LfL-Information
Fischzustandsbericht 2024

Die Fischartenzusammensetzung ist in der Vielzahl der Gewässerstrecken weit von den natürlichen Verhältnissen entfernt. Besonders das Fehlen bzw. der oft verschwindend geringe Anteil an Wanderfischarten gibt Anlss zur Sorge. Für den Zeitraum von 2018 bis 2023 ist im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2017 kaum eine Veränderung der Fischbestände in den Fließgewässern zu verzeichenen. Die Individuendichten bewegen sich in der Gesamtschau weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. (67 Seiten)
Erscheinungsdatum: Dezember 2024
Die Publikation als PDF 4,6 MB
Die Publikation ist nur online verfügbar.
Themenliste
- Methode der Zustandseinschätzung
- Zustand der Fischpopulationen in den bayerischen Gewässern
- Gefährdungsursachen für Fischbestände in Fließgewässern
- Angelfischerei
- Maßnahmen zur Erhaltung der Fischfauna
- Fallbeispiele positiv auf Fischbestände wirkender Maßnahmen
Kernaussagen
- Artenvielfalt weitgehend konstant.
- Artenzusammensetzung in 88 % der untersuchten Gewässerstrecken gestört.
- Fischbestände stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau.
- In strukturarmen Gewässern sind Lebensraum verbessernde Maßnahmen durchzuführen und die Eigendynamik des Fließgewässers zu fördern.
- Den Auswirkungen des Klimawandels ist durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Gewässerbeschattung und Anbindung bzw. Schaffung kühlerer Rückzugsbereiche entgegenzuwirken.
- Die Wiederherstellung bzw. Verbesserung der biologischen Durchgängig-keit unserer Fließgewässer ist weiter fortzuführen.
- Wasserentnahmen sind zur Vermeidung kummulativer Effekte zentral zu erfassen und so zu regeln, dass die Fischzönose keinen Schaden erleidet.
- Im Hinblick auf den eklatanten Rückgang der Wanderfischarten ist von einem weiteren Ausbau der Wasserkraftnutzung (ausgenommen Ersatzneubau und/oder Leistungssteigerung an bestehenden Anlagen in Verbindung mit Herstellung Konformität WHG) dringend abzuraten.
- Ein ausreichender Geschiebetransport ist zu gewährleisten.
- Künstlich geschaffene Standgewässer, wie Baggerseen oder Fischteiche, sollten als Ersatzlebensräume für gefährdete Fischarten, insbesondere der Flussauen,
genutzt und entsprechend fischereilich gehegt werden. - Dem Sediment- und Schadstoffeintrag in Gewässer ist durch gewässerschonende Landbewirtschaftung sowie Unterstützung dieser Maßnahmen durch ausreichend dimensionierte Uferrandstreifen und Errichtung von Sedimentfängen entgegenzuwirken.
- Die konsequente Anwendung von Sicherheitsstandards beim Betrieb von Biogasanlagen sowie mehr Aufklärungsarbeit bei deren Betreibern, ist zwingend erforderlich.
- Um den Fraßdruck fischfressender Vögel (insbesondere Kormoran und Gänsesäger) und Fischotter in biologisch verträglichen Grenzen zu halten, ist ein entsprechendes Management erforderlich.
- Bei artenschutzrechtlichen Zielkonflikten (z. B. Amphibien, Biber, Fischotter, Libellen) sind die fischökologischen Aspekte bei der Abwägung des jeweils höheren Schutzgutes entsprechend zu berücksichtigen.
- Hinsichtlich der zunehmenden Beunruhigung durch Sport- und Freizeitboote ist in der Öffentlichkeit Aufklärungsarbeit zu betreiben. In betroffenen Gewässern ist der Bootsbetrieb durch spezifische Befahrungskonzepte zu regeln, um der Schutzwürdikgeit des Fischbestandes, des Gewässers und der Gewässerfauna insgesamt Rechnung zu tragen.