Am 13. Februar beginnt das Straßenbauamt Landshut mit routinemäßigen Fällungen entlang der Bundestraße 16. Teilweise liegt die B 16 innerhalb der ALB-Quarantänezone Kelheim. Das Schnittgut und -holz wird daher vorsorglich von ALB-Spürhunden auf Befall untersucht werden. Die zwei- und vierbeinigen Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) werden bei den Fällungen des Straßenbauamts Landshut mit im Einsatz sein, sie sind an ihrer Dienstkleidung erkennbar.
Die Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 vom 9. Juni 2015 regeln, dass beim Auftreten des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen werden muss. Die Allgemeinverfügung beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen und Kontrollen, u. a. muss jedes Schnittgut bei Fällungen in der Quarantänezone gehäckselt und verbrannt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich, um eine Ausbreitung des gefährlichen Baumschädlings sicher zu verhindern.
Für Kelheim wurde die Allgemeinverfügung im Jahr 2016 erlassen und aufgrund von ALB-Funden im Rahmen des Monitorings geändert. Die Änderung der Allgemeinverfügung wurde am 27. Januar diesen Jahres veröffentlicht, ausführliche Informationen finden sie unten bei den weiterführenden Links.
Ende Februar bis März erfolgen Fällungen südlich der bisher betroffenen Hafenstraße, aufgrund der im Rahmen des Monitorings im November 2016 entdeckten ALB-Funde. Entnommen werden circa 500 Gehölze südlich des Erstfundes in der Hafenstraße im Bereich der Kreuzung der Bundesstraße 16 mit der Bahntrasse. Etwa 350 dieser Gehölze besitzen einen Brusthöhenstammdurchmesser unter 20 cm. Während der Fällungen sind zum Teil Straßensperrungen erforderlich. Das Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Kelheim und Saal an der Donau sowie dem Straßenbauamt Landshut.
Die regulären Tätigkeiten im ALB-Befallsgebiet laufen währenddessen weiter: Aktuell beginnt das alljährliche Bodenmonitoring der gesamten Quarantänezone im Siedlungsbereich in Kelheimwinzer. Alle 29 Wirtsgehölzgattungen des ALB werden dabei visuell vom Boden aus auf Befallsmerkmale überprüft. Die betroffenen Anwohner informiert die LfL vorab per Einwurfzettel. Die Mitarbeiter der LfL können sich auf Verlangen ausweisen und sind polizeilich gemeldet. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung!
ALB-Hotline der LfL
Tel. 08161/71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de
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