Empfehlungen für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8
Mit Unterstützung der Wildlebensraumberatung artenreich angesäte Ackerfläche als Brache/Stilllegung
Foto: B. Schönberger
Im Rahmen der neuen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union) sind ab 2023 als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen sogenannte Konditionalitäten einzuhalten. Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sind für die bayerische Landwirtschaft neun Standards definiert.
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ)
Im GLÖZ-8 ist ein Mindestanteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen. Die LfL hat eine abgestimmte Empfehlung für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8 erarbeitet.
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