Übersicht
Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
Die betriebsbezogene 170 kg N/ha-Grenze ist die maximal aufbringbare Menge an Gesamtstickstoff, die je Hektar und Kalenderjahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebs über organische und organisch-mineralische Düngemittel ausgebracht werden kann.
Grenze 170 kg N/ha
Betriebsbezogene Grenze 170 kg N/ha
Berechnung der Grenze 170 kg N/ha betriebsbezogen
In die „170 kg Grenze“ fließen neben der Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auch die Stickstoffmengen aus allen anderen organischen Düngern, die im Betrieb ausgebracht werden (z.B. Biogasgärreste, Kartoffelfruchtwasserkonzentrat, Klärschlamm etc.) ein.
- Reine Mineraldünger fallen nicht unter die 170 kg N/ha Grenze. Werden Mineraldünger in organische Dünger eingemischt, muss der Gesamtstickstoff des Mineraldüngers zusätzlich berücksichtigt werden.
- Bei Kompost darf die ausgebrachte Menge auf 3 Jahre verteilt werden. Die Summe aus Kompost (1/3 Anteil) und sonstige org. Dünger darf innerhalb eines Jahres die 170 kg N nicht überschreiten.
- Stroh zählt nicht in die 170 kg N/ha Grenze, wenn es als Futter oder Einstreu verwendet wird, egal ob es aufgenommen oder abgegeben wird.
Hühner auf der Weide
Die Milchleistung berechnet sich aus der abgelieferten Milch geteilt durch die Kuhzahl des Betriebs. Es kann aber auch das Ergebnis der Milchleitungsprüfung verwendet werden.
Informationen zur Verwendung tierischer Kennzahlen (Grenze 170 kg N/ha, Lagerraum)
Felder und Wiesen
Die betriebsbezogene Grenze von 170 kg N/ha umfasst auch die roten Flächen. Die schlagbezogene 170-kg-N/ha-Grenze muss auf roten Flächen zusätzlich eingehalten werden.
Nicht in den Flächendurchschnitt der Grenze 170 kg N/ha einfließende Flächen sind:
- Flächen, die nicht gedüngt und nicht genutzt werden
- Flächen, auf denen die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngern, einschließlich Wirtschaftsdüngern, nach anderen als düngerechtlichen Vorschriften oder vertraglich verboten ist (z. B. WSG Zone II, AUM und VNP)
Flächen, auf denen das Ausbringen von Düngemitteln (vertraglich) verboten ist, die aber beweidet werden dürfen, können in die Berechnung der 170-kg-N/ha-Grenze einbezogen werden.
Schlagbezogene Grenze 170 kg N/ha
Schlagbezogene Betrachtung im roten Gebiet
Die schlagbezogene 170 kg N/ha Grenze ist die maximal aufbringbare Menge an Gesamtstickstoff, die auf einer roten Fläche, während eines Düngejahres je Hektar über organische und organisch-mineralische Düngemittel ausgebracht werden kann.
Schlagbezogene Grenze 170 kg N/ha auf roten Flächen (in der Seitenmitte)
EDV-Programme zur Berechnung
Berechnung der betriebsbezogenen 170 kg N/ha Grenze und der organischen Stickstoffmenge im Betrieb
Mit dem bereitgestellten EDV-Programmen kann die betriebsbezogene Grenze von 170 kg N/ha, der Gesamtanfall der organischen Stickstoffmenge im Betrieb und die Stickstoffmenge die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, ermittelt werden. Über die Berechnung der Grenze 170 kg N/ha kann die Einhaltung der Grenze im Fall einer Kontrolle belegt werden.
Fermenter einer Biogasanlage
Ein separates Programm zur Berechnung der Grenze 170 kg N/ha in einem tierhaltenden Betrieb steht seit 2021 nicht mehr zur Verfügung.
Ältere Programmversionen
- 2022_Lagerraumberechnung mit/ohne Separierung, Weide und Grenze 170 kg N/ha, Nährstoffgehalt 1,5 MB
- 2021_Lagerraumberechnung mit/ohne Separierung, Weide und Grenze 170 kg N/ha, Nährstoffgehalt 1,5 MB
- Biogasgärrest-Rechner (ab 2018)
- 2020 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 06.11.2019 69 KB
- 2019 – Tierhaltende Betriebe – Stand: 17.01.2019 193 KB
- 2018 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 01.01.2018 191 KB
- 2017 - Stand: 01.03.2017 615 KB
- 2016 - Stand: 28.10.2016 615 KB
- 2015 - Stand: 14.09.2015 615 KB
- 2014 - Stand: 10.09.2014 621 KB
- 2013 - Stand: 17.07.2013 606 KB
- 2012 - Stand: 10.04.2012 606 KB
- 2011 - Stand: 21.06.2011 606 KB
- 2010 - Stand: 08.04.2010 616 KB
- 2009 - Stand: 18.05.2009 620 KB
- 2008 - Stand: 02.04.2008 593 KB
- 2007 - Stand: 18.03.2007 591 KB
- 2006 - Stand: 18.03.2006 592 KB