Fortbildung
Pferdewirtschaftsmeisterin, Pferdewirtschaftsmeister

Die Fortbildung zum Pferdewirtschaftsmeister, zur Pferdewirtschaftsmeisterin ist nach dem Abschluss der Berufsausbildung und einer entsprechenden Praxiszeit möglich.
Mit dem Meistertitel können beispielsweise Leitungsfunktionen übernommen werden und er befähigt zur Ausbildung von Fachkräften. Die Meisterqualifikation im Beruf Pferdewirt wurde zum 01.01.2016 im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin“ bundesweit neu geregelt.

Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in folgenden Fachrichtungen abgelegt werden:

  • Pferdehaltung und Service
  • Pferdezucht
  • Klassische Reitausbildung
  • Pferderennen oder
  • Spezialreitweisen
Die Fortbildung dauert ca.zwei Jahre.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Flyer Fortbildung Pferdewirt/in pdf 161 KB

Pferdewirtschaftsmeisterin, Pferdewirtschaftsmeister - Lebe Deinen Traum

Infotag zur Fortbildung und Meisterprüfung im Beruf Pferdewirtin, Pferdewirt

Pferd wird gesattelt

Ausbilder und Auszubildende

"Aus der Praxis für die Praxis"
das ist das große Leitmotiv der Fortbildungen und Prüfungen in den drei Teilen
1. Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen
2. Betriebs- und Unternehmensführung sowie
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Die angehenden Meister müssen in zwei Arbeitsprojekten beweisen, dass sie ihre berufliche Handlungsfähigkeit erweitert haben und einen Betrieb selbständig leiten können sowie in der Lage sind Auszubildende und Mitarbeiter anzuleiten und zu führen.

Zulassung

Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt/in erfolgreich abgelegt wurde und bereits Berufserfahrungen gegeben sind. Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt/in und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweist.

Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer Tätigkeit im Haupterwerb ausgegangen. Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die speziellen Anforderungen bsp. nach dem Tierzuchtgesetz (Besamungswart Pferd) gelegt, denen besondere Bedeutung zukommt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (siehe Kontakt).

Lehrgangs- und Prüfungsinhalte

Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung umfasst die Prüfungsteile:

Teil I Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen
Teil II Betriebs- und Unternehmensführung
Teil III Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat. Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Pferdewirtschaftsmeisterverordnung (§ 20) zu entnehmen.

Anmeldung

Ihre Anmeldung zur Meistervorbereitung senden Sie bitte an die unten angegebene Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei dieser zuständigen Stelle.
Der Anmeldeschluss ist jährlich am 31. Januar.

Anmeldung Pferdewirtschaftsmeisterprüfung pdf 81 KB

Gebühren

Die Zulassungsgebühr beträgt zur Zeit 350 Euro.
Hinzu kommen noch Lehrgangsgebühren sowie Kosten für Verpflegung und Übernachtung (ca. 3.500 Euro ).
Die Zulassung wird nach Eingang der Zulassungs- und Prüfungsgebühr wirksam.

Literatur

Zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile empfehlen wir folgende Literatur:

  • FN-Richtlinien, Bände 1, 2, 4, 5, 6
  • Ökonomische Überlegungen zur Pferdehaltung, G. Rosenberger
  • Berufs- und Arbeitspädagogik, Die Landwirtschaft, BLV-Verlag; Aktuelle Ausgabe
  • Handbuch Pferdebeurteilung, M. Schäfer, Kosmos-Verlag
  • Pferdehaltung und Fütterung, I. Bender, Kosmos-Verlag

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