Düngeverordnung

Paragrafenzeichen

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung-DüV).

Die Düngeverordnung mit dem Ausfertigungsdatum 26.05.2017 wurde erstmals am 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In dieser Form galt sie bis 30.04.2020. Seit 01.05.2020 gilt die Düngeverordnung mit Änderungen.

Verordnungstext und Erläuterungen

Die Düngeverordnung mit dem Ausfertigungsdatum 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305) ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2020 (BGBl. S. 846) geändert worden. Die Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1).

Düngeverordnung 2020 Externer Link

Erläuterungen zur Düngeverordnung

Die folgenden Ausführungen erläutern die "Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen". Die Verordnung wird kurz "Düngeverordnung" bzw. "DüV" genannt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gerne und kompetent zur Verfügung.  Mehr

Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete

Auszug aus der Gebietskulisse nach AV DüV 2021.

Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen in § 13 a DüV, Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern mit Phosphor (sogenannte "gelbe Gebiete") per Landesverordnung auszuweisen und für diese Gebiete zusätzliche Auflagen bei der Landbewirtschaftung und Düngung zu erlassen. Bestimmte Betriebe in wenig belasteten Gebieten können im Gegenzug Erleichterungen erhalten (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV).  Mehr

Jahresbezogene Informationen zur Düngeverordnung

Feld mit verhagelten Maispflanzen.

Im Bereich Düngung werden situationsbedingt Informationen und Sonderregelungen nötig. Die beschriebenen Sonderregelungen gelten nur eine bestimmte Zeit für einen konkreten Sachverhalt.  Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Düngeverordnung (FAQ)

Bei der Umsetzung der Düngeverordnung in der landwirtschaftlichen Praxis tauchen einige Fragen immer wieder auf. Sie finden hier die häufig gestellten Fragen zur Düngeverordnung.  Mehr

DüV-Artikelserie im Wochenblatt

Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts

Über das Jahr hinweg werden jahreszeitlich aktuelle Themen im Bereich Düngung und betrieblicher Nährstoffhaushalt im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt erläutert. Auch Neuerungen und beschlossene Länderregelungen im Düngerecht werden zeitnah bekannt gegeben sowie in einer Artikelserie die Nmin-Werte veröffentlicht.  Mehr

Datengrundlage und Berechnungshilfen

Basisdaten (Düngeberatung/Düngeverordnung)

Die Bayerischen Basisdaten werden unter anderem verwendet für die Ermittlung des Düngebedarfs, für die Umsetzung der Düngeverordnung, zur Kalkulation der Lagerkapazität von organischen Düngern und zur Berechnung der Stoffstrombilanz. In den angebotenen EDV-Programmen sind die aktuellen Basisdaten hinterlegt.   Mehr

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)

Nach § 6 der Düngeverordnung darf mit organischem und organisch-mineralischem Dünger nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs 170 kg N/ha und Jahr nicht überschritten werden. Zur Berechnung der 170-kg-N/ha-Grenze steht jährlich ein aktualisiertes Programm zur Verfügung.   Mehr

Düngebedarfsermittlung Stickstoff und Phosphat für Acker- und Grünland

Vor der ersten Düngung des Pflanzenbestands muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf der Kultur ermittelt werden. Für die Düngebedarfsermittlung stehen ein Excelprogramm sowie das Onlineprogramm mit der Simulation des Nmin-Werts zur Verfügung.  Mehr

Nährstoffvergleich im landwirtschaftlichen Betrieb

In einer Nährstoffbilanz werden die Nährstoffströme eines Betriebs erfasst. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung. Mit diesem Programm kann auch die betriebliche Stoffstrombilanz gerechnet werden.  Mehr

Nährstoffbilanz Bayern – Zur Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN Externer Link

Berechnung des Lagerraumes für Gülle, Jauche und Stallmist

Wirtschaftsdünger müssen über festgesetzte Zeiten gelagert werden können. Der Betrieb benötigt dazu nachweisbar eine entsprechend große und ordnungsgemäße Lagerkapazität. Zur Berechnung der Lagerkapazität stehen Excelprogramme zur Verfügung.  Mehr