellen, die das Ausweisungsmessnetz ergänzen.
Im Ergebnis entsteht in Schritt 2 die Karte 2, die nur mehr die regional belasteten Teilflächen der Grundwasserkörper ausweist. Karte 2 weist unabhängig von der darüber liegenden Flächennutzung (Siedlungsfläche, Wald, landwirtschaftliche Fläche) die belasteten Bereiche der Grundwasserkörper aus. Bei 22 Grundwasserkörpern ist Schritt 2 wegen fehlender Messstellendichte nur eingeschränkt möglich.
Weiterführende Informationen zur Herausnahme unbelasteter Teilbereiche finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU).
Weiterführende Informationen zur Herausnahme unbelasteter Teilbereiche (Regionalisierung) (LfU)
Übertragung der belasteten Gebiete auf landwirtschaftliche Fläche (LfL)
Die Flächennutzung über den Grundwasserkörpern lässt sich in Siedlungsfläche, Wald und landwirtschaftliche Flächen gliedern. Um in der Landwirtschaft verursachergerecht auf die Nitratbelastung reagieren zu können, werden die belasteten Teilflächen der Grundwasserkörper mit den landwirtschaftlichen Flächen verschnitten. Die Schnittmenge ergibt Karte 3, die die landwirtschaftliche Fläche über nitratbelasteten Grundwasserkörpern zeigt.
Schritt 3
Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung
Wie schnell das Nitrat ins Grundwasser gelangt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Natürliche Gegebenheiten wie Bodenart, Niederschläge, Nitratabbaufähigkeit und Verweilzeiten im Untergrund beeinflussen, wie viel Nitrat aus der landwirtschaftlichen Düngung ins Grundwasser verlagert wird.
Diese sogenannte Nitrataustragsgefährdung der Böden kann über Modelle berechnet werden. In den Gebieten aus Karte 3 modelliert die Wasserwirtschaft kleinräumig die tolerierbaren Stickstoffüberschüsse, bei welchem Stickstoffüberschuss der Schwellenwert von 50 mg Nitrat pro Liter im Sickerwasser überschritten wird.
Weiterführende Informationen zur Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung (LfU)
Berechnung des Stickstoffsaldos (LfL)
Parallel zur Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung berechnet die Landwirtschaftsverwaltung den Stickstoffsaldo auf Gemarkungsebene. Stickstoff ist ein wichtiger Pflanzennährstoff, der bei der Düngung in Form von organischem Stickstoff (Norg), Ammonium (NH4) oder Nitrat (NO3) der Pflanze zur Verfügung gestellt wird. Auch durch natürliche Umsetzungsprozesse im Boden entsteht die Stickstoffform Nitrat.
Der Stickstoffsaldo ist die Berechnung der Differenz zwischen Stickstoff-Zufuhr und Stickstoff-Abfuhr auf den landwirtschaftlichen Flächen. Die Berechnung berücksichtigt unter anderem die aktuelle Flächennutzung, die Erträge der angebauten Kulturen, den Anfall organischer Dünger aus der Tierhaltung, von Biogasanlagen und sonstigen Quellen sowie den Mineraldüngereinsatz. Je niedriger der Saldo ist, desto geringer ist das Risiko der Auswaschung von Nitrat in das Grundwasser.
Schritt 4
Vorläufige Gebietskulisse
Im vierten Schritt werden Nitrataustragsgefährdung und Stickstoffsaldo gegenübergestellt. Wenn der berechnete Stickstoffsaldo niedriger als die Nitrataustragsgefährdung ist, wird das Feldstück aus der bestehenden Gebietskulisse (Karte 3) herausgenommen. Es entsteht Karte 4, die regional differenzierte Gebiete mit nitratbelasteten Flächen ausweist. Die Differenzierung geht damit nochmal über die Abgrenzung auf Basis von Grundwassermesswerten hinaus.
Schritt 5
Plausibilisierung der Kulisse
Im fünften und letzten Schritt werden die ermittelten Daten nochmal geprüft. Bei der Plausibilisierung stellen Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung sicher, dass die ermittelten Ergebnisse schlüssig sind.
Mit Beschluss des Ministerrats werden die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (Karte 4) und die Festlegung der zusätzlichen Anforderungen zum 01.01.2021 mittels der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) rechtskräftig.
Karte: Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete nach AV DüV 802 KB
Ausblick