Düngebedarfsermittlung
Aktuelle Nmin-Artikelserie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW)

Ausgaben des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts

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Düngeverordnung (Stand: 01.05.2020) § 4 (4): "Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betriebsinhaber zu ermitteln."

Der Ausdruck dieser Artikel erfüllt für die jeweiligen Fruchtarten bezogen auf Stickstoff die Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung § 3 Abs. 4 (Nmin-Wert im Frühjahr zur Düngebedarfsermittlung). Aufbauend auf diesen Nmin-Wert muss eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.

Nmin-Artikel 2024

Wieviel Stickstoff ist im Frühjahr 2024 im Boden?

Die Ermittlung des Stickstoff- und des Phosphatdüngebedarfs ist ein bedeutender Baustein der neuen Düngeverordnung für eine bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis. Ziel ist eine ausgewogene, dem Standort und den Ertragserwartungen angepasste Pflanzenernährung bei gleichzeitig möglichst geringer Umwelt- und Gewässerbelastung.

Nmin-Artikel aus den Vorjahren

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Vor der ersten Düngung des Pflanzenbestands muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf der Kultur ermittelt werden. Für die Düngebedarfsermittlung stehen ein Excelprogramm sowie das Onlineprogramm mit der Simulation des Nmin-Werts zur Verfügung. Mehr