Berufsausbildung
Pferdewirtin, Pferdewirt
Der Beruf des Pferdewirtes, der Pferdewirtin ist dienstleistungsorientiert und verlangt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebewesen Pferd. Der Kundenkreis ist anspruchsvoll. Bei der Ausbildung geht es vor allem auch darum, dass Kompetenzen in Beratung, Kommunikation, Teamfähigkeit, Urteilsvermögen und Außendarstellung erworben werden. Unabdingbar sind Zuverlässigkeit und die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten sowie eine gute körperliche Fitness.
Pferdewirtin, Pferdewirt – ein Traumberuf?
Informationstage für Berufsinteressenten
Das Hobby zum Beruf machen – davon träumen viele pferdebegeisterte Mädchen und Jungen. Die Begeisterung für Pferde und Freude am Reiten alleine reichen dazu allerdings bei Weitem nicht aus. Was genau die Pferdewirtinnen und Pferdewirte erwartet, ist Thema eines Informationstages, den die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reit- und Fahrverband (DRFV) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), der Berufsschulen für Pferdewirte und dem Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. durchführt.
Ausbildertagung
Ausbildung ist immer Sache des jeweiligen Berufsstandes. So gut, wie dieser ausbildet, wird auch sein Nachwuchs sein. Engagierte Ausbilder und Ausbilderinnen sehen es als ihre Pflicht an, qualifiziertes Fachpersonal bestmöglich auszubilden und wissen, dass die Erwartungshaltung der Gesellschaft an Pferdewirte und Pferdewirtinnen, vor allem im Bezug auf den Umgang mit dem Pferd, hoch ist.
Allgemeines zur Berufsausbildung im Beruf Pferdewirtin, Pferdewirt
Hinweise zum Ausbildungsbeginn
Inhalte Berufsausbildung
Pferdehaltung und Service
Klassische Reitausbildung
Pferdezucht
Pferderennen
Spezialreitweisen
Berufsbeschulung
- Die Berufsbeschulung erfolgt im 1. Ausbildungsjahr (10. Klasse) an der Berufsschule München-Land (Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) bzw. an der Berufsschule Ansbach (Ober-, Mittel-, Unterfranken und Oberpfalz). Die 11. und 12. Klasse gibt es nur in München-Riem.
- Der Berufsschulbesuch kann nur mit eingetragenem Ausbildungsvertrag erfolgen. Der eingetragene Ausbildungsvertrag ist der Berufsschule bei Schulbeginn vorzulegen.
- Die Anmeldung der Auszubildenden richten Sie bitte direkt an die jeweilige Berufsschule. Hier finden Sie weitere Hinweise und Termine der beiden Berufsschulen:
Meisterprüfung
Fortbildung Pferdewirtschaftsmeister, Pferdewirtschaftsmeisterin
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