Anleitung zum Ziehen von Materialproben für Laboruntersuchungen
In der neuen Düngeverordnung sowie in der Stoffstrombilanzverordnung werden verschiedene Kennzahlen und Basisdaten vorgegeben. Diese Zahlen müssen in den unterschiedlichen vorgeschriebenen Berechnungen verwendet werden, sofern keine eigenen Untersuchungsdaten vorliegen. Es sind aber auch eigene Untersuchungen möglich, in manchen Bereichen werden sie sogar vorgeschrieben. Sobald belastbare eigene Untersuchungsergebnisse vorliegen, können diese in der Regel in den Berechnungen verwendet werden.
Die Voraussetzung für ein gutes und belastbares Untersuchungsergebnis ist eine ordentliche und sachgemäße Ziehung der zu untersuchenden Materialprobe. Die gezogene Probe bildet die Basis der Laboranalyse. Werden Fehler bei der Probenziehung gemacht, können diese nachher nicht mehr korrigiert werden. Das heißt, dass Fehler, die bei der Probenentnahme gemacht werden, sich direkt auf das Untersuchungsergebnis auswirken und dieses unbrauchbar werden lassen.
Fehler beim Ziehen, Verpacken, Aufbewahren und Transportieren der Probe sind unbedingt zu vermeiden.
Je nach dem, was untersucht werden soll, gibt es bestimmte Regeln bei der Probenziehung zu beachten.
Anleitung zur Probenahme von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern
Mistlagerplatz
Das Aufbringen von Wirtschaftsdüngern darf laut DüV nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen deren Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat bekannt sind. Für eine bedarfsgerechte Düngung mit Wirtschaftsdüngern wird eine Probenahme im Betrieb und einer Untersuchung in einem anerkannten Labor empfohlen.
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Anleitung zum Ziehen von Nmin-Bodenproben
Ziehen einer Nmin-Bodenprobe
Laut DüV ist jährlich auf jedem Schlag oder Bewirtschaftungseinheit (außer Dauergrünland, Grünland, Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau) für den Zeitpunkt der Düngung der im Boden verfügbare Stickstoff zu ermitteln. In roten Gebieten ist je Kultur auf einem Schlag/Bewirtschaftungseinheit eine Untersuchung nötig. Anhand dieser Ergebnisse ist es möglich, den Stickstoffdüngebedarf zu verschiedenen Kulturen im Frühjahr zu ermitteln. Eine Probenahme im Herbst dient der Kontrolle der Nmin-Restgehalte.
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Hinweis zum Ziehen einer Standardbodenuntersuchung (pH, Phosphat, Kali, Magnesium)
Standardbodenuntersuchung
Seitens der Düngeverordnung ist nur eine Untersuchung auf pflanzenverfügbares Phosphat durch zugelassene Untersuchungsmethoden vorgeschrieben. Aus fachlicher Sicht empfiehlt es sich aber, bei der Bodenuntersuchung auch den pH-Wert und den Kali- und Magnesiumgehalt des Bodens mit untersuchen zu lassen (sog. Standardbodenuntersuchung). Günstig für die Probenahme sowohl auf Acker als auch auf Grünland ist der Zeitraum von Herbst bis zum zeitigen Frühjahr vor der Düngung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei der Standardbodenuntersuchung stets etwa den gleichen Zeitpunkt im Jahr und möglichst gleiche Bedingungen (Bodenfeuchte, Witterung) zu wählen, um natürliche Schwankungen des pH-Werts, des P- und des K-Gehaltes möglichst niedrig zu halten. Eine in mehrjährigem Abstand durchgeführte Bodenuntersuchung lässt erkennen, ob die Düngepraxis zu einem Ansteigen oder Abfallen der Nährstoffversorgung der Böden führt.
Bodenuntersuchung bayerischer Böden