LfL-Information
Direktzahlungen in der EU-Förderperiode 2014 – 2020
Auch wenn noch nicht alles klar ist, zeichnen sich ab 2014 doch wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Direktzahlungen ab. Neu ist beispielsweise eine Greeningkomponente mit einem Anteil von 30 Prozent an den Zahlungen, die an die Einhaltung von speziellen Auflagen gebunden wird. Den Aufschlag für Junglandwirte und die sogenannte Basisprämie schreibt die EU verbindlich vor, währenddessen der gestaffelte Aufschlag für die ersten 46 Hektar für jeden Betrieb von Deutschland im Rahmen des nationalen Gestaltungsspielraums eingeführt wird. (16 Seiten)
Erscheinungsdatum: Dezember 2013
Die Publikation als PDF 1,0 MB
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